Guthaben aus Betriebskostenabrechnung - Zuflussprinzip?
Verfasst: Di 19. Dez 2017, 10:40
Hallo liebes ALG-Ratgeber-Team,
ich habe eine für euch wahrscheinlich recht simple Frage.
Seit Oktober 2015 beziehe ich unsterstützend (Aufstocker) ALGII. Im März 2016 habe ich von meinem Vermieter ein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung für 2015 in bar erhalten. Die Betriebskostenabrechnung und das damit verbundene Guthaben ist erst vor kurzem beim JC Thema geworden, welches ich natürlich entsprechend nachgereicht habe. Damals hatte ich das aus Unwissenheit nicht gemacht.
Nun wird das Guthaben zu 100 % mit dem Bescheid für Januar 2018 verrechnet.
Gilt hier das Zuflussprinzip? Mein Denken ist ja: Guthaben aus Gesamt 2015 aber erst seit Oktober 2015 ALGII-Bezieher - anteilige Verrechnung?
Lieben Dank für eure Antwort
ich habe eine für euch wahrscheinlich recht simple Frage.
Seit Oktober 2015 beziehe ich unsterstützend (Aufstocker) ALGII. Im März 2016 habe ich von meinem Vermieter ein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung für 2015 in bar erhalten. Die Betriebskostenabrechnung und das damit verbundene Guthaben ist erst vor kurzem beim JC Thema geworden, welches ich natürlich entsprechend nachgereicht habe. Damals hatte ich das aus Unwissenheit nicht gemacht.
Nun wird das Guthaben zu 100 % mit dem Bescheid für Januar 2018 verrechnet.
Gilt hier das Zuflussprinzip? Mein Denken ist ja: Guthaben aus Gesamt 2015 aber erst seit Oktober 2015 ALGII-Bezieher - anteilige Verrechnung?
Lieben Dank für eure Antwort