KdU bei Einzug Familie

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Tester
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KdU bei Einzug Familie

#1

Beitrag von Tester »

Moin,

2 Fälle
- Sohn zieht wieder in das Haus der Mutter ins Dachgeschoss, bekommt nur Regelsatz, Mutter zahlt noch Raten für das Haus. Was kann der Sohn jetzt ansetzen als KdU?

- LB bekommt Kündigung für die Wohnung, akzeptiert das so, JC zahlt trotzdem weiter KdU der alten Wohnung, obwohl LB nun obdachlos ist und beim Bruder untergekommen ist. Kann man da die hälftige KdU ansetzen? Leider Widersprüche für Rückzahlung KdU verpennt, nun steht noch die Rückzahlung der Mietzahlungen die bezahlt wurden im Raum.
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Koelsch
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Re: KdU bei Einzug Familie

#2

Beitrag von Koelsch »

Im ersten Fall entweder (JC wird wenig begeistert sein) Untermietvertrag aber bitte in normaler Höhe, oder eben 50% Hausnebenkosten und Kreditzinsen

im zweiten Fall auch 50% der KdU
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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