Kostensenkungsaufforderung

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Upstocker
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Kostensenkungsaufforderung

#1

Beitrag von Upstocker »

Hallo Zusammen,

folgender Sachverhalt bei einer Bekannten von mir, Selbstständig, Aufstockerin. Alleinerziehend mit 2 Kindern. Kind 1, volljährig, zieht aus. JC schickt Kostensenkungsaufforderung, Frist für Umzug 6 Monate. Nach weiteren 3 Monaten ohne Erfolg bei der Wohnungssuche zieht das weitere Kind auch aus. Nun müsste die Bekannte ja nach einer noch kleineren Wohnung suchen. Wie verhält sich das dann mit der Fristbindung von 6 Monaten?
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Koelsch
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Re: Kostensenkungsaufforderung

#2

Beitrag von Koelsch »

:1: Ich würde Fristverlängerung beantragen, da ja 3 Monate lang nach "falscher" Wohnung gesucht wurde.

Möglich wäre aber auch die "harte" Tour: Mitteilung an JC, nächstes Kind ist weg, bitte daher neue aktuelle Kostensenkungsaufforderung mit aktuell zutreffender angemessener Miete schicken.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Kostensenkungsaufforderung

#3

Beitrag von marsupilami »

Letzteres gibt mehr Zeit.
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Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Kostensenkungsaufforderung

#4

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Kostensenkungsaufforderung

#5

Beitrag von marsupilami »

Wohnungssuche aber weiter akribisch - wie schon öfter geraten - dokumentieren.
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Muss das sein?
Tester
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Re: Kostensenkungsaufforderung

#6

Beitrag von Tester »

marsupilami hat geschrieben: Di 11. Jul 2017, 11:11 Letzteres gibt mehr Zeit.
Moooooment. Hier schicken JC gleich eine Referenzliste mit, aus der ersichtlich ist, für wieviel Personen, welche Kaltmiete und welche qm angemessen sind. Da wäre jetzt ein "rausreden" mit unterschiedlichen Personenzahlen in der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich.

Wenn dem so ist, läuft die Frist.

Vielleicht mal versuchen einen Antrag zu stellen, die unangemessene Miete für einen längeren Zeitraum zu übernehmen, da die Wohnungssuche nun unter anderen Voraussetzungen läuft und der Markt für günstige 1 Personen Wohnungen nicht gerade üppig ist.
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Koelsch
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Re: Kostensenkungsaufforderung

#7

Beitrag von Koelsch »

Da muss man in die Kostensenkungsaufforderung gucken. In den letzten, die ich gesehen habe, war keine Liste sondern die "einzelfallbezogene" angemessene Miete genannt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: Kostensenkungsaufforderung

#8

Beitrag von Günter »

Ich meine, wenn sich die Voraussetzungen ändern, dann muss die Frist neu laufen.


Aber wie sagte der olle Goethe schon in einen seiner dicken Bücher?

Grau ist alle Theorie.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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