der Fall scheint kompliziert. Will aber gegenüber der Familie nichts falsches "raten" müssen...
Fakten:
5 - köpfige (BG)-Familie im ALGII-Bezug wohnt mit wohl gepflegter Oma (SGB XII, Rente, Pflegegrad III oder IV) in (Haushaltsgemeinschaft!) in einer passenden kleinen Wohnung. Schon seit Jahren.
Und die wollen jetzt alle umziehen!
Stellen also beim Jobcenter und beim Sozialamt einen Antrag auf Zusicherung - diese werden beide abgelehnt.
Hintergrund:
Jetzt wird Oma dement und ihr geht auch gerne nachts der Hut hoch (Schreit, weint, läuft rum, muss beruhigt werden etc.)
Die Kinderchen sind groß und wollen fleißigst lernen ... brauchen also etwas mehr Schlaf und Ruhe.
Da tut sich eine neue Wohnung auf, mit WBS, mit einem Duschbad wo Oma auch gerne rein geht. Behindertengerecht, sozialer Wohnungsbau vom schönsten. Ansonsten wurde der WBS für 7 Personen ausgestellt, weil Oma einen erhöhten Wohnbedarf (Pflege) hat.
Ablehnung Jobcenter und Begründung:
Leider sind die KdU-Sätze seit 2015 nicht angehoben (und leider seit November 2017 sozusagen de jure "abgelaufen") und die Wohnung nach 5+1=6 Kopfanteilen (1/5 hat das JC durchgerechnet für die BG) zu teuer für die Zustimmung zum Umzug. Ansonsten wurden keinerlei Ablehnungsgründe genannt. Und natürlich rechnet das Jobcenter nicht mit einer 2-köpfigen dementen Oma. Das steht so nirgenz im Gesetz. Nur DANN: würden 5/7 der neuen Miete unter die derzeitige Mietobergrenze fallen!
Ganz schlau war aber auch die Auskunft des Sachbearbeiters, dass die Tabelle nur bis 5 Personen geht

Ablehnung Sozialamt und Begründung:
Das Sozialamt SGB XII möchte auf keinen Fall einen Untermietvertrag akzeptieren und höchstens den alten 1/6 - Anteil der Wohnung weiterhin übernehmen. Auch nach "Androhung", dass Oma dann wohl in ein sehr viel teureres Heim muss, ließ das Amt nicht gelten. Auch die Regelung des WBS mit dem 2-Personen-Anteil für Oma scheint das Sozialamt nicht zu beeindrucken.
Frech gefragt, ob man für Oma denn einen "Untermietvertrag" machen kann, um zumindest die Zusicherung vom Jobcenter zu bekommen??????
Sie kann von ihrem Konto auf das Konto der Hauptmieter aus dem Pflegegeld ja locker mal 40,00 € zuzahlen. (Es geht um Peanuts! Aber Ihr versteht sowas ja sehr gut...)
MUSS das Jobcenter dann immer noch nach KOPFANTEILEN rechnen, weil es eine Haushaltsgemeinschaft ist??????
Das wäre sehr schade!
Eine Klage ist Unsinn, dann ist die neue Wohnung futsch und keiner hat was davon.
Für kreative Ideen oder gar hilfreiche Anteilnahme wäre ich der Community sehr dankbar!
LG
bk48
ps. für das Zahlenspiel hab ich im Büro eine Exeldatei.
Die ist aber nichts für alle Mitleser. PN muss ich gucken...