Nebenkostenabrechnung 2017

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
schimmy
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Nebenkostenabrechnung 2017

#1

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

Heute kam die Nebenkostenabrechnung 2017, die NK Abrechnung weißt ein Guthaben von 613€ aus. Das Guthaben ist dem Konto schon gutgeschrieben. Jetzt geht das alljährliche Theater wieder von vorne los.
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Koelsch
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017

#2

Beitrag von Koelsch »

Da hast Du ja schon Übung, wenn ich mich richtig erinnere
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schimmy
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017

#3

Beitrag von schimmy »

Das siehst du richtig @Koelsch.
Olivia
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017

#4

Beitrag von Olivia »

Möglichst keine Ratenzahlung, wenn das Geld insgesamt gutgeschrieben wurde.
Breymja

Re: Nebenkostenabrechnung 2017

#5

Beitrag von Breymja »

Hab meine auch eingereicht, war ein knapper Hunni. Klappte problemlos.
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Günter
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017

#6

Beitrag von Günter »

Breymja hat geschrieben: Mo 25. Jun 2018, 20:31 Hab meine auch eingereicht, war ein knapper Hunni. Klappte problemlos.
Kennste den Unterschied zwischen Guthaben und Nachzahlung?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
schimmy
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017

#7

Beitrag von schimmy »

Ich habe jetzt die NK Abrechnung und den Nachweis über den Geldeingang zusammen an das Jobcenter gefaxt. Jetzt ist abwarten angesagt.
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Koelsch
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017

#8

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: Nebenkostenabrechnung 2017

#9

Beitrag von Breymja »

Günter hat geschrieben: Mo 25. Jun 2018, 20:40
Breymja hat geschrieben: Mo 25. Jun 2018, 20:31 Hab meine auch eingereicht, war ein knapper Hunni. Klappte problemlos.
Kennste den Unterschied zwischen Guthaben und Nachzahlung?
Es handelte sich um Guthaben, sonst hätte ich nicht geschrieben. Wird im Juli abgezogen.
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kleinchaos
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017

#10

Beitrag von kleinchaos »

Guthaben und Nachzahlung wird gern mal verwechselt. Ich hab ein Guthaben, also wird mir was nachgezahlt. Ist zwar falsch, aber so mancher versteht es genau so.
Also, keine Korinthen kacken bitte
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
schimmy
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017

#11

Beitrag von schimmy »

Heute kam Post vom Jobcenter,da haben die sich arbeitstechnisch ja richtig überworfen und uns als BG einen Vorläufigen Änderungsbescheid zukommen lassen für den Monat August mit einer Kürzung der Leistung.

Begründung:

Es sind folgende Änderungen eingetreten:

Das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung 2017 in Höhe von 613,58 Euro, mindert gem. Paragraph 22 (3) SGB 2 die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft ab 08/2018 zu gleichen (drei) Teilen.

Das ist ja der normale Vorgang, oder wie seht ihr das ganze?
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Koelsch
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017

#12

Beitrag von Koelsch »

Stimmt der Betrag? Werden vom JC alle Kosten der Unterkunft übernommen? Dann wäre das korrekt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017

#13

Beitrag von schimmy »

Es werden die Schulzinsen, Heizkosten, Nebenkosten übernommen seitens des Jobcenters.

Denn dürfe jetzt als nächstes die Anhörung kommen wo man sich noch einmal zum Sachverhalt äußern darf.
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marsupilami
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017

#14

Beitrag von marsupilami »

Wenn der Betrag okay ist, geht es evtl. noch um die Frage:
Bist Du mit deren "Ratenzahlung" einverstanden oder willst Du den Betrag auf einmal loshaben?
Dann müsstest Du dem Vorläufigen Bescheid widersprechen mit der Begründung, dass Du das Geld auf einen Schlag loswerden möchtest und mit der Anrechnung über 3 Monate nicht einverstanden bist.
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Muss das sein?
schimmy
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017

#15

Beitrag von schimmy »

marsupilami hat geschrieben: Fr 29. Jun 2018, 17:45 Wenn der Betrag okay ist, geht es evtl. noch um die Frage:
Bist Du mit deren "Ratenzahlung" einverstanden oder willst Du den Betrag auf einmal loshaben?
Dann müsstest Du dem Vorläufigen Bescheid widersprechen mit der Begründung, dass Du das Geld auf einen Schlag loswerden möchtest und mit der Anrechnung über 3 Monate nicht einverstanden bist.
Das Geld ist ja da, deswegen ist es auch sinnvoll das Geld auf einmal abzudrücken, das habe ich im letzten Jahr auch so in die Anhörung geschrieben und dem Wunsch wurde auch so entsprochen und das ohne Widerspruch.

@Marsu... aber trotzdem danke für den Hinweis.
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017

#16

Beitrag von Olivia »

Wieso soll in drei Teilen zurückgezahlt werden? Was veranlasst die Behörde, den Betrag so aufzuteilen?
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marsupilami
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017

#17

Beitrag von marsupilami »

Hat schimmy doch in #11 geschrieben!
Warum die Behörde das macht - :1:

Vermutlich halten sie Hartzler per se für doof und setzen voraus, dass die das Geld sofort verprassen und dann nix mehr zum Zurückzahlen haben.
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kleinchaos
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017

#18

Beitrag von kleinchaos »

Hab auch ein Guthaben, 83€. Werds gleich Montag ins JC bringen
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017

#19

Beitrag von Olivia »

In bar?
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kleinchaos
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017

#20

Beitrag von kleinchaos »

Nee, die Abrechnung. Dann wirds im August verrechnet
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017

#21

Beitrag von schimmy »

Na dann kommt erstmal der Änderungsbescheid und dann im Anschluss die Anhörung.
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friys
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017

#22

Beitrag von friys »

schimmy hat geschrieben: Sa 30. Jun 2018, 09:03 Na dann kommt erstmal der Änderungsbescheid und dann im Anschluss die Anhörung.
Bei mir kam zuerst die Anhörung, dann der Änderungsbescheid.
Olivia
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017

#23

Beitrag von Olivia »

Anhörung zum Änderungsbescheid?
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friys
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017

#24

Beitrag von friys »

Nein. Die Anhörung muss grundsätzlich erfolgen, bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, denn dem Beteiligten soll frühzeitig die Möglichkeit gegeben werden, sich zum Sachverhalt zu äußern, wodurch eine mögliche nachträgliche Korrektur des Bescheides vermieden bzw. überflüssig werden kann.
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017

#25

Beitrag von Olivia »

Aha, danke. Wieso gibt es solche Anhörungen nicht vor abschliessenden Bewilligungsbescheiden? Da wäre es sehr sinnvoll. Das Jobcenter legt seine Streichliste vor und dann kann man sich im Vorfeld dazu äussern.
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