Mieterhöhungsverlangen

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Pegasus
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Mieterhöhungsverlangen

#1

Beitrag von Pegasus »

So wußte doch, das man uns nicht vergisst. Muss ich den ganzen Schrieb zeitnah an JC und Gruselamt schicken?

Wobei das hiesige Gruselamt grundsätzlich keinen Änderungsbescheid ausstellt, sondern das in den nächsten WBS, wenn überhaupt reinnimmt.

Wir sind eh an der Obergrenze und seit letzten Jahr arbeitet man nach den tollen Gutachten. Wobei wir jedoch Bestandsschutz haben.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Koelsch
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Re: Mieterhöhungsverlangen

#2

Beitrag von Koelsch »

Danach liegt Ihr doch noch im halbwegs grünen Bereich: 300 plus max. 130 kalte BK
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Pegasus
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Re: Mieterhöhungsverlangen

#3

Beitrag von Pegasus »

Als wir Mitte 2013 den Mietvertrag dem JC vorlegten hieß es zu Anfang, das die Miete zu hoch ist. Aber die LEG hat in den BK eben auch Grünanlagenpflege und Hausmeister. Dadurch war die Miete dann doch angemessen.

Die neue Grundmiete beträgt aber ab 1.1.18 310 Euro. Da hier quasi die ganze Siedlung als Verwaltungseinheit zählt, können wir kaum die Nebenkosten beeinflussen. Da ist jedes Jahr eine Nachzahlung zwischen 50 - 60 Euro fällig. Das wiederum wird mit dem jährlichen HK-Guthaben verrechnet.
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Koelsch
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Re: Mieterhöhungsverlangen

#4

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich trotzdem kein Problem. Es zählt nicht die Grundnmiete sondern die Bruttokaltmiete, und die liegt bei "angemessenen" € 430
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marsupilami
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Re: Mieterhöhungsverlangen

#5

Beitrag von marsupilami »

Allein schon diese Verschachtelung dieser Firmen-Verflechtungen!
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Mieterhöhungsverlangen

#6

Beitrag von Olivia »

Gibt es keinen Härteeinwand, wenn einen die Mieterhöhung überfordert bzw. an der Angemessenheitsgrenze kratzt?
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Pegasus
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Re: Mieterhöhungsverlangen

#7

Beitrag von Pegasus »

Eben diese Firmenverflechtungen. Alles GmbH´s ergo Geschäftsführer und die kriegen dann ein ordentliches Gehalt.

Oli hier ist es so das 10% über diese komische Angemessenheit( Gummibegriff) bislang akzeptiert wurden.
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Re: Mieterhöhungsverlangen

#8

Beitrag von Olivia »

Ein Glück. Hoffentlich bleibt das auch weiter so. :Daumen: :Daumen: :Daumen:
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Pegasus
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Re: Mieterhöhungsverlangen

#9

Beitrag von Pegasus »

Obwohl wir uns hier wirklich nicht angekommen fühlen werden wir zur Not halt ein paar Euros Miete selbst zahlen. Weder Männe noch meinen Miezen aber auch mir ist ein Umzug nicht mehr zumutbar.
Aber das ist wohl derzeit nicht aktuell.
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Re: Mieterhöhungsverlangen

#10

Beitrag von Olivia »

Pegasus hat geschrieben: Sa 28. Okt 2017, 13:17 Obwohl wir uns hier wirklich nicht angekommen fühlen werden wir zur Not halt ein paar Euros Miete selbst zahlen. Weder Männe noch meinen Miezen aber auch mir ist ein Umzug nicht mehr zumutbar.
Sollte das gefordert werden, wird Euch das Forum aber beistehen euch zu wehren.
Aber das ist wohl derzeit nicht aktuell.
Nochmal :Daumen: :Daumen:
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Günter
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Re: Mieterhöhungsverlangen

#11

Beitrag von Günter »

Olivia hat geschrieben: Sa 28. Okt 2017, 13:56
Sollte das gefordert werden, wird Euch das Forum aber beistehen euch zu wehren.


Worauf du einen lassen kannst. :6:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Pegasus
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Re: Mieterhöhungsverlangen

#12

Beitrag von Pegasus »

Ich frage noch mal ---> Muss ich den ganzen Schrieb zeitnah an JC und Gruselamt schicken oder brauchen die auch die Einverständniserklärung zur Mieterhöhung von mir ?
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Re: Mieterhöhungsverlangen

#13

Beitrag von Olivia »

Die brauchen auch die Zustimmung zur Mieterhöhung von Dir. Sonst liegt keine "gültige" Mieterhöhung vor, die eine Neufestsetzung der Leistungen rechtfertigt. Allerdings darfst Du keiner unberechtigten Mieterhöhung zustimmen, da Du sonst willkürlich Deine Hilfebedürftigkeit vergrösserst. Daher solltest Du JC und Grusiamt in einem Einzeiler schreiben, dass Du das Mieterhöhungsverlangen nach Prüfung auf seine Rechtmässigkeit unterschrieben hast.
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Günter
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Re: Mieterhöhungsverlangen

#14

Beitrag von Günter »

Ich würde denen den Schreibs der LEG (in Kopie) zusenden, den Teil markieren
Daher bitten wir, die beigefügte Zustimmungserklärung zum Zeichen Ihres Einverständnisses
unterschrieben bis spätestens zum 31.12.2017 an uns zurückzusenden. Wir hoffen, dass Sie
der Mieterhöhung zustimmen, so dass sich eine gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs,
die das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis belasten würde und von uns deshalb keinesfalls
gewollt ist, vermeiden läßt.

Und in dem Anschreiben drauf hinweisen, dass du zur Vermeidung eines teuren Gerichtsverfahrens, welches du aufgrund der Gesetzeslage in keinen Fall gewinnen kannst, gezwungen bist die Zustimmung zur Mieterhöhung zu erteilen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Mieterhöhungsverlangen

#15

Beitrag von marsupilami »

Informieren ja, mehr nicht.

Änderung der Miete ab dem [Datum] auf [Betrag]

Wenn die was wollen, werden die sich schon melden.
Dann sieht man weiter.
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Re: Mieterhöhungsverlangen

#16

Beitrag von Olivia »

Kann das Jobcenter fordern, dass man sich soziale Härte beruft und daher seine Zustimmung zur Mieterhöhung verweigern soll? Oder geht das nur bei Mieterhöhungen nach Modernisierung?
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Pegasus
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Re: Mieterhöhungsverlangen

#17

Beitrag von Pegasus »

Danke liest sich gut. Werde JC und Gruselamt aber erst in einigen Tagen schriftlich informieren. So ist ersichtlich das ich bwz. wir nicht einfach zugestimmt haben.
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Re: Mieterhöhungsverlangen

#18

Beitrag von Pegasus »

Oli was meinst Du mit sozialer Härte? Vertragspartner ist auch nicht das JC/GruSi-Amt sondern wir als Mieter.
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Re: Mieterhöhungsverlangen

#19

Beitrag von marsupilami »

"Soziale Härte" gibt es bei Mietverträgen des freien Wohnungsmarktes nicht.

Entweder Du kannst Dir eine bestimmte Wohnung leisten oder Du hast Anspruch auf einen sog. Sozial-Wohnung (wobei der Anspruch wenig nützt, wenn es keine Sozial-Wohnungen gibt).

Als "Zwischenlösung" gibt es Wohngeld.
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Re: Mieterhöhungsverlangen

#20

Beitrag von Olivia »

marsupilami hat geschrieben: So 29. Okt 2017, 11:12 "Soziale Härte" gibt es bei Mietverträgen des freien Wohnungsmarktes nicht.
Nach § 559 Abs. 4 BGB gibt es sehr wohl einen Härteeinwand bezüglich einer Mieterhöhung nach Modernisierung. Man braucht dann eine geforderte Mehrmiete dem Vermieter nicht zu zahlen. Die Frage ist, ob es solch einen Einwand auch bei einer Mieterhöhung gemäss Mietspiegel, nach Gutachten, mit Vergleichswohnungen oder Vergleich mit Mietdatenbanken gibt.
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Re: Mieterhöhungsverlangen

#21

Beitrag von Pegasus »

Oli die Modernisierung vor längerer Zeit erfolgt. Und überhaupt ist die Erhöhung rechtlich nicht anzuzweifeln.
Dein letzter Satz ist damit schon für die Tonne.
Des Weiteren zahle nicht ich die Miete sondern die Stadt und wenn angemessen dann ist sie angemessen. Was soll ich hier noch darüber debattieren? Es ging mir lediglich um die Frage im Eingangspost und #12
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Re: Mieterhöhungsverlangen

#22

Beitrag von Olivia »

Ich wusste nicht, dass die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird. Dann sieht die Sache anders aus.
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Pegasus
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Re: Mieterhöhungsverlangen

#23

Beitrag von Pegasus »

Siehste Oli die Miete wird direkt von Ämtern überwiesen weil ich aber andere in gleicher Konstellation eben mehr Luft nach oben beim P-Konto haben. :unschuld: Sonst würde ich die Miete selbst zur Zahlung anweisen.
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