Hausrat- und Haftpflichtversicherung

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Hausrat- und Haftpflichtversicherung

#1

Beitrag von Koelsch »

Eine Frage:

In meinem Mietvertrag steht als meine Pflicht:

- Hausratversicherung inkl. Glasversicherung, Haftpflichtversicherung

Mir ist durchaus bewusst, das bekommt man für eine "angemessene" 50 m² Wohnung durchaus für die berühmten € 30 Versicherungspauschale.

Nur, wenn ich vertraglich verpflichtet bin, diese Versicherungen abzuschließen, dann bin ich ja keineswegs mehr frei, wie ich die Versicherungspauschale nutze. Müsste in einem solchen Fall nicht die € 30 Versicherungspauschale zusätzlich zu diesen vertraglich vorgeschriebenen Versicherungen gezahlt werden? Also eine Analogie zur Kfz.-Haftpflicht, die ja zweifellos, weil gesetzlich vorgeschrieben, als einkommensmindernd nach § 11b Abs.1 Nr.3 SGB II ?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung

#2

Beitrag von Peterpanik »

Na die zahlt dir dein Jobcenter doch gerne, frage sie mal.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung

#3

Beitrag von Koelsch »

Selbstverständlich zahlt die das JC nicht, denn dazu fehlt eine Rechtsgrundlage. Aber anscheinend weisst Du nicht, was mit Einkommensbereinigung nach § 11b SGB II gemeint ist
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22083
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung

#4

Beitrag von Olivia »

Sofern ein Nachweis erbracht werden kann, dass die Versicherungen nicht wegzuverhandeln gehen, sind sie selbstverständlich zusätzlich zur 30-€-Pauschale zusätzlich zu übernehmen.

Denn von der 30-€-Versicherungspauschale müssen ja auch noch "gekauft" werden: Kfz-Rechtsschutzversicherung inkl. Fussgänger-Rechtsschutz, da diese Versicherung beim Betrieb eines Kfz zwingend nötig ist um im Fall eines Rechtsstreites zu seinem Recht zu kommen, dann eine private Rechtsschutzversicherung, welche allein schon nötig ist um gegen belastende Verwaltungsakte einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen, ferner eine Mietrechtsschutzversicherung, um im aktuellen Mietmarkt überhaupt noch bestehen zu können, eine Auslandskrankenversicherung, um als Grenzgänger auch im Nachbarland gesundheitsversichert zu sein (im EU-Ausland hilft die Krankenversichertenkarte oft nicht vollständig weiter!), eine Zahnzusatzversicherung, um exorbitanten Zahnkosten entgegen zu wirken, eine Sterbegeldversicherung, um Angehörige zu entlasten, Mitgliedschaftsbeiträge in einem Automobilclub, Mitgliedschaftsbeiträge in einem Mieterverein und Mitgliedschaftsbeiträge in einem Sozialverband.

Wenn der Vermieter nun zusätzliche vertragliche Versicherungspflichten auferlegt, dann sind diese zusätzlich auch mit den Kabelgebühren zu vergleichen, die ja auch dann stets durch das JC übernommen werden müssen, wenn der Vermieter sie standardmässig in seinen Verträgen so vorsieht.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung

#5

Beitrag von Koelsch »

Gute Gedanken
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30854
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung

#6

Beitrag von kleinchaos »

Ich würde eher auf Bestandteil der KdU abstellen.
Warum? Die Hausrat-Haftpflicht ist vom Vermieter gefordert. Ohne Versicherung kein Mietvertrag. Kann also somit auch nicht mit den 30€ Freibetrag verbunden werden
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung

#7

Beitrag von Koelsch »

Also dann doch im Rahmen der KdU vom JC zu zahlen, also anders als ich in #3 gedacht hab. Dann hätte PP ja in die richtige Richtung gezielt.
Und ich bin so gemein :verlegen: da fällt mir spontan das blinde Huhn ein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22083
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung

#8

Beitrag von Olivia »

Wenn diese Schiene gefahren werden soll, dann wäre es hilfreich, vom Vermieter eine Bescheinigung anzufordern, in welcher er den Nachweis über die abgeschlossenen Versicherungen fordert. Ansonsten würde der Vermieter androhen, die Versicherungen zu Lasten des Mieters selbst abzuschliessen und/oder die Wohnung kündigen.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung

#9

Beitrag von Koelsch »

Dazu dürfte es in dem von mir angedachten Fall zu spät sei. Mietvertrag wurde vor längerer Zeit abgeschlossen, erst viel später kam dann der "Absturz" in ALG II. Selbstverständlich aber ist der Mieter von Anfang an vertragstreu gewesen.

Wobei der Vermieter aber bisher recht "kooperativ" war.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22083
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung

#10

Beitrag von Olivia »

Dann sollte ab dem kommenden BWZ versucht werden, ein Grundsatzurteil wie folgt zu erstreiten.
Mietvertraglich vorgesehene Versicherungen als Bestandteil des Mietvertrages sind nicht innerhalb der Versicherungspauschale zu berücksichtigen, sondern bilden aufgrund ihrer vertraglichen Festschreibung einen gesonderten Absetzungsposten nach § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II. Dies gilt, sofern der Mietvertrag mit der Verpflichtungsklausel bezüglich der vom Vermieter geforderten Versicherungen vor dem Leistungsbezug geschlossen wurde und zum Vertragsschluss noch nicht absehbar war, dass Hilfebedürftigkeit eintritt.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30854
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung

#11

Beitrag von kleinchaos »

Nee, das gilt immer wenn der Vermieter nur mit Versicherung vermietet. Warum die Einschränkung?
Außerdem wäre die Hausrat-Haftpflicht nicht abzusetzen sondern Bestandteil der KdU
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22083
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung

#12

Beitrag von Olivia »

Als Bestandteil der KdU meint Kölsch, dass es zu spät wäre. Warum eigentlich? Neuer BWZ = neues Glück. Auch wenn man Jahre darauf verzichtet hat, lässt sich daraus meiner Meinung nach kein Gewohnheitsrecht ableiten, dass man auch künftig darauf verzichtet.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung

#13

Beitrag von Koelsch »

Ich weiß hier ja noch nicht mal, ob in dem eLB-Mietvertrag so was drin steht. Ich kenn den Mietvertrag nicht, ich hab das nur aus meinem Mietvertrag geschlossen, dass es solche Verträge gibt.

Ich bin aber seinerzeit eben auch nicht auf diese Idee gekommen - und ich werde den Teufel tun, und mein GruSi-Amt wegen dieser Lappalie auf meine KdU stupsen. Da bin ich heilfroh, dass dort Ruhe ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8232
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung

#14

Beitrag von tigerlaw »

Es kommt noch eine andere Perspektive hinzu:

Haftpflichtversicherung soll ja den Vermieter davor schützen, dass er mit Haftungsansprüchen gegen seinen Mieter ausfällt.

Hausratversicherung schützt ja nicht den Vermieter, sondern nur den Mieter. Also kann durch deren Fehlen keine Gefährdung für Rechtsgüter des Vermieters drohen; und bei aller Liebe - soweit ist der Vermieter nun immer noch nicht "der Hüter seines Mieters", das wäre reiner Paternalismus!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
friys
Benutzer
Beiträge: 1321
Registriert: Mo 26. Mär 2018, 17:23

Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung

#15

Beitrag von friys »

Ui-jui-jui, dieses Juristenlatein ... ;-/

Der Mieter haftet ja für Mietsachschäden an gemieteten und geliehenen Sachen. Zu nicht unerheblichen Schadensersatzforderungen kann bspw. auch ein Schlüsselverlust in Wohnanlagen führen. Eine entsprechende private Haftpflichtversicherung (PHV) schützt Vermieter und Mieter vor finanziellen Risiken.

Die Bescheinigung über den Abschluss einer PHV ist bei Abschluss des Mietvertrages vorzulegen, so in meinem Formular zur Bewerbung für eine Wohnung / Selbstauskunft. Somit sehe ich sie ebenfalls als Bestandteil der KdU. Aber die KdU-Interessenabwägung wie in #15 ist auch meine.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung

#16

Beitrag von Günter »

tigerlaw hat geschrieben: Mi 23. Mai 2018, 14:56

Hausratversicherung schützt ja nicht den Vermieter, sondern nur den Mieter. Also kann durch deren Fehlen keine Gefährdung für Rechtsgüter des Vermieters drohen; und bei aller Liebe - soweit ist der Vermieter nun immer noch nicht "der Hüter seines Mieters", das wäre reiner Paternalismus!

Ist korrekt, A B E R ...... Ich brauche dringend eine angemessene Wohnung.Vor der Tür warten noch 100 Bewerber. Von denen haben mindestens 30 eine Hausratsversicherung und mindestens weitere 30 werden eine abschließen, um die Wohnung zu bekommen. Werde ich also meinen potentiellen Vermieter verklagen, die ungerechtfertigte Klausel aus dem Mietvertrag streichen zu lassen oder werde ich mir die 200 € Jahresprämie ans Bein binden?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Antworten

Zurück zu „Kosten der Unterkunft (KdU) - ALG II/Hartz IV“