Heizkosten, wie zu berechnen?

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Koelsch
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Heizkosten, wie zu berechnen?

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB wohnt "unangemessen" 63 m² große Wohnung

JC zahlt "angemessene" Bruttokaltm, so weit so schlecht

eLB hat lt. Abrchnung Heizkosten in Höhe von

€ 63,00 pro Monat. Heizspiegel sagt für das Haus: "unangemessen" wäre € 1,47/m² = 73,50 € für eine 50 m² Wohnung. Trotzdem kürzt JC auf
€ 50,00 Heizkosten.

Ist das korrekt?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Heizkosten, wie zu berechnen?

#2

Beitrag von tigerlaw »

1. Kostensenkungsverfahren durchlaufen?

2. Selbst wenn: Heizkostenspiegel-Latte wird nicht gerissen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Heizkosten, wie zu berechnen?

#3

Beitrag von Koelsch »

Ja, Kostensenkung ist durch, sehe ich genauso, es kommt nicht auf die m²-Heizkosten an sondern auf die Gesamtheizkosten. Erste wenn die über den genannte € 73,50 lägen, könnte man über Kürzung nachdenken.
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Günter
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Re: Heizkosten, wie zu berechnen?

#4

Beitrag von Günter »

Im Gesetz steht "tatsächliche" Heizkosten, tatsächlich ist 1 €/m². Aber was ist Mit der Produkttheorie? Wie viele m² sind preislich angemessen?

Im Zweifel Klage.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Heizkosten, wie zu berechnen?

#5

Beitrag von Koelsch »

Kurz zur Bemeckerung mein Widerspruchsentwurf hierzu
Widerspruch gegen Bescheide 15_11_2017.doc
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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kleinchaos
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Re: Heizkosten, wie zu berechnen?

#6

Beitrag von kleinchaos »

kann so bleiben
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Heizkosten, wie zu berechnen?

#7

Beitrag von Günter »

:Daumenhoch:
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marsupilami
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Re: Heizkosten, wie zu berechnen?

#8

Beitrag von marsupilami »

Kukk mal, ob Du damit was anfangen kannst
2017_12_03 Widerspruch gegen Bescheide 15_11_2017 V_m.doc
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Koelsch
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Re: Heizkosten, wie zu berechnen?

#9

Beitrag von Koelsch »

Merci, alles übernommen.
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Günter
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Re: Heizkosten, wie zu berechnen?

#10

Beitrag von Günter »

Generell bin ich ja bei euch, aber ....


Zahl der Arbeitstage 2017 NRW = 249 => 20,75 Tage/Monat

aber 24 Urlaubstage nach Bundesurlaubsgesetz (auf 6 Tagewoche bezogen) => bei 5 Tagewoche -20 Tage

229 Arbeitstage in 2017 => 19,08 Arbeitstage/Monat.
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Koelsch
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Re: Heizkosten, wie zu berechnen?

#11

Beitrag von Koelsch »

OK, aber damit sind wir wieder bei fiktiven Werten. Wenn eLB in der zeit keinen Urlaub gemacht hat, muss er sich dann auch fiktive Urlaubstage abziehen lassen?
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marsupilami
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Re: Heizkosten, wie zu berechnen?

#12

Beitrag von marsupilami »

Dann natürlich die "Anmerkung" in meinem Vorschlag weglassen und auch den Satz etwas umformulieren.
Einfach schreiben: Diese Zahl ist falsch.
Dann muss JC-Muckel erklären, warum er von 19 Tagen ausgeht, wird dann aber vermutlich nachfragen, an wie vielen Tagen denn gearbeitet wurde bzw. er wird u.U. tatsächlich 5-Tage-Woche und einen fiktiven Urlaub nach BUG ansetzen.

Nur: wo steht geschrieben, dass Selbstständige nur 5-Tage-Woche haben dürfen/müssen und unbedingt 3 Wochen Urlaub nehmen müssen?
Die sind doch an keinen Tarif gebunden!
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Günter
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Re: Heizkosten, wie zu berechnen?

#13

Beitrag von Günter »

Am einfachsten, eine Aufstellung der Arbeitstage im BWZ beifügen.
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Re: Heizkosten, wie zu berechnen?

#14

Beitrag von marsupilami »

Nein!
Gehe nie zum Fürscht, wenn Du nicht gerufen würscht!

Warum freiwillig was rausrücken, nur weil SB-Muckel meint, er sei der Käse, nur weil .... ähhhhh .....

Der soll begründen, warum.
Dann sieht man weiter.
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Günter
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Re: Heizkosten, wie zu berechnen?

#15

Beitrag von Günter »

Auch wenn wir - begründet - anderer Meinung sind, das sind doch keine Idioten. Die werden genau so begründen, wie ich in #10. Wenn ich schnell Geld brauche, dann werde ich sagen: Ihr müsst nach Tatsachen entscheiden, also zeig ich meine Daten. Wenn ich auf das Geld nicht angewiesen bin und ein bißchen spielen will, dann sag ich zeig mal deine Berechnungen und begründe das und dann widerspreche ich und die bescheiden und ich klage und .......
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Re: Heizkosten, wie zu berechnen?

#16

Beitrag von Koelsch »

Den JC-Muckeln liegen in diesem Fall die Lohnabrechnungen vor (mir auch) und da findet sich die Rubrik: Urlaub genommen: 0

Und damit ist für mich klar und nachgewiesen, die haben von den tatsächlichen Arbeitstagen/Monat auszugehen
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Günter
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Re: Heizkosten, wie zu berechnen?

#17

Beitrag von Günter »

Dann geht es doch schneller, wenn man denen schreibt, laut den ihnen vorliegenden Lohnabrechnungen ...... und den Monatsdurchschnitt ausrechnet.

Es sei denn man hat Zeit und will ein bisschen spielen.
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Koelsch
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Re: Heizkosten, wie zu berechnen?

#18

Beitrag von Koelsch »

Genau das ist der Punkt, egal wie wir rechnen, es kommt eine Rückforderung des JC ...... also je länger das Verfahren dauert desto spät :unschuld: :unschuld:
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Re: Heizkosten, wie zu berechnen?

#19

Beitrag von Günter »

comprende oder wie die Schweden zu sagen pflegen
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marsupilami
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Re: Heizkosten, wie zu berechnen?

#20

Beitrag von marsupilami »

Dann ist alles gesagt und die Marschrichtung eigentlich klar.
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