aber deine Idee hört sich sehr wohl lösungsorientiert an. Die Anhörung ist im Sozialrecht in § 24 SGB X geregelt. Die Regelung der Anhörung erfolgt gemäß § 28 VwVfG (sowie den jeweiligen Landesregelungen).
Nebenkostenabrechnung 2017
Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Das würde eine Menge Hickhack sparen. Gilt denn das Verwaltungsverfahrensgesetz im Sozialrecht, d.h. greift das VwVerfG in das SGB II ein?
Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Bitte beachten, ich schrieb: "Die Regelung der Anhörung erfolgt gemäß § 28 VwVfG".
Vergleiche ...
Vergleiche ...
§ 24 (1) SGB X Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
§ 28 (1) VwVfG) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
Re: Nebenkostenabrechnung 2017
@friys:
SGB X und VwVfG gelten "nebeneinander", jeweils für eine Behörden-"Sorte": SGB X für Sozialbehörden, VwVfG für "normale" Behörden (das jeweilige Landesrecht für die entsprechenden Landesbehörden) (und die AO für die Finanzämter u.ä.).
Wenn Du § 24 SGB X und § 28 VwVfG nebeneinanderlegst, sind sie sehr ähnlich. Sie unterscheiden sich nur in dem Punkt, dass in § 24 SGB X auch bei (reduzierende) Änderungen von an das Einkommen gekoppelten Sozialleistungen eine Anhörung erfolgen soll.
SGB X und VwVfG gelten "nebeneinander", jeweils für eine Behörden-"Sorte": SGB X für Sozialbehörden, VwVfG für "normale" Behörden (das jeweilige Landesrecht für die entsprechenden Landesbehörden) (und die AO für die Finanzämter u.ä.).
Wenn Du § 24 SGB X und § 28 VwVfG nebeneinanderlegst, sind sie sehr ähnlich. Sie unterscheiden sich nur in dem Punkt, dass in § 24 SGB X auch bei (reduzierende) Änderungen von an das Einkommen gekoppelten Sozialleistungen eine Anhörung erfolgen soll.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Danke @tigerlaw - wieder ein Detail mehr dazugelernt.
Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Eine aEKS mit Leistungskürzungen scheint nicht darunter zu fallen. Statt Anhörung kommt immer gleich der Bescheid mit Kürzung.§ 24 SGB X Anhörung Beteiligter
(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Ist wohl aus Sicht der JC der vermeintlich schnellere Weg, den Vorgang vom Tisch zu bekommen, denn schließlich: „Das Jobcenter ist verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln.“ (Zitat - mein JC, Leistungsabteilung). Aber @Olivia, Du weiß es seit Jahren, wie "lieb" die Jobcenter Selbstständige mit aufstockender Grundsicherung haben. Also erst einmal 'ne Kürzung - und Du kannst dich dann wieder abstrampeln und mitwirken ...
- marsupilami
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017
@ Olivia, @ friys: worüber diskutiert Ihr da eigentlich?
Lest doch vielleicht nochmal das Start-Posting durch.
Lest doch vielleicht nochmal das Start-Posting durch.
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Muss das sein?
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017
@KC... ist bezüglich deines Guthabens von 83€ schon ein Änderungsbescheid oder eine Anhörung bei dir eingegangen???kleinchaos hat geschrieben: ↑Fr 29. Jun 2018, 20:18 Hab auch ein Guthaben, 83€. Werds gleich Montag ins JC bringen
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Nee noch nicht, aber das Guthaben ist chon auf dem Konto
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Nebenkostenabrechnung 2017
@KC... danke für deine Antwort.
Bei mir ist bis jetzt nur der Änderungsbescheid eingegangen.
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- marsupilami
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017
.... ähhhh ..... aber im Eingangsposting hast Du doch geschrieben, dass das Geld auf dem Konto ist.
Und in #7 hast Du Mitteilung an das JC gemacht incl. entsprechende Unterlagen.
Und Änderungsbescheid ist auch gekommen.
Was erwartest Du noch?
Ein endgültiger Bescheid wird frühestens August oder Oktober kommen.
Ein Anhörung vermutlich nicht.
Und in #7 hast Du Mitteilung an das JC gemacht incl. entsprechende Unterlagen.
Und Änderungsbescheid ist auch gekommen.
Was erwartest Du noch?
Ein endgültiger Bescheid wird frühestens August oder Oktober kommen.
Ein Anhörung vermutlich nicht.
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- kleinchaos
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Ich hab noch keinen Bescheid. Ein Vermieter, der schneller ist als das JC, das ist doch mal erfreulich
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017
marsupilami hat geschrieben: ↑Mi 11. Jul 2018, 10:37 .... ähhhh ..... aber im Eingangsposting hast Du doch geschrieben, dass das Geld auf dem Konto ist.
Richtig das habe ich geschrieben, das Geld ist auch wie bisher noch auf dem Konto.
Und in #7 hast Du Mitteilung an das JC gemacht incl. entsprechende Unterlagen.
Richtig das habe ich geschrieben,weil es ja auch so erfolgt ist.
Und Änderungsbescheid ist auch gekommen.
Der Änderungsbescheid liegt vor.
Was erwartest Du noch?
Jetzt erwarte ich noch die Anhörung nach Paragraph 24 SGB X.
Ein endgültiger Bescheid wird frühestens August oder Oktober kommen.
Warum sollte denn frühstens erst im August oder Oktober der entgültige Bescheid kommen marsu? Eine gewisse Bearbeitungszeit ist mir schon vollkommen klar.
Ein Anhörung vermutlich nicht.
Eine Anhörung zu dem Fall muss stattfinden marsu, so sieht es das Gesetz vor.
- marsupilami
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Dann haben mein JC und ich ganz gewaltig daneben gelegen.
Ich hab auch immer NK-Guthaben gemeldet und Unterlagen eingereicht.
Die wollten dann mittels Bescheid auf Raten verteilen, ich wollte nicht sondern alles auf einmal weg.
D.h. ich habe widersprochen mit der Begründung "Alles oder nichts!".
Dann kann von Inkasso Bearbeitungszeichen, Kontodaten und vom JC neuer Bescheid.
Nie eine Anhörung!
Weder mündlich noch schriftlich!
Ich hab auch immer NK-Guthaben gemeldet und Unterlagen eingereicht.
Die wollten dann mittels Bescheid auf Raten verteilen, ich wollte nicht sondern alles auf einmal weg.
D.h. ich habe widersprochen mit der Begründung "Alles oder nichts!".
Dann kann von Inkasso Bearbeitungszeichen, Kontodaten und vom JC neuer Bescheid.
Nie eine Anhörung!
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Weswegen auch eine Anhörung? Soll eine Anhörung nicht eine Unstimmigkeit vermeiden helfen, während bei einer Anrechnung von Nebenkosten diese Unstimmigkeit eigentlich gar nicht vorliegt?
Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Also ich hab keine Anhörung bekommen, warum auch. Wurden ja keine Sanktion und auch sonst keine negativen Rechtsfolgen angedroht.
- marsupilami
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017
schimmy, ich bin - wie Du ja schon weißt - kein Jurist, aber ich denke nicht, dass der von Dir erwähnte/verlinkte § greift.
Denn durch den vorläufigen Bescheid, dass die NK-Rückzahlung verteilt werden soll, wirst Du nach meiner Ansicht nach nicht wirklich beschwert.
Man legt Dir nur auf, Deiner Pflicht, zurückzuzahlen, nach den Vorgaben des JC nachzukommen.
Meiner Meinung nach kannst Du nur eines machen:
Widerspruch gegen den vorläufigen Bescheid vom [Datum]
Begründung: ich will den Betrag in einer Summe zurückzahlen.
Bitte nenne Sie mir umgehend ein Bearbeitungs-/Aktenzeichen und eine Bankverbindung.
Es wird dann vermutlich so laufen:
Bis das JC endlich in die Strümpfe kommt, ist die erste Rate schon verrechnet.
Wenn die tatsächlich entscheiden: ja, Betrag kann in einer Summe zurückgezahlt werden, müssen die neu rechnen.
NK-Rückzahlung minus erste Rate ergibt neuen Bescheid.
In dem neuen Bescheid steht dann drinne, dass Du auf die Nachricht vom Inkasso warten sollst.
Du kannst dann nur hoffen, dass die im JC richtig gerechnet haben, denn sonst stellt das Inkasso womöglich eine zu hohe Forderung.
Sollte - wider Erwarten - JC richtig gerechnet haben und korrekter Forderungsbetrag an Inkasso weitergegeben worden sein, mußt Du dann auch wirklich direkt den Betrag überweisen.
Sonst wird's häßlich.
Es empfiehlt sich, gerade bei solchen Vorgängen alle Bescheide und Kontoauszüge sorgfältig aufzubewahren.
Denn durch den vorläufigen Bescheid, dass die NK-Rückzahlung verteilt werden soll, wirst Du nach meiner Ansicht nach nicht wirklich beschwert.
Man legt Dir nur auf, Deiner Pflicht, zurückzuzahlen, nach den Vorgaben des JC nachzukommen.
Meiner Meinung nach kannst Du nur eines machen:
Widerspruch gegen den vorläufigen Bescheid vom [Datum]
Begründung: ich will den Betrag in einer Summe zurückzahlen.
Bitte nenne Sie mir umgehend ein Bearbeitungs-/Aktenzeichen und eine Bankverbindung.
Es wird dann vermutlich so laufen:
Bis das JC endlich in die Strümpfe kommt, ist die erste Rate schon verrechnet.
Wenn die tatsächlich entscheiden: ja, Betrag kann in einer Summe zurückgezahlt werden, müssen die neu rechnen.
NK-Rückzahlung minus erste Rate ergibt neuen Bescheid.
In dem neuen Bescheid steht dann drinne, dass Du auf die Nachricht vom Inkasso warten sollst.
Du kannst dann nur hoffen, dass die im JC richtig gerechnet haben, denn sonst stellt das Inkasso womöglich eine zu hohe Forderung.
Sollte - wider Erwarten - JC richtig gerechnet haben und korrekter Forderungsbetrag an Inkasso weitergegeben worden sein, mußt Du dann auch wirklich direkt den Betrag überweisen.
Sonst wird's häßlich.
Es empfiehlt sich, gerade bei solchen Vorgängen alle Bescheide und Kontoauszüge sorgfältig aufzubewahren.
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Noch einfacher - wenn man das in einer Summe zurückzahlen will, dann zahlt man halt in einer Summe zurück, egal was JC schreibt. Feddisch.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Bei mir kam zuerst die Anhörung gem. § 24 SGB X - Anhörung zu einer Überzahlung (mit Gelegenheit sich innerhalb 2 Wochen zum Sachverhalt zu äußern). Dann erst der Änderungsbescheid sowie Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Zahlungsaufforderung. Und das, obwohl die Rückzahlung weniger als 70 Euro beträgt; vgl. SGB X § 24 (2) 7. "Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn gegen Ansprüche oder mit Ansprüchen von weniger als 70 Euro aufgerechnet oder verrechnet werden soll."
Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Bei mir war es in den letzten Jahren auch immer so wie von friys beschrieben, nur mit unterschiedlichen Guthaben.friys hat geschrieben: ↑Do 12. Jul 2018, 08:15 Bei mir kam zuerst die Anhörung gem. § 24 SGB X - Anhörung zu einer Überzahlung (mit Gelegenheit sich innerhalb 2 Wochen zum Sachverhalt zu äußern). Dann erst der Änderungsbescheid sowie Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Zahlungsaufforderung. Und das, obwohl die Rückzahlung weniger als 70 Euro beträgt; vgl. SGB X § 24 (2) 7. "Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn gegen Ansprüche oder mit Ansprüchen von weniger als 70 Euro aufgerechnet oder verrechnet werden soll."
Mag ja sein das gewisse Vorgänge unterschiedlich von den Jobcentern gehandhabt werden.
- marsupilami
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Aber wohin genau?
Und unter welchem Aktenzeichen?
Wennste das nicht hast, zickt das JC doch ellenlang rum.
Wennste da den korrekten Betrag einfach auf Konto yxz überweist, kreischt das JC ABC doch garantiert herum: wir wollen unser Geld.
Wenn man dann schreibt: kukkst Du, hab ich überwiesen - hier Kontoauszug, wird das JC behaupten: das gilt nicht, das ist nicht "unser" Konto, haben wir keinen Zugriff drauf, geht uns nix an, wir wollen unser Geld.
Pronto!
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Marsu, wenn die Ratenzahlung wollen, dann schicken sie dir ein Aktenzeichen und eine Kontoverbindung.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Nebenkostenabrechnung 2017
So isses
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
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Re: Nebenkostenabrechnung 2017
Ihr macht mich völlig schalu!
Ich hab das bei schimmy so verstanden, dass das JC den Betrag auf 3mal mit den KdU verrechnen wollen.
Dafür gab's für die 3 Monate einen vorläufigen Bescheid.
Ohne Aktenzeichen und Kontoverbindung!
Ich hab das bei schimmy so verstanden, dass das JC den Betrag auf 3mal mit den KdU verrechnen wollen.
Dafür gab's für die 3 Monate einen vorläufigen Bescheid.
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