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Zustimmung zur Mieterhöhung

Verfasst: Do 31. Aug 2017, 12:50
von Olivia
Vom Vermieter wurde eine Zustimmung zu einer Mieterhöhung aufgrund Anpassung an den Mietspiegel angefordert. Die Mieterhöhung an sich ist (leider wohl) rechtens und die Bedingungen, Formalien und Fristen sind eingehalten.

Kann das Jobcenter einem einen Strick daraus drehen, wenn man die Zustimmung zur Mieterhöhung unterschreibt und dann die höhere Miete geltend macht? Sowohl die alte als auch die neue Miete liegt innerhalb der Angemessenheitsgrenzen.

Und hat das Jobcenter ein Mitwirkungsrecht an der Zustimmung zur Mieterhöhung, d.h. muss das Jobcenter vorher um Erlaubnis gefragt und eine Vorab-Genehmigung zur Erteilung der Zustimmung beantragt werden?

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

Verfasst: Do 31. Aug 2017, 13:18
von Koelsch
Das JC hat mit Deinem Mietvertrag letztlich nix zu tun. Teil denen das mit, dass Vermieter ab ..... eine Miete von € ???? haben will und beantrag die Übernahme ab diesem Datum

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

Verfasst: Do 31. Aug 2017, 14:01
von 22305Lackmeier
JC wollte unbedingt die einzelnen Kosten im Mietvertrag, der noch DM-Kosten aufwies, in Euro sehen. Ich sagte, dass mein Vermieter meine Anfrage sicherlich zum Anlass nehmen wird, endlich mal eine Mieterhöhung zu fordern.
JC:" Kann Ihnen doch egal sein. Das bezahlen Sie ja nicht."

Tja, Mieterhöhung kam und Nürnberg zahlt jetzt mehr.

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

Verfasst: Do 31. Aug 2017, 14:12
von Olivia
:arge:

Dabei gab es einen amtlichen Umrechnungskurs DM --> Euro, und das Jobcenter hätte einfach selbst umrechnen können.

Hat das Jobcenter eventuell ein Weisungsrecht, wenn es einen Teil der Miete durch Unterstützung zu den KdU "mitzahlt"? Nicht dass es nachher heisst, man hätte die Zustimmung verweigern müssen und damit zwar eine Klage des Vermieters riskiert, aber vielleicht wäre ja auch gar keine Klage gekommen.

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

Verfasst: Do 31. Aug 2017, 14:20
von Pegasus
Liegt denn die neue KDU im "angemessenen" Bereich?
Weisungsrecht /Direktionsrecht

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

Verfasst: Do 31. Aug 2017, 14:25
von Olivia
Pegasus hat geschrieben: Do 31. Aug 2017, 14:20 Liegt denn die neue KDU im "angemessenen" Bereich?
Ja.
So etwas ähnliches könnte bezüglich der Zustimmung gelten. Die Zustimmung vergrössert ja die Hilfebedürftigkeit.

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

Verfasst: Do 31. Aug 2017, 14:38
von Pegasus
Siehe Beitrag #2 und warte doch einfach mal ab. Mache Dich nicht vorher nervös. Soll schlecht für die Nerven sein. Wir wohnen jetzt 4 Jahre in Gelsenstadt und haben noch keine MIeterhöhung erhalten. Aber im nächsten Jahr kommt der neue Mietspiegel raus und spätestens dann flattert auch uns eine Erhöhung ins Haus. Wobei ich mich wundere, denn alle Nachbarn haben 3 x, 2 x -> JC und 1 x ne Erhöhung erhalten.

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

Verfasst: Do 31. Aug 2017, 14:45
von Olivia
Pegasus hat geschrieben: Do 31. Aug 2017, 14:38Wobei ich mich wundere, denn alle Nachbarn haben 3 x, 2 x -> JC und 1 x ne Erhöhung erhalten.
Das kann daran liegen, dass der Vermieter euch vergessen hat. Sieh Posting #3. Also möglichst nicht dran rütteln!

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

Verfasst: Do 31. Aug 2017, 15:14
von Günter
Ich sag mal so, wenn die Formalien eingehalten wurden und der Mieter die Unterschrift verweigert, dann hat der Vermieter ein Klagerecht und wird die Klage auf Zustimmung auch gewinnen. Das kostet zusätzliche Gerichtskosten.

Also bleibt gar keine Wahl als zu unterschreiben. Der Mietvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Mieter/Vermieter und geht das JC nur insofern etwas an, als es die Miete in der angemessenen Höhe an den eLB zu überweisen hat. Unterschreiben und Kopie der Mieterhöhung an das JC senden. Der Rest ist nicht dein Bier.


http://www.berliner-mieterverein.de/rec ... /fl020.htm

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

Verfasst: Do 31. Aug 2017, 16:16
von Günter

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

Verfasst: Do 31. Aug 2017, 16:28
von Olivia
Aha, danke!

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

Verfasst: Do 31. Aug 2017, 19:57
von Pegasus
Olivia hat geschrieben: Do 31. Aug 2017, 14:45
Pegasus hat geschrieben: Do 31. Aug 2017, 14:38Wobei ich mich wundere, denn alle Nachbarn haben 3 x, 2 x -> JC und 1 x ne Erhöhung erhalten.
Das kann daran liegen, dass der Vermieter euch vergessen hat. Sieh Posting #3. Also möglichst nicht dran rütteln!
Warum sollte ich bei der LEG nachfragen....
Aber vergessen haben die uns mit Sicherheit nicht. Meine Vermutung ist :
Die Nettomiete wurde auf immoschout mit 270 EUR angeben. Bei Vorlage des Mietvertrages waren es 300,- EUR. Gerade die Grenze für die tolle "Angemesssenheit". Der Gartennutzungsvertrag wiederum weist 0,- EUR aus. Kostest sonst zwischen 30 und 45 EURO ( also in der Nettomiete dabei?). :gaga: Die LEG hat die Mieten in den letzten Jahren immer im oberen Bereich des Mietspiegels. Deshalb erwarte ich im nach der nächsten Nebenkostenabrechnung im September/Oktober auch eine Mieterhöhung. Mal gucken.

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

Verfasst: Do 31. Aug 2017, 20:35
von Olivia
Pegasus hat geschrieben: Do 31. Aug 2017, 19:57Die Nettomiete wurde auf immoschout mit 270 EUR angeben. Bei Vorlage des Mietvertrages waren es 300,- EUR.
Davon liest man immer wieder mal. Angebot mit Summe x und Vertrag bei Unterschrift = x + 10%.
Gerade die Grenze für die tolle "Angemesssenheit".
Hoffentlich ist auch die m²-Zahl entsprechend.
Der Gartennutzungsvertrag wiederum weist 0,- EUR aus. Kostest sonst zwischen 30 und 45 EURO ( also in der Nettomiete dabei?). :gaga:
Kann gut sein. Gartenmiete könnte Probleme beim JC gemacht haben. Hoffentlich wird der Garten nicht mal separat an jemand anders vermietet (als Grillplatz, Wäschetrockenfläche, Raucherecke.......)
Die LEG hat die Mieten in den letzten Jahren immer im oberen Bereich des Mietspiegels. Deshalb erwarte ich im nach der nächsten Nebenkostenabrechnung im September/Oktober auch eine Mieterhöhung.
:kotz:

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

Verfasst: Do 31. Aug 2017, 20:37
von Günter
Ich schmeiße mal das Stichwort Kappungsgrenze in den Ring.

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

Verfasst: Do 31. Aug 2017, 20:48
von Olivia
:jojo:

Und ich die Wohnwertmerkmale. Der Mietspiegel gibt da eine Spanne an und die Merkmale sind oft nicht so ganz eindeutig.

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

Verfasst: Do 31. Aug 2017, 21:07
von Olivia
Pegasus hat geschrieben: Do 31. Aug 2017, 19:57Der Gartennutzungsvertrag wiederum weist 0,- EUR aus.
Dies wird im Mietspiegel als wohnwerterhöhendes Merkmal gewertet:
Merkmalgruppe 5: Wohnumfeld

Garten zur alleinigen Nutzung/Mietergarten ohne Entgelt oder zur Wohnung gehörender Garten mit direktem Zugang

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

Verfasst: Fr 1. Sep 2017, 13:24
von Pegasus
Ach Olli, ich habe Merkzeichen "G" und somit Anspruch auf ne höhere m² - Ich meine es sind ca. 10 m² mehr.
Warum sollte ich den Gartennutzungsvertrag mit Null Euro dem JC zukommen lassen. Ergo --> Null Problemo.

Ach ja das Umfeld....... die Siedlung entwickelt sich nicht zuletzt Dank der LED langsam zum Getto.

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

Verfasst: Fr 1. Sep 2017, 16:46
von marsupilami
Pegasus hat geschrieben: Fr 1. Sep 2017, 13:24 Ach Olli, ich habe Merkzeichen "G" und somit Anspruch auf ne höhere m² - Ich meine es sind ca. 10 m² mehr.
Warum sollte ich den Gartennutzungsvertrag mit Null Euro dem JC zukommen lassen. Ergo --> Null Problemo.
:arge:
:doof:
Muss ich mir unbedingt merken, für den Fall das VM doch noch mal auf die Idee kommt, Miete zu erhöhen und JC mich zwingen will, umzuziehen.
Pegasus hat geschrieben: Fr 1. Sep 2017, 13:24Ach ja das Umfeld....... die Siedlung entwickelt sich nicht zuletzt Dank der LED langsam zum Getto.
Ich dachte bisher, an sowas seien Ghetto-Blaster schuld und nicht Light Emitting Diode.

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

Verfasst: Fr 1. Sep 2017, 17:14
von Pegasus
Jo Marsu bitte auf Merkzettel.......

Es ändert sich hier zu Schlechten. Das ist sehr gut zu sehen. Mieter die ein gutes oder besseres Einkommen haben ziehen seit gut 1 Jahr massenhaft aus. Angeblich sollen hier nur 14 Wohnungen leer stehen. Wat ein Blödsinn, es sind mindestens 30 Wohnungen. Und ja die direkt nebenan steht jetzt fast 3 Jahre leer. Für uns gut, da dort eine Kehrsanierung unerläßlich ist. Soviel ich gehört habe sind ca 40 Tds. Euro veranschlagt. Da muss alles aber auch alles raus. Im Bad seit Jahren in der Decke ein riesiges LOch. E-Leitungen sind über 50 Jahre alt etc. Wird also unerträglich laut.....

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

Verfasst: Sa 2. Sep 2017, 09:41
von Peter I.
Früher entledigte man sich solcher Probleme mit einem Verkauf des Wohnungsbestandes an die Deutsche Annington (Vonovia). Wie man dort sehen kann, blieb Euch das Schicksal nur um Haaresbreite erspart. Wenn die besser verdienenden Leute seit einem Jahr flüchten, solltet Ihr mal recherchieren, was da im Busch ist ...

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

Verfasst: Sa 2. Sep 2017, 14:33
von Christoph
Wenn die besser verdienenden Leute seit einem Jahr flüchten, solltet Ihr mal recherchieren, was da im Busch ist ...
Was gibt es da zu recherchieren? :1: Die Veränderungen spürt man hautnah.

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

Verfasst: Sa 2. Sep 2017, 20:08
von Pegasus
Richtig Christoph und dann werde ich meinen ollen Miezen einen weiteren Umzug nicht mehr zumuten. Hier haben wir ne Etagenwohnung mit Minigarten . Das war mir wichtig. Auch wenn das Gebäude etwas über 100 Jahre alt und sich langsam aber sicher senkt. Der Boden ist windschief und das Bad ist zum kotzen lütt. Aber rundum eben auch viel grün.

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

Verfasst: So 3. Sep 2017, 10:18
von Tester
Zum Thema JC und Mieterhöhung habe ich gerade einen aktuellen Fall:
- Vermieter erhöht Miete mit Schreiben "hiermit erhöhe ich die Miete zum sowieso"
- also keine Zustimmung durch Mieter eingeholt. Wirkung: Mieterhöhung unwirksam!
- Mieter reicht in Unkenntnis der Rechtslage Schreiben dem JC ein
- JC zahlt Erhöhung (KdU ist unangemessen) teils vom Regelsatz
- Mieter erhält nur noch sehr sehr wenig, wo man sich fragt, wie man da leben kann

- Nachfrage beim JC, warum die nicht mal auf die rechtswidrige Mieterhöhung hingewiesen haben?
- Antwort war, sei nicht ihre Angelegenheit .....

Finde ich zum ..... ! Bei jedem anderen Scheiss, steht das JC in den Startklötzen, aber bei gierigen Vermietern, die sich nicht an die Gesetze halten, machen die nix.



Übrigens ich habe mal meinem Vermieter die Zustimmung verweigert, als jedes Jahr immer so ne 5€ Erhöhung kam. Hatte auch jede Menge zu meckern (dünne wände, extrem rauchende Nachbar, usw). Es kam keine (!) Klage und seit 6 Jahren (!) keine weitere Mieterhöhung.

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

Verfasst: So 3. Sep 2017, 11:04
von Olivia
Tester hat geschrieben: So 3. Sep 2017, 10:18Übrigens ich habe mal meinem Vermieter die Zustimmung verweigert, als jedes Jahr immer so ne 5€ Erhöhung kam. Hatte auch jede Menge zu meckern (dünne wände, extrem rauchende Nachbar, usw). Es kam keine (!) Klage und seit 6 Jahren (!) keine weitere Mieterhöhung.
Der Vermieter wird das gegengerechnet haben: die Versäumnisse, die angezeigten Mängel rechtzeitig behoben zu haben, das Prozessrisiko, die Prozesskosten, und dann die 5 € monatlich mehr.

Zur Prüfung durch das Jobcenter: was hätte es für einen Ärger gegeben, wenn das Jobcenter den Mieter auf sein Kürzungsrecht und eine Klage des Vermieters verwiesen hätte.

Re: Zustimmung zur Mieterhöhung

Verfasst: So 3. Sep 2017, 11:15
von Tester
Ne in dem Fall hätte das JC (Sachkenntnis vorausgesetzt) dem Leistungsberechtigten sagen können "die Mieterhöhung brauchen sie nicht zahlen, da diese Erklärung unwirksam ist, Formfehler ohne ende! Wir überweisen weiterhin die alte Miete".

Eigentlich sehe ich auch eine Verpflichtung des JC auf die Kosten der KdU zu achten und wenn man Kosten vermeiden kann, dies auch aktiv mitzugestalten. In diesem Fall hat die unwirksame Mieterhöhung den Regelsatz des LB noch mehr verringert!