Gerichtskosten trotz gewährter PKH ohne Zuzahlung

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Sigurd
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Gerichtskosten trotz gewährter PKH ohne Zuzahlung

#1

Beitrag von Sigurd »

Ich stelle hier jetzt mein heutiges Schreiben an die Gerichtpräsidentin vom LSG in Berlin-Brandenburg ein.
Mal sehen, was als Antwort kommt.

L S G
Zu Händen der Gerichtspräsidentin, Frau Schudoma, persönlich





Per Telefax



Berlin, 2. Mai 2018




Sehr geehrte Frau Schudoma,

ich beschwere mich hiermit offiziell über die Vorsitzende des 37. Senats, Frau Braun.

Frau Braun versperrt mir den Rechtsweg und droht meinen Söhnen und mir mit Nachteilen, wenn ich weiterhin auf unser Recht auf Nachteilsausgleiche bestehe, siehe Anlage vom 6.11.2017.

Damit verstößt sie gegen Art. 19 IV GG. Aber auch gegen ihren Amtseid, § 38 DRiG, sowie gegen § 31 SGB I und Art. 20 III GG.

Auch verstöß Frau Braun gegen ihre Amtspflichten aus § 103 SGG. Denn es ist ein leichtes für einen Mitarbeiter des Senats aus der Liste die Verfahren zu streichen, die erledigt sind.

Nicht erledigt sind allerdings Verfahren, die nur eingestellt wurden, da die rechtswidrig geforderten Gerichtskosten nicht bezahlt wurden seien, BSG B 10 ÜG 8/14 B vom 12.2.2015.

In all den Verfahren, die auf der Liste angeführt sind, stand uns PKH ohne Zuzahlung zu, Art. 3 GG, § 114 ZPO iVm § 122 ZPO und http://bravors.brandenburg.de/verwaltun ... db_pkh2002
Hier die Nummer drei.

Auch betreibt der Senat keine Verfahren von uns seit mindestens einem Zeitjahr. Auch die nicht, in denen uns ein Anwalt beigeordnet wurde. Damit verstößt der Senat gegen Art. 19 IV GG und unserem Recht auf effektiven, umfassenden und zeitnahen Rechtsschutz.

Erstaunt musste ich auch zur Kenntnis nehmen, dass der Senat einer unbeteiligten dritten Person die Auskunft gegeben hat, dass ich 355 Verfahren betreibe. Dies ist nicht nur ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, sondern auch bewusst unwahr. Frau Braun musste mit 14.9.2017 eingestehen, dass man aus einem Verfahren, dass ich für meine beiden Söhne und mich betreibe, drei macht.

Bei dem letzten mündlichen Termin entschied die Kammer überraschend – es fehlte die Vorbereitung nach § 106 SGG, es entstand also ein Überraschungsurteil - , dass man bei unseren Verfahren 18 Monate je Instanz bei Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer anrechne, da ich mit 272 Verfahren die Gerichte übermäßig belaste. Auf meinen Einwand, diese Zahl käme wohl nur zustande, wenn aus einem Verfahren drei gemacht wurden, entgegnete einer der Richter, dies habe man genau geprüft, ich würde diese Verfahren alleine betreiben. Dies war klar die Unwahrheit , siehe Schreiben vom 14.9.2017.

Auch gibt es keine Rechtgrundlage für diese LEX Murken. Siehe dazu das oben angeführte BSG-Urteil.

Ich erwarte Ihr Vorgehen nach § 26 DRiG.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken
Breymja

Re: Gerichtskosten trotz gewährter PKH ohne Zuzahlung

#2

Beitrag von Breymja »

Gibt's dazu auch Hintergrundinformationen, über dieses Schreiben hinaus?
272 Verfahren sind ja erstmal eine Hausnummer. Was ist denn da los im Hintergrund?
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Koelsch
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Re: Gerichtskosten trotz gewährter PKH ohne Zuzahlung

#3

Beitrag von Koelsch »

Gegen PKH Ablehnung kann man in Beschwerde gehen, wenn die auch abgelehnt wird ist meines Wissens der Rechtsweg ausgeschöpft. Da hier ja verschiedentlich das GG zitiert wird, wäre also wohl das BVerfG der nächste Schritt.
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Upstocker
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Re: Gerichtskosten trotz gewährter PKH ohne Zuzahlung

#4

Beitrag von Upstocker »

Mir und meinen Söhnen....
Dazu fällt mir jemand aus dem Tacheles Sozialhilfe Forum ein, der dort einschlägig bekannt ist für seine "Wehrhaftigkeit". Dort schreibt er unter dem Nicknamen Kaspar Hauser.
"es fehlte die Vorbereitung nach § 106 SGG"
Das ist auch eines von Kaspar Hausers Standard -Argumenten was schon zig mal im Forum nebenan durchgekäut wurde.
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marsupilami
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Re: Gerichtskosten trotz gewährter PKH ohne Zuzahlung

#5

Beitrag von marsupilami »

Und wo sind im Eingangsposting jetzt die Fragen zu KdU, NK, etc.?

Oder kann nur ich die nicht lesen?
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Koelsch
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Re: Gerichtskosten trotz gewährter PKH ohne Zuzahlung

#6

Beitrag von Koelsch »

Nöö, da steht nix Aussagekräftiges drin, außer dass anscheinend PKH abgelehnt wird und das ein der andere Verfahren anhängig ist. So was kennen wir ja - nur bisher mit ohne PKH
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marsupilami
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Re: Gerichtskosten trotz gewährter PKH ohne Zuzahlung

#7

Beitrag von marsupilami »

Aha.

Ich werde den Verdacht nicht los, dass dieses Forum zum Gülle-Sammelbecken aller Dokumente derer wird, die da unverstanden und unbeachtet mit der Obrigkeit über Kreuz liegt.

Wie ein ADAC-Parkplatz für Autos, von denen keiner weiß, welche "Macke" genau sie haben, der aktuelle Besitzer aber mit dem Hersteller und dem Händler und evtl. Vorbesitzern und der Werkstatt im Besonderen im clinch liegt.
Dazu kommen selbstverständlich unterschiedliche Auffassungen über die Entrichtung von Kfz.Steuer und die Versicherung besche.... sowie so.


Wenn wir hier diese Dokumente bzw. deren Inhalt einfach so "auf den Tisch geknallt" bekommen, können wir unserer eigentlichen Aufgabe - Rat und Hilfe anzubieten - gar nicht nachkommen.

Wenn dann angebotene Hilfe nicht angenommen wird, dann frage ich mich, was ich hier in dem Forum noch beitragen kann.
Gut, es ist eh nicht viel außer zu ein paar selbst geschossenen Bildchen zu verlinken und blöder und unwichtiger Kommentare zu 1, 2 Schreiben, die doch vor dem Abschicken zur Bemeckerung eingestellt wurden.
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Koelsch
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Re: Gerichtskosten trotz gewährter PKH ohne Zuzahlung

#8

Beitrag von Koelsch »

In den kleinen Schuh passt Du nicht, da kriegste Blasen. :jojo: :jojo:

Deine Beiträge hier sind wichtig, wie eigentlich alle sachlichen Beiträge - und das der ein oder andere Beitrag, wie der Eröffnungsbeitrag hier, zumindest im Moment noch keinen Sinn ergibt - so ist das Leben.
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Re: Gerichtskosten trotz gewährter PKH ohne Zuzahlung

#9

Beitrag von kleinchaos »

Das hatten wir doch schon öfter mal, dass man dem Threadersteller erst mühsam alle Würmer aus der Nase ziehen muss.

Trotz PKH kann es passieren, dass man Gerichtskosten aufgebrummt bekommt im Sozialgerichtsverfahren, nämlich wenn die Klageführung mutwillig erscheint.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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benedetto
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Re: Gerichtskosten trotz gewährter PKH ohne Zuzahlung

#10

Beitrag von benedetto »

Breymja hat geschrieben: Mi 2. Mai 2018, 21:52 Gibt's dazu auch Hintergrundinformationen, über dieses Schreiben hinaus?
272 Verfahren sind ja erstmal eine Hausnummer. Was ist denn da los im Hintergrund?
Zitat aus dem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg L 37 139/14 EK AS vom 16. März 2017:

In diesem Verfahren (H.M. & Söhne) hatte der Klägerbevollmächtigte wie auch in vielen anderen Verfahren, insbesonders bei KDU-Klagen und bei ÜGG-Nachteilsausgleichklagen wegen gerügter überlanger Verfahrensdauer in anhängigen bzw. beendeten Rechtsstreiten vor der Sozialgerichtsbarkeit seine 2 volljährigen Söhne vertreten und mußte sich wegen der übermäßgen Inanspruchnahme der Sozialgerichte vorhalten lassen:
Handelnde Person ist stets sein Vater, der sich von seinen längst volljährigen Söhnen stets schriftlich bevollmächtigen lässt und in den Schreiben an das Gericht zum Ausdruck bringt, dass die Führung der gerichtlichen Verfahren (auch) sein eigenes Anliegen ist (siehe exemplarisch nur die zugrunde liegende Entschädigungsklage: "Namens meines betroffenen Sohnes F M klage ich gegen SG/LSG wegen überlangem Verfahren. Das Verfahren begann mit meiner Klage vom 15.6.2010 [ ]." Dabei vermischt der Vater regelmäßig eigene Anliegen mit denen seiner beiden Söhne. Die intensive Inanspruchnahme der Gerichte durch den Vater des Klägers zeigt sich auch daran, dass am 8. März 2017 allein am LSG Berlin-Brandenburg (ohne SG Berlin) 272 Verfahren (offene und erledigte) mit einer Beteiligung des Vaters des Klägers, 103 Verfahren mit einer Beteiligung des Klägers und 96 Verfahren mit einer Beteiligung des Bruders des Klägers erfasst waren, wobei teilweise Verfahrensidentität besteht. Seitdem hat sich die Zahl der Verfahren mit einer Beteiligung des Vaters weiter erhöht. Dass der Vater des Klägers offensichtlich den Überblick über die von ihm anhängig gemachten Rechtsstreitigkeiten und die verfolgten Begehren verloren hat (siehe dazu Urteil des Senats vom 28. April 2016, aaO, Rn. 74) zeigt sich auch daran, dass er im Verhandlungstermin am 16. März 2017 die genannte Zahl von 272 Verfahren unsubstantiiert bestritten hat und selbst von allenfalls 100 Verfahren ausgeht.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=191719









Zuletzt geändert von benedetto am Fr 4. Mai 2018, 00:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Gerichtskosten trotz gewährter PKH ohne Zuzahlung

#11

Beitrag von Koelsch »

Danke, macht die Sache ein wenig "klarer". Man darf vermutetn, dass er mit den Verfahren völlig ausgelsatet ist, also z.B. Bewerbungen etc. allein aus zeitlichen Gründen nicht mehr zu leisten in der Lage ist. Dies wiederum könnte die ein oder andere Sanktion initiieren, was dann wiederum der Startschuss für ein weiteres Verfahren vorm SG wäre. ........
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Re: Gerichtskosten trotz gewährter PKH ohne Zuzahlung

#12

Beitrag von tigerlaw »

Wobei - "Nachteilsausgleiche" sind eine Einrichtung im (Schwer-) Behindertenrecht.
Deshalb dürfte unser Forum hier nicht der richtige Ort sein, da wir uns ausdrücklich um Arbeitslosigkeit kümmern. Natürlich - wenn dann auch mal eine Frage aus dem Bereich zu. B. SGB IX anfällt, wird auch geholfen.

Ansonsten: Wenn "ein Anwalt beigeordnet wurde" (dies erfolgt meistens zusammen mit der PKH-Bewilligung) ist es doch die Aufgabe des Anwalts, für ein ordnungsgemäßes Verfahren zu sorgen. Auch von dort her sitzen wir doch nur auf der Tribüne.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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benedetto
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Re: Gerichtskosten trotz gewährter PKH ohne Zuzahlung

#13

Beitrag von benedetto »

Sigurd hat geschrieben: Mi 2. Mai 2018, 21:47
...

Frau Braun versperrt mir den Rechtsweg und droht meinen Söhnen und mir mit Nachteilen, wenn ich weiterhin auf unser Recht auf Nachteilsausgleiche bestehe, siehe Anlage vom 6.11.2017.

...

Auf meinen Einwand, diese Zahl käme wohl nur zustande, wenn aus einem Verfahren drei gemacht wurden, entgegnete einer der Richter, dies habe man genau geprüft, ich würde diese Verfahren alleine betreiben. Dies war klar die Unwahrheit , siehe Schreiben vom 14.9.2017.

Horst Murken
"Sigurd" Horst Murken

Wenn Du bei Anderen Interesse für ÜGG-Prozeßkostenvorschuß - "Anliegen" wecken möchtest, denen vermutlich in den Ausgangsverfahren Deine ALG II-KDU-Angelegenheiten zu Grunde liegen, wären im Eingangsposting mehr Sorgfalt und Transparenz angebracht gewesen, sonst wird das hier ein Rohrkrepierer.

Was steht in den LSG-BRB-Schreiben vom 6.11.2017 und 14.9.2017 konkret?

Vorschlag: Vielleicht könnte man diesen Thread in eine andere Rubrik verschieben, es ist doch ein Rechtsschutzthema. Wenn Sigurd KDU-Themen erörtern will - dabei denke ich an seine Kopfteilproblemfelder bei seiner 3-Personen WG inkl. Nichtbewilligung angemessener Aufwendungen seiner Unterkunft in Berlin - mag er ja einen neuen Thread plazieren...
Zuletzt geändert von benedetto am Fr 4. Mai 2018, 00:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gerichtskosten trotz gewährter PKH ohne Zuzahlung

#14

Beitrag von benedetto »

tigerlaw

Es geht um Entschädigungen wegen überlangen Gerichtsverfahren, die Horst Murken nach Ansicht der vorsitzenden Richterin Braun im 37. Senats des LSG Berlin-Brandenburg L 37 139/14 EK AS vom 16. März 2017 exzessiv und mißbräuchlich betreibt.

Im Verfahren LSG Berlin-Brandenburg L 37 139/14 EK AS vom 16. März 2017 war der Kläger F. M. (Sohn von H.M.) nicht nur von seinem Vater vertreten sondern auch von einem bekannten Berliner Sozialrechtsanwalt Kay F.

Ich war bei diesem Termin in Potsdam damals neben anderen Zuschauern aus Berlin persönlich anwesend. Der anwaltliche Prozeßbevollmächtigte hat zu dem Vorhalt der Frau Braun hinsichtlich H.M.'s & Söhne einschlägigen 272 Verfahren geschwiegen...warum wohl?

Somit sehe ich die o.g. Zahlen in Bezug auf drei Berliner "Querulantenkläger", die der Themenstarter Sigurd zwar lapidar bestreitet, als nicht von der Hand zu weisen an, da sie einschlägig sind.

Im Ergebnis war nach meiner Meinung das Resultat des verlorenen Rechtsstreits für den nicht anwesenden Kläger F.M. ein Desaster.
Sigurd
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Re: Gerichtskosten trotz gewährter PKH ohne Zuzahlung

#15

Beitrag von Sigurd »

Mit einer Verlegung in einen anderen Thread bin ich einverstanden.
Dann bitte eine Board-Mail an mich mit der neuen Adresse.

Das lediglich 272 Verfahren kein Grund ist, aus 12 Monaten Liegezeit auf 18 Monate reine Liegezeit zu erhöhen,
könnt Ihr hier sehen: BSG B 10 ÜG 8/14 B vom 12.2.2015
Hatte ich oben auch drauf verwiesen.

Mein Anwalt wurde von der Richterin Braun mit diesen 18 Monaten überrumpelt, denn der Termin wurde nicht ordnungsgemäß vorbereitet:
Sozialgerichtsgesetz (SGG)
§ 106
(1) Der Vorsitzende hat darauf hinzuwirken, daß Formfehler beseitigt, unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt, ungenügende Angaben tatsächlicher Art ergänzt sowie alle für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden.
(2) Der Vorsitzende hat bereits vor der mündlichen Verhandlung alle Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, um den Rechtsstreit möglichst in einer mündlichen Verhandlung zu erledigen.
(3) Zu diesem Zweck kann er insbesondere
1. um Mitteilung von Urkunden sowie um Übermittlung elektronischer Dokumente ersuchen,
2. Krankenpapiere, Aufzeichnungen, Krankengeschichten, Sektions- und Untersuchungsbefunde sowie Röntgenbilder beiziehen,
3. Auskünfte jeder Art einholen,
4. Zeugen und Sachverständige in geeigneten Fällen vernehmen oder, auch eidlich, durch den ersuchten Richter vernehmen lassen,
5. die Einnahme des Augenscheins sowie die Begutachtung durch Sachverständige anordnen und ausführen,
6. andere beiladen,
7. einen Termin anberaumen, das persönliche Erscheinen der Beteiligten hierzu anordnen und den Sachverhalt mit diesen erörtern.

(4) Für die Beweisaufnahme gelten die §§ 116, 118 und 119 entsprechend.

Mit 14.9.17 hatte mir Frau Braun eine Liste zukommen lassen von unseren Klagen vor der 37. Kammer. Ich klage dort in 36 Fällen.
Für meine Söhne sind es etwas weniger, aber auch über 30. Woher die anderen 236 Klagen kommen sollen, die angeblich ich alleine
führe, ist mir nicht klar. Daher halte ich die Aussagen der Richter für "unwahr".

Mit 6.11.2017 schrieb mir Frau Braun: "weise jedoch darauf hin, dass der 37. Senat diesen nicht zum Anlass nehmen wird, für Sie und Ihre
Söhne weitere Aktenzeichen für eine "Erinnerung, Beschwerde und alle in Frage kommende Rechtmittel" vergeben zu lassen und entsprechende Rechtsbehelfe zu bearbeiten."

Ich denke, jeder hier versteht, wie dies mit Art. 19 IV GG, Art. 20 III GG, § 38 DRiG, § 31 SGB I und § 103 SGG zu vereinbaren ist.
Ansonsten lohnt sich ein Blick ins Gesetz.

Ich hoffe auf Unterstützung und Verbreitung meiner Verfassungsbeschwerde und deren Ergänzung.
Sigurd
(in der Tat KasparHauser in dem ehemaligen Tacheles-Forum)
Sigurd
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Re: Gerichtskosten trotz gewährter PKH ohne Zuzahlung

#16

Beitrag von Sigurd »

@ Koelsch

Danke, macht die Sache ein wenig "klarer". Man darf vermutetn, dass er mit den Verfahren völlig ausgelsatet ist, also z.B. Bewerbungen etc. allein aus zeitlichen Gründen nicht mehr zu leisten in der Lage ist. Dies wiederum könnte die ein oder andere Sanktion initiieren, was dann wiederum der Startschuss für ein weiteres Verfahren vorm SG wäre. ........

Die Gefahr besteht seit Jahren nicht. Ich bin seit dem 20.2.2008 gehbehindert und auf einen elektrischen Rollstuhl angewiesen. Trotzdem
kamen Jobvorschläge wie Lagerarbeiter und Begleitung alter Leute bei Einkäufen.

Sanktionen hatte ich zwei oder drei zu jeweils 10%. Eine davon hatte das SG einkassiert, da ich ein Taxi angefordert hatte und
das Jobcenter darauf nicht reagiert hat. Der Rest wird von mir weiterhin mit Überprüfungsanträgen angegriffen.
Sigurd
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Re: Gerichtskosten trotz gewährter PKH ohne Zuzahlung

#17

Beitrag von marsupilami »

Oh bitte.
Nicht noch so einer!
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Breymja

Re: Gerichtskosten trotz gewährter PKH ohne Zuzahlung

#18

Beitrag von Breymja »

Wenigstens ist die Rechtschreibung in Ordnung.
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Re: Gerichtskosten trotz gewährter PKH ohne Zuzahlung

#19

Beitrag von Koelsch »

Da Du ja anwaltlich bereits bestens vertreten bist und es hier wohl im wesentlichen um prozessrechtliche Frage geht, fühle zumindest ich mich da sehr überfordert.

Zum zweiten Posting - leider nicht so selten, dass völlig ungeeignete Jobs und/oder Maßnahmen angeboten werden. Das spricht eine deutliche Sprache bzgl. "naher" Betreuung durch das JC.
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Re: Gerichtskosten trotz gewährter PKH ohne Zuzahlung

#20

Beitrag von marsupilami »

Ist es nicht so, dass man sich zu laufenden Verfahren nicht äußern sollte, weil das sonst gegen einen verwendet werden kann bzw. die Strategie des - bereits beauftragten und involvierten - Anwaltes unterläuft?
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Re: Gerichtskosten trotz gewährter PKH ohne Zuzahlung

#21

Beitrag von Koelsch »

Richtig, auch das sollte man bedenken
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Re: Gerichtskosten trotz gewährter PKH ohne Zuzahlung

#22

Beitrag von Sigurd »

Ich sehe nicht, daß ich mich hier zu einem Verfahren geäußert habe, in dem ich anwaltlich vertreten bin.
Wenn doch, bitte ich um einen Hinweis.

Auch denke ich, daß die rechtlichen Fragen längst auf der Hand liegen und klar sind. Wenn PKH ohne Auflagen bewilligt wurde,
dürfen keine Gerichtskosten verlangt werden, § 122 ZPO und http://bravors.brandenburg.de/verwaltun ... db_pkh2002,
hier Punkt 3.

Mir scheint es eher ein politisches Problem zu sein, denn das Gesetz gegen überlange Verfahrensdauer zeigt richterliche Willkür auf
und ist daher bei Richtern sehr unbeliebt: http://www.bunddeutschersozialrichter.d ... le=LSG.pdf
Daher unterlaufen dieses Gesetz vermutlich bundesweit Richter und dies mit Hilfe der Politik.
In Brandenburg sind der Justizminister, der Ministerpräsident sowie durch meine Petitionen der gesamte Landtag informiert.

Und bedenkt bitte, dieses Verhalten von Richtern und Politikern richtet sich nur gegen Arme, Reiche brauche keine PKH.
Sigurd
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Re: Gerichtskosten trotz gewährter PKH ohne Zuzahlung

#23

Beitrag von Koelsch »

In #15 schreibst Du was von Deinem Anwalt. Ich versteh ehrlich gesagt nicht, was Du jetzt hier sagen/klären möchtest. :1:

Aber gleich der Hinweis, hier sind wie im Hilfebereich und nicht in einem Bereich, in dem über Verhalten von Regierungen gejammert wird.
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Re: Gerichtskosten trotz gewährter PKH ohne Zuzahlung

#24

Beitrag von Olivia »

Sigurd hat geschrieben: Sa 9. Jun 2018, 22:59 Wenn PKH ohne Auflagen bewilligt wurde, dürfen keine Gerichtskosten verlangt werden
Falsch. Bei Querulatorik kann der Fortgang der Verfahren von der Erstattung von Gerichtskosten abhängig gemacht werden. Siehe dazu http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 5&p=479447
Als Querulant (von lateinisch queri – „vor Gericht klagen“) wird in der Rechtsprechung ein Mensch bezeichnet, der trotz geringer Erfolgsaussicht besonders unbeirrbar und zäh einen Rechtskampf führt. Dabei steht ein geringfügiger oder vermeintlicher Anlass kaum noch in einem angemessenen Verhältnis zum rechthaberischen, misstrauischen, fanatischen und unbelehrbaren Vorgehen der so bezeichneten Menschen.

Auch Personen, die bei Behörden oder vor Gericht zum wiederholten Male unbegründete Anträge stellen, werden als Querulanten bezeichnet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Querulant
Sigurd
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Re: Gerichtskosten trotz gewährter PKH ohne Zuzahlung

#25

Beitrag von Sigurd »

Bedenkt bitte, daß wir PKH ohne Auflagen bekommen haben.
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