Zustimmung zur Mieterhöhung

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

#26

Beitrag von Günter »

Was erwartest du?

Leute die die Grundsicherung von Erwerbslosen Menschen gewährleisten sollen, ohne auch nur den Sinn des Sozialstaates begriffen zu haben, die sollen sich wirklich im Mietrecht auskennen?

Nicht mal alle Juristen maßen sich an, dieses Thema zu beherrschen.

Nee, das wäre zuviel verlangt, die können sich gerade mal die Schuhe zubinden und halbwegs pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30950
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

#27

Beitrag von kleinchaos »

Nur zur Info: Merkzeichen G reicht NICHT aus um höhre m² geltend zu machen. Für 1ß bis 15 m² mehr muss man schon GdB 80 und Merkzeiche aG haben
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35642
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

#28

Beitrag von marsupilami »

Och menno!
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

#29

Beitrag von Günter »

Nach dem Motto: Wenn du schlecht laufen kannst brauchst du auch keinen Auslauf in der Wohnung.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Peter I.
Benutzer
Beiträge: 64
Registriert: Sa 26. Aug 2017, 18:25

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

#30

Beitrag von Peter I. »

Tester hat geschrieben: So 3. Sep 2017, 11:15 Ne in dem Fall hätte das JC (Sachkenntnis vorausgesetzt) dem Leistungsberechtigten sagen können "die Mieterhöhung brauchen Sie nicht zahlen, da diese Erklärung unwirksam ist, Formfehler ohne Ende! Wir überweisen weiterhin die alte Miete".
Nö, wieso? Das wäre eine Rechtsberatung, die, da der eLB damit schnurstracks zu dem Vermieter marschieret, den SB ebenso schnurstracks auf die andere Seite des Schreibtisches befördern würde. Auch den feinen Unterschied zwischen "Zahlen Sie das nicht!" und "Würde ich nicht zahlen" dürften hinreichend viele eLB nicht verstehen wollen. Bliebe noch, den eLB zum Mieterverein zu schicken mit der Bemerkung, daß einem die Forderung sehr seltsam vorkomme. Seitdem ich aber weiß, was da an Mitgliedsbeiträgen verlangt wird, provoziert der SB damit einen Antrag auf Übernahme (zumindest ich hätte den gestellt), den er natürlich ablehnen müßte. Ist also auch nicht gerade prickelnd.
Tester hat geschrieben: So 3. Sep 2017, 11:15 Eigentlich sehe ich auch eine Verpflichtung des JC, auf die Kosten der KdU zu achten ...
Klar, das machen sie ja auch. Und dann kommt ggf. eine förmliche Kostensenkungsaufforderung.
Tester hat geschrieben: So 3. Sep 2017, 11:15 ... und wenn man Kosten vermeiden kann, dies auch aktiv mitzugestalten. ...
Das willst Du nicht wirklich. Wie hier schon geschrieben wurde, sind das Mietverhältnis und die übrigen Verträge eine Sache zwischen Wohnungsnutzer und Vermieter bzw. Versorger. Wenngleich es sein kann, daß das JC bei einer Optionskommune ebenso zur Kommune gehört wie die Stadtwerke. Aber auch dann geht es das JC nichts an, wo der eLB seinen Strom bezieht.
Antworten

Zurück zu „Kosten der Unterkunft (KdU) - ALG II/Hartz IV“