Untervermietung möbliertes Zimmer: Wird gesamte Summe mit KDU verrechnet?

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Alecita
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Untervermietung möbliertes Zimmer: Wird gesamte Summe mit KDU verrechnet?

#1

Beitrag von Alecita »


Hallo allerseits,

ich bin neu hier und hab das Forum nach Antworten zu meiner Frage durchsucht, aber zu der speziellen Problematik nichts gefunden (hoffe, ich hab nichts übersehen – wenn ja, bitte ich das zu entschuldigen).

Ich habe einen Untermietvertrag für ein möbliertes WG-Zimmer abgeschlossen, in der 50 Euro als Nebenkostenpauschale und 50 Euro als Heizkostenpauschale enthalten sind. Die Gesamtsumme, die ich zahle, ist zwar etwas mehr als die Hälfte dessen, was die Hauptmieterin bezahlt, aber für ein WG-Zimmer in Berlin absolut im Rahmen (zumal sie mir ja auch Möbel, Bettzeug, Fernseher etc. zur Verfügung stellt), und dass Strom, Internet etc. pauschal darin enthalten sind, ist bei WGs durchaus üblich – und die KDU wurden auch vom zuständigen Jobcenter hier in Berlin bewilligt.

So weit, so gut. Allerdings muss die Hauptmieterin jetzt beim gleichen Jobcenter ebenfalls ALG II beantragen...

Daher meine Frage: Wird die gesamte Summe, die ich ihr zahle, mit ihren KDU verrechnet? Oder werden bei einem möblierten Zimmer 70% angerechnet, wie ich verschiedentlich (allerdings im Zusammenhang mit anrechenbarem Einkünften und nicht im Zusammenhang mit KDU) gelesen habe? Wenn ja, müssten wir dann einen entsprechenden Zusatz in den Untermietvertrag aufnehmen? Und was hat es mit der 30 Euro "Versichertenpauschale" auf sich, die ich an verschiedener Stelle erwähnt gesehen habe? Ist die hier relevant?

Und es ist doch nichts dagegen einzuwenden, wenn sich die Hauptmieterin von mir einen Teil der Strom, Internet- usw. Kosten zurückholt, die sie aus ihren Regelleistungen bezahlen muss, oder? Wenn ich das richtig verstanden habe, wären diese von ihr als "sonstige Einkünfte" anzugeben und können ihr nicht von den Regelelistungen abgezogen werden - stimmt das? Gibt es dazu etwas zu beachten?

Meine Vermieterin/Mitbewohnerin ist wirklich sehr in Ordnung und ich möchte nicht, dass sie meinetwegen irgendwelche Nachteile hat, möchte aber natürlich meinerseits auch Ärger und Mehrkosten vermeiden – daher wäre ich sehr dankbar, wenn mir jemand dazu was sagen oder vielleicht Hinweise/Tipps geben könnte, was wir da beachten müssen bzw. wie wir das möglichst ohne Nachteil für beide Seiten lösen können.

Vielen Dank!

Alecita
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Günter
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Re: Untervermietung möbliertes Zimmer: Wird gesamte Summe mit KDU verrechnet?

#2

Beitrag von Günter »

:willkommen:

Rein aus dem Bauchgefühl würde ich sagen Miete wird voll angerechnet, für die Möbelnutzung würde ich warten, da gab es mal ein Urteil, die müssen deinen Anteil zahlen, aber wie es auf Vermieterseite aussieht kann ich heute nicht sagen. Strom würde ich bar zahlen, das erspart ne Menge bürokratischen Kampf.

Morgen mehr, die anderen pennen schon und ich bin auch müde.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: Untervermietung möbliertes Zimmer: Wird gesamte Summe mit KDU verrechnet?

#3

Beitrag von Günter »

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kleinchaos
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Re: Untervermietung möbliertes Zimmer: Wird gesamte Summe mit KDU verrechnet?

#4

Beitrag von kleinchaos »

Dem ist nur noch hinzuzufügen, dass ihr die Entgelte für Internet, Telefon und Strom trennen solltet von der Miete.
Die Möblierung könnte kritisch werden, Aber darüber müsste dann schlimmstenfalls das Sozialgericht entscheiden.
Kritisch nicht bei dir sondern bei deiner Vermieterin. Denn sie hätte daraus eventuell Einkommen.

Grundsätzlich rechnet das JC die Miete durch die Anzahl der Bewohner, also kopfteilig. Wenn jedoch die Aufteilung der Räume erheblich von einer hälftigen Aufteilung abweicht (mal zheoretisch eine 4-Zimmerwohnung von der du 1 Zimmer gemietet hast würde deine Vermieterinin einen Vorteil bringen und dich in einen Nachteil) kann von diesem Prinzip abgewichen werden. Dazu wollen die (bei WG meist sowieso) einen Grundriss haben (Skizze reicht) mit der Aufteilung der Räume.

Die Versicherungspauschale in Höhe von 30€ monatlich erhält man, wenn man Einkommen erzielt welches kein Erwerbseinkommen ist. Deine Vermieterin könnte also bis zu 30€ Möblierungszuschlag verlangen von dir und müsste diese zwar dem JC melden, aber sie würden nicht angerechnet. Im Gegenzug hat sie ja sicher auch eine Hausratversicherung in etwa dieser Höhe oder so.
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Re: Untervermietung möbliertes Zimmer: Wird gesamte Summe mit KDU verrechnet?

#5

Beitrag von der ratlose »

Am besten ist immer eine Pauschalmiete für dich als Untermieter.
Also wo keine Beträge aufgeschlüsselt sind.
Ob die Bude möbiliert ist oder nicht,ist für dich unerheblich da kann nichts aus dem Regelsatz abgezogen werden.

Bei dem Vermieter sieht das schon wieder anders aus.
Der oder die muß sich die Miete als Einnahme voll (- 30 € Pauschale) anrechnen lassen, darf aber alle Aufwendungen die mit der Vermietung zusammenhängen gegenrechnen.
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Günter
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Re: Untervermietung möbliertes Zimmer: Wird gesamte Summe mit KDU verrechnet?

#6

Beitrag von Günter »

Ja, aber Strom und Telefon bar ohne Vertrag, jedenfalls keinen den man dem Amt meldet, denn sonst ist die Kohle weg. Und die dient ja dazu die entsprechenden Rechnungen mitzubezahlen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Untervermietung möbliertes Zimmer: Wird gesamte Summe mit KDU verrechnet?

#7

Beitrag von Koelsch »

Wie kc schrieb. Aufteilen in Warmmiete und Pauschale für Strom, Internet, Telefon.

Ich befürchte aber auch, genau um diese Pauschale wird man streiten müssen. JC wird das als Einkommen sehen wollen. Es darf aber eben nach meiner Ansicht nicht sein, wenn Untermieter, nur um mal eine Zahl zu nennen, pauschal € 20 Strom übernimmt, Vermieter im Regelbedarf für Strom € 20 vorgesehen hat aber € 40 zahlt, weil eben Untermieter mit verbraucht, dass dann dem Vermieter auch noch der Regelsatz um diese € 20 Strompauschale gekürzt wird.


Jedoch gilt leider auch der altbekannte Spruch:
....so schließt er messerscharf,
nicht sein kann, was nicht sein darf.
Christian Morgenstern - die unmögliche Tatsache
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Günter
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Re: Untervermietung möbliertes Zimmer: Wird gesamte Summe mit KDU verrechnet?

#8

Beitrag von Günter »

Deswegen mein Alternativvorschlag, der das Problem bürokratiefrei löst.
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Koelsch
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Re: Untervermietung möbliertes Zimmer: Wird gesamte Summe mit KDU verrechnet?

#9

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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