Kurzfristige Mieterhöhung

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Olivia
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#26

Beitrag von Olivia »

Allerdings riskiert man bei Schweigen eine Klage auf Zustimmung, oder?
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Günter
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#27

Beitrag von Günter »

Mit Widerspruch auch. Schweigen spart Porto.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
jackie2012
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#28

Beitrag von jackie2012 »

Ich muss ihm ja jetzt eh einige Punkte schriftlich mitteilen, dann kann ich die Mieterhöhung auch gleich mit anbringen. Ebenso fehlen die Belege für die NK Abrechnung. Er hatte vergessen Anfang 2018 die Wasserzählerstände zu notieren und hat nun pauschal den Betrag von 2016 genommen, dies dürfte wohl noch ein Punkt sein.
Olivia
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#29

Beitrag von Olivia »

jackie2012 hat geschrieben: So 2. Dez 2018, 17:02 Ebenso fehlen die Belege für die NK Abrechnung.
Er muss lediglich Einblick gewähren. Die Belege müssen nicht mitgeschickt werden.
jackie2012
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#30

Beitrag von jackie2012 »

Na gut, weil er hat sie seit 5 Jahren immer mitgeschickt.
jackie2012
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#31

Beitrag von jackie2012 »

Denke das sollte so passen:

ich nehme Bezug auf unsere Chatunterhaltung am 02.12.2018 und bitte Sie in Zukunft nur noch auf dem Schriftverkehr mit mir zu kommunizieren.

1. Möchte ich Ihnen mitteilen, dass in meiner Wohnung seit knapp 2 Wochen die Klingel nicht mehr Funktionstüchtig ist und auch die Gegensprechanlage seit über einem Jahr nicht geht.
Ich bitte Sie, die Beseitigung dieser Mängel möglichst umgehend zu veranlassen.
Bitte teilen Sie mir bis zum 07.12.2018 mit, wann und durch wen die Mängel beseitigt werden, damit wir uns entsprechend einrichten können.
Nach Ablauf dieser Frist werde ich leider die Miete angemessen kürzen.
2. Bezüglich der Mieterhöhung ab Dezember 2018, fehlt mir noch der örtliche Mietspiegel und die Begründung der Mieterhöhung.


Mit freundlichen Grüssen
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Koelsch
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#32

Beitrag von Koelsch »

Ich würde etwas ergänzen:

1. Möchte ich Ihnen mitteilen, dass in meiner Wohnung seit knapp 2 Wochen die Klingel nicht mehr funktionstüchtig ist und, wie Ihnen seit Langem bekannt, auch die Gegensprechanlage seit über einem Jahr nicht geht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#33

Beitrag von marsupilami »

Was soll dieses "möchte ich Ihnen mitteilen"?
Das ist altes Kanzlei-Teutsch und kündigt nur etwas an.
Genauso "ich nehme Bezug auf".

Mach da was ordentlich draus! Klare Ansage!
ich knüpfe an unsere Chatunterhaltung vom 02.12.2018 an und fordere Sie auf, in Zukunft nur noch per Schriftverkehr mit mir zu kommunizieren.

1. teile ich Ihnen mit, dass in meiner Wohnung seit knapp 2 Wochen die Klingel nicht mehr funktionstüchtig ist und - wie Ihnen seit langem bekannt - auch die Gegensprechanlage seit über einem Jahr nicht funktioniert.
Anmerkung: sei froh, das die nicht geht, sonst wär die schon lange weggegangen :zwinker:
Ich fordere Sie auf, die Beseitigung dieser Mängel bis zum [konkretes Datum einsetzen - Anfang/Mitte Januar wg. der Feiertage] zu veranlassen.
Bitte teilen Sie mir bis zum 15.12.2018 mit, wann genau und durch wen die Mängel beseitigt werden, damit wir uns entsprechend einrichten können.
Nach Ablauf dieser Frist werde ich leider die Miete angemessen kürzen.
Anmerkung: wieso "leider"? Bedauerst Du den armen Kerl? Der wird noch arm werden und in den Schuldturm geworfen werden!!
2. Mieterhöhung ab Dezember 2018: fehlt gemäß einschlägiger Gesetzeslage und Rechtsprechung noch der örtliche Mietspiegel und die Begründung für die Mieterhöhung.
Signatur?
Muss das sein?
jackie2012
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#34

Beitrag von jackie2012 »

Ja ich bin manchmal zu gut für die Welt :Daumenhoch:

Aber ne Klingel Frist bis Januar setzen?
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marsupilami
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#35

Beitrag von marsupilami »

Dann schreib halt den 24.12. rein.
Bis Jänner wäre halt nicht nur formal angemessen, sondern höflich ausreichend Zeit zur Beseitigung der Mängel vor Kürzung.
Dann kann Vermieter nicht rumzicken wg. zu kurzer Frist.
Signatur?
Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#36

Beitrag von kleinchaos »

Wenn man wegen Mängeln nicht ständig mahnt und Druck macht, kann man irgendwann keine Mietminderung mehr machen deswegen, dann hat man sich damit abgefunden. So jedenfalls einige Rechtsprechung
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#37

Beitrag von Günter »

Das ergibt sich aus dem §536c BGB

http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=10&t=914
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#38

Beitrag von tigerlaw »

Klingel und Gegensprechanlage defekt: Max. 5 % Mietminderung!

Zu Mietminderung allgemein: Auf die Brutto-Warm-Miete!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Kurzfristige Mieterhöhung

#39

Beitrag von Olivia »

Ab 1 Monatsmiete plus 0,01 € Verzug zu zwei aufeinanderfolgenden Terminen = fristlose Kündigung möglich. Vorsicht daher bei überzogener Mietminderung. Die Differenz von richtiger Mietminderung zu überzogener Mietminderung wird im Lauf der Zeit aufaddiert. Evtl. Zahlung unter Vorbehalt leisten und Mietminderungshöhe im Nachhinein gerichtlich festlegen lassen. Auch mehrfache oder vielfache Unpünktlichzahlungen können das Mietverhältnis gefährden.
Es reicht ein Mietrückstand von einer Miete plus 1 Cent für zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine (Monatsanfänge), um die fristlose Kündigung zu erhalten.

https://deutschesmietrecht.de/kuendigun ... glich.html
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