Seite 1 von 1

Beantragtes Brennholz reicht nicht aus

Verfasst: Mi 6. Dez 2017, 10:28
von Markus
Hallo

Ich hab ein Problem. Ich besitze ein eigenes Haus das ich am Sanieren war. Bin dann leider letztes Jahr krankheitsbedingt in Hartz 4 gerutscht. Nun ist mein Haus noch nicht fertig saniert und 4 alte Fenster sind noch drin die undicht sind und es von draußen rein zieht. Also die Räume kühlen sehr stark ab, wen ich nicht die Heizkörper dauerhaft auf 3 habe.
Dazu sind die Heizungsrohre leider nicht alle isoliert. Hatte es dann finanziell nicht geschafft alle zu isolieren und somit liegen noch 40% frei.

Nun habe ich eine Zentralheizung die mit Holz betrieben wird. 1.000 Liter Speicher für Heizung und 500 Liter für warmes Wasser.
Das Jobcenter sagt mir, das mir und meinem kleinen Kind nur 7,5 SRM Brennholz im Jahr zustehen würde. Die habe ich auch bekommen.
Nur leider reichen die überhaupt nicht aus.
Derzeit habe ich schon die Hälfte davon verfeuert da das Holz anscheinend nicht so gut ist wie das, was ich das Jahr davor hatte. Ich muss fast doppelt so viel verbrennen um meine Speicher auf ihre 86° zu bekommen.

Da die Anlage nur zur Hälfte isoliert wurde, verliere ich über Nacht 40° in den Speichern. Muss also Täglich feuern.
Nun sagt aber das Jobcenter das ich mit dem Holz für das Jahr auskommen muss. Denen ist es egal, ob ich dann 3 Monate ohne Heizung und ohne warmes Wasser im Haus sitze.

Weiß jemand einen Rat was ich hier noch machen kann?

Ich habe derzeit noch Brennholz für ca. 1,5 Monate. Dann sitzen wir im kalten.



Lg, Markus

Re: Beantragtes Brennholz reicht nicht aus

Verfasst: Mi 6. Dez 2017, 10:35
von kleinchaos
Dann sag dem JC mal bitte die Meinung des BSG, dass Heizkosten nicht gedeckelt werden dürfen.
Der Bedarf ist zu decken.

Es kann jedoch passieren, dass du erst mit einer Eilklage zu deinem Holz kommst. Und solange noch Holz da ist ... Also Mitte Januar nochmal mit 3 Kostenvoranschlägen hingehen, auf sofortiger Zusicherung bestehen und Bescheid, bei Ablehnung mit dem Bescheid zum SG. Bekommst du keinen Bescheid (wovon auszugehen ist) dann eben ohne.

Was das JC jedoch machen kann: wenn die qm des Hauses "unangemessen" sind nur für die angemessenen qm das Holz zu bezahlen

Re: Beantragtes Brennholz reicht nicht aus

Verfasst: Mi 6. Dez 2017, 10:40
von Markus
Danke für deine Antwort.
Mein Haus ist 150qm groß also für mich und mein Kind zu groß. Aber da ich Speichertanks haben, müssen die ja auch auf ihre Temperatur gebracht werden, ganz gleich wie groß das Haus ist. Ich habe schon nur in 3 Räumen die Heizungen an und das auf Sparflamme.

Re: Beantragtes Brennholz reicht nicht aus

Verfasst: Mi 6. Dez 2017, 10:49
von Koelsch
Deswegen, wie kc schrieb, schnell dem JC sehr deutlich sagen - Deckelung der Heizkosten ist vom BSG nicht veorgesehen. Weiter sofort darauf hinweisen, warum Deine Heizkosten hoch sind, so wie Du das ja geschrieben hast. Heizung unzureichend isoliert, keine Isolierfenster = deutlich über Durchschnitt liegender Heizbedarf.

Re: Beantragtes Brennholz reicht nicht aus

Verfasst: Mi 6. Dez 2017, 10:56
von marsupilami
Urteil dazu: B 14 AS 36/08 R

https://openjur.de/u/169457.html

Re: Beantragtes Brennholz reicht nicht aus

Verfasst: Mi 6. Dez 2017, 11:30
von Markus
Ich habe jetzt mal den Antrag zugesendet und mit der Erklärung warum. Da meine Sachbearbeiterin nicht gerade die Hellste und schnellste ist, denke ich, das ich erst in 2 Wochen eine Rückmeldung bekommen werde.
Auf meinen letzten Anfrage und Antrag warte ich schon seit 4 Wochen um Rückmeldung. Trotz mehrfachem Anschreiben per Mail.^^

Re: Beantragtes Brennholz reicht nicht aus

Verfasst: Mi 6. Dez 2017, 12:21
von Olivia
Beschreibe das Drama ausführlich mit Begründung dem Jobcenter, und vielleicht auch dazu, was Isoliermaterial für die Rohre kosten würde und was 4 neue Fenster kosten würden, und was die voraussichtliche Einsparung wäre.

Was sicher auch hilfreich ist: ein exaktes, täglich geführtes Temperatur-Protokoll für den Hauptwohnraum und einen der am häufigsten genutzten Nebenräume sowie für das Bad. Also dort überall je ein Thermometer aufhängen und diese Thermometer möglichst mehrfach täglich ablesen. Dazu dann die jeweils zur Erreichung der jeweiligen Raumtemperatur verfeuerten Mengen Holz notieren. Das Temperaturprotokoll kann im Notfall ein wichtiges Beweismittel in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren darstellen, falls das Jobcenter auch weiterhin nicht reagiert und das Holz mitten im Winter alle sein sollte.

Re: Beantragtes Brennholz reicht nicht aus

Verfasst: Mi 6. Dez 2017, 12:26
von Günter
Ich würde noch weiter gehen. Die nicht isolierte Heizung stellt einen Mangel nach §10 der EnEV dar. Daher wird ein Zuschuss in Höhe von ...... für die erforderliche Nachrüstung sowie für die Erneuerung der defekten Fenster beantragt.

Um zwei Räume unterzuvermieten sind außerdem folgende Umbauten ... erforderlich, Kosten .... €.

Und dann schau wa mal.
Nach Ansicht der 19. Kammer habe der Beklagte die Aufwendungen für die Heizungserneuerung als Instandhaltungskosten zu tragen habe. Bei selbstbewohntem Wohneigentum würden, so das Gericht, nach § 22 Abs. 2 SGB II als Bedarf für die Unterkunft auch unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur anerkannt, soweit diese unter Berücksichtigung der laufenden und der folgenden Aufwendungen insgesamt angemessen seien.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/hartz ... 94760.html

Re: Beantragtes Brennholz reicht nicht aus

Verfasst: Mi 6. Dez 2017, 12:33
von Olivia
Gem. § 22 Abs. 2 SGB II kann ein unabweisbarer Bedarf beantragt werden, um die Bewohnbarkeit einer selbst genutzten Immobilie sicherzustellen. Somit kann eine Rohrisolierung und evtl. auch 4 (gebrauchte?) Fenster über diese Regelung beantragt werden.
Anzuerkennen sind unabweisbare Aufwendungen, die notwendig sind, um die Bewohnbarkeit der selbst genutzten Immobilie sicherzustellen. Damit sind Maßnahmen erfasst, die unmittelbar drohende oder bereits eingetretene Schäden an der selbst genutzten Immobilie mit daraus folgenden unzumutbaren Beeinträchtigungen der Wohnqualität verhindern oder beseitigen sollen.

http://harald-thome.de/media/files/kdu, ... 0.2016.pdf

Re: Beantragtes Brennholz reicht nicht aus

Verfasst: Mi 6. Dez 2017, 13:34
von Markus
Danke euch für die Antworten.
Ich hatte damals schon mal nach gefragt, ob sie mir helfen würden, den Rohbau wohnlich zu machen. Also Verputz für die Wände, generell ein Fußboden rein machen, Isolierungen. Aber da sagte man mir, das die nicht dafür Zuständig sind mein Eigenheim zu renovieren. Klingt für mich eigentlich auch einleuchtend. Aber es ist schon nervig ins Haus zu gehen und erst mal im Rohbau zu stehen, auf dem Betonboden. Decken sind auch noch keine Drin und Rohre sichtbar.
Aber mal sehen was die Dame jetzt darauf antwortet und vor allem wann sie das tut.

Re: Beantragtes Brennholz reicht nicht aus

Verfasst: Mi 6. Dez 2017, 13:43
von Günter
Ganz einfach (ist es natürlich nicht, wird einiges an Nerven kosten)

Antrag stellen: erforderliche Maßnahmen und Kosten auflisten. Termin setzen, wegen der Witterung.

Bescheid abwarten

Widerspruch einlegen

parallel eventuell bereits Antrag auf eA beim Sozialgericht, da Winter ist Eile geboten, sonst drohen Teile der Heizungs- und Sanitäranlage einzufrieren.

Und Nerven bewahren.

Re: Beantragtes Brennholz reicht nicht aus

Verfasst: Mi 6. Dez 2017, 13:45
von Günter
Aber es ist schon nervig ins Haus zu gehen und erst mal im Rohbau zu stehen, auf dem Betonboden. Decken sind auch noch keine Drin und Rohre sichtbar.
Eventuell auch im Antrag erwähnen einen Teil des Hauses "still zu legen" Heizung trennen und entleeren um so die maximal Wohnfläche einzuhalten.

Re: Beantragtes Brennholz reicht nicht aus

Verfasst: Mi 6. Dez 2017, 13:53
von Olivia
Richtig, den nicht angemessenen Teil der Wohnfläche unbewohnbar halten, damit sind die restlichen m² dann angemessen.

Für den angemessenen Teil der m² muss das Jobcenter Bewohnbarkeit sichern. Es kann nicht angehen, dass man in einem Rohbau hausen muss. Die minimalen Arbeiten müssen bewilligt werden.

Steht denn irgendwann in Aussicht, den Bezug wieder zu verlassen?

Re: Beantragtes Brennholz reicht nicht aus

Verfasst: Mi 6. Dez 2017, 18:28
von Markus
Hi Olivia

Warum sollte ich denn mein eigenes Haus verlassen? Ich denke das ich im nächsten Sommer wieder gesund bin und arbeiten gehen kann. Dann stelle ich mein Haus fertig.

Re: Beantragtes Brennholz reicht nicht aus

Verfasst: Mi 6. Dez 2017, 18:35
von Günter
Nicht dein Haus verlassen, den Leistungsbezug, also ALG II verlassen.

Nochmal kurz, Oli und ich sind der Meinung, du solltest einen Antrag stellen um die Kosten für die erforderliche Instandsetzung der Heizungsanlage und der Fenster zu erhalten. Die werden mit ziemlicher Sicherheit ablehnen, aber dein Chancen vor Gericht stehen relativ gut. Da beantragst du auch die Kosten für die Reduzierung der Wohnfläche auf angemessene Größe.

Das ganze mit Termin versehen, da es witterungsbedingt eilt. Außerdem die Kosten für das Holz, da wegen des Zustandes des Baus erhöhter Wärmeverbrauch. siehe auch Antrag für die Sanierung der Anlage.

Re: Beantragtes Brennholz reicht nicht aus

Verfasst: Mi 6. Dez 2017, 18:37
von Olivia
Nicht das bezogene Haus verlassen (nie und nimmer), sondern den SGB II-Leistungsbezug verlassen.

Wie Günter schrieb, die Kosten auf jeden Fall beantragen und dann durchsetzen. Es kann immer was dazwischen kommen und auch schon einen Winter in einem Rohbau zu hausen ist unzumutbar.

Re: Beantragtes Brennholz reicht nicht aus

Verfasst: Mi 6. Dez 2017, 22:02
von Markus
Ich bin nur Krankheitsbedingt da rein gerutscht. Bandscheibenvorfalle und mir steht noch eine Op bevor. Im Sommer kann ich dann wieder arbeiten gehen. Juhuu ^^

Re: Beantragtes Brennholz reicht nicht aus

Verfasst: Mi 6. Dez 2017, 22:08
von Koelsch
Das hört sich doch gut an :Daumen: :Daumenhoch:

Re: Beantragtes Brennholz reicht nicht aus

Verfasst: Do 7. Dez 2017, 07:42
von marsupilami
Lass Dich von diesem Bürokratie-Kram mit dem JC nicht unterkriegen.
Alles gute für die OP.

Re: Beantragtes Brennholz reicht nicht aus

Verfasst: Mi 27. Dez 2023, 02:25
von Subjecall
Markus hat geschrieben: Mi 6. Dez 2017, 10:28 Hallo

Ich hab ein Problem. Ich besitze ein eigenes Haus das ich am Sanieren war. Bin dann leider letztes Jahr krankheitsbedingt in Hartz 4 gerutscht. Nun ist mein Haus noch nicht fertig saniert und 4 alte Fenster sind noch drin die undicht sind und es von draußen rein zieht. Also die Räume kühlen sehr stark ab, wen ich nicht die Heizkörper dauerhaft auf 3 habe.
Dazu sind die Heizungsrohre leider nicht alle isoliert. Hatte es dann finanziell nicht geschafft alle zu isolieren und somit liegen noch 40% frei.

Nun habe ich eine Zentralheizung die mit Holz betrieben wird. 1.000 Liter Speicher für Heizung und 500 Liter für warmes Wasser.
Das Jobcenter sagt mir, das mir und meinem kleinen Kind nur 7,5 SRM Brennholz im Jahr zustehen würde. Die habe ich auch bekommen.
Nur leider reichen die überhaupt nicht aus.
Derzeit habe ich schon die Hälfte davon verfeuert da das Holz anscheinend nicht so gut ist wie das, was ich das Jahr davor hatte. Ich muss fast doppelt so viel verbrennen um meine Speicher auf ihre 86° zu bekommen.

Da die Anlage nur zur Hälfte isoliert wurde, verliere ich über Nacht 40° in den Speichern. Muss also Täglich feuern. Um dieses Problem zu beseitigen, habe ich vor, die Meister von Werbelink entfernt zu kontaktieren.
Nun sagt aber das Jobcenter das ich mit dem Holz für das Jahr auskommen muss. Denen ist es egal, ob ich dann 3 Monate ohne Heizung und ohne warmes Wasser im Haus sitze.

Weiß jemand einen Rat was ich hier noch machen kann?

Ich habe derzeit noch Brennholz für ca. 1,5 Monate. Dann sitzen wir im kalten.



Lg, Markus
Es tut mir sehr leid, dass Sie ein solches Problem haben. Dies ist eine wirklich schwierige Situation.

Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen können:

Versuchen Sie, dem Arbeitszentrum über die zusätzliche Zuteilung von Brennholz zuzustimmen. Erklären Sie ihnen, dass sich Ihre Situation geändert hat und dass Sie nicht genug Brennholz haben, um das Haus zu erwärmen.
Suchen Sie nach einem Teil -Time -Job oder zusätzlichen Einnahmequellen, damit Sie mehr Brennholz kaufen können.
Versuchen Sie, eine gemeinnützige Organisation oder einen gemeinnützigen Fonds zu finden, der Ihnen bei Brennholz helfen kann.

Hier sind ein paar spezifische Tipps, mit denen Sie Brennholz sparen können:

Setzen Sie alle Risse in den Fenstern und Türen. Dies wird dazu beitragen, Entwürfe und Wärmeverlust zu reduzieren.
Heizrohre, die keine Zeit hatten zu isolieren. Dies wird auch dazu beitragen, den Wärmeverlust zu verringern.
Brennen Sie Brennholz nur, wenn es wirklich notwendig ist. Wenn Sie ohne Erhitzen verzichten können, versuchen Sie, den Herd nicht zu erhitzen.

Ich hoffe, diese Tipps helfen Ihnen. Ich wünsche dir viel Glück!

Re: Beantragtes Brennholz reicht nicht aus

Verfasst: Mi 27. Dez 2023, 05:53
von Aurora
@subjecall Es erscheint mir mit Verlaub gesagt völlig sinnbefreit, immer wieder auf alte Beiträge wie diesen aus 2017, somit 6 Jahre später, mit Empfehlungen zu reagieren.

Re: Beantragtes Brennholz reicht nicht aus

Verfasst: Mi 27. Dez 2023, 08:40
von marsupilami
Der Schein trügt nicht.

Abgesehen davon scheint mit der Beitrag von Subjecall von einer minderwertigen KI geschrieben zu sein.