Mieterhöhungsverlangen
Mieterhöhungsverlangen
So wußte doch, das man uns nicht vergisst. Muss ich den ganzen Schrieb zeitnah an JC und Gruselamt schicken?
Wobei das hiesige Gruselamt grundsätzlich keinen Änderungsbescheid ausstellt, sondern das in den nächsten WBS, wenn überhaupt reinnimmt.
Wir sind eh an der Obergrenze und seit letzten Jahr arbeitet man nach den tollen Gutachten. Wobei wir jedoch Bestandsschutz haben.
Wobei das hiesige Gruselamt grundsätzlich keinen Änderungsbescheid ausstellt, sondern das in den nächsten WBS, wenn überhaupt reinnimmt.
Wir sind eh an der Obergrenze und seit letzten Jahr arbeitet man nach den tollen Gutachten. Wobei wir jedoch Bestandsschutz haben.
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In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Mieterhöhungsverlangen
Danach liegt Ihr doch noch im halbwegs grünen Bereich: 300 plus max. 130 kalte BK
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Mieterhöhungsverlangen
Als wir Mitte 2013 den Mietvertrag dem JC vorlegten hieß es zu Anfang, das die Miete zu hoch ist. Aber die LEG hat in den BK eben auch Grünanlagenpflege und Hausmeister. Dadurch war die Miete dann doch angemessen.
Die neue Grundmiete beträgt aber ab 1.1.18 310 Euro. Da hier quasi die ganze Siedlung als Verwaltungseinheit zählt, können wir kaum die Nebenkosten beeinflussen. Da ist jedes Jahr eine Nachzahlung zwischen 50 - 60 Euro fällig. Das wiederum wird mit dem jährlichen HK-Guthaben verrechnet.
Die neue Grundmiete beträgt aber ab 1.1.18 310 Euro. Da hier quasi die ganze Siedlung als Verwaltungseinheit zählt, können wir kaum die Nebenkosten beeinflussen. Da ist jedes Jahr eine Nachzahlung zwischen 50 - 60 Euro fällig. Das wiederum wird mit dem jährlichen HK-Guthaben verrechnet.
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Re: Mieterhöhungsverlangen
Sehe ich trotzdem kein Problem. Es zählt nicht die Grundnmiete sondern die Bruttokaltmiete, und die liegt bei "angemessenen" € 430
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: Mieterhöhungsverlangen
Allein schon diese Verschachtelung dieser Firmen-Verflechtungen!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Mieterhöhungsverlangen
Gibt es keinen Härteeinwand, wenn einen die Mieterhöhung überfordert bzw. an der Angemessenheitsgrenze kratzt?
Re: Mieterhöhungsverlangen
Eben diese Firmenverflechtungen. Alles GmbH´s ergo Geschäftsführer und die kriegen dann ein ordentliches Gehalt.
Oli hier ist es so das 10% über diese komische Angemessenheit( Gummibegriff) bislang akzeptiert wurden.
Oli hier ist es so das 10% über diese komische Angemessenheit( Gummibegriff) bislang akzeptiert wurden.
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Re: Mieterhöhungsverlangen
Ein Glück. Hoffentlich bleibt das auch weiter so.
Re: Mieterhöhungsverlangen
Obwohl wir uns hier wirklich nicht angekommen fühlen werden wir zur Not halt ein paar Euros Miete selbst zahlen. Weder Männe noch meinen Miezen aber auch mir ist ein Umzug nicht mehr zumutbar.
Aber das ist wohl derzeit nicht aktuell.
Aber das ist wohl derzeit nicht aktuell.
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Re: Mieterhöhungsverlangen
Sollte das gefordert werden, wird Euch das Forum aber beistehen euch zu wehren.
NochmalAber das ist wohl derzeit nicht aktuell.
Re: Mieterhöhungsverlangen
Worauf du einen lassen kannst.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Mieterhöhungsverlangen
Ich frage noch mal ---> Muss ich den ganzen Schrieb zeitnah an JC und Gruselamt schicken oder brauchen die auch die Einverständniserklärung zur Mieterhöhung von mir ?
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Re: Mieterhöhungsverlangen
Die brauchen auch die Zustimmung zur Mieterhöhung von Dir. Sonst liegt keine "gültige" Mieterhöhung vor, die eine Neufestsetzung der Leistungen rechtfertigt. Allerdings darfst Du keiner unberechtigten Mieterhöhung zustimmen, da Du sonst willkürlich Deine Hilfebedürftigkeit vergrösserst. Daher solltest Du JC und Grusiamt in einem Einzeiler schreiben, dass Du das Mieterhöhungsverlangen nach Prüfung auf seine Rechtmässigkeit unterschrieben hast.
Re: Mieterhöhungsverlangen
Ich würde denen den Schreibs der LEG (in Kopie) zusenden, den Teil markieren
Und in dem Anschreiben drauf hinweisen, dass du zur Vermeidung eines teuren Gerichtsverfahrens, welches du aufgrund der Gesetzeslage in keinen Fall gewinnen kannst, gezwungen bist die Zustimmung zur Mieterhöhung zu erteilen.
Daher bitten wir, die beigefügte Zustimmungserklärung zum Zeichen Ihres Einverständnisses
unterschrieben bis spätestens zum 31.12.2017 an uns zurückzusenden. Wir hoffen, dass Sie
der Mieterhöhung zustimmen, so dass sich eine gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs,
die das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis belasten würde und von uns deshalb keinesfalls
gewollt ist, vermeiden läßt.
Und in dem Anschreiben drauf hinweisen, dass du zur Vermeidung eines teuren Gerichtsverfahrens, welches du aufgrund der Gesetzeslage in keinen Fall gewinnen kannst, gezwungen bist die Zustimmung zur Mieterhöhung zu erteilen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: Mieterhöhungsverlangen
Informieren ja, mehr nicht.
Änderung der Miete ab dem [Datum] auf [Betrag]
Wenn die was wollen, werden die sich schon melden.
Dann sieht man weiter.
Änderung der Miete ab dem [Datum] auf [Betrag]
Wenn die was wollen, werden die sich schon melden.
Dann sieht man weiter.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Mieterhöhungsverlangen
Kann das Jobcenter fordern, dass man sich soziale Härte beruft und daher seine Zustimmung zur Mieterhöhung verweigern soll? Oder geht das nur bei Mieterhöhungen nach Modernisierung?
Re: Mieterhöhungsverlangen
Danke liest sich gut. Werde JC und Gruselamt aber erst in einigen Tagen schriftlich informieren. So ist ersichtlich das ich bwz. wir nicht einfach zugestimmt haben.
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Re: Mieterhöhungsverlangen
Oli was meinst Du mit sozialer Härte? Vertragspartner ist auch nicht das JC/GruSi-Amt sondern wir als Mieter.
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- marsupilami
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Re: Mieterhöhungsverlangen
"Soziale Härte" gibt es bei Mietverträgen des freien Wohnungsmarktes nicht.
Entweder Du kannst Dir eine bestimmte Wohnung leisten oder Du hast Anspruch auf einen sog. Sozial-Wohnung (wobei der Anspruch wenig nützt, wenn es keine Sozial-Wohnungen gibt).
Als "Zwischenlösung" gibt es Wohngeld.
Entweder Du kannst Dir eine bestimmte Wohnung leisten oder Du hast Anspruch auf einen sog. Sozial-Wohnung (wobei der Anspruch wenig nützt, wenn es keine Sozial-Wohnungen gibt).
Als "Zwischenlösung" gibt es Wohngeld.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Mieterhöhungsverlangen
Nach § 559 Abs. 4 BGB gibt es sehr wohl einen Härteeinwand bezüglich einer Mieterhöhung nach Modernisierung. Man braucht dann eine geforderte Mehrmiete dem Vermieter nicht zu zahlen. Die Frage ist, ob es solch einen Einwand auch bei einer Mieterhöhung gemäss Mietspiegel, nach Gutachten, mit Vergleichswohnungen oder Vergleich mit Mietdatenbanken gibt.marsupilami hat geschrieben: ↑So 29. Okt 2017, 11:12 "Soziale Härte" gibt es bei Mietverträgen des freien Wohnungsmarktes nicht.
Re: Mieterhöhungsverlangen
Oli die Modernisierung vor längerer Zeit erfolgt. Und überhaupt ist die Erhöhung rechtlich nicht anzuzweifeln.
Dein letzter Satz ist damit schon für die Tonne.
Des Weiteren zahle nicht ich die Miete sondern die Stadt und wenn angemessen dann ist sie angemessen. Was soll ich hier noch darüber debattieren? Es ging mir lediglich um die Frage im Eingangspost und #12
Dein letzter Satz ist damit schon für die Tonne.
Des Weiteren zahle nicht ich die Miete sondern die Stadt und wenn angemessen dann ist sie angemessen. Was soll ich hier noch darüber debattieren? Es ging mir lediglich um die Frage im Eingangspost und #12
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Re: Mieterhöhungsverlangen
Ich wusste nicht, dass die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird. Dann sieht die Sache anders aus.
Re: Mieterhöhungsverlangen
Siehste Oli die Miete wird direkt von Ämtern überwiesen weil ich aber andere in gleicher Konstellation eben mehr Luft nach oben beim P-Konto haben. Sonst würde ich die Miete selbst zur Zahlung anweisen.
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