Kurzfristige Mieterhöhung

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
jackie2012
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Kurzfristige Mieterhöhung

#1

Beitrag von jackie2012 »

Hallo, am 24.10.2018 habe ich folgendes Schreiben von meinem Vermieter bekommen (siehe Anhang). Die 2 unteren Wohnungen wurden komplett renoviert, ansonsten wurde am Gebäude nichts geändert, also auch nicht an meiner Wohnung.
Ist das einfach so zulässig?
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kleinchaos
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#2

Beitrag von kleinchaos »

Meiner Meinung nach ist die Mieterhöhung unwirksam, weil unbegründet.
Wenn die unteren Wohnungen renoviert/saniert wurden, hat das keinen Einfluss auf deine Miete.
Er könnte in dem Falle also gestiegene ortsübliche Vergleichsmieten anführen. Hat er aber nicht.
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Koelsch
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#3

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich wie kc, ermüsste auch nach meiner Meinung die ortsübliche Vergleichsmiete nennen. Im Übrigen hast Du Zeit bis Ende des Jahres, d.h. spätestens am Ende des zweiten vollen Monats nach Eingang des Erhöhungsverlangens musst Du Dich zuer Mieterhöhung äußern (oder zahlen). Allein von daher ist der Termin 1.12.2018 falsch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
jackie2012
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#4

Beitrag von jackie2012 »

Danke für die schnelle Antwort. Das habe ich fast so gedacht. Also einfach nicht reagieren oder ihn drauf aufmerksam machen?
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marsupilami
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#5

Beitrag von marsupilami »

"Mietspiegel" heißt das erste Zauberwort.
https://www.immonet.de/umzug/wissenswer ... ehung.html

Das zweite heißt "Zustimmung"
Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete kann der Vermieter aber nicht einseitig "anordnen", es gilt das Zustimmungsverfahren. Danach wird die Mieterhöhung nur wirksam, wenn der Mieter zustimmt oder wenn ihn das Gericht zur Zustimmung verurteilt. Der Mieter muss zustimmen, wenn die Mieterhöhung formal in Ordnung ist, der Vermieter nicht mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete fordert, die Jahressperrfrist und die Kappungsgrenze eingehalten sind.Jahressperrfrist heißt, dass nach Einzug in die Wohnung bzw. seit der letzten Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete mindestens 12 Monate liegen.
https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueb ... ehung.html

Also den Vermieter schriftlich zur Begründung auffordern, dass er den örtlichen Mietspiegel beilegen soll und darauf hinweisen, dass er nach den derzeit gültigen gesetzlichen Regelungen auf Deine Zustimmung zur Mieterhöhung zu warten hat.

Begründung der Mieterhöhung
Der Vermieter hat sein Erhöhungsverlangen in Textform geltend zu machen und zu begründen, §558a BGB. Die Begründung erfolgt in aller Regel mit Hinweis auf einen örtlichen Mietspiegel auf den sodann zur Begründung Bezug genommen werden muss. Nach §558 BGB sind folgende Elemente bei der Begründung wesentlich: Lage, Größe, Beschaffenheit und Ausstattung der Wohnung. Denkbar ist auch, mindestens drei vergleichbare Wohnungen zu benennen und die Mieterhöhung daran auszurichten.

Dem Vermieter ist auch zu empfehlen, sodann den neuen Endpreis der Miete und den Quadratmeterpreis zu benennen, damit der Mieter die Erhöhung anhand von Mietspiegeln oder den benannten Vergleichswohnungen überprüfen kann. Beweisen muß der Vermieter die gemachten Angaben nicht. Es reicht aus, wenn der Mieter aufgrund der gemachten Angaben Überprüfungen anstellen kann.

Das heißt, der Vermieter muss im konkreten Fall auch die für die Wohnung geltende ortsübliche Mietspiegelspanne angeben und ferner die Einordnung der Wohnung nach Baujahr, Ausstattung, Lage und dergleichen vornehmen.

Sofern der Vermieter keinen Auszug aus dem Mietspiegel beilegt, sollte er die Möglichkeit zur Einsichtnahme anbieten oder bei allgemein zugänglichen Mietspiegeln auf entsprechende Stellen verweisen. Siehe dazu auch das Urteil des BGH vom 11.03.2009 zu Mietspiegeln und Mieterhöhungsverlangen.
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mieterhoehung.html
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Koelsch
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#6

Beitrag von Koelsch »

Richtig, und das irgendwann im Dezember, nicht früher
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Günter
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#7

Beitrag von Günter »

Ich sehe das eher pragmatisch. Ich würde mal kurz vergleichen, wie hoch die zulässige Mieterhöhung lt Mietspiegel ist und wie hoch die gewünschte Mieterhöhung ist. Und dann entscheiden ob ich einen Aufstand mache, oder ob ich so besser wegkomme.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
jackie2012
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#8

Beitrag von jackie2012 »

Also der aktuelle Mietspiegel hier liegt bei 5,90€ x 48qm = 283,20€, da wäre er mit 330,00€ KM drüber.
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Koelsch
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#9

Beitrag von Koelsch »

OK, dann im Dezember "meckern"
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#10

Beitrag von Olivia »

Wie hoch ist denn die aktuelle KM? Wieviel geht die Miete in Euro pro Monat rauf?
jackie2012
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#11

Beitrag von jackie2012 »

Aktuell 305,00€ und geht ab dem 01.12.2018 auf 330,00€ hoch, aber nicht jeden Monat.
Olivia
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#12

Beitrag von Olivia »

Liegt die neue oder schon auch die alte Miete oberhalb der Angemessenheitsgrenzen bei Hartz IV, oder wäre die Miete auch nach der Erhöhung noch im Rahmen dessen, was das Jobcenter übernimmt?
jackie2012
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#13

Beitrag von jackie2012 »

Das JC zahlt mir 274,88€ für die KM. Also liegt sie so oder so drüber.
Olivia
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#14

Beitrag von Olivia »

Dann gilt es, die Mieterhöhung abzubügeln! Wohnt der Vermieter im gleichen Haus wie Du und läufst Du ihm jeden Tag über den Weg?
Zuletzt geändert von Olivia am Mo 12. Nov 2018, 12:18, insgesamt 1-mal geändert.
jackie2012
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#15

Beitrag von jackie2012 »

Ne, den sehe ich manchmal monatelang nicht, nur jetzt als die 2 Wohnungen unten renoviert wurden, war es so alle 2-3 Tage hier. Also kriegt er im Dezember einen Brief, das er bitte die Erhöhung begründen soll.
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marsupilami
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#16

Beitrag von marsupilami »

Und den Mietspiegel beilegen soll.
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jackie2012
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#17

Beitrag von jackie2012 »

Na das wird wieder lustig, hatte ihm mal einen Brief geschickt wegen einer hohen Nebenkostenabrechnung, da hat er mich eine Woche später angerufen und sowas von zur Sau gemacht, wie u.a. er hätte schon überlegt mir fristlos zu kündigen, man könne ja schliesslich über alles reden, und er hätte mir ja damals auch den Hund erlaubt in der Wohnung zu halten etc.
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kleinchaos
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#18

Beitrag von kleinchaos »

Tierhaltung kann er nur verbieten, wenn es sich um gefährliche Tiere handelt. Nachbars Lumpi dürfte da nicht drunter fallen.
Fristlos kündigen kann er ja machen, aber dann zahlt er alle Kosten vorm Gericht. Denn die muss ja begründet sein.
Scheint wohl ein Choleriker zu sein?
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Günter
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#19

Beitrag von Günter »

Der kann einen Mieter, der seine Miete normal zahlt auch nicht fristgerecht kündigen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#20

Beitrag von jackie2012 »

Ich musste damals über die Aussage auch nur schmunzeln. Sobald man ihm quer kommt, fängt er an zu spinnen.
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#21

Beitrag von Olivia »

Du solltest darauf achten, nicht gegen die Hausordnung zu verstossen. Vermieter suchen in manchen Fällen nach Gründen für eine Kündigung, indem sie Schuhe vor der Wohnungstür oder eine Grünpflanze im Hausflur zum Anlass für eine Kündigung nehmen.
jackie2012
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#22

Beitrag von jackie2012 »

So und nun nimmt der Terror seinen Lauf. Habe vor ca einer Woche meinen Vermieter darüber informiert das die Klingel nun auch nicht mehr geht und ihm nun mal weniger Miete überwiesen.
Darauf kam das:

[09:10, 2.12.2018] Wolfgang: Guten Morgen. Warum überwiesen Sie 351 Euro an Miete
Gruß Wl
[11:44, 2.12.2018] Stephan: Guten Morgen, wollte Sie damit nochmal drauf aufmerksam machen, das seit über einem Jahr die Gegensprechanlage nicht geht und nun seit über einer Woche auch die Klingel ohne Funktion ist. Hätte ich das nicht gemerkt, wäre mir mein neues Arbeitsequipment nicht zugestellt worden, und das wäre fatal gewesen.
[11:52, 2.12.2018] Wolfgang: Finde es ehrlich gesagt eine sehr unfreundliche Antwort
[12:01, 2.12.2018] Stephan: Wieso unfreundlich? Sie wurden von mir und Tobias mehrmals darauf aufmerksam gemacht, aber das die Klingel nicht funktioniert, und man in der Wohnung nicht erreichbar ist, ist schhon sehr unpraktisch.
[12:03, 2.12.2018] Wolfgang: Frech wäre der bessere Ausdruck Herr conrady - Hund - Sauberkeit- 2 mal Miete unterschlagen etc. Es reicht mir.

Ich rechne nun mit der fristlosen Kündigung. Okay, hatte die Miete 2x zu spät überwiesen, aber nun ist alles auf 0.
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Koelsch
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#23

Beitrag von Koelsch »

zu späte heißt was ganz anderes als Mietrückstand, dem kannst Du meines Erachtens recht gelassen entgegen schauen
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#24

Beitrag von Olivia »

Die Miete sollte ab jetzt absolut pünktlich gezahlt werden, um dem Vermieter keine Angriffsfläche mehr zu geben. Ich empfehle den sofortigen Eintritt in einen Mieterverband mit Rechtsschutzversicherung in Mietrechtsangelegenheiten.

Dem Vermieter würde ich Weisung erteilen, künftig nur noch auf dem Schriftweg mit Dir zu kommunizieren und dass er Dich nicht mehr per Chat, WA oder E-Mail kontaktieren solle.

Die nicht funktionierende Klingel und Gegensprechanlage muss ebenfalls auf dem Schriftweg als Mangel angezeigt werden, mit Frist zur Beseitigung und gleichzeitiger Androhung einer Mietminderung. Nach Ablauf der Frist kann dann die Miete angemessen gemindert werden, solange der Mangel fortbesteht.

Das Chatprotokoll mit dem Vorwurf der Hundehaltung sollte archiviert werden, da Hundehaltung abgesehen von gefährlichen Hunderassen nicht erlaubnispflichtig ist und der Vermieter dort kein Mitspracherecht hat.

Zugleich muss in diesem Monat eine schriftliche Rüge bezüglich der Unwirksamkeit der Mieterhöhung unter Hinweis auf den fehlenden Mietspiegel sowie fehlende Mieterhöhungsgründe geltend gemacht werden.

Alle schriftlichen Eingaben an den Vermieter sind unbedingt per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit qualifiziertem Sendebericht zu machen.
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#25

Beitrag von Koelsch »

Schweigen auf das Mieterhöhungsschreiben ist keineswegs als Zustimmung zu werten. Also muss auch nicht widersprochen werden.
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