Checkliste "nicht genemigter Umzug"

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Der Doc
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Checkliste "nicht genemigter Umzug"

#1

Beitrag von Der Doc »

Moin :) ick schon wieder

Nachdem mich nun nix mehr hält ich mir das ganze lange überlegt habe gibt es so ne Art Check liste wenn man von

A nach B zieht .... auch wenn das JC dazu keinen Grund sieht ?

So ich weiß kosten bleiben an mir hängen .... passt

Aber ansonsten habe ich doch alle Freiheiten solange die Wohnung dort dem entspricht was angemessen ist ?

PS: Die Neue Wohnung ist bzw. währe zwangsweise billiger als das was Sie mir jetzt genemigt haben
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Günter
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Re: Checkliste "nicht genemigter Umzug"

#2

Beitrag von Günter »

Das BSG hat in grauer Urzeit etwa wie folgt geurteilt: Das GG garantiert den Bürgern Freizügigkeit, also kann man aus seinem JC Bereich wegziehen und die Miete muss im Angemessenheitsrahmen des neuen JC übernommen werden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Checkliste "nicht genemigter Umzug"

#3

Beitrag von Koelsch »

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friys
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Re: Checkliste "nicht genemigter Umzug"

#4

Beitrag von friys »

Der Doc hat geschrieben: Mi 11. Jul 2018, 15:22 Aber ansonsten habe ich doch alle Freiheiten solange die Wohnung dort dem entspricht was angemessen ist ?
Ja! vgl. auch SGB II § 22 (4):
"Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind."

"Soll" = "nicht müssen" und bedeutet, dass jeder ALG II Empfänger umziehen kann - egal ob mit oder ohne Zustimmung des Leistungsträgers. Dabei ist es auch unerheblich, ob innerhalb des Ortes oder in einen anderen Ort innerhalb der Republik umgezogen wird.

Auch interessant: KdU Begrenzung nach nicht erforderlichem Umzug muss dynamisiert werden.
Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker KW 08/2016
Breymja

Re: Checkliste "nicht genemigter Umzug"

#5

Beitrag von Breymja »

Soso, aber wenns dann um den Job geht, ist die Freizügigkeit schnell gar nicht mehr so freizügig.
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Günter
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Re: Checkliste "nicht genemigter Umzug"

#6

Beitrag von Günter »

Kannste mal klar sagen, was du meinst ausdrücken zu wollen.
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kleinchaos
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Re: Checkliste "nicht genemigter Umzug"

#7

Beitrag von kleinchaos »

Friys, das zitierte Urteil beim Harald hat sich durch die Verschlimmbesserung vom August 2016 erledigt
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Breymja

Re: Checkliste "nicht genemigter Umzug"

#8

Beitrag von Breymja »

Günter hat geschrieben: Mi 11. Jul 2018, 19:59 Kannste mal klar sagen, was du meinst ausdrücken zu wollen.
Bundesweite Jobsuche. Freizügigkeit ist auch die Freiheit zu bleiben wo man ist.
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Koelsch
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Re: Checkliste "nicht genemigter Umzug"

#9

Beitrag von Koelsch »

Breymja hat geschrieben: Mi 11. Jul 2018, 20:09
Bundesweite Jobsuche. Freizügigkeit ist auch die Freiheit zu bleiben wo man ist.
Das sehen im Zweifel SG's deutlich anders. Ich habbe z.B eine Fall hier gehabt: Nachweis, hier gibt's um's Verrecken keine angemessene Wohnung, das keine Kostensenkung. Nachgewiesen das Ganze durch rund 1.200 Anzeigen mit hoher Anzahl auch an Wohnungsbesichtigungen.

SG erklärt - keine ausreichende Suche, angemessene Wohnung muss ggf. auch bundesweit gesucht werden, hat er nicht gemacht, also Kostensenkung ok.
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Re: Checkliste "nicht genemigter Umzug"

#10

Beitrag von Breymja »

Das ist worauf ich mich bezog.
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marsupilami
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Re: Checkliste "nicht genemigter Umzug"

#11

Beitrag von marsupilami »

Also was jetzt:
Soll der Thread-Ersteller umziehen und sich dann mit dem neuen JC auseinandersetzen?

Oder soll er erst beim neuen JC nachfragen, ob die Whg okay ist?


Ich selbst neige zu ersterem.
Denn bei dem neuen JC ist er ja noch nicht im "System", es wird sich also niemand zuständig fühlen, d.h. eine Antwort könnte so lange dauern, bis die Whg. weg ist
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Re: Checkliste "nicht genemigter Umzug"

#12

Beitrag von Breymja »

Die Genehmigung ist beim alten JC einzuholen, wenn man Umzugskosten oder Mietkaution (hier bin ich mir nicht ganz sicher, die Cracks wissen das sicher besser) möchte, ansonsten kann man auch ohne solche zu einem neuen JC ziehen, wenn die Wohnung dort angemessen ist, da dort die Begrenzung auf die bisherige Höhe nicht gilt und man sich somit den Terz sparen kann. Die setzen sich dann mit dem neuen in Verbindung. Man kann aber auch offizielle Dokumente des neuen JCs hinsichtlich Angemessenheitsgrenzen mitschicken, dann gehts schneller. Das jedenfalls war was ich gemacht habe (beim neuen JC per Mail ein solches angefragt, weil man ja eh wissen musste, was erlaubt ist) und was bemerkenswerterweise gut geklappt hat. Mit dem neuen JC hab ich da noch gar nichts gemacht, die haben dann nur postalisch meinen nahtlosen Neuantrag erhalten, als ich den Aufhebungsbescheid bekam. Für den ersten Tag in der neuen Wohnung hatte ich dann auch schon einen Termin und sieben Tage später war trotz komplexer UG die Bewilligung da. Ob es noch besser geht, wenn man einen Termin vor dem Umzug beim neuen JC schafft, weiß ich nicht. Dafür war mein Umzug mit vierhundert Kilometern zu weit.

In meinem Fall hatte ich passenderweise eine Kostensenkungsaufforderung (die aber erst nach Beginn der Wohnungssuche einflatterte), sodass Umzugskosten und zwei Doppelmieten bezahlt wurden.
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kleinchaos
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Re: Checkliste "nicht genemigter Umzug"

#13

Beitrag von kleinchaos »

Bearbeitet wird es vom alten JC, das neue ist zu beteiligen.
Umzugskosten zahlt das alte JC. Für Kaution, Erstausstattung und Angemessenheit ist das neue zuständig. Blöd bei der Kaution, weil der Vermieter die ja meist bei Schlüsselübergabe oder Einzug haben will, das JC aber erst den Antrag annimmt, wenn man umgemeldet ist und dann muss erst die Bedürftigkeit geprüft werden (Neuantrag!). Dauert also ne Weile mit der Kaution
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Koelsch
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Re: Checkliste "nicht genemigter Umzug"

#14

Beitrag von Koelsch »

Umzugskosten und Kaution aber ohnehin nur bei "notwendigem" Umzug.
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marsupilami
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Re: Checkliste "nicht genemigter Umzug"

#15

Beitrag von marsupilami »

Der Deliquent hat doch schon im Eröffnungs-Thread geschrieben, dass er die Umzugskosten selber trägt!!

Also Mietspiegel vom neuen Wohnort besorgen, vergleichen und wenn die Wohnung danach angemessen ist, Koffer und Kisten packen und ab die Post!
Mietspiegel gibt's evtl. bei der neuen Gemeinde.
Die hat das Teil u.U. auf der Gemeinde-homepage zum download.
Ansonsten per Mail bei der Gemeinde nachfragen.
Einfach fragen: habt ihr einen Mietspiegel? Wenn ja, könnt ihr mir den zuschicken?
gerne per Mail als pdf-Anhang.

Eben ohne weiter in's Detail zu gehen, warum man den haben möchte.

Ansonsten mal bei Tacheles schauen, ob die für den Ort einen Mietspiegel haben.
https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/
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friys
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Re: Checkliste "nicht genemigter Umzug"

#16

Beitrag von friys »

Wie ist denn die aktuelle Rechtssituation bei einem "nicht notwendigen Umzug" in Bezug auf Erreichbarkeit iSv Erreichbarkeits-Anordnung EAO?
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Günter
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Re: Checkliste "nicht genemigter Umzug"

#17

Beitrag von Günter »

Erreichbar heißt du musst täglich deinen Briefkasten kontrollieren und für Vermittlung etc zur Verfügung stehen. Und zwar im Bereich des neuen Wohnortes. Für die Zeit des Umzugs hast du einen wichtigen Grund nicht zu Maßnahmen usw zu erscheinen.
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Re: Checkliste "nicht genemigter Umzug"

#18

Beitrag von friys »

Das Vorkehrungen für die postalische Erreichbarkeit für das JC getroffen werden sollten, liegt nahe.

In finde im WWW bisher leider nur eine reichlich betagte Dienstanweisung des Präsidenten der BA zur "Erreichbarkeit nach einem Umzug" (DA 3.4.1 zu § 119 SGB III). Die DA geht davon aus, ein Umzug innerhalb der Wohngemeinde oder in eine Nachbargemeinde führe nicht zu einer Verzögerung der Erreichbarkeit. Dieser Grundsatz soll sogar dann gelten, wenn der Nachbarort in einem anderen Arbeitsamtsbezirk liegt." Für mich ist diese "Regelung" aber unklar, denn über die Merkmale der Begriffe "Nachbargemeinde" und "Nachbarort" lässt sich sehr wohl streiten.

In dem Aufsatz "Die Erreichbarkeit in SGB II und III" führt Ute Winkler an: 2.2 Ausnahmen von dem Erfordernis der Erreichbarkeit

Von der Grundbestimmung des § 1 Abs. 1 EAO gibt es einige Ausnahmen:
2.2.1 Arbeitssuche
2.2.2 Aufenthalt im Nahbereich
2.2.3 Urlaub
2.2.4 Medizinische Maßnahmen
2.2.5 Gemeinnützige Veranstaltungen
2.2.6 Arbeitslose über 58 Jahre, die Arbeitslosengeld beziehen, ohne subjektiv verfügbar sein zu müssen (§ 428 SGB III).

Umzug (nicht notwendiger / nicht genehmigter Umzug) als wichtiger Grund wird nicht als mögliche Ausnahme angeführt.
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Koelsch
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Re: Checkliste "nicht genemigter Umzug"

#19

Beitrag von Koelsch »

Leider kann man das nicht nachlesen, da es nicht verlinkt wurde
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Re: Checkliste "nicht genemigter Umzug"

#20

Beitrag von friys »

Bild
Mit einer Websuche finden sich die Beiträge ruckzuck.
Zuletzt geändert von friys am Mi 18. Jul 2018, 13:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Günter
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Re: Checkliste "nicht genemigter Umzug"

#21

Beitrag von Günter »

Ist mir egal ob die das aufführen, bin gespannt, wie das Gerichte handhaben würden.
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friys
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Re: Checkliste "nicht genemigter Umzug"

#22

Beitrag von friys »

Genau deshalb ist die "aktuelle Rechtssituation" gefragt.
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Re: Checkliste "nicht genemigter Umzug"

#23

Beitrag von Der Doc »

Yo lt. Harald Thome 350€ man hat mir die wohnung für 345 angeobten also okay, möchte aber eben eine bescheinigung das das Amt die Kosten übernimmt für die Wohnung
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kleinchaos
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Re: Checkliste "nicht genemigter Umzug"

#24

Beitrag von kleinchaos »

Da die neue Wohnung im Zuständigkeitsbereich eines anderen JC ist, kannst du genau 2 Wege gehen: das alte JC vom Umzug informieren und die Angemessenheit der neuen Wohnung bestätigen lassen (das alte JC muss mit dem neuen zusammenarbeiten in diesem Fall bzw die Angemessenheitskriterien übermitteln). Oder direkt zum neuen JC und die Angemessenheit bestätigen lassen. Die werden dann den hübschen Satz "... Bitte beachten Sie, dass dieses Schreiben keine Zusicherung zur Zahlung durch das JC ist, da hierfür ein gesonderter Antrag gestellt werden muss und die Bedürftigkeit des Antragstellers geprüft werden muss..." oder so ähnlich
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Checkliste "nicht genemigter Umzug"

#25

Beitrag von Der Doc »

Das mit der Mietkostenzusage ging erstaunlich schnell

Wie beschrieben mit der zusage auf Vorbehalt

350€ inkl. Nebenkosten und objektiv spezifische Heiz/Wasser kosten

Hoffe mal das Reicht
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