KdU zugeflossene Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnung BSG B 4 AS 139/ 11 R

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friys
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KdU zugeflossene Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnung BSG B 4 AS 139/ 11 R

#1

Beitrag von friys »

Die JC-Rechtsbehelfsstelle hat es nun nach nun mehr über 11 Monaten geschafft, den Vorgang mittels Widerspruchsbescheid zu bescheiden. Das Urteil des Bundessozialgericht B B 4 AS 139/ 11 R halbe ich längst akzeptiert.

Jetzt fehlt mir nur noch zu meinem Glück, dass die unberechtigte Zahlungsaufforderung aufrechterhalten wird und weitere Maßnahmen folgen. Wenn ich nun wegen der unberechtigten Zahlungsaufforderung angegangen werde, muss und werde ich klagen.

Kann ich mit der Klage gleichzeitig einen Zahlungsaufschub realisieren, obwohl ich ja nichts zu zahlen habe?
Zuletzt geändert von friys am Mi 16. Mai 2018, 14:32, insgesamt 1-mal geändert.
Breymja

Re: KdU zugeflossene Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnung BSG B 4 AS 139/ 11 R

#2

Beitrag von Breymja »

Sofern keine sofortige Vollziehung angeordnet wurde, hat die Klage aufschiebende Wirkung, falls doch, musst du ebenjene beantragen - so jedenfalls mein Kenntnisstand.
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Koelsch
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Re: KdU zugeflossene Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnung BSG B 4 AS 139/ 11 R

#3

Beitrag von Koelsch »

Ich blick da nicht durch, für mich ist es zu hoch, wie man zahlen kann, obwohl man Widerspruch eingelegt hat. Es ist aber richtig, Klage hat im Normalfall aufschiebende Wirkung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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friys
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Re: KdU zugeflossene Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnung BSG B 4 AS 139/ 11 R

#4

Beitrag von friys »

@Koelsch, gemäß BSG B 4 AS 139/ 11 R hat das JC korrekt beschieden. Den Widerspruchsbescheid (hier schon mal erwähnt) habe ich von Anfang an eingefordert, aber erst jetzt erhalten.

Ab meinem zweiten Widerspruch ging es mir nicht mehr ums Geld, sondern um die unterschiedliche Rechtsauslegung der Leistungsabteilung und der Rechtsbehelfsstelle. Nach meiner leicht dem JC gegenüber zu beweisenden Meinung steht keine Zahlung aus. Trotzdem hatte man mir in 2018 vor Zustellung des Widerspruchsbescheid unberechtigter Weise eine Zahlungsaufforderung zugestellt, gegen die ich ebenfalls beim JC und Inkasso-Service widersprochen habe.

Da das JC monatelang nicht durchgeblickt hat, kann ich mir eben vorstellen, dass durch den Widerspruchsbescheid das JC auch die Zahlungsaufforderung aus 2018 wieder aufleben lässt, selbst wenn es rechtswidrig ist. Denn diese Zahlungsaufforderung steht in Zusammenhang mit meinem lezten Widerspruch.
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Koelsch
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Re: KdU zugeflossene Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnung BSG B 4 AS 139/ 11 R

#5

Beitrag von Koelsch »

Wie gesagt, ich blick da auch nicht durch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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friys
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Re: KdU zugeflossene Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnung BSG B 4 AS 139/ 11 R

#6

Beitrag von friys »

Schade. :heul:
Olivia
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Re: KdU zugeflossene Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnung BSG B 4 AS 139/ 11 R

#7

Beitrag von Olivia »

friys hat geschrieben: Di 15. Mai 2018, 10:27Gegen diesen Bescheid hatte ich reflexartig Widerspruch eingelegt, weil es mir realitätsfremd erschien, für einen Zeitraum, für den ich keine ALG-II-Leistungen nebst KdU erhielt, eine Rückzahlung zu tätigen.
Wieso hast Du kein ALG II bekommen?
Um nicht mit dem Inkasso-Service der Agentur für Arbeit Recklinghausen in Berührung zu kommen, überwies ich den kompletten Betrag :-)
Das Geld dürfte definitiv futsch sein, das bekommst Du nie wieder. Die Zahlung gilt als eine Art freiwilliges Schuldanerkenntnis, d.h. mit der Überweisung hast Du alle Bescheide akzeptiert, die dem Vorgang zu Grunde liegen, ganz egal was da an eventuellen Widersprüchen verfasst wurde. Du wirst Dich da auch nicht auf einen Irrläufer berufen können, denn die Zahlung erfolgte ja absichtlich.
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friys
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Re: KdU zugeflossene Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnung BSG B 4 AS 139/ 11 R

#8

Beitrag von friys »

Nee, nee, nee. Ich bedaure es, wenn es mir nicht gelungen ist, den Vorgang für jedermann verständlich darzustellen.

Die komplette Betriebskostenrückerstattung für das gesamt Jahr 2016 wurde gemäß BSG B 4 AS 139/ 11 R zu Recht verrechnet.

Das Geld ist nicht futsch, weil ich effektiv nicht mehr bezahlt habe als die mir zugeflossenen Nachzahlung. Diese wurde mir ja prompt im Folgemonat von den Leistungen abgezogen. Wegen meiner Widersprüche wurde mir im Laufe der Zeit vom JC zweimal der gesamte Betrag zurück überwiesen. Und ich habe den Betrag zweimal retourniert. Also Plus-Minus-Null.
Zuletzt geändert von friys am Sa 19. Mai 2018, 05:57, insgesamt 1-mal geändert.
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kleinchaos
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Re: KdU zugeflossene Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnung BSG B 4 AS 139/ 11 R

#9

Beitrag von kleinchaos »

Ich versteh das schon. Der letzte Widerspruchsbescheid hat vermutlich den Automatismus -> Aufhebungs- und Erstattungsbescheid ausgelöst.
Diesen gilt es nun zu stoppen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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friys
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Re: KdU zugeflossene Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnung BSG B 4 AS 139/ 11 R

#10

Beitrag von friys »

Prima - nicht für alle waren meine Worte unverständlich.

Dieser sich über 11 Monate hinziehende Vorgang hat 3 Widerspruch-Aktenzeichen beim JC generiert. Dazwischen lagen die beiden Stattgabebescheide.
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friys
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Re: KdU zugeflossene Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnung BSG B 4 AS 139/ 11 R

#11

Beitrag von friys »

kleinchaos hat geschrieben: Di 15. Mai 2018, 14:43 Ich versteh das schon. [...] Diesen gilt es nun zu stoppen.
Das Sozialgericht versteht es auch. Jetzt liegt mir das Aktenzeichen zur Klageschrift nebst einstweiligen Rechtsschutz vor. Nun darf die Gegenseite zu ihrer stümperhaften elfmonatigen Arbeit Stellung nehmen. Es sind immerhin 4 JC-SB und der Geschäftsführer involviert.


Update:
Jetzt hat es auch das Jobcenter kapiert :-)))

Selbstverständlich wurde erst einmal vom Jobcenter beantragt, meinen Antrag auf Eilrechtsschutz abzulehnen. Meiner Antragserwiderung wurde jetzt gefolgt. Über das Sozialgericht erhielt nun schriftlich, dass ...
nicht bestritten wird, dass die zu erstattende Forderung bereits durch den Antragsteller getilgt wurde. Eine nochmalige Zahlung ist daher durch den Antragsteller nicht zu leisten.
Dafür mussten 12 Monate ins Land gehen ...
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