Jahresabrechnung 2016
Re: Jahresabrechnung 2016
Ich brauche vom Verwalter der Brebau ein Schreiben wo die Brebau mir bestätigt das ich als Eigentümer 283€ Hausgeldvorauszahlung durchgehend bezahle und das der Wirtschaftsplan bezüglich der 245€ keine Gültigkeit hat.
Ob der Verwalter mir das so bestätigen tut?
Ob der Verwalter mir das so bestätigen tut?
- marsupilami
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Re: Jahresabrechnung 2016
Warum sollte schimmy die Hausverwaltung kujonieren, nur weil das JC zu faul richtig zu kukken.
Wenn ich schimmy wäre, würde ich das JC trietzen, so wie Koelsch geschrieben hat.
Wenn ich schimmy wäre, würde ich das JC trietzen, so wie Koelsch geschrieben hat.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Jahresabrechnung 2016
Weil sich das JC auch hinstellen kann und sagen kann, klar zahlst du 283 € aber nach dem Wirtschaftsplan musst du nur 245 € zahlen. Vielleicht baust du dir heimlich ein Guthaben auf.
Die Brebau ist dein Dienstleister. Die geben dir ohne Nachfrage das benötigte Schreiben.
Die Brebau ist dein Dienstleister. Die geben dir ohne Nachfrage das benötigte Schreiben.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Jahresabrechnung 2016
Vielleicht fragt man ja mal das Jobcenter, wie man das benötigte Schreiben ohne Offenlegung des Leistungsbezugs erhalten kann?
Re: Jahresabrechnung 2016
Guckst Du Günter #75
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Jahresabrechnung 2016
Nicht in die Klamotten kriegen wegen dem Thema.
Der Verwalter weiß das wir Leistung vom Jobcenter bekommen.
Ich werde mich am Montag mit dem Verwalter in Verbindung setzen und das Thema schildern das ich eine Bestätigung für das Jobcenter benötige bezüglich der dauerhaften Hausgeldvorauszahlung in Höhe von 283€ und außerdem das der Wirtschaftsplan über die 245€ keine Gültigkeit hat.
Und hoffe somit das der Verwalter mir das bestätigen tut.
Der Verwalter weiß das wir Leistung vom Jobcenter bekommen.
Ich werde mich am Montag mit dem Verwalter in Verbindung setzen und das Thema schildern das ich eine Bestätigung für das Jobcenter benötige bezüglich der dauerhaften Hausgeldvorauszahlung in Höhe von 283€ und außerdem das der Wirtschaftsplan über die 245€ keine Gültigkeit hat.
Und hoffe somit das der Verwalter mir das bestätigen tut.
Re: Jahresabrechnung 2016
Hallo zusammen,
Ich habe den Verwalter (Brebau) im Vorfeld schon folgende E-Mail zukommen lassen...
Sehr geehrte Frau...
Wir benötigen für das Jobcenter einen Nachweis der Brebau, das die Vorrauszahlung des Hausgeldes durchgehend 283 Euro beträgt sowie das der Wirtschaftsplan 2017 mit der Hausgeldanpassung auf 245 Euro keinen Bestand mehr hat.
Wir schicken Ihnen das Schreiben seitens des Jobcenters als Anhang PDF anbei.
Mit freundlichen Grüßen
Ich werde mich dann am Montag zusätzlich noch per Telefon mit dem Verwalter in Verbindung setzen.
Ich habe den Verwalter (Brebau) im Vorfeld schon folgende E-Mail zukommen lassen...
Sehr geehrte Frau...
Wir benötigen für das Jobcenter einen Nachweis der Brebau, das die Vorrauszahlung des Hausgeldes durchgehend 283 Euro beträgt sowie das der Wirtschaftsplan 2017 mit der Hausgeldanpassung auf 245 Euro keinen Bestand mehr hat.
Wir schicken Ihnen das Schreiben seitens des Jobcenters als Anhang PDF anbei.
Mit freundlichen Grüßen
Ich werde mich dann am Montag zusätzlich noch per Telefon mit dem Verwalter in Verbindung setzen.
- marsupilami
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Re: Jahresabrechnung 2016
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Jahresabrechnung 2016
Hallo zusammen,
habe heute Morgen mit dem Verwalter"Brebau" telefoniert bezüglich der Unterlagen für das Jobcenter.
Die benötigten Unterlagen wurden mir per E-Mail geschickt.
Ich werde Sie später im Vorfeld noch Faxen an das Jobcenter und Morgen noch zuzätzlich gegen Empfangsbestätigung einreichen.
habe heute Morgen mit dem Verwalter"Brebau" telefoniert bezüglich der Unterlagen für das Jobcenter.
Die benötigten Unterlagen wurden mir per E-Mail geschickt.
Ich werde Sie später im Vorfeld noch Faxen an das Jobcenter und Morgen noch zuzätzlich gegen Empfangsbestätigung einreichen.
Re: Jahresabrechnung 2016
Siehste, sag ich doch
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Re: Jahresabrechnung 2016
@Günter... War zwar ein rumgeeier,aber nach zwei Telefonaten hatte Ich die Unterlagen als PDF in meinem E-Mail Postfach.
@all...Danke für eure Hilfe,auch wenn Ich wenig rum genervt habe bitte Ich dieses zu Entschuldigen.
Ich halte euch auf den laufenden bezüglich der weiteren Vorgehensweise,jetzt ist ja erstmal das Jobcenter wieder am ZUG.
@all...Danke für eure Hilfe,auch wenn Ich wenig rum genervt habe bitte Ich dieses zu Entschuldigen.
Ich halte euch auf den laufenden bezüglich der weiteren Vorgehensweise,jetzt ist ja erstmal das Jobcenter wieder am ZUG.
- marsupilami
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Re: Jahresabrechnung 2016
Du brauchst Dich nicht zu entschuldigen.
Wir sind hier nicht bei sozialhilfe24.de
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Muss das sein?
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Re: Jahresabrechnung 2016
So isses
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Re: Jahresabrechnung 2016
Genau wie Günter vorausgesagt hat. Als Auftraggeber der Hausverwaltung liefern die auf Knopfdruck das, was man braucht. Man ist kein Bittsteller wie ein Mieter, sondern ein Auftraggeber als Eigentümer. Ein Glück ist da alles glatt gegangen.schimmy hat geschrieben:nach zwei Telefonaten hatte Ich die Unterlagen als PDF in meinem E-Mail Postfach
Re: Jahresabrechnung 2016
Nachdem ich die benötigten Unterlagen vorab per Fax an das Jobcenter geschickt habe, habe ich sie heute noch extra gegen Empfangsbestätigung eingereicht.
Und nun warten wir mal ab was da seitens des Jobcenters kommt.
Und nun warten wir mal ab was da seitens des Jobcenters kommt.
Re: Jahresabrechnung 2016
Hallo zusammen,
Heute erreichte uns vollgende Post vom Jobcenter
Bezüglich der Hausgeldvorauszahlung wurde der Widerspruch im vollen Umfang entsprochen und die volle Höhe der Vorauszahlung von 283€ wieder berücksichtigt, für den Monat Juni gibt es eine Nachzahlung.
Heute erreichte uns vollgende Post vom Jobcenter
Bezüglich der Hausgeldvorauszahlung wurde der Widerspruch im vollen Umfang entsprochen und die volle Höhe der Vorauszahlung von 283€ wieder berücksichtigt, für den Monat Juni gibt es eine Nachzahlung.
- marsupilami
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Re: Jahresabrechnung 2016
Ein Punkt weniger auf der Agenda.
Re: Jahresabrechnung 2016
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Jahresabrechnung 2016
Super, das sind dann wenigstens ein paar Sorgen weniger.