Kann eine Wohnung zu klein sein ?

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Der Doc
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Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#1

Beitrag von Der Doc »

Moin

Ich hab da mal ne Frage folgende Situation:

Wir waren eine 3 mann WG .... 98,5m² die Wohnung is zwar Groß, aber bei uns hier sind offiziel lt. harald thome 8,93€/m² kalt vorgesehen.
Bisher war das kein problem das JC hat mich /uns in frieden gelassen

Ein Mitglied ist jetzt hals überkopf gegangen.

Wir zahlen hier aber aktuell eine kaltmiete von 6,13€ die kaltmiete pro Kopf liegt also weeeeeit unter dem was akzeptabel ist, trotzdem macht das Jobcenter nun stress will a... nicht die vollen kosten übernehmen ... b hat uns angeschrieben wir sollen doch gefälligst die Kosten senken

Ich hab gelesen entscheidend währen die Kosten nicht die größe der Wohnung ?

Frage 2. Das JC hat einen Wohnungsvorschlag geäußert der Pro Kopf sogar noch teurer währe ! Ich selbst bin behindert ... die Wohnung ist abgesehen davon auch extrem klein gibt es ein Limit bei dem die Gesetzgebung sagt ab dieser Größe ist eine Wohnung einfach zu klein ?
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Koelsch
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum,

Du hast Recht - entscheidend ist die Bruttokaltmiete. Wenn ich mit Deinen Zahlen rechne, liegt ihr jetzt also knapp € 25 über der "angemessenen" Bruttokaltmiete.

Hast Du ein Kennzeichen bei der Behinderung, dass eine größere Wohnung rechtfertigen würde (also z.B. Kennzeichen G)?

Leider ist diese Kostensenkungsaufforderung kein Verwealtungsakt, Widerspruch also erst mal nicht möglich.

Wie viel m² meint JC sei denn angemessen für Dich? Ist Dein Noch-Mitbwohner auch ALG II-Bezieher?
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marsupilami
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#3

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Wenn Ihr nur noch zu zweit in der Wohnung seid, fallen auf jeden eben 98,5 / 2 = 49,25 m² und das sind für den Durchschnitts-SB halt 4 m² zuviel.

Was sagt denn der örtliche Mietspiegel?
Einfacher Wohnstandard?
Denn das ist das Maß der Dinge, nach denen sich die örtlichen JC richten (sollten).

Im Prinzip hast Du schon recht, dass die Wohnungsgröße eben nur ein Kriterium ist.


Ist Deine Behinderung festgestellt?
Wenn ja, ist das auch das "Merkzeichen" aG - außergewöhnlich Gehbehindert - also Rollstuhlfahrer, dann hast Du Anspruch auf zusätzliche 15 m²
https://www.myhandicap.de/barrierefrei- ... hinderung/
https://www.123recht.net/Wohnungsgroe%C ... 57777.html

Hier sind auch das eine oder andere Urteil dabei:
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de ... hnflaeche/


Wenn ich es recht verstanden habe, habt Ihr/Du einen Schrieb vom JC - eine sog. Kostensenkungsaufforderung.
Gegen die gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit, denn mit dem Schrieb seid Ihr noch nicht "beschwert".
Erst wenn das JC schreibt: ab [Datum] wird nur noch Betrag XXX,xx KdU gezahlt, dann kann man Widerspruch einlegen bzw. gegen den Widerspruchsbescheid dann klagen.
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tigerlaw
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#4

Beitrag von tigerlaw »

Auch von mir ein :willkommen:

Marsu und Koelsch haben im Prinzip schon recht, aber das BSG hat im letzten Jahr die Situation etwas aufgeweicht, mann kann auch - unter bestimmten Voraussetzungen - auch schon vorher eine "Feststellungsklage" einreichen. Voraussetzung dafür wäre aber, zuvor mit dem JC verhandelt zu haben, warum ein Umzug nicht möglich ist (z.B. Schwerbehinderung, soziales Umfeld, etc. p.p.). Erst wenn es keine Lösung mit den Brüdern gibt, dann darf man klagen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#5

Beitrag von Der Doc »

Ich versuche mal auf beide Antworten einzugehen

45*2=90*8,93=803,7€ 2 Leute zu je 45m² währe doch eigentlich eine Kaltmiete von 804€ angemessen soweit ich das verstanden habe wir zahlen hier nur 604,01 kalt ... bedeutet doch 604,01/2 = 302€ für jeweils 45m² wieso liegen wir dann 25€ über der angemessen heit ?

Derzeitig (nach alter Abrechung) liegt die Wohnung "warm" bei 825,65 währe durch 2 25€ warm zu kalt ... aber warm zählt doch nicht ... den einfachen Mietspiegel kenn ich nicht der aktuelle zur zeit allgemein liegt bei 10,50€

Yo Is anerkannt, allerdings nur das "g"
Das Problem ist für 402€ bekommt man hier keine 45m² man bekommt für 402€ garnix !!! man hat mir ein zimmer !!!! angeboten das ich ja nehmen könnte mit 15m² das dann aber als Zimmer auch wieder über dem Preis liegt der vom JC angegeben wird

Das 2. Angebot hat 35m² und hat einen m² von über 10€

Ich ging bisher davon aus ... Die Kaltmiete hier von 302€ pro Kopf ist extrem niedrig .. okay wir haben 4m² zu viel Wohnfläche richtig, aber in Bezug zu dem Was erlaubt währe von 2x402 haben wir gerade mal 2x302 nein zur zeit bin ich der einzige mit Terror IV
Zuletzt geändert von Der Doc am Sa 24. Mär 2018, 20:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#6

Beitrag von Koelsch »

Bei 2 mal 45 ist Deine Rechnung korrekt, ich war von einer 2-er BG mit 65 m² ausgegangen
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#7

Beitrag von Der Doc »

Äh nein wir sind definitiv eine WG, und keine BG :)

Ich männlein er männlein, und nicht das ich jetzt was gegen Schwule hätte, um gottes willen aber wir interessieren uns beide eher fürs andere Geschlecht :)
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marsupilami
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#8

Beitrag von marsupilami »

Und wieviel % ?
Unter 50 bringt das kaum was.
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#9

Beitrag von Der Doc »

50% :) war ein ziemlicher Kampf 50% zu erreichen, ich weiß ... 40% is quasi für den ... poppes
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#10

Beitrag von Koelsch »

Dann würde ich dem geschätzten JC mal Deine Rechnung schicken und "um Aufklärung" bitten, was die Kostensenkungsaufforderung soll.
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#11

Beitrag von marsupilami »

Aber bitte nicht als Widerspruch formulieren oder gar das Wort "Widerspruch" tatsächlich schreiben!

Sondern einfach zurückschreiben auf die Kostensenkungsaufforderung, dass man den Sinn und Zweck nicht versteht, weil .... - jetzt kommt Deine Rechnung.
Dazu der Hinweis, dass Du behindert bist und einen evtl. Umzug auf gar keinen Fall alleine durchführen könntest.
Außerdem Hinweis und Beleg (entsprechende Zeitungsannouncen, screenshots von Immobilien-Portalen), dass der Wohnungsmarkt im Segment ALG-gerechte Wohnungen leergefegt und völlig überteuert ist.


Unabhängig davon schon mal mit einer "Wohnungssuche" anfangen und die auch - ganz wichtig! - dokumentieren.
Also Zeitungsannouncen und screenshots sammeln, wenn telefonisch angefragt, dann auch das dokumentieren (Gesprächsnotizen mit Datum, Uhrzeit, mit wem gesprochen.
Begründung: wenn denn tatsächlich der Bescheid vom JC kommt, kann man mit Belegen widersprechen und im Ernstfall klagen.
Es macht dann vor Gericht einen guten Eindruck, wenn man sagen kann: ich habe gesucht und nichts gefunden, was den Anforderungen des JC entsprochen hätte.
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#12

Beitrag von Koelsch »

Richtig, anfangen und dokumentieren, das ist leider ganz wichtig.
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#13

Beitrag von Der Doc »

Moin

Ne Umzug geht gar nicht allein, leide unter angeborener Muskelschwäche die eben erst so mit 30 richtig ausgebrochen ist ! Deswegen geht alles gaaaaaaaanz langsam :) und z.b. ne Wohnung im 2 oder 3 Stock is unzumubtbar ich komm da einfach nicht rauf, ich bräuchte nen Job in der Verwaltung hab aber Techniker gelernt und der wille zum Fördern ist hier gleich 0

Reicht das wenn ich z.b. die Announcen in der Zeitung einmal die Woche ausschneide ? da sieht jeder das hier eben nix zumutbares zu bekommen ist

Wie oft sucht man nach ner Wohnung 1 mal die Woche ?
Zuletzt geändert von Der Doc am So 25. Mär 2018, 10:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#14

Beitrag von Koelsch »

Darauf kann man keine eindeutige Antwort geben. Ich würde einmal die Woche die Anzeigen im "Käseblättchen" (also dem kostenlosen Werbeblättchen hier) ausschneiden - denn Tagezeitung ist im Regelsatz ja nicht erfasst. Dann gib bei einem der Immobilienportale (z.B. Immowelt) einen kostenlosen Suchauftrag, die informieren bei "passenden" Angbeboten dann per Mail
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#15

Beitrag von Der Doc »

Koelsch hat geschrieben: So 25. Mär 2018, 10:16 Suchauftrag, die informieren bei "passenden" Angbeboten dann per Mail
Ja gut mann kann ja auch so gucken, ich finde das zeigt dann schon Wille ... und was kann ich dann dafür das dort eben nix steht :)

Achso noch ne Frage, sorry das ich da jetzt so spät komme, für mich ist die WG ideal im Umkreis von 1km kann ich mich mit lebensmitteln eindecken das geht dann zwar gut und gerne mal 3h aber ich komme dort hin, wie ist das mit ner Wohnung im nix ? Lange strecken kann ich ncht gehen, dazu noch eingekauftes da brech ich dann zusammen wie ein häufchen elend ... Das ist doch ein Aspekt dem man berücksichtigen muss ?
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#16

Beitrag von Koelsch »

Das ist ein zusätzliches gute Argument - im Zweifel wird Dir das Dein Doc sicher bestätigen.

Ich hab kürzlich hier eine "unangemessene" Wohnung durchgedrückt, da ging's zum medizinischen Dienst des JC und dort wurde dann auch bestätigt, Umzug geht nicht aus psychischen Gründen - Hintergrund aber: Doc dort sah auch ein, zusätzlich zu den psychischen Problemen sind die Chancen mit Schufa grottenschlecht eine "angemessene" Wohnung zu finden gleich Null.
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#17

Beitrag von Der Doc »

Psychischen Knacks hab ich auch zu bieten ^^
Ich hab da ne ziemlich komplizierte Krankheit die diversteste Symptome hat

Ich hab auch noch mal geguckt, die Wohnung hier dürfte lt. Stätischen Mietspiegel eigentlich 8,31€/m2 kosten ist seeehr gut gedämmt worden die Letzen Jahre
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#18

Beitrag von Koelsch »

Also scheinst Du "gute Argumente" für den Wohnungserhalt zu haben.
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#19

Beitrag von marsupilami »

Also erst mal mit "Unverständnis" und "Berechnung" und Hinweis auf Behinderung auf die Kostensenkungsaufforderung reagieren.

Parallel dazu Wohnungssuche und Dokumentation dieser Suche.

Sollte doch ein Bescheid kommen, dann gerne hier melden, wir helfen weiter.
Und / oder Widerspruch aufsetzen mit Berechnung, Hinweis auf körperliche Behinderung und psychische Gründe und die günstige Lage zum Einkaufen und - weil für Dich persönlich ganz wichtig - das soziale Umfeld.


Sind den Behinderung und "Knacks" beim MD des JC bereits erfasst/dokumentiert?
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#20

Beitrag von Olivia »

Wenn ich mich richtig erinnere, sind inzwischen nicht mehr nur 45 m² pro Person abstrakt angemessen, sondern 50 m². Die Wohnung liegt unter 100 m².
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#21

Beitrag von Olivia »

Kann eine Wohnung zu klein sein?
Das kommt darauf an. Dazu folgende Fallbeispiele:

1.) Ein Architekt baut in Berlin Wohnungen mit 6,4 m², um die Wohnungsnot zu lindern:
https://www.bild.de/regional/berlin/app ... .bild.html

Er möchte damit folgenden Denkprozess auslösen:
Einem allein wohnenden Hartz-IV-Empfänger stehen nach dem Gesetz zwischen 45 und 50 Quadratmeter zu. „Genau darüber sollen die Menschen nachdenken“, erklärt der Architekt. „Wie viel Platz brauche ich wirklich?“
2.) Für Studenten, Renter und Flüchtlinge werden 22 m² grosse Wohnungen neu gebaut: http://www.spiegel.de/lebenundlernen/un ... 47057.html

3.) In Paris gibt es ein Apartment mit 8 m² zu mieten:

4.) Deutschlands kleinstes Eigenheim hat 1,47 m²: http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 47627.html
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#22

Beitrag von Der Doc »

Das heißt doch aber auch 30m² (das ist mir wirklich zu klein da bekomme ich Platzangst) ist als angebot seinerseits unzumutbar ?

Wenn jemand mit 22m² klar kommt okay, ich brauch 45 !!! brauch ich einfach
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#23

Beitrag von Der Doc »

Ich werde mal vorsichtig schreiben wie ihr sagt, einfach mal etwas "dümmlich" fragen wieso ich in ne Wohnung ziehen soll bei der der m² doch erheblich teurer ist :)

Und wieso meine Wohnung denn zu teuer ist .... für den Preis den ich hier zahle bzw. den m²/Preis bedeutet das ja eine Verteuerung der Kosten ...
PS: Hab mal nachgeschlagen anhand von vergleichstabellen verbrauchen wir hier sehr wenig KDU (Wir fanden 19-19,5°C) als völlig ausreichend in der Wohnung abgesehen vom Bad :)
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#24

Beitrag von marsupilami »

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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#25

Beitrag von Koelsch »

Stell Dein "dümmliches" Schreiben gerne vorher mal hier ein, wir "meckern" doch so gerne
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