Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Peter I.
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#51

Beitrag von Peter I. »

Wissenschaftl. Autor hat geschrieben: Sa 24. Jun 2017, 15:50 Hier die notwendigen Details:
Wohnung 1-Zimmer mit 55 qm
Grundmiete: 458,00 €
Vorauszahl. Betriebskosten: 92,03 €
Vorausz. Heizkosten: 70,00 €
Gesamtmiete: 620,03 €

Interessant ist, dass der SB im Brief vom 19.6.17, um den es hier geht, angab, dass "nur noch die angemessenen Unterkunftskosten (Kaltmiete in Höhe von 415,-- € u. Heizkosten anteilig für 45 qm) für Ihre Wohnung als hilfeberechtigt berücksichtigt werden können" und ab 1.1.18 übernommen würden.
Es geht also eigentlich um 45,- € "zu hohe" Kaltmiete, wenn man das Arbeitszimmer NICHT abzieht!
Die für Tübingen "angemessene" Wohnungsgröße beträgt für 1 Person 45 qm. (In Bamberg z.B. beträgt sie angeblich 65 qm laut dem Juristen, den mir meine Rechtsschutzversicherung für die Beratung vermittelte.)

Das Arbeitszimmer bzw. die Arbeitsecke wurde meinem damaligen Sachbearbeiter angegeben, die gesamte Wohnung mit FOTOS (unaufgefordert) in Innenansicht gezeigt. Er wusste also auch, dass es keine "Trennwand mit Tür" gibt, sondern nur einen fixen, etwas abgetrennten Bereich mit den Regalen (Bücher), dem Schreibtisch u. den Druckern. Dies ist der "Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit." Zieht man diesen Bereich ab, so ist der "private" Bereich der Wohnung sogar kleiner als für 1 Person "angemessen" (45 qm - natürlich ist das die Obergrenze, das JC würde sicher auch eine Wohnung in der Größe eines Elektrons "angemessen" finden).
Polemik hilft Dir aber nicht weiter. Der Punkt ist vielmehr, daß die steuerrechtliche Regelung, wonach ein Arbeitszimmer nur zum Arbeiten genutzt werden können soll (und nicht etwa zum Durchlaufen zum Balkon oder Schlafzimmer), für das JC eigentlich keine Relevanz haben dürfte. Wenn jemand nur eine gedanklich abgeteilte Wohnzimmerecke hat, kann er nicht die anteiligen Kosten für fünf Quadratmeter, sondern nur die Arbeitsmittel absetzen. Daneben hat der Fiskus aber noch die Frage auf dem Schirm, inwieweit der Rest der Wohnung nach der Abteilung des Arbeitszimmers überhaupt noch zum Wohnen geeignet sei. Und diesen Gedanken kann man - vor allem bei einer Einraumwohnung - so ohne weiteres nicht von der Hand weisen.

Der Clou für das Jobcenter besteht aber darin, daß sie Dir, nachdem eine finanzielle Unangemessenheit zu Kürzungen geführt hat, und seien die auch noch so marginal, auch keine Betriebskostennachzahlungen mehr erstatten müssen. Letztlich wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als Dich um eine angemessene Wohnung zu bemühen, die Suche akribisch zu dokumentieren und somit - nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II das Vorliegen einer Ausnahme (aus Sicht des Gesetzgebers) nachzuweisen:
Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, ...
und jetzt kommt es
in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.
aber im Ausnahmefalle eben solange, bis Du etwas Billigeres findest. Dazu
Eine Absenkung der nach Satz 1 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre.
Das Problem ist hierbei, daß das JC nicht etwa die tatsächlichen Umzugskosten, sondern nur die für einen Umzug am Ort erstatten würde. Wer also von Berlin nach Ludwigsfelde wollen würde, müßte sowieso einen erklecklichen Teil drauflegen, obwohl ein früherer "Sozial"senator die eLB explizit aus der Stadt haben wollte.
Wissenschaftl. Autor hat geschrieben: Sa 24. Jun 2017, 15:50 In dem jetzigen Schreiben vom 19.6.17 steht am Anfang: „Wir hatten mit Ihnen bereits darüber gesprochen bzw. wir informieren Sie jetzt, dass Ihre Unterkunftskosten unangemessen hoch sind“. Der kursive Teil des Satzes entspricht nicht den Tatsachen. Seit 7 Jahren!
Da steht "beziehungsweise wir informieren Sie jetzt", womit der Satz insgesamt nicht falsch ist.
Wissenschaftl. Autor hat geschrieben: Sa 24. Jun 2017, 15:50 Und es sind in den verflossenen 7 Jahren auch KEINERLEI ÄNDERUNGEN an diesem status quo eingetreten. Die Kaltmiete ist heute noch dieselbe wie vor 7 Jahren!
Ja, aber die Sichtweise der Leitung der Leistungsabteilung oder dieses Jobcenters ist es nicht. Der Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung ist ohnehin nicht mehr derselbe, denn die grassierenden Befristungen sind allgemein bekannt. Wobei ich nicht glaube, daß seine Vorgänger einen eigenen Ermessensspielraum hatten. Realistisch gesehen kannst Du froh sein, daß man Dich solange in Ruhe ließ.
Wissenschaftl. Autor hat geschrieben: Sa 24. Jun 2017, 15:50 Daher habe ich mich auf diese Regelung verlassen. Ich kann hier wohl einen "Vertrauensschutz" beanspruchen (oder wie formuliert ein Jurist das?), bzw. die Wahrung der "Rechtssicherheit" fordern, dass mit dem Amt vereinbarte und von ihm anerkannte Verfahrensweisen (= die kalkulatorische Geltendmachung einer Arbeitsecke in der eigenen Wohnung) beibehalten und nicht plötzlich – ohne Begründung – aufgegeben werden.
Zur Ergänzung: ‹Rechtssicherheit beruht auf der Klarheit, Beständigkeit, Vorhersehbarkeit und verlässlichen Gewährleistung von Rechtsnormen, konkreten Rechtspflichten und Berechtigungen.› (Wikipedia)
In diesem Sinne habe ich mich auf die Vereinbarungen mit meinem ersten Sachbearbeiter verlassen (einem "alten Hasen" übrigens, keinem unerfahrenen Neuling) und es als meine "Berechtigung" angesehen, hier in dieser Weise so zu wohnen - und das genauso verlässlich, wie das Jobcenter bisher sicher sein konnte, dass ich alle Änderungen mitteile und alle Einnahmen offenlege.
Rechtssicherheit bedeutet vordergründig, daß man Dich nicht Dispositionen in Vertrauen auf die aktuelle Rechtslage treffen läßt und diese dann rückwirkend ändert, so daß Deine ehemals richtige Entscheidung plötzlich falsch wird. Man unterstellt Dir nicht, Du hättest wissen müssen, daß die alten Bescheide rechtswidrig waren (§ 45 Abs. 2 Nr. 3 SGB X) und fordert darauf gestützt nach § 50 Abs. 2 SGB X die Kohle zurück. Im Gegenteil, Du kannst auf die Anforderung des Amtes reagieren, indem Du JETZT (und nicht vor sieben Jahren) nach einer Wohnung suchst, die Suche akribisch dokumentierst und je nach den Ergebnissen Deiner Suche, die Unmöglichkeit eines Umzuges, die Unwirtschaftlichkeit eines Umzuges (drei Angebote von diversen Umzugsfirmen vorlegen) nachweist oder einen Umzug in eine kleinere Wohnung beantragst.
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#52

Beitrag von Wissenschaftl. Autor »

Hallo - ich bin wieder zurück! Mit dem herannahenden Januar (Beginn des nächsten Bewilligungszeitraums) nähert sich auch der nächste BESCHEID, auf den ich mich mental schon vorbereite: es geht immer noch um die Frage, ob die Wohnung "zu groß" bzw. - das ist ja der Kern der Sache! - zu TEUER ist; sicherlich wird wieder die Aufforderung kommen, "die Kosten d. Unterkunft" zu senken. Objektiv ist: der Quadratmeterpreis meiner Wohnung liegt bereits unter dem vergleichbaren Wert im Tübinger Mietspiegel. Konkret sind auch keine Alternativen auf dem Wohnungsmarkt zu finden - eine 45 qm-Wohnung mit 2 Zimmern, in die ich den gesamten Hausrat PLUS "Arbeitsplatz" (d.i.: großer Schreibtisch, Drucker, Scanner, dazu die notwendige Literatur in mehreren Wandregalen) "hineinstopfe", das ist wahrscheinlich in der Realität überhaupt nicht möglich. (Ein bisschen Menschenwürde steht auch ALG-II-Empfängern zu, oder? Schon dass man als VOLLZEIT-Arbeitstätiger mit "Arbeitslosengeld" abgespeist wird, weil man in diesem Beruf zu wenig verdient, ist eine Beleidigung. Für die Verhältnisse, die das bedingen, trage ich KEINE Verantwortung!)
Die Alternative, die ich dem Jobcenter dann nur anbieten kann, wäre: billigere 2-Zimmerwohnung (<450,- €) PLUS extern zugemietetes Arbeitszimmer (so ab 200,- € aufwärts). PLUS die Umzugs- und Renovierungskosten, die dann unausweichlich anfallen. Zu denen wird das Jobcenter sicherlich nur nach einem Standard-Maßstab zuschießen - den Rest darf ich dann selbst bezahlen. Aber: WOVON?

Für einen fiktiven Umzug konnte ich mir einen Kostenvoranschlag einer Umzugsfirma ausrechnen lassen; wenn ich selbst alles einpacke, und die Firma Einladen, Transport und Ausladen leistet, komme ich auf mind. 1500,- € - und das innerhalb von Tübingen! Dazu die Komplettrenovierung der Wohnung, auch da habe ich um einen Kostenvoranschlag gebeten. (Leider muss man Firmen, die Wichtigeres zu tun haben, mit solchen "Luxusfragen" behelligen. Nur so kann man schwarz-auf-weiß dem Jobcenter beweisen: so viel wird des kosten!)
Diese Argumente müssten doch eigentlich davon überzeugen, dass eine "Senkung der KuD" nicht realistisch durchführbar ist, oder?
***************************

Darf ich hier noch eine Frage zu einem anderen Thema einbringen? Ich konnte auf dieser Seite in der Foren-Übersicht bisher nichts finden, was mir weiterhilft. Es geht um die schlichte Frage:
Welche Verhältnisse treten ein, wenn ich das Rentenalter erreicht habe?
Das wird in 5 Jahren sein (mit 66). Ich nehme sehr stark an, dass ich auch in den verbleibenden Jahren nicht mehr aus der "Hartz-Falle" herauskommen werde. Was folgt dann auf Hartz-IV?
Außerdem bin ich ziemlich sicher, dass ich auch 2023 noch arbeiten werde, dafür ist mir diese Arbeit viel zu wichtig, und auf meinem Gebiet dauert es sowieso lange, bis man so viel Übung, Erfahrung und Wissen hat, dass es anfängt, richtig "Spaß zu machen" und man von "Erfolg" sprechen kann.
Außerdem stünde mir dann zur Verfügung: eine bescheidene Rente dank Einzahlungen in die Künstlersozialkasse (wissensch. Autor), ca. 500 monatl.; dazu eine Kapitalrentenversicherung, die als Rente monatl. üppige 80 € liefern würde… und noch eine Lebensversicherung, die ich mir auszahlen lassen könnte, oder für Sonderausgaben aufhebe - oder dann für einen wirklichen Umzug, falls ich mit jemandem zusammenziehen möchte. (Nicht aktuell zur Zeit.)

Diese Frage muss ich stellen, weil ich bis 1.12. genau darüber Bescheid wissen sollte, aber meine Bitte um genaue Auskunft vom Rentenversicherer immer noch nicht beantwortet wurde (so groß kann das Problem doch nicht sein?!)

Zusammengefasst also:
-- mit Rentenalter 66 ab 2023: Rente um die 500,- € laut Voraussage des Rentenversicherers Bund
-- weitere Rente (aus Kapital-Lebens-Vers.): ca. 80 €
-- Weiterhin arbeitstätig: Einnahmen in Höhe von …? vielleicht knapp 400,- € monatlich
-- eine Lebensversicherung, auszahlbar …
Welche Beträge sind frei, was wird gleich "einkassiert" bzw. von der neuen Grundsicherung abgezogen (ist der Begriff Grundsicherung korrekt? Oder "Sozialhilfe" oder was?)?

Vielleicht hat jemand Zeit, mir einen Tipp zu geben, in welchem Forum und wo genau dies schon mal thematisiert wurde, oder Zeit, knapp zu antworten, oder mir einen Hinweis im Internet zu geben (wo wird diese Frage des Übergangs Hartz-Klebefalle in Altersarmut, äh, "Rentenbezug und Ruhestand" sachkundig behandelt)?
Vielen Dank von Michael
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#53

Beitrag von Olivia »

Das wird alles auf den Bedarf der Grundsicherung angerechnet. Beim Verdienst innerhalb der Grusi müssen 70% des Gewinns "abgetreten" werden zur Bedürftigkeitsminderung.
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Koelsch
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#54

Beitrag von Koelsch »

Richtig, aaaaber, im Normalfall erfolgt die Gewinnermittlung dann nicht mehr nach SGB/EKS sondern ganz normal nach Steuerrecht = da gibt's mehr Gestaltungsraum.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#55

Beitrag von Wissenschaftl. Autor »

"Es wird alles auf den Bedarf der Grundsicherung angerechnet": darunter kann ich mir noch nicht viel vorstellen - wie groß ist denn diese "GRUSI"? Ein fester Betrag? Ein Mindestbetrag, der je nach steigendem Bedarf (sinkenden eigenen Beiträgen wie Rente) steigt? Wovon kann ich ausgehen?
Meine Zahlen sind ja genannt: eine Rente von ca.500,-, dazu eine RV-KV, die monatl. 80,- ergibt... Dazu dann variable Einnahmen aus freier Tätigkeit.
Ist es wie beim Hartz-IV, dass Wohngeld eingeschlossen ist? (Auch meine Miete wurde ja genannt: 458,- Nettokaltmiete, ohne alle Nebenkosten, 610,- mit Nebenkosten).
Bitte - wenn´s keine Mühe macht!
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kleinchaos
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#56

Beitrag von kleinchaos »

Die Grundsicherung ist genauso hoch wie das ALG2. Also für einen Alleinstehenden 409€ + Miete
Lediglich ein eventuelles Erwerbseinkommen wird unterschiedlich angerechnet.
Im SGB 2 gibt es 100€ Grundfreibetrag + 20% von dem was über 100€ liegt.
Im SGB 12 ist generell 30% Freibetrag
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#57

Beitrag von Breymja »

Also lohnt sich ein Minijob da noch weniger, weil es nicht mal die 100 freigibt. Wer hat sich das einfallen lassen?
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kleinchaos
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#58

Beitrag von kleinchaos »

Ganz so kannste das nicht sehen.
Beim Minijob sicher ja, aber bei Selbständigkeit könnte man schon mal drüber nachdenken
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#59

Beitrag von Breymja »

Ja, aber nur wenn der EKS Müll da nicht durchgezogen wird. Selbstständige (Rentner) sind aber jedenfalls in meinem Umfeld sehr selten.
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marsupilami
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#60

Beitrag von marsupilami »

Nach dem aktuellen Stand der Gesetze und Regulierungen (bis 2023 kann sich da ja noch was ändern) geht das vermutlich so:
Solltest Du im Jahres des Heils 2021 immer noch im Bezug von ALG II sein, wird das JC von Dir verlangen eine Rentenauskunft beizubringen. Selbstverständlich bekommt das JC nur eine Kopie von Dir.
Das Original behälst Du für Dich! Kopier das im JC oder lass die das kopieren, das dürften vermutlich so um die 50 Seiten oder mehr sein.
Nein, die Renteninformation, die Du ohne Aufforderung von Deinem Rentenversicherungsträger bekommst ist für die nicht ausreichend.
Auch wenn das gleiche drinsteht. :arge:
Das JC wird dann prüfen, ob sie Dich vorzeitig in Rente schicken können.
Abschläge hin oder her.
Grundsätzlich ist das - nach dem heutigen Stand - zulässig; entsprechende Abschläge sind hinzunehmen.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/jobce ... 72890.html

Sollte trotz Rechnerei und Einzelfallbetrachtung (und evtl. Widerspruch) herauskommen, dass man Dich vorzeitig in Rente schicken kann und es sich herausstellt, dass Du weniger als den Regelsatz bekommst, dann gleich mit einer Kopie der ersten 2 Seiten der Rentenauskunft zum Sozialamt Deines Wohnortes marschieren und Grundsicherung oder Wohngeld beantragen.
Das ist eine Frage der genauen Rechnerei mit aktuellen, faktischen Zahlen, je nach dem, mit welcher Methode Du besser wegkommst bzw. mehr Spielraum für eine weitere selbstständige Tätigkeit hast.

Egal, was Du beantragst, wird man auch dort Deine Einkünfte und Vermögen, Zusatzrenten, .... abfragen und Belege verlangen und entsprechend anrechnen.

Insbesondere bei Grusi ist evtl. auch wieder die Wohnungsgröße ein Knackpunkt.
Entweder die erkennen einen Teil der Wohnung als Arbeitsraum an oder man wird auch dort verlangen, dass Du Dich nach einer günstigeren Wohnung - angelehnt am örtlichen Mietspiegel - umschaust.
Signatur?
Muss das sein?
Wissenschaftl. Autor
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#61

Beitrag von Wissenschaftl. Autor »

Danke! "Grundsicherung ist genauso hoch wie ALG-II". DAs ist schon mal ein Anhalt.
Die Tipps von Marsupilami sind auch sehr hilfreich, ich werde sie mir aufheben für 2021.
Ob ich jemals wieder in den Bereich von "EK-Steuerpflicht!!" kommen werde? (Wie war das noch mal: "geringfügige Einkommen" müssen nicht gemeldet werden, aber wo war noch mal die Grenze? Sind das die magischen 400,- pro Monat? UMSATZsteuer werde ich aber wohl definitiv nie mehr zahlen müssen -- diesen Ärger/Papierkrieg bin ich wenigstens los. Es gab mal ein Jahr, da habe ich ca. 50.000.- € Umsatz gehabt. Als Autor - nicht als Kleingewerbler.
EK-STeuer wird doch wohl nur dann relevant, wenn ich den Fängen des Jobcenters entkommen bin und wieder frei-und-einsam in der Landschaft des Kampfes ums Dasein stehe, oder? Aber wie soll das geschehen?

Unklar ist noch:
x) Ich erreiche das Rentenalter (31.1.2021 - kleines Feuerwerk in der Toilette, wegen Rauchmelder); ich bin aber gewillt, auch weiterhin zu arbeiten -- fließt dann Hartz-IV weiter (zähklebrig), oder endet es abrupt?
Kommt das Jobcenter automatisch wegen der RentenAUSKUNFT auf mich zu ? WEnn ich Marsupilami richtig verstehe, JA.

xx) Und woran entscheidet sich dann , ob sie mich in die Rente entlassen? (Die Formulierung "vorzeitig" verstehe ich hier nicht, da dies ja der offizielle Termin des Beginns ist). Aus dem verlinkten Text https://www.anwalt.de/rechtstipps/jobce ... 72890.html geht mir eindeutig hervor, dass ich ARBEITSLOS sein muss, damit mich das JC in den Wald (äh, die Rente) schicken darf. Ist das definitiv richtig? Dann wird es höchstwahrscheinlich auf mich nicht anwendbar sein.

xxx) Wäre ich aber in 2021 ARBEITSLOS (das hieße, dass ich es hingeschmissen habe, weil ich krank bin), dann würde gelten:
"Das Jobcenter entlässt mich in die Rente" -- die aber faktisch so ist, dass man davon 2 große Doggen ernähren könnte inkl. Hundesteuer. Ich werde also auf jeden FAll zum Sozialamt gehen müssen und nun GRUSI + Wohngeld beantragen.
Was mich hier speziell interessiert: Heißt das dann auch, dass ich den Demütigungen des Jobcenters definitiv entkommen bin -- z.B. der unwürdigen Einrichtung, Urlaub als eine Art "Freigang" zu handhaben mit Gesichtskontrolle beim Abmelden und -- wehe, du bist einen Tag zu spät! - Gesichtskontrolle sofort nach der Rückkehr???? Vielleicht noch mit elektr. Fußfessel?
Oder dass ich nur 10 Ct pro km anrechnen darf für berufliche Fahrten, aber der Angestellte oder Selbständige, der eine Reise machen muss, 30 Ct. oder dass mir ein JC-Sachbearbeiter erklärt, meine berufsbedingten Reisen würden sie nicht anerkennen (die Übernachtungen allerdings wohl!), oder die Bücher, die ich angeschafft habe, würden sie nicht anerkennen. (Begründung? .... ??? "Steht doch alles auf Wikipedia?" DER Witz ist gut!!)
Für so eine BEFREIUNG wäre ich unendlich dankbar; mir hat das z.B. jeden Spaß am Urlaub vergällt (der Trost war: es ist sowieso so wenig Geld da, also verzichten wir auf Urlaub! Womit alle einverstanden waren, die hier unter demselben Namen wie ich in diesem Unternehmen malochen... Bürokraft, Fahrer, einer für Internetrecherchen, ein erfahrener Korrektor, ein Koch...) -- einer der winzigkleinen Vorteile der Selbständigkeit (meiner zumindest) wäre gewesen, dass ich spontan sagen konnte: Heute reicht´s mir, ich fahre ein paar Tage weg, bis ich wieder erholt bin. Ein Privileg? Ja - dafür haben alle anderen Privilegien wie freie Absprachemöglichkeit der Preise und Honorare mit den Auftraggebern kaum noch eine Bedeutung bei mir, nur in Ausnahmefällen. Redaktionen und Verlage sagen, wieviel sie zahlen. Punkt. Manche Redaktionen sagen (wissenschaftliche Zeitschriften z.B. im Medizinbereich): Wir zahlen GAR KEIN HONORAR! Ich brauche also schon für den Aufsatz oder eine spezielle Abhandlung einen SPONSOR.
Über die Absurditäten, die ich dort erlebt habe, könnte man ein Buch schreiben.-
Und was die "freie Selbstbestimmung der Höhe der Rente durch individuelle Kapital-Rentenversicherungen!!!" betrifft (hahahahaha), brauche ich nichts weiter auszuführen. War das Schröders Idee?? Für diesen Betrug sollte man die damaligen Verantwortlichen auch mal so eine "Rente" auskosten lassen. Nur ein paar Jahre lang.
Abschließend zu diesem Punkt xxx): So lange ich nicht aufhöre zu arbeiten, bleibt das JC mein treuer Begleiter - - stimmt das ? (Der Gedanke ist irgendwie niederschmetternd.)
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#62

Beitrag von Koelsch »

  1. am 1.2.2021 gibts kein ALG II mehr
  2. am 28.2.2021kannst Du Dich über die erste Rentenzahlung freuen
  3. Da du das traurige Gesicht des Vermieters am 1.2. nicht ertragen kannst und ggf im Februar sogar noch was futtern willst, solltest Du rechtzeitig beim JC ein Überbrückungsdarlehen beantragen
  4. JC wird Dich zum frühestmöglichen Zeitpunkt "bitten", Dich in die Rente zu verabschieden. Wann das ist, kannst nur Du sagen.
  5. Weiter arbeiten kannst Du, Anrechnung erfolgt - gucksu https://www.deutsche-rentenversicherung ... dienst.pdf
  6. Brauchst Du zusätzlich zur Rente GruSi, wurde ja schon gesagz: 70% des Zuverdienstes wird mind. angerechnet bis der Freibetrag 50% des regelsatzes erreich. Danach erfolgt 100% Anrechnung.
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#63

Beitrag von marsupilami »

zu x) "Kommt das Jobcenter automatisch wegen der RentenAUSKUNFT auf mich zu ? WEnn ich Marsupilami richtig verstehe, JA. "
Richtig.

zu xx) Wenn Du Geld vom JC bekommst, müssen die immer und laufend prüfen, ob sie nicht jemand anderem in den Geldbeutel greifen können bzw. Dir sagen können: der zahlt - muss zahlen, wir nicht mehr.
Ob Du dabei soz.vers.pfl. Arbeit Suchender bist oder selbstständiger Aufstocker, ist egal.
Du beziehst Leistungen vom JC und aufgrund Deiner Daten blinkt da dann halt eine rote Lampe, wenn man Dich - mit Abschlägen - vorzeitig von den fetten Futtertrögen des JC an die kleineren Näpfe des Rentenversicherers schicken kann.

Nach der Auffassung des JC bist Du arbeitslos.
Man gewährt Dir halt großzügig, dass Du Dich eben selber um Arbeit (Aufträge) bemühst und dadurch Dein Leistungsanspruch sinkt.

zu xxx)
Entweder Grusi oder Wohngeld.
Beides zusammen gibt es nicht!!

Was die Demütigungen angeht: grundsätzlich ja, aber auch da kann man/vrau "in's Klo greifen".
Wir haben Foristen hier, die regelmäßig kommen und fragen, ob das, was da von ihnen vom Sozial-/Landratsamt verlangt wird rechtens ist.
Und oft genug müssen wir dann sagen: Nö!

Letztes Beispiel - eigene persönliche Erfahrung: ich hab bewußt früher Rente beantragt und aufgrund Behinderung ohne Abschlag bewilligt bekommen.
Reicht aber nicht, also Grusi beantragt.
Da wollten die doch glatt von mir ein 2-seitiges Papier - vom Vermieter ausgefüllt! - mit allerlei Angaben zur Wohnung.
Eckhaus ja/nein, wann war das bezugsfertig, gibt's dieses, fehlt jenes, Art des Fußbodens (Parkett, Laminat, Linoleum, ...) und und und.

Ich hab denen den :angel: gezeigt und gesagt:
1) JC hat bereits Angemessenheit der Whg. geprüft.
2) Miethöhe + NK geht aus den Kontoauszügen und dem - geschwärzten - Mietvertrag hervor.
3) Alles andere auf dem Wisch ist für die Leistungsgewährung nicht relevant.
4) Wenn ich den Zettel dem Vermieter vorlege, offenbare ich dem damit meinen Leistungsbezug von Grusi. Das will ich nicht. (Sozial-)Datenschutz.

Damit war das vom Tisch und der Antrag auch ohne durch.
Signatur?
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#64

Beitrag von Wissenschaftl. Autor »

Wieder einige wichtige Auskünfte! DANKE. Entweder GRUSI oder Wohngeld -- und das mit dem Überbrückungsdarlehen ist auch ein extrem hilfreicher Tipp, da ich vermute, dass der Papierkrieg und das Gerenne von einem Amt zum andern in dieser Übergangsphase extrem anstrengend und langwierig sein wird (wegen der abweichenden Zeitrechnung in Ä M T E R N, deren Wappentier bekanntlich die Schnecke ist), und damit hat man ein Sicherheitspolster.

Die Aussage "1.2.2021 gibt´s kein ALG II mehr" - stimmt das, wurde das angekündigt, oder ist es ein Wunsch?? Was wäre die Alternative? (Erschießen? Wir haben doch angeblich fast Vollbeschäftigung!)
die pdf auf https://www.deutsche-rentenversicherung ... dienst.pdf ist eine wichtige Hilfe! Danke.

Dass man nicht alles, was vom JC kommt, wie gottgegeben hinnehmen muss, habe ich inzwischen auch gelernt. Man traut ihnen nicht zu, dass sie dumme Fehler machen können.

Marsupilami: "Nach der Auffassung des JC bist Du arbeitslos. Man gewährt Dir halt großzügig, dass Du Dich eben selber um Arbeit (Aufträge) bemühst und dadurch Dein Leistungsanspruch sinkt." --- Es gibt auch BEGRIFFE, die die Würde antasten, nicht nur Handlungen. DAS IST SO EINER! ich ARBEITE, dafür habe ich 13 Semester Studium (Regelstudienzeit) absolviert, und das war nur der Anfang. Ich arbeite das, was ich am besten kann -- wo meine Erfahrungen, mein Wissen usw. eingehen. Das ist das Beste, was ich fürs Gemeinwesen sozusagen leisten kann! Und das wird "nicht anerkannt". Aber was haben mir diese Leute als Alternative zu bieten? NICHTS!!!!!! Man muss plemplem sein, wenn man glaubt, mit 61 fände man noch eine Stelle auf dem "Arbeitsmarkt", und man solle sich gefälligst darum bemühen. Wo, bitte?! Wenn ich aber einen 1-€-Job annehme, dann gilt das wohl als "ARBEIT" oder?- Das JC hat mir in der verflossenen Zeit seit Juli 2010 NICHT EIN EINZIGES ANGEBOT MACHEN KÖNNEN, obwohl sie natürlich mein "Profil" gespeichert hatten.

Apropos "Senken der KuD": bei mir sind jetzt gerade kuschelige 17° in der Wohnung, bzw. waren es schon den ganzen Tag über. Man will ja beim Arbeiten einen kühlen Kopf haben! (Draußen 0) Ich werde daher jetzt hingehen und die Heizung runterdrehen!!-

Mit dem Rentenbeginn 2021 habe ich mich übrigens vertan (Wunsch als Vater des Gedankens?), er kommt erst am 1.1.2023 (mit "65 Jahren und 11 Monaten"), nicht 2021, wie ich zunächst errechnet hatte. Einen Gruß an die Jüngeren, die ihre Rente dann schon mit 90 antreten dürfen oder so!!
Bis auf weiteres - Danke für die vielen Beiträge! M.
Alchymist
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#65

Beitrag von Koelsch »

Nur mal so, damit Du das "richtig" einordnen kannst.

Eine eLB berichtete mir sehr, sehr glaubhaft:

Als Sie dem "hoch geschätzten" JC-Muckel erklärte, dass sie jetzt ihr Thema für ihre Dissertation bekommen hätte und damit anfangen würde, entgegnete dieser: "Das kann ich nicht genehmigen, da können Sie doch auch was Vernünftiges machen, z.B. Toiletten putzen."

eLB grüßte gerade gestern aus Wagga Wagga, wo sie für Ihre Uni einen Fachvortrag auf einem Kongreß hält - nach Meinung des JC natürlich keine berufliche Ortsabwesenheit sondern Privatvergnügen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#66

Beitrag von Olivia »

Wissenschaftl. Autor hat geschrieben: Mo 27. Nov 2017, 19:14Es gibt auch BEGRIFFE, die die Würde antasten, nicht nur Handlungen. DAS IST SO EINER! ich ARBEITE, dafür habe ich 13 Semester Studium (Regelstudienzeit) absolviert. Das JC hat mir in der verflossenen Zeit seit Juli 2010 NICHT EIN EINZIGES ANGEBOT MACHEN KÖNNEN, obwohl sie natürlich mein "Profil" gespeichert hatten.
Mir hat man gesagt, dass ich mich als Vollzeit-Aufstocker auch jederzeit bspw. für Beratung und Kenntnisvermittlung für Selbständige bereithalten muss, und daher müsse auch die Stallpflicht weiter gelten.
Koelsch hat geschrieben: Mo 27. Nov 2017, 19:33 Eine eLB berichtete mir sehr, sehr glaubhaft:

Als Sie dem "hoch geschätzten" JC-Muckel erklärte, dass sie jetzt ihr Thema für ihre Dissertation bekommen hätte und damit anfangen würde, entgegnete dieser: "Das kann ich nicht genehmigen, da können Sie doch auch was Vernünftiges machen, z.B. Toiletten putzen."

eLB grüßte gerade gestern aus Wagga Wagga, wo sie für Ihre Uni einen Fachvortrag auf einem Kongreß hält - nach Meinung des JC natürlich keine berufliche Ortsabwesenheit sondern Privatvergnügen.
:kotz: :kotz:
Wissenschaftl. Autor
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#67

Beitrag von Wissenschaftl. Autor »

"... was Vernünftiges machen" - das alte Vorurteil ist also immer noch virulent: Kopfarbeit ist wertloser "Überbau", Handarbeit (mit Klobürste) ist wertvoll (übersehen wird dabei nur, dass selbst die Erfindung der Klobürste Kopfarbeit war, und Marx - - ein wohlsituierter Bürgerlicher). Und täglich grüßt das kommunistische Murmeltier... Es hat aber noch einen anderen Aspekt, und der ist gemeiner: Ich, MANN, sage Dir, FRAU, du brauchst keine Kopfarbeit, keine Dissertation - Dir steht es zu, zu putzen, wie seit Jahrtausenden! Damit ist der stockreaktionäre KERN freigelegt.
Wie kommt es eigentlich, dass das Jobcenter von unheilbaren Alt-DDRlern und stockdummen Altkommunisten besetzt ist? War Herr Hartz selbst einer von ihnen? Oder pflegt man bei der Einstellung von JC-Mitarbeitern eine besondere Vorliebe für gescheiterte Studenten und Studienabbrecher? "Nutzt" man deren "Neidpotenzial"? Wie kann ein normal entwickelter Mensch so einen Schwachsinn sagen: ein Fachvortrag im Auftrag der Uni sei ein "Privatvergnügen"? Ist dann seine Arbeit für das JC nicht "HOBBY", weil es ihm so einen höllischen Spaß bereitet, andern, die wehrlos sind, eins reinzuwürgen? Warum sollte man ihm dieses Hobby auch noch honorieren?
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#68

Beitrag von Breymja »

"... was Vernünftiges machen" - das alte Vorurteil ist also immer noch virulent: Kopfarbeit ist wertloser "Überbau", Handarbeit (mit Klobürste) ist wertvoll (übersehen wird dabei nur, dass selbst die Erfindung der Klobürste Kopfarbeit war, und Marx - - ein wohlsituierter Bürgerlicher).
Unter diesem Problem leiden sehr viele - alle unsere Künstler, ich, viele Leute die ich kenne, die einer Tätigkeit nachgehen, die aber Ihren Bedarf nicht decken kann. Gerade bei Künstlern ist das nicht mal aufgrund mangelnder Nachfrage, sondern aufgrund mangelnder Zahlungswilligkeit, bei durchaus vorhandener Nachfrage. Ich habe leider irgendwie nicht die Möglichkeit dafür Verständnis aufzubringen, weil ich Arbeit noch nie in Bezug auf Einkommen betrachtet habe, auch wenn das hier wohl der erzwungene Faktor sein soll. Ich fände es Toll, wenn die JobCenter die Aufgabe bekämen, jemanden primär zu Einkommen zu verhelfen. Daher auch mit passenden Maßnahmen dafür sorgen würden, dass man für durchaus geleistete Arbeit auch ein Einkommen erhält und nicht, dass man in Arbeit vermittelt wird, deren Einkommen immer noch nicht genug ist und deren Bedingungen ein Witz sind. Dann könnte andersrum, sofern alle anderen Maßnahmen fehlschlagen, auch einfach das ALG II als Einkommen für die Tätigkeit ausgezahlt werden und ansonsten die Klappe gehalten werden. Auch kein optimales System, wäre in den Kreisen hier aber sicher tauglicher.
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#69

Beitrag von kleinchaos »

Ich bin oft mehr als 8 Stunden am Tag mit Beratung beschäftigt, wenn man die Recherche dazurechnet. Bezahlt bekomm ich natürlich nix.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#70

Beitrag von Breymja »

Allein die Beratung die ich hier schon abgegriffen habe - jemand anders würde sie nicht machen. Kann nicht sein, dass das in Zeiten der boomenden Sozialberufe kostenfrei zu erfolgen hat. Finde ich nicht in Ordnung.
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#71

Beitrag von Koelsch »

Wenn ich das Verhalten vieler JC-Muckel sehe, fühle ich mich immer an das Stanford Prison Experiment und den darauf aufbauenden Film Das Experiment erinnert.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#73

Beitrag von kleinchaos »

Der Beratungsbedarf steigt aber immer mehr.
Ob es nin daran liegt, dass sich mehr Menschen wehren wollen oder dass immer mehr Bescheide falsch sind, kann ich so genau nicht sagen. Fakt ist aber, dass ich immer öfter "Überstunden" in der Beratung mache (gestern 2) und die telefonischen sowie die Mailanfragen immer mehr werden. Na klar kostenlos
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Breymja

Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#74

Beitrag von Breymja »

Vielleicht auch einfach deswegen weil mehr Menschen mitbekommen, dass es Hilfe gibt.
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