Zweckgebundene Einnahme?

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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georg2016
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Zweckgebundene Einnahme?

#1

Beitrag von georg2016 »

Hallo,

es wurde einem ALG2 Empfäger von Verwandten (Großeltern) eine Summe überwiesen um die eigene Stromrechnung (Jahresabrechnung) zu bezahlen, die ansonsten zu einer Kontoüberziehung führen würde.

Diese Überweisung entsprach nicht dem kompletten Rechnungsbetrag sondern war niedriger, nur so viel um eben nicht ins Minus zu rutschen.

Der Überweisungszweck wurde angegeben. Es ist also ersichtlich für was der Betrag gewesen ist, - nämlich um die Stromrechnung zu bezahlen, die auch unmittelbar danach vom Konto abgebucht wurde und nicht um sich den nächsten Urlaub etc. zu finanzieren.

Nun bei dem nächsten WBA verlangt das JC einen "Nachweis über den Zahlungseingang von Summe X"
► Text anzeigen
Wie sollte man da vorgehen?

Ich bin mir eigentlich zu 99% sicher, dass ein formloses schreiben von beiden seiten ausreichen würde. Nach dem Motto:
"Ja ich habe meinem Enkelkind den und den Betrag überwiesen..."
und vom Empfänger
"Ja ich habe den und den Betrag der Zweckgebunden ist von meinen Großeltern bekommen"

Was soll man in dem Fall sonst als Nachweis bringen?
Bevor die Sachen aber in den Briefkasten flattern frage ich hier immer gerne nach.
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Günter
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Re: Zweckgebundene Einnahme?

#2

Beitrag von Günter »

Nur mal so als Hinweis für die Zukunft.

Man erspart sich eine Menge Ärger, wenn die Großeltern auf das Konto des Energielieferanten direkt einzahlen. Für solche Zwecke gibt es auf den Kundenrechnungen entsprechende Kundennummern und Rechnungsnummer, Einfach das Wort Teilzahlung auf die Überweisung schreiben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Zweckgebundene Einnahme?

#3

Beitrag von kleinchaos »

Ansonsten nicht einfach schreiben ...hab überwiesen .... sondern Darlehen für ...
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georg2016
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Re: Zweckgebundene Einnahme?

#4

Beitrag von georg2016 »

Günter hat geschrieben: So 9. Sep 2018, 20:47 Nur mal so als Hinweis für die Zukunft.

Man erspart sich eine Menge Ärger, wenn die Großeltern auf das Konto des Energielieferanten direkt einzahlen. Für solche Zwecke gibt es auf den Kundenrechnungen entsprechende Kundennummern und Rechnungsnummer, Einfach das Wort Teilzahlung auf die Überweisung schreiben.
Ja das ist denen nun auch bewusst geworden. Aus Fehlern lernt man eben. - :unschuld: Ich war da nicht bewusst involviert, erst im nachhinein wo es ärger gab.

Mir gehts eigentlich darum ob diese "Zweckgebundenheit" allein schon vor der Anrechnung "befreit" oder so man da eher in Richtung darlehen (und wird zurückgezahlt bis...) gehen sollte.

Im zweiterem Fall habe ich wieder bedenken, dass das JC es drauf anlegen wird und irgendwelche Darlehensverträge anfordern wird weil mündliche Vereinbarungen nicht reichen. - Was in einem Großeltern / Enkel Verhältnis doch eher unüblich und irgendwie komisch wäre da noch ein Vertrag aufzusetzen.
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marsupilami
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Re: Zweckgebundene Einnahme?

#5

Beitrag von marsupilami »

Es wird wohl auf die Vorlage eines - schriftlichen - Darlehensvertrag hinauslaufen.
Den Zweck aber zur Sicherheit dann doch mit reinnehmen.

http://www.rechtsanwaeltin-hassel.de/bl ... bezug.html
https://openjur.de/u/609326.html
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/ ... -einkommen

Auf die Schnelle ein Muster, wobei bei der Begleichung von Strom-Schulden der Punkt 4 in dem Muster überflüssig ist.
https://hartz.info/index.php?topic=1790.0#
Signatur?
Muss das sein?
georg2016
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Re: Zweckgebundene Einnahme?

#6

Beitrag von georg2016 »

@marsupilami
Muss indem Fall die summe in irgendeiner Form (außerhalb des Darlehenvertrages) in dem WBA erwähnt werden?
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marsupilami
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Re: Zweckgebundene Einnahme?

#7

Beitrag von marsupilami »

Wieso in dem WBA?
Der Betrag geht aus dem Kontoauszug hervor und genau der steht auch im Darlehensvertrag!
Signatur?
Muss das sein?
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