Guthaben Neben u. Heizkosten, Zuflussprinzip
Guthaben Neben u. Heizkosten, Zuflussprinzip
Hallo,
hatte gestern Post vom Vermieter. Fast 500 Euro Rückerstattung für Heiz- und Nebenkosten. Fragt nach der Bankverbindung. Wie läuft das jetzt?
Sage ich es dem Amt erst, wenn das Geld auf dem Konto ist oder schicke ich denen eine Kopie der Abrechnung und dann nochmal einen Bankauszug hinterher? Wenn ich das schon abliefern muß, dann will ich wenigstens die Portokosten gering halten.
hatte gestern Post vom Vermieter. Fast 500 Euro Rückerstattung für Heiz- und Nebenkosten. Fragt nach der Bankverbindung. Wie läuft das jetzt?
Sage ich es dem Amt erst, wenn das Geld auf dem Konto ist oder schicke ich denen eine Kopie der Abrechnung und dann nochmal einen Bankauszug hinterher? Wenn ich das schon abliefern muß, dann will ich wenigstens die Portokosten gering halten.
Re: Guthaben Neben u. Heizkosten, Zuflussprinzip
Wie jetzt ...... JC zahlt Dir keine KDU? Du zahlst die Miete selbst, dann ist das Guthaben wohl Dein. Aber nur dann. Was sagen die andren Leuts hier dazu.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: Guthaben Neben u. Heizkosten, Zuflussprinzip
Würde ich dem JC melden, wenn's Geld da ist, nicht vorher.
Ich geh davon aus, Miete läuft ganz normal über's JC.
Ich geh davon aus, Miete läuft ganz normal über's JC.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Guthaben Neben u. Heizkosten, Zuflussprinzip
Erst wenn das Geld auf dem Konto ist.
Denn vorher steht das ja nicht zur Verfügung!
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Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
- kleinchaos
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Re: Guthaben Neben u. Heizkosten, Zuflussprinzip
Im auf den Zuflussmonat folgenden Monat mindert das Guthaben die KdU.
Heißt: Im September kommen 500€. Im Oktober zahlt dir das JC die bisherige Miete minus die 500
Heißt: Im September kommen 500€. Im Oktober zahlt dir das JC die bisherige Miete minus die 500
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Guthaben Neben u. Heizkosten, Zuflussprinzip
Ja, Kosten der Unterkunft sind voll anerkannt vom JC.
Also bewege ich mich erst, wenn das Geld da ist. Danke.
Also bewege ich mich erst, wenn das Geld da ist. Danke.
- marsupilami
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Re: Guthaben Neben u. Heizkosten, Zuflussprinzip
Fällt mir gerade ein:
Könnte sein, dass das JC das Geld nicht auf einmal anrechnet bzw. einfordert, sondern einen Bescheid erläßt, wo der Betrag kleckerweise über mehrere Monate angerechnet wird.
Ging mir zumindest so.
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=5&t=17394
Könnte sein, dass das JC das Geld nicht auf einmal anrechnet bzw. einfordert, sondern einen Bescheid erläßt, wo der Betrag kleckerweise über mehrere Monate angerechnet wird.
Ging mir zumindest so.
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=5&t=17394
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Guthaben Neben u. Heizkosten, Zuflussprinzip
Danke für den Hinweis. In dem Thread verstehe ich aber leider nur Bahnhof. Im November 2015 haben Sie mir für eine Mietkostenrückzahlung nur für Dezember 2015 auf KdU angerechnet und den Überhang haben sie mir doch tatsächlich geschenkt. Im Dezember 2015 hatte ich dann keinen Anspruch mehr auf ALGII und flog dann für diesen Monat aus dem Leistungsbezug. Danach ging's wie gewohnt weiter.marsupilami hat geschrieben: ↑Do 31. Aug 2017, 07:56 Ging mir zumindest so.
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=5&t=17394
Re: Guthaben Neben u. Heizkosten, Zuflussprinzip
Übrigens. Der Bewilligungszeitraum endet im September. Für Oktober muß ich einen neuen Antrag stellen. Denke, das ändert aber nichts am Sachverhalt, oder?
Re: Guthaben Neben u. Heizkosten, Zuflussprinzip
Nein der Weiterbewilligungsantrags sollte nix ändern
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Guthaben Neben u. Heizkosten, Zuflussprinzip
Wenn möglich versuche die Summe auf einmal zurück zu zahlen an das Jobcenter,so bleiben dir Monatliche kleckerbeiträge erspart.
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Re: Guthaben Neben u. Heizkosten, Zuflussprinzip
Wenn Geld da, dann BK-Abrechnung als Kopie an JC und denen gleich sagen, sie sollens am Stück anrechnen.
Spart blöde Nachfragen und - wenn per Email - auch Porto.
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Re: Guthaben Neben u. Heizkosten, Zuflussprinzip
Das Jobcenter lässt sich darauf meistens schnell ein, da das Geld dann zurück bei ihnen ist. Raten können immer ausbleiben.
Re: Guthaben Neben u. Heizkosten, Zuflussprinzip
Ich denke, den Vorschlag, die Summe auf einmal zu zahlen, kann ich immer noch machen, wenn sie auf mehrere Monate umlegen wollen.
Wenn ich Glück habe, fällt's ja wieder unter den Tisch. Wenn ich gleich darum bitte, werden sie natürlich alles haben wollen.
Wenn ich Glück habe, fällt's ja wieder unter den Tisch. Wenn ich gleich darum bitte, werden sie natürlich alles haben wollen.
Re: Guthaben Neben u. Heizkosten, Zuflussprinzip
Falls du, wie es dein Nick vermuten lässt Aufstocker bist und die Miete zumindest teilweise zahlst, dann schau mal in den §22 SGB II
(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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