Nebenkostenabrechnung 2017
Re: Nebenkostenabrechnung 2017
OK, wenn die verrechnen wollen, dann gibt's keine Kontonummer.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Nebenkostenabrechnung 2017
schimmy hat geschrieben: ↑Fr 29. Jun 2018, 17:14 Heute kam Post vom Jobcenter,da haben die sich arbeitstechnisch ja richtig überworfen und uns als BG einen Vorläufigen Änderungsbescheid zukommen lassen für den Monat August mit einer Kürzung der Leistung.
Begründung:
Es sind folgende Änderungen eingetreten:
Das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung 2017 in Höhe von 613,58 Euro, mindert gem. Paragraph 22 (3) SGB 2 die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft ab 08/2018 zu gleichen (drei) Teilen.
Das ist ja der normale Vorgang, oder wie seht ihr das ganze?
@Marsu... mit den zu gleichen (drei) Teilen ist gemeint die minderung des Schuldzins/Heizkosten/Nebenkosten auf Grund des Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung 2017.
- kleinchaos
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Genauso ist es richtig. Ohne Anhörung und Gedöns
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Hallo zusammen,
Kurzes Feedback...
Morgen sind es genau 4 Wochen her seit Abgabe der NK Abrechnung. Bisher habe ich noch kein weiteres Schreiben (Anhörung) erhalten seitens des Jobcenters bezüglich der Rückerstattung des Guthabens.
Kurzes Feedback...
Morgen sind es genau 4 Wochen her seit Abgabe der NK Abrechnung. Bisher habe ich noch kein weiteres Schreiben (Anhörung) erhalten seitens des Jobcenters bezüglich der Rückerstattung des Guthabens.
Re: Nebenkostenabrechnung 2017
4 Wochen, das ist für JC doch noch sehr nahe an sofort
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017
@Koelsch...
Also weiter abwarten was denn da wohl irgendwann Mal kommen mag.
Also weiter abwarten was denn da wohl irgendwann Mal kommen mag.
Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Hallöchen,
Das Jobcenter hat bisher noch nichts von sich hören lassen.
Das Jobcenter hat bisher noch nichts von sich hören lassen.
Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Das ist seltsam. Da würde ich mal nachfragen, was denn nun ist.
Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Warum hast Du es so eilig, dem JC sein Geld zukommen zu lassen?
Bei so was steht ich auf dem Standpunkt je später desto schön
Bei so was steht ich auf dem Standpunkt je später desto schön
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Na ja, eine Angelegenheit vom Tisch zu haben ist auch nicht schlecht. Sonst fällt sie einem später auf die Füsse.
Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Das Geld ist auf dem Konto und ich möchte den Fall einfach vom Tisch haben,das ist eigentlich alles, natürlich kann ich nur weiterhin abwarten.
- marsupilami
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Nö, weg damit.
Bevor die Bank auf die Idee kommt, Strafzinsen zu verlangen.
Aber schriftlich nachfragen.
Bevor die Bank auf die Idee kommt, Strafzinsen zu verlangen.
Aber schriftlich nachfragen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Ohne Aktenzeichen keine Rückzahlung sonst verrechnen die das mit dem ersten Monat des neuen BWZ und dann ist richtig Kuddelmuddel.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Nebenkostenabrechnung 2017
So isses, erst muss das JC "Laut geben"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Ich warte dies bezüglich weiter ab, irgendwann wird sich das Jobcenter schon melden wegen dem Guthaben,wir als BG haben unsere Mitwirkungspflicht erfüllt.