kein richtiger Mietvertrag sondern monatliche Quittungen

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Katinka
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kein richtiger Mietvertrag sondern monatliche Quittungen

#1

Beitrag von Katinka »

Hiho, ich habe eine Frage an euch. Ich könnte eine eigentlich als Ferienwohnung gedachte Wohnung gleich um die Ecke von meiner Haushälfte mieten. Der Besitzer hatte aber damals zu mir gesagt, dass er keinen richtigen Mietvertrag mit mir machen möchte, weil die Whg auch nur vorrübergehend wäre und er sich dort nicht festlegen will mit einem Mietvertrag. Für mich wäre es so ok, weil er sagte, dass er mir die Whg auch für 1 Jahr oder länger vermieten würde. Die Miete wäre im angemessenen Bereich.

Aber würde das die Arge auch anerkennen, wenn ich monatliche Quittungen bekäme für die Miete?
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Emmaly
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Re: kein richtiger Mietvertrag sondern monatliche Quittungen

#2

Beitrag von Emmaly »

Hallo Katinka,

der Vermieter muss mindestens eine Mietbescheinigung ausfüllen. Eine schriftliche Vereinbarung wäre auch für dich eine Absicherung. Kurzfristig Verträge, damit du nicht von heute auf morgen auf der Straße stehst.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Günter
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Re: kein richtiger Mietvertrag sondern monatliche Quittungen

#3

Beitrag von Günter »

Normalerweise gelten auc mündliche Verträge. Da du aber Sozialleistungen beantragst musst du Beweis über ein Mietverhältnis antreten.

Unter uns gesagt dem Vermieter nutzt ein mündlicher Vertrag nix. Die Mindeststandards des BGB können nicht ausgehebelt werden.

Sobald die erste Mietquittung unterschreiben ist bist du unkündbar, mit Ausnahmen von Zahlungsrückständen usw.

Besser für den Vermieter er schließt einen befristeten Vertrag ab, der dann jeweils um 3 Monate verlängert wird.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: kein richtiger Mietvertrag sondern monatliche Quittungen

#4

Beitrag von Günter »

Schau mal hier
§ 542 Ende des Mietverhältnisses
(1) Ist die Mietzeit nicht bestimmt, so kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.
(2) Ein Mietverhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen ist, endet mit dem Ablauf dieser Zeit, sofern es nicht

1.
in den gesetzlich zugelassenen Fällen außerordentlich gekündigt oder
2.
verlängert wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html

ab §535 beginnt das Mietrecht.

Wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt gilt das BGB
§ 550 Form des Mietvertrags
1Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit. 2Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig.
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Re: kein richtiger Mietvertrag sondern monatliche Quittungen

#5

Beitrag von Katinka »

also er wollte keinen schriftlichen Mietvertrag und mir ebend bloß die Quittungen ausstellen für die gezahlte Miete.

Ok, wenn es gesetzesmäßig so geregelt ist, kann mir ja nicht viel passieren - die normale Kündigungsfrist ist doch 3 Monate, oder nicht?
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Günter
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Re: kein richtiger Mietvertrag sondern monatliche Quittungen

#6

Beitrag von Günter »

Für den Mieter 3 Monate, der Vermieter hat praktisch keine Möglichkeit den Mieter bei korrekter Mietzahlung oder Eigenbedarf loszuwerden.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Katinka
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Re: kein richtiger Mietvertrag sondern monatliche Quittungen

#7

Beitrag von Katinka »

Ich hab grad bei gelesen:

§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) 1Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. 2Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
(2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.
(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

(1) 1 = das sind 3 Monate, wenn ichs richtig rechne (das ist aber schwierig, weil ich grad chronischen Schlafmangel habe)

und bei (2) gilt nur, wenn ichs mit dem Vermieter vereinbare

rischtisch?
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Günter
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Re: kein richtiger Mietvertrag sondern monatliche Quittungen

#8

Beitrag von Günter »

Ich wage nicht zu widersprechen :gunni:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Katinka
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Re: kein richtiger Mietvertrag sondern monatliche Quittungen

#9

Beitrag von Katinka »

das ist gut so - denn sonst :knueppel:
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Günter
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Re: kein richtiger Mietvertrag sondern monatliche Quittungen

#10

Beitrag von Günter »

Ich weiß, dass du gleich wieder auf mich einprügelst. Aber du kennst meine Einstellung, ich muss dir die ganze schmutzige Wahrheit vor deine blauen Äuglein zerren.

Die Ferienwohnung ist mir Sicherheit möbliert. Das gibt 3 Probleme.

1. Bei möblierten Wohnungen wird nicht die volle KdU übernommen.
2. Bei möblierten Wohnungen gibt es einen eingeschränkten Kündigungsschutz.
3. Wenn du bei deinem Ex ausziehst hast du ja kaum eigene Möbel und Elektrogeräte alla Waschmaschine und Kühlschrank. Dein Anspruch auf Erstausstattung bleibt zwar generell bestehen, aber bei erneutem Umzug zu Beginn der Urlaubssaison wird es etwas schwieriger den durchzusetzen.

Trotzdem ein erster Schritt in die richtige Richtung :gunni:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: kein richtiger Mietvertrag sondern monatliche Quittungen

#11

Beitrag von Katinka »

Günni, ich weiß doch, dass du mir die Wahrheit sagen mußt, sei sie so dreckig, dass mir schwarz vor Augen wird :cool: Meine Augen sind grünblau :jojo:

Ja, die Whg wäre möbliert - hab heut bisher die Familie nicht erreicht - und was will die Arge da von der KDU abziehen und warum? Ich zahl doch auch normal Nebenkosten usw.

Und ne eigene Waschmaschine hab ich, die steht bloß im Stall rum. Sogar ne Spüle ... aber sonst nüscht
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Günter
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Re: kein richtiger Mietvertrag sondern monatliche Quittungen

#12

Beitrag von Günter »

Ganz einfach, die setzen einen bestimmten Betrag für die Anschaffung und Abnutzung eigenen Mobiliars ein.

Ich überlege schon die ganze Zeit wo ich den Betrag oder Größenordnung finde. :kopfkratz:
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Re: kein richtiger Mietvertrag sondern monatliche Quittungen

#13

Beitrag von Katinka »

Ich werde demütig auf das erhellende Klicken deiner grauen Zellen warten. und derweil eine Runde mit dem Töpfchen tanzen :tanz:
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Günter
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Re: kein richtiger Mietvertrag sondern monatliche Quittungen

#14

Beitrag von Günter »

Vergnügungssüchtiges Weib, der Kerl hat Dienst und muss mir beim Suchen helfen.



Chriiiiiiiiistoph wo steht das mit der Nutzung der Möbel.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: kein richtiger Mietvertrag sondern monatliche Quittungen

#15

Beitrag von Christoph »

Bin multidingens, mit den Füssen tanzen und mit dem Topf....äh Kopf suchen.
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Re: kein richtiger Mietvertrag sondern monatliche Quittungen

#16

Beitrag von Katinka »

Nu hab ich grad mit dem Vermieter der Whg gesprochen und er will ein wenig Bedenkzeit und dann weiß ich heut abend oder morgen Nachmittag mehr.

Los Topfi, dann kannst ja auch die Kurbel ansetzen und Günnis kleine Zellen in Schwung bringen. Sonst hör ich auf mit dem tanzen.
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Re: kein richtiger Mietvertrag sondern monatliche Quittungen

#17

Beitrag von Christoph »

Ein klare Linie gibt es in der Rechtssprechung noch nicht, aber wenn ein konkreter Betrag im Vertrag festgelegt wurde, so ist dieser nicht zu übernehmen.

Heißt für mich, es wäre besser, mit dem Vermieter sich auf einen kleinen Betrag zu einigen, pro forma, dann kann die ARGE nicht ihre eigene Berechnungsmethode aus dem Ärmel zaubern.
Soweit zwischen den Mietparteien für die Möbelnutzung ein konkreter Betrag vereinbart wurde, sind die zu übernehmenden Unterkunftskosten um diesen Betrag, um den die Mietkosten gegenüber unmöblierten Wohnraum erhöht wurden, (hier: 20,00 EUR für die Vollmöblierung und 3,00 EUR für die Kühlschranknutzung) zu bereinigen.
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive=
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Günter
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Re: kein richtiger Mietvertrag sondern monatliche Quittungen

#18

Beitrag von Günter »

Mit mir tanzt niemanden, bin tanzresistent, wenn ich tanzen soll werde ich renitent. :gunni:
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Re: kein richtiger Mietvertrag sondern monatliche Quittungen

#19

Beitrag von Katinka »

Wieviel war nochmal die Warm-Höchst-Miete?
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Re: kein richtiger Mietvertrag sondern monatliche Quittungen

#20

Beitrag von Christoph »

Kommt auf den Regelung vor Ort an, ich dachte das hättest Du schon in Erfahrung gebracht?
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Re: kein richtiger Mietvertrag sondern monatliche Quittungen

#21

Beitrag von Katinka »

Nee, das war für Stralsund. Nu ist es wieder Ribnitz-Damgarten und da finde ich nichts. Das einzige was ich weiß ist, dass die Whg bis 50 qm groß sein darf.
Christoph
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Re: kein richtiger Mietvertrag sondern monatliche Quittungen

#22

Beitrag von Christoph »

Es könnten 293 Euro für die Warmmiete sein.
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Re: kein richtiger Mietvertrag sondern monatliche Quittungen

#23

Beitrag von Katinka »

Ich glaub, es war mehr :kopfkratz: .... da war mal ne Whg in Barth und die war von der Wobau und da hatten sie mal gesagt, soweit ich mich erinnere, dass es ca. 265 Euro mit Nebenkosten waren + dann 50 Euro Heizkosten = 315.- Am besten ich ruf da nochmal an.
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