Höhere KDU einklagen?

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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WernerTrabant
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Höhere KDU einklagen?

#1

Beitrag von WernerTrabant »

Hallo zusammen,

ich melde mich mal nach langer Zeit mal wieder zu Wort.

Folgendes:
Wir sind eine 4 Köpfige-Aufstocker Familie.
Zur Zeit leben wir in einer 3-Zimmer Wohnung mit 63 m2.

Seit 2 1/2 Jahren ist meine kleine auf der Welt.
Heißt das wir seit mehr als 3 Jahren vergeblich versuchen eine bezahlbare 4 Zimmer Wohnung zu finden.

Vergeblich weil:
Es gibt in unserem Ort keine Wohnung die im Rahmen liegt.
Unser Rahmen liegt seit dem 01.01.18 bei folgenden Daten:
Maximal 85 m2 bei Maximal 598 € inkl. Nebenkosten.

Bis Ende 2017 war dieser Rahmen noch bei 521 € bei gleicher m2 Anzahl.

Das war schon extrem schwer/unmöglich.
Als Anfang des Jahres der Spiegel angehoben wurde hatten wir einen kleinen Lichtschimmer, allerdings haben das offensichtlich die Vermieter schnell mitbekommen sodass es nun bei fast 600 € immer noch nicht möglich ist.

Wir verzweifeln echt.

Vor der KDU Erhöhung hatten wir ein Angebot eingereicht mit Höheren m2 aber mit passender Miete:
Der Wohnung wurde nicht zugestimmt: weil aufgrund der höheren m2 mit höheren Heizkosten zu rechnen sei.
Wären wir dennoch eingezogen hätte das JC Abstand von jeglichen Heizkosten oder Nebenkosten Nachzahlungen Abstand genommen!

Eine andere Wohnung wurde abgelehnt, weil die Miete 4 € (!) übern Satz war.

Jetzt hatten wir Anfang des Jahres eine Wohnung zugesagt bekommen.
Die Miete lag mit 590 € im Rahmen, war allerdings mit 99 m2 statt der 85m2 etwas größer.
Als Begründung stand im Schreiben:
Es wäre eine Einzelfallentscheidung, die SB hat sich den Wohnungmarkt angesehen und gesehen das es keine alternative im Ort.
ALLERDINGS:
Ein Absatz tiefer stand:
Eine Unterstützung bei der Kaution (Darlehen) kann nicht gewährt werden weil es andere Wohnungen im Ort gibt die passen würden, wo keine Kaution gefordert wird.

Meiner Meinung nach ein Widerspruch in sich... oder?!

Naja... Kaution hatten wir uns zusammen gespart... hatten ja Jahre Zeit...

Leider hat wurde es nicht mit der Wohnung weil der Eigentümer das Haus verkauft hat und der Verwalter gleich mit gewechselt wurde.
Der alte Verwalter hatte uns zugesichert beim Unterschreiben des Kaufvertrages unsere Unterlagen beim neuen Eigentümer vorzulegen...
Leider dürfe der neue Eigentümer erst ab dem 01.05.18 Verträge unterschreiben und der alte Eigentümer will keine neuen Mieter mehr aufnehmen...
Am 02.05.18 angefragt... die haben unsere Unterlagen erst vor 4 tagen erhalten, zu spät, Wohnung bereits vermietet !!!

Jetzt sieht es folgendermaßen aus:

Wir sind zu viert in einer Wohnung die im Rahmen von einem zwei Personen Haushalt passt.

Es findet sich keine passende Wohnung.
Im Ort sind 4-Zimmer Wohnungen total rar!
Wer hier eine hat und braucht, zieht nicht einfach wieder aus.

Vielleicht sollte ich noch dazu erwähnen das wir schon vor vier Jahren das "go" zum Umziehen bekommen hatten, aufgrund von Schimmel in der Wohnung. Vermieter macht nichts! Das Thema mit Schimmel und Vermieter ist ja ein Bände-Fassendes-Programm.

Heißt für mich:
Das "Go" ist schon lange da, jetzt mit der Person mehr sowieso.
Die Wohnung ist viel zu klein!

Gibt es die Möglichkeit eine Höhere KDU in der Einzelfallenscheidung zu erklagen? Oder kann man sowas beantragen?

Mir geht es speziell nur um meinen Fall.
Ich weiß das die Leute in den Ballungsräumen wie Hamburg mit 150 weiteren zur Massenbesichtigung gehen und ähnlich arm dran sind.

Wir halten es hier einfach nur nicht mehr aus.
Seit knapp 1,5 Jahren schlafe ich schon auf der Couch weil für 3 Personen kein Platz im Schlaf/Kinderzimmer ist.
Mein Sohn hat sein eigenes, wirklich kleines reich.

Ich erwarte kein Rechtsberatung nur etwas Hilfe bzw. Tipps.

Danke vorab.

Beste Grüße aus dem NordWesten Deutschlands

WernerTrabant
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Koelsch
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Re: Höhere KDU einklagen?

#2

Beitrag von Koelsch »

Schimmel in der Wohnung - vielleicht kann das Gesundheitsamt bestätigen, dass Ihr "raus müsst".

Das könnte dann auch beim JC etwas helfen.

Klage auf höhere KdU - ganz ehrlich: Es geht manchmal mit ordentlichem Ergebnis, aber es ist ein langer Weg. Mit Unterstützung des Gesundheitsamts könnte man vielleicht beim JC etwas Entgegenkommen im Wege einer Härtefallentscheidung bekommen. Aber selbst das ist nich sicher.

Ich würde gerne optimistischer berichten, das kannst Du mir glauben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
WernerTrabant
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Re: Höhere KDU einklagen?

#3

Beitrag von WernerTrabant »

Danke dir Koelsch, für die schnelle Antwort.

Mein Hausarzt hatte mir das bereits Attestiert.
Anschließend kamen Leute vom Amt die sich das ansehen wollten,
daraufhin kam das Go" das wir ausziehen dürfen.
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marsupilami
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Re: Höhere KDU einklagen?

#4

Beitrag von marsupilami »

Das "Go" hast Du schriftlich?

Du sagst, Ihr habt Kaution zusammengespart.

Dann würde ich bei der nächsten passenden Gelegenheit - Miete passt, nur etwas zu groß oder qm passt, aber 4 € drüber - zuschlagen und mich hinterher mit dem JC auseinandersetzen.
Gar nicht erst lang fragen.

Vermutlich wird das JC wg. der Umzugskosten (neue Wohnung herrichten, Auto bzw. Umzugsfirma, alte Wohnung herrichten) rumzicken, weil eben Wohnung zu groß/zu teuer.
Sie werden vermutlich auch Zeter und Mordio schreien, weil zu groß oder zu teuer.

Dann sofort mit dem "Go" wg. Schimmel kontern!!
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Höhere KDU einklagen?

#5

Beitrag von Koelsch »

Richtig wie Marsu schreibt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Höhere KDU einklagen?

#6

Beitrag von marsupilami »

Und natürlich auf den geänderten Bedarf hinweisen!! bzw. dass Euch generell von der Kopfzahl her eine größere Wohnung zusteht.
Signatur?
Muss das sein?
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