Jahresabrechnung 2016

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Koelsch
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Re: Jahresabrechnung 2016

#51

Beitrag von Koelsch »

Wüde ich als Absendetermin so sehen, dann ist der Widerspruch sicher am 8.6. beim JC
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schimmy
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Re: Jahresabrechnung 2016

#52

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

Das habe ich gerade aktuell aus dem Briefkasten geholt, das Jobcenter möchte das Guthaben aus der NK 2016 aufrechnen,wo mit ich nicht einverstanden bin, da ich es mit 10% vom Regelsatz abgezogen bekomme und das ganze dann über ein Jahr zurück bezahlen muss.
Ich habe aber als einziger Post bekommen, bekommen meine Frau und Kind auch noch Post bezüglich der Rückerstattung oder nur ich als BG Vorstand?

Widerspruch gegen die Aufrechnung?
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Zuletzt geändert von schimmy am Do 18. Mai 2017, 13:48, insgesamt 4-mal geändert.
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Günter
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Re: Jahresabrechnung 2016

#53

Beitrag von Günter »

Widerspruch aus welchem Grund?

Schau ins Gesetz, da steht im §22 SGB II
(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.
Die könnten also statt der Aufrechnung die Summe in einem Abwasch einbehalten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Jahresabrechnung 2016

#54

Beitrag von Olivia »

Ich glaube, Schimmy möchte die Sache mit einer Einmalzahlung vom Tisch haben und sich nicht 12 Monate lang über niedrigere Zahlungen ärgern. Würde mir genauso gehen!
schimmy
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Re: Jahresabrechnung 2016

#55

Beitrag von schimmy »

Natürlich habe ich durchaus auch kein Problem damit wenn das Jobcenter das Guthaben aufrechnet, nur wäre es mir auch möglich die Summe auf einmal zurück zu bezahlen.

Deswegen meine Frage bezüglich des Widerspruchs.

Oder mal anders gefragt was haltet ihr allgemein von einer Aufrechnung durch das Jobcenter?
Olivia
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Re: Jahresabrechnung 2016

#56

Beitrag von Olivia »

schimmy hat geschrieben:Oder mal anders gefragt was haltet ihr allgemein von einer Aufrechnung durch das Jobcenter?
Gar nichts. Du hast dann ein ganzes Jahr lang das Problem im Kopf kreisen. Mit einer Einmalzahlung ist das Thema sofort vom Tisch. Daher Widerspruch mit der Aufforderung, einen Zahlschein für eine Einmalzahlung zuzusenden.

Eine Aufrechnung kann unter Umständen Sinn machen, wenn man sehr hohe Rückzahlungen an das Jobcenter leisten muss. Denn Aufrechnungen sind zeitlich und betraglich begrenzt. So kann sich über die Laufzeit einer Aufrechnung ein insgesamt geringerer Betrag ergeben als bei einer Einmalzahlung, was aber hier bei der Heizkostenrückzahlung nicht der Fall ist. Zudem muss man den Einfluss einer Aufrechnung auf die Vermittlungsgespräche berücksichtigen. Leute, die dem Jobcenter Probleme bereiten, könnten besonders häufig vorgeladen werden und/oder müssen auf die Antragsbearbeitung länger warten als üblich.
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marsupilami
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Re: Jahresabrechnung 2016

#57

Beitrag von marsupilami »

Genau den Ärger hatte ja auch ich.

Die gehen einfach davon aus: das ist KdU-Guthaben, wir rechnen einfach auf, soll der LB kukken, wie er damit zurechtkommt.

Schimmy, Du kannst nur eines machen:
Hinschreiben, dass Du den Betrag (bzw. den Rest, wenn sie schon was aufgerechnet haben), auf einen Schlag zurückzahlen willst.
Oder hingehen und dort zu Protokoll geben, dass dem so sein soll.

Du wirst dann Aktenzeichen und Bankverbindung bekommen und dann kannst bzw. musst Du innerhalb von xx Tagen (steht dann in dem Bescheid) den Betrag überweisen.

Das heißt für alle dann in der Zukunft:
Wenn Ihr Guthaben aus der NK-Abrechnung habt, zusammen mit der Meldung gleich schriftlich fordern, dass man Aktenzeichen und Bankverbindung mitgeteilt bekommt, dass man auf einen Schlag zurückzahlen kann.
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Re: Jahresabrechnung 2016

#58

Beitrag von schimmy »

Widerspruch gegen den Bescheid einlegen ist da wohl die einzige Wahl, bezüglich der Bearbeitung des Widerspruchs haben die doch auch wieder drei Monate Zeit.

Betreff: Widerspruch gegen den Bescheid vom...

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid vom... ein.

Begründung:

Mit der Aufrechnung des Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung 2016 bin ich nicht einverstanden.

Ich will die Summe auf einmal zurück bezahlen.

Bitte teilen sie mir die Bankverbindung mit wohin ich die von ihnen geforderte Summe überweisen soll.

Mit freundlichen Grüßen

Schimmy
Bitte schaut mal drüber über den Widerspruch!
Zuletzt geändert von schimmy am Do 18. Mai 2017, 15:42, insgesamt 1-mal geändert.
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marsupilami
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Re: Jahresabrechnung 2016

#59

Beitrag von marsupilami »

Mach aus "Ich möchte die Summe ...." ein "Ich will die Summe auf einmal zurück zahlen."
Dann ist das gut so.
Mehr braucht das nicht.
Raus damit.
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Re: Jahresabrechnung 2016

#60

Beitrag von schimmy »

Danke für den Hinweis @marsu.
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Re: Jahresabrechnung 2016

#61

Beitrag von schimmy »

So ich habe jetzt zwei Widersprüche in Arbeit und sie sind so gut wie fertig.

1.Widerspruch Hausgeldanpassung.

2.Widerspruch gegen die Aufrechnung.

Muss ich denn jetzt noch kurz vor Monatsende mit einer Leistungseinstellung bezüglich der Widersprüche rechnen?

Oder wie seht ihr das?
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Re: Jahresabrechnung 2016

#62

Beitrag von Olivia »

Meiner Meinung nach darf das Jobcenter die Leistungen nicht einfach so streichen. Es geht ja beim Hausgeld nur um die Differenz zwischen dem anerkannten Hausgeld und bisher geleisteten Betrag. Da kann nicht einfach eine Leistungseinstellung erfolgen.

Was den Widerspruch gegen die Aufrechnung angeht, so könnte ich mir vorstellen, dass das Jobcenter rasch reagiert. Denn dann bekommen sie das ganze Geld ja sofort in einer Summe, also ein Vorteil für das Jobcenter.
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marsupilami
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Re: Jahresabrechnung 2016

#63

Beitrag von marsupilami »

Nein, mit Leistungseinstellung ist nicht zu rechnen.

Das müsste dann schon ganz blöd laufen.


Garantie gibt es aber keine!!
Zumindest nicht von mir!
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Günter
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Re: Jahresabrechnung 2016

#64

Beitrag von Günter »

Es gäbe auch keinerlei Begründung für eine Leistungseinstellung. Das wäre dann Behördenwillkür aus Trotz.

Bangemachen gilt nicht, also hau druff.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Jahresabrechnung 2016

#65

Beitrag von Olivia »

und die Vermittlungsgespräche sind ja schon jetzt sehr oft. Mehr geht da kaum.
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Re: Jahresabrechnung 2016

#66

Beitrag von schimmy »

Ach noch eins, ich habe mir vom Verwalter eine Aufstellung in Form eines Kontoauszugs über die monatliche Hausgeldzahlung in Höhe von 283€ als Nachweis per E-Mail schicken lassen.

Als Nachweis ist die Hausgeldzahlung von November 2016 - Mai 2017.
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Koelsch
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Re: Jahresabrechnung 2016

#67

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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Re: Jahresabrechnung 2016

#68

Beitrag von marsupilami »

Sehr gut.
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schimmy
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Re: Jahresabrechnung 2016

#69

Beitrag von schimmy »

Widersprüche sind jetzt seit einigen Tagen gegen Empfangsbestätigung beim Jobcenter eingereicht und nun ist abwarten angesagt.
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Koelsch
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Re: Jahresabrechnung 2016

#70

Beitrag von Koelsch »

Also - ommmmmmmm - ommmmmmmmmmmm
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Re: Jahresabrechnung 2016

#71

Beitrag von marsupilami »

Du hast Dich doch mit reichlich Tee eindeckt?
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schimmy
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Re: Jahresabrechnung 2016

#72

Beitrag von schimmy »

@Koelsch... Ommmmmmmmm genau und nicht anders.

@Marsu... ich habe mich mit ordentlich Tee eingedeckt, verschiedene Sorten! :jojo:
schimmy
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Re: Jahresabrechnung 2016

#73

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

Es gibt Neuigkeiten bezüglich des Widerspruches gegen die Hausgeldvorauszahlung.

Betreff: Ihr Widerspruch vom 2.6.2017 gegen den Änderungsbescheid vom 4.6.2017

Sehr geehrter Herr...

um Ihren Widerspruch bearbeiten zu können,benötige ich einen Nachweis der Brebau, das die tatsächliche Vorauszahlungen durchgehend 283 Euro betragen und das Schreiben der Gewoba vom 16.3.2017 keinen Bestand mehr hat.

Bitte reichen Sie diese Unterlagen bis zum 24.6.2017 ein.

Nachweis wurde erbracht durch einen Kontoauszug von der Brebau wo die Hausgeldvorauszahlung in Höhe von 283 Euro von November 2016- Mai 2017 nachgewiesen ist.
Ob ich eine schriftliche Bestätigung seitens der Brebau bekomme weiß ich nicht.

Bitte um Hilfe bezüglich der weiteren Vorgehensweise.
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Koelsch
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Re: Jahresabrechnung 2016

#74

Beitrag von Koelsch »

Kurzes Schreiben:

Ihnen liegt der Nachweis der Brebau für den Zeitraum 11/16 bis 05/17 vor. Daraus ergibt sich zweifelsfrei und eindeutig, welcher Betrag von mir gezahlt wird. Weitere Nachweise besitze ich nicht.
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Re: Jahresabrechnung 2016

#75

Beitrag von Günter »

Oder du schreibst die Hausverwaltung an.

Sehr geehrte .....

Ich benötige von Ihnen für meine Steuererklärung eine Auflistung meiner Zahlungen für die Eigentumswohnung, einschl. eines gesonderten Nachweises der Nebenkosten (Hausgeld).

Da du Eigentümer bist, wird es denen eine Ehre sein, dir zu helfen (denn die Eigentümerversammlung entscheidet, wer mit der Verwaltung beauftragt bleibt, die verärgern keinen Eigentümer indem sie blöde Fragen stellen).
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