Hausrat- und Haftpflichtversicherung
Hausrat- und Haftpflichtversicherung
Eine Frage:
In meinem Mietvertrag steht als meine Pflicht:
- Hausratversicherung inkl. Glasversicherung, Haftpflichtversicherung
Mir ist durchaus bewusst, das bekommt man für eine "angemessene" 50 m² Wohnung durchaus für die berühmten € 30 Versicherungspauschale.
Nur, wenn ich vertraglich verpflichtet bin, diese Versicherungen abzuschließen, dann bin ich ja keineswegs mehr frei, wie ich die Versicherungspauschale nutze. Müsste in einem solchen Fall nicht die € 30 Versicherungspauschale zusätzlich zu diesen vertraglich vorgeschriebenen Versicherungen gezahlt werden? Also eine Analogie zur Kfz.-Haftpflicht, die ja zweifellos, weil gesetzlich vorgeschrieben, als einkommensmindernd nach § 11b Abs.1 Nr.3 SGB II ?
In meinem Mietvertrag steht als meine Pflicht:
- Hausratversicherung inkl. Glasversicherung, Haftpflichtversicherung
Mir ist durchaus bewusst, das bekommt man für eine "angemessene" 50 m² Wohnung durchaus für die berühmten € 30 Versicherungspauschale.
Nur, wenn ich vertraglich verpflichtet bin, diese Versicherungen abzuschließen, dann bin ich ja keineswegs mehr frei, wie ich die Versicherungspauschale nutze. Müsste in einem solchen Fall nicht die € 30 Versicherungspauschale zusätzlich zu diesen vertraglich vorgeschriebenen Versicherungen gezahlt werden? Also eine Analogie zur Kfz.-Haftpflicht, die ja zweifellos, weil gesetzlich vorgeschrieben, als einkommensmindernd nach § 11b Abs.1 Nr.3 SGB II ?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung
Na die zahlt dir dein Jobcenter doch gerne, frage sie mal.
Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung
Selbstverständlich zahlt die das JC nicht, denn dazu fehlt eine Rechtsgrundlage. Aber anscheinend weisst Du nicht, was mit Einkommensbereinigung nach § 11b SGB II gemeint ist
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung
Sofern ein Nachweis erbracht werden kann, dass die Versicherungen nicht wegzuverhandeln gehen, sind sie selbstverständlich zusätzlich zur 30-€-Pauschale zusätzlich zu übernehmen.
Denn von der 30-€-Versicherungspauschale müssen ja auch noch "gekauft" werden: Kfz-Rechtsschutzversicherung inkl. Fussgänger-Rechtsschutz, da diese Versicherung beim Betrieb eines Kfz zwingend nötig ist um im Fall eines Rechtsstreites zu seinem Recht zu kommen, dann eine private Rechtsschutzversicherung, welche allein schon nötig ist um gegen belastende Verwaltungsakte einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen, ferner eine Mietrechtsschutzversicherung, um im aktuellen Mietmarkt überhaupt noch bestehen zu können, eine Auslandskrankenversicherung, um als Grenzgänger auch im Nachbarland gesundheitsversichert zu sein (im EU-Ausland hilft die Krankenversichertenkarte oft nicht vollständig weiter!), eine Zahnzusatzversicherung, um exorbitanten Zahnkosten entgegen zu wirken, eine Sterbegeldversicherung, um Angehörige zu entlasten, Mitgliedschaftsbeiträge in einem Automobilclub, Mitgliedschaftsbeiträge in einem Mieterverein und Mitgliedschaftsbeiträge in einem Sozialverband.
Wenn der Vermieter nun zusätzliche vertragliche Versicherungspflichten auferlegt, dann sind diese zusätzlich auch mit den Kabelgebühren zu vergleichen, die ja auch dann stets durch das JC übernommen werden müssen, wenn der Vermieter sie standardmässig in seinen Verträgen so vorsieht.
Denn von der 30-€-Versicherungspauschale müssen ja auch noch "gekauft" werden: Kfz-Rechtsschutzversicherung inkl. Fussgänger-Rechtsschutz, da diese Versicherung beim Betrieb eines Kfz zwingend nötig ist um im Fall eines Rechtsstreites zu seinem Recht zu kommen, dann eine private Rechtsschutzversicherung, welche allein schon nötig ist um gegen belastende Verwaltungsakte einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen, ferner eine Mietrechtsschutzversicherung, um im aktuellen Mietmarkt überhaupt noch bestehen zu können, eine Auslandskrankenversicherung, um als Grenzgänger auch im Nachbarland gesundheitsversichert zu sein (im EU-Ausland hilft die Krankenversichertenkarte oft nicht vollständig weiter!), eine Zahnzusatzversicherung, um exorbitanten Zahnkosten entgegen zu wirken, eine Sterbegeldversicherung, um Angehörige zu entlasten, Mitgliedschaftsbeiträge in einem Automobilclub, Mitgliedschaftsbeiträge in einem Mieterverein und Mitgliedschaftsbeiträge in einem Sozialverband.
Wenn der Vermieter nun zusätzliche vertragliche Versicherungspflichten auferlegt, dann sind diese zusätzlich auch mit den Kabelgebühren zu vergleichen, die ja auch dann stets durch das JC übernommen werden müssen, wenn der Vermieter sie standardmässig in seinen Verträgen so vorsieht.
Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung
Gute Gedanken
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- kleinchaos
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Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung
Ich würde eher auf Bestandteil der KdU abstellen.
Warum? Die Hausrat-Haftpflicht ist vom Vermieter gefordert. Ohne Versicherung kein Mietvertrag. Kann also somit auch nicht mit den 30€ Freibetrag verbunden werden
Warum? Die Hausrat-Haftpflicht ist vom Vermieter gefordert. Ohne Versicherung kein Mietvertrag. Kann also somit auch nicht mit den 30€ Freibetrag verbunden werden
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung
Also dann doch im Rahmen der KdU vom JC zu zahlen, also anders als ich in #3 gedacht hab. Dann hätte PP ja in die richtige Richtung gezielt.
Und ich bin so gemein da fällt mir spontan das blinde Huhn ein.
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung
Wenn diese Schiene gefahren werden soll, dann wäre es hilfreich, vom Vermieter eine Bescheinigung anzufordern, in welcher er den Nachweis über die abgeschlossenen Versicherungen fordert. Ansonsten würde der Vermieter androhen, die Versicherungen zu Lasten des Mieters selbst abzuschliessen und/oder die Wohnung kündigen.
Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung
Dazu dürfte es in dem von mir angedachten Fall zu spät sei. Mietvertrag wurde vor längerer Zeit abgeschlossen, erst viel später kam dann der "Absturz" in ALG II. Selbstverständlich aber ist der Mieter von Anfang an vertragstreu gewesen.
Wobei der Vermieter aber bisher recht "kooperativ" war.
Wobei der Vermieter aber bisher recht "kooperativ" war.
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Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung
Dann sollte ab dem kommenden BWZ versucht werden, ein Grundsatzurteil wie folgt zu erstreiten.
Mietvertraglich vorgesehene Versicherungen als Bestandteil des Mietvertrages sind nicht innerhalb der Versicherungspauschale zu berücksichtigen, sondern bilden aufgrund ihrer vertraglichen Festschreibung einen gesonderten Absetzungsposten nach § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II. Dies gilt, sofern der Mietvertrag mit der Verpflichtungsklausel bezüglich der vom Vermieter geforderten Versicherungen vor dem Leistungsbezug geschlossen wurde und zum Vertragsschluss noch nicht absehbar war, dass Hilfebedürftigkeit eintritt.
- kleinchaos
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Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung
Nee, das gilt immer wenn der Vermieter nur mit Versicherung vermietet. Warum die Einschränkung?
Außerdem wäre die Hausrat-Haftpflicht nicht abzusetzen sondern Bestandteil der KdU
Außerdem wäre die Hausrat-Haftpflicht nicht abzusetzen sondern Bestandteil der KdU
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Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung
Als Bestandteil der KdU meint Kölsch, dass es zu spät wäre. Warum eigentlich? Neuer BWZ = neues Glück. Auch wenn man Jahre darauf verzichtet hat, lässt sich daraus meiner Meinung nach kein Gewohnheitsrecht ableiten, dass man auch künftig darauf verzichtet.
Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung
Ich weiß hier ja noch nicht mal, ob in dem eLB-Mietvertrag so was drin steht. Ich kenn den Mietvertrag nicht, ich hab das nur aus meinem Mietvertrag geschlossen, dass es solche Verträge gibt.
Ich bin aber seinerzeit eben auch nicht auf diese Idee gekommen - und ich werde den Teufel tun, und mein GruSi-Amt wegen dieser Lappalie auf meine KdU stupsen. Da bin ich heilfroh, dass dort Ruhe ist.
Ich bin aber seinerzeit eben auch nicht auf diese Idee gekommen - und ich werde den Teufel tun, und mein GruSi-Amt wegen dieser Lappalie auf meine KdU stupsen. Da bin ich heilfroh, dass dort Ruhe ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung
Es kommt noch eine andere Perspektive hinzu:
Haftpflichtversicherung soll ja den Vermieter davor schützen, dass er mit Haftungsansprüchen gegen seinen Mieter ausfällt.
Hausratversicherung schützt ja nicht den Vermieter, sondern nur den Mieter. Also kann durch deren Fehlen keine Gefährdung für Rechtsgüter des Vermieters drohen; und bei aller Liebe - soweit ist der Vermieter nun immer noch nicht "der Hüter seines Mieters", das wäre reiner Paternalismus!
Haftpflichtversicherung soll ja den Vermieter davor schützen, dass er mit Haftungsansprüchen gegen seinen Mieter ausfällt.
Hausratversicherung schützt ja nicht den Vermieter, sondern nur den Mieter. Also kann durch deren Fehlen keine Gefährdung für Rechtsgüter des Vermieters drohen; und bei aller Liebe - soweit ist der Vermieter nun immer noch nicht "der Hüter seines Mieters", das wäre reiner Paternalismus!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung
Ui-jui-jui, dieses Juristenlatein ... ;-/
Der Mieter haftet ja für Mietsachschäden an gemieteten und geliehenen Sachen. Zu nicht unerheblichen Schadensersatzforderungen kann bspw. auch ein Schlüsselverlust in Wohnanlagen führen. Eine entsprechende private Haftpflichtversicherung (PHV) schützt Vermieter und Mieter vor finanziellen Risiken.
Die Bescheinigung über den Abschluss einer PHV ist bei Abschluss des Mietvertrages vorzulegen, so in meinem Formular zur Bewerbung für eine Wohnung / Selbstauskunft. Somit sehe ich sie ebenfalls als Bestandteil der KdU. Aber die KdU-Interessenabwägung wie in #15 ist auch meine.
Der Mieter haftet ja für Mietsachschäden an gemieteten und geliehenen Sachen. Zu nicht unerheblichen Schadensersatzforderungen kann bspw. auch ein Schlüsselverlust in Wohnanlagen führen. Eine entsprechende private Haftpflichtversicherung (PHV) schützt Vermieter und Mieter vor finanziellen Risiken.
Die Bescheinigung über den Abschluss einer PHV ist bei Abschluss des Mietvertrages vorzulegen, so in meinem Formular zur Bewerbung für eine Wohnung / Selbstauskunft. Somit sehe ich sie ebenfalls als Bestandteil der KdU. Aber die KdU-Interessenabwägung wie in #15 ist auch meine.
Re: Hausrat- und Haftpflichtversicherung
tigerlaw hat geschrieben: ↑Mi 23. Mai 2018, 14:56
Hausratversicherung schützt ja nicht den Vermieter, sondern nur den Mieter. Also kann durch deren Fehlen keine Gefährdung für Rechtsgüter des Vermieters drohen; und bei aller Liebe - soweit ist der Vermieter nun immer noch nicht "der Hüter seines Mieters", das wäre reiner Paternalismus!
Ist korrekt, A B E R ...... Ich brauche dringend eine angemessene Wohnung.Vor der Tür warten noch 100 Bewerber. Von denen haben mindestens 30 eine Hausratsversicherung und mindestens weitere 30 werden eine abschließen, um die Wohnung zu bekommen. Werde ich also meinen potentiellen Vermieter verklagen, die ungerechtfertigte Klausel aus dem Mietvertrag streichen zu lassen oder werde ich mir die 200 € Jahresprämie ans Bein binden?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?