Kosten WW-Bereitung

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Koelsch
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Kosten WW-Bereitung

#1

Beitrag von Koelsch »

Bitte unbedingt das Urteil des BSG http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=21&t=22488 beachten und umsetzen!
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Kosten WW-Bereitung

#2

Beitrag von marsupilami »

Sag das mal dem bzw. den JC's!!
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Muss das sein?
Olivia
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Re: Kosten WW-Bereitung

#3

Beitrag von Olivia »

Da sollten alle tätig werden, die ihr Warmwasser dezentral erwärmen. Durch den Überprüfungsantrag kann es zu hohen Nachzahlungen kommen.

Die JC selbst werden untätig bleiben, denn eine Nachzahlung gibt es nur auf Antrag.

Kann ein derartiger Antrag eigentlich indirekt zu Problemen bei der Arbeitsvermittlung führen? :verwirrt:
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Koelsch
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Re: Kosten WW-Bereitung

#4

Beitrag von Koelsch »

Wieso sollte er?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Kosten WW-Bereitung

#5

Beitrag von Olivia »

Wegen Querulantentum. Die wenigsten werden sich mit der Sachlage auskennen und einen derartigen Antrag stellen.
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Koelsch
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Re: Kosten WW-Bereitung

#6

Beitrag von Koelsch »

Das ist leider so, aber das ist Programm - die Wenigsten wehren sich gegen falsche Bescheide, also sind die falschen Bescheide unterm Strich für's JC ein Riesengewinn.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: Kosten WW-Bereitung

#7

Beitrag von Günter »

Und was hat das mit der Arbeitsvermittlung zu tun? Wenn jemand seine Rechte wahrnimmt, ist das sein gutes Recht. Alles andere ist Duckmäusertum und Arschkriecherei.

Außerdem hat uns unser Experte für Querulenz PP erklärt, die Arbeitsvermittlung und die Leistungsabteilung agieren unabhängig voneinander.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Kosten WW-Bereitung

#8

Beitrag von Olivia »

Die Rechtewahrnehmung im SGB II kann jedenfalls mit Nachteilen verbunden sein.
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Günter
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Re: Kosten WW-Bereitung

#9

Beitrag von Günter »

Ich empfand es immer als Vorteil, denn mein SB hatte Respekt vor mir, da er wusste im Zweifelsfall mutiere ich zum Wildschwein.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Kosten WW-Bereitung

#10

Beitrag von kleinchaos »

Ich hab noch nie Schikanen erlebt wenn ich meine korrekten Leistungen eingefordert hab
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Kosten WW-Bereitung

#11

Beitrag von Günter »

Oli ist mal wieder mit dem schwarzen Farbeimer unterwegs.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Kosten WW-Bereitung

#12

Beitrag von Olivia »

Würde die Arbeitsvermittlung denn über einen Widerspruch bzw. Ü-Antrag informiert werden, falls man das WW-Geld nachträglich einfordert?
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Koelsch
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Re: Kosten WW-Bereitung

#13

Beitrag von Koelsch »

Nöö, dürfte eigentlich nicht an die AV gehen
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Re: Kosten WW-Bereitung

#14

Beitrag von kleinchaos »

Bitte was soll die Vermittlung mit der WW-Pauschale zu tun haben? Selbst wenn sie Einsicht in die Leistungsakte nehmen könnte, so könnte sie die nicht beeinflussen. Außer sie gibt eine Sanktion zur Berechnung. Aber wofür sollte der Vermittler dich sanktionieren? Für den Anspruch auf Warmwasser? Oder weil du den Anspruch durchsetzt?
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Re: Kosten WW-Bereitung

#15

Beitrag von Olivia »

Nein, der Vermittler könnte sich quer stellen und mehr Bewerbungsbemühungen verlangen von jemandem, der Probleme macht. Ohne sachlichen Zusammenhang.
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kleinchaos
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Re: Kosten WW-Bereitung

#16

Beitrag von kleinchaos »

Das kann er auch ohne wehrhaftes Verhalten in der Leistungsangelegenheit. Jedoch sollte er da auch drauf achten angemessen zu fordern. Sonst hat er auch noch Ärger mit mir ;)
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Günter
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Re: Kosten WW-Bereitung

#17

Beitrag von Günter »

Hätte, hätte Fahrradkette ....

Bei mir hat niemand versucht, mich zu schikanieren. Und ich hab beantragt, was zu beantragen war. Und höflich waren meine Briefe auch nicht immer.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Kosten WW-Bereitung

#18

Beitrag von Olivia »

Aha, also kann man ruhig fordernd auftreten.
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Re: Kosten WW-Bereitung

#19

Beitrag von Koelsch »

Klar kann man das
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Günter
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Re: Kosten WW-Bereitung

#20

Beitrag von Günter »

Was heißt hier kann? Man muss, das ist man sich und seiner Würde schuldig.Wir sind keine Bettler, wir sind Menschen und haben Rechte.
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Re: Kosten WW-Bereitung

#21

Beitrag von Olivia »

Das macht Mut.
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Re: Kosten WW-Bereitung

#22

Beitrag von Koelsch »

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Re: Kosten WW-Bereitung

#23

Beitrag von Koelsch »

Dazu neu:
Urteil des Bundessozialgerichts zum Warmwasser / Der Artikel wird zurückgezogen

Richtigstellung zum Artikel vom 03.06.2018:

Wir hatten in dem Artikel darauf hingewiesen, dass es bezüglich dezentralem Warmwasser die Möglichkeit gäbe höhere Stromkosten vom Jobcenter und Sozialamt zu erhalten.

Das BSG hat in dem genannten Urteil nicht über die Höhe des über die Pauschale hinausgehenden
Warmwasserbedarf entschieden und hat die Entscheidung lediglich an das LSG zurückverwiesen. Das LSG und andere Gerichte haben sich demnach mit dem Problem erneut auseinanderzusetzen und welche Rechtsprechung sich daraus entwickelt ist bislang noch nicht abzusehen.

Die in dem Artikel getroffene Einschätzung ist leicht euphorisch, mit solch unkonkreten Hintergrund zum jetzigen Zeitpunkt zu einer Kampagne aufzurufen ist falsch. Wir möchten daher unseren Vorschlag und Kampagnenaufruf zurückziehen. Entsprechend sind die Unterlagen vom Netz genommen worden. Harald Thomé / Tacheles e.V.

https://tacheles-sozialhilfe.de/startse ... /d/n/2367/
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qcichorius
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Re: Kosten WW-Bereitung

#24

Beitrag von qcichorius »

Hatte auch noch nie wirklich Probleme!
blankerhans
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Re: Kosten WW-Bereitung

#25

Beitrag von blankerhans »

Aus dem Urteil:
"rz. 21 - 5.
Anspruch auf Berücksichtigung eines Warmwassermehrbedarfs
über die Warmwasserpauschale hinaus besteht hiernach,
soweit die Aufwendungen für die Warmwassererzeugung
durch die Warmwasserpauschale nicht vollständig gedeckt werden
und sie NICHT UNANGEMESSEN sind."
(Hervorhebung durch mich)

Frage:
Wo bzw. wie ist festgelegt, wann die Aufwendungen für Wamwassererzeugung angemessen sind?
Ich finde für meinen Wohnort bisher nur Angaben über die Angemessenheit von Miete, Heiz- und Nebenkosten.

Mein Warmwasser wird dezentral über elektrischen Durchlauferhitzer erzeugt.
Ein gesonderter Stromzähler dafür ist nicht vorhanden.
Der Einbau wurde mir vom Vermieter untersagt.
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