Was erwartest du?
Leute die die Grundsicherung von Erwerbslosen Menschen gewährleisten sollen, ohne auch nur den Sinn des Sozialstaates begriffen zu haben, die sollen sich wirklich im Mietrecht auskennen?
Nicht mal alle Juristen maßen sich an, dieses Thema zu beherrschen.
Nee, das wäre zuviel verlangt, die können sich gerade mal die Schuhe zubinden und halbwegs pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen.
Zustimmung zur Mieterhöhung
Re: Zustimmung zur Mieterhöhung
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- kleinchaos
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Re: Zustimmung zur Mieterhöhung
Nur zur Info: Merkzeichen G reicht NICHT aus um höhre m² geltend zu machen. Für 1ß bis 15 m² mehr muss man schon GdB 80 und Merkzeiche aG haben
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Zustimmung zur Mieterhöhung
Nach dem Motto: Wenn du schlecht laufen kannst brauchst du auch keinen Auslauf in der Wohnung.
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Re: Zustimmung zur Mieterhöhung
Nö, wieso? Das wäre eine Rechtsberatung, die, da der eLB damit schnurstracks zu dem Vermieter marschieret, den SB ebenso schnurstracks auf die andere Seite des Schreibtisches befördern würde. Auch den feinen Unterschied zwischen "Zahlen Sie das nicht!" und "Würde ich nicht zahlen" dürften hinreichend viele eLB nicht verstehen wollen. Bliebe noch, den eLB zum Mieterverein zu schicken mit der Bemerkung, daß einem die Forderung sehr seltsam vorkomme. Seitdem ich aber weiß, was da an Mitgliedsbeiträgen verlangt wird, provoziert der SB damit einen Antrag auf Übernahme (zumindest ich hätte den gestellt), den er natürlich ablehnen müßte. Ist also auch nicht gerade prickelnd.
Klar, das machen sie ja auch. Und dann kommt ggf. eine förmliche Kostensenkungsaufforderung.
Das willst Du nicht wirklich. Wie hier schon geschrieben wurde, sind das Mietverhältnis und die übrigen Verträge eine Sache zwischen Wohnungsnutzer und Vermieter bzw. Versorger. Wenngleich es sein kann, daß das JC bei einer Optionskommune ebenso zur Kommune gehört wie die Stadtwerke. Aber auch dann geht es das JC nichts an, wo der eLB seinen Strom bezieht.