Nebenkostenabrechnung Guthaben

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Feldmaus
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Nebenkostenabrechnung Guthaben

#1

Beitrag von Feldmaus »

Hallo zusammen!

Es ist schon verrückt, aber seit ich beim JC bin, kann ich mich über Nachzahlungen und Gutschriften jedweder Art so rein gar nicht mehr freuen...- bedeuten sie doch eigentlich immer nur Probleme und Ärger.
Jetzt habe ich nach meinem Umzug völlig unerwartet (denn dieses Mal gerade noch pünktlich) von meinem ehemaligen Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2017 erhalten: Mit einer Gutschrift von sage und schreibe 808,84€

Mir scheint die Berechnung, ob das nun ALLES angerechnet wird, ziemlich vertrackt.

Die Fakten:

Bis zum März 2018 lebte ich mit meinem dann verstorbenen Vater in einer Wohnung, es waren zwei Bedarfsgemeinschaften, deshalb wurden alle Mietkosten durch zwei geteilt (mein Vater erhielt Grundsicherung)

Miete: 460,20
Heizkosten: 230,-
Nebenkosten als Jahresabrechnung (immer so um die 1.100)
Eingezahlt haben wir Folgendes:
02.01.2017 460,20 € 177,00 € 62,80 € 01.02.2017 460,20 € 230,00 € 59,80 € 01.03.2017 460,20 € 230,00 € 59,80 € 03.04.2017 460,20 € 230,00 € 59,80 € 02.05.2017 460,20 € 230,00 € 59,80 € 01.06.2017 460,20 € 230,00 € 59,80 € 03.07.2017 460,20 € 230,00 € 59,80 € 01.08.2017 460,20 € 230,00 € 59,80 € 01.09.2017 460,20 € 230,00 € 59,80 € 02.10.2017 460,20 € 230,00 € 59,80 € 02.11.2017 460,20 € 230,00 € 59,80 € 01.12.2017 460,20 € 230,00 € 59,80 €
Summe 5.522,40 € Miete 2.707,00 Heizkosten € 720,60 € Nebenkosten

Ich bekam vom JC monatlich 230,10 Miete + 72,50 Heizkosten,
mein Vater 230,10 Miete + 77,79 Heizkosten
+ 00,00 Nebenkosten



Die Nebenkosteneinzahlung und die erhöhten Heizkosten habe ich (wir) selbst draufgelegt (weil Unangemessenheit der Wohnung und Kosten)

Die tatsächlichen Betriebskosten sind nun:

1.536,07 Heizkosten und 1.082,69 Nebenkosten


Es wurden also 1.170,93 Heizkosten ZU VIEL und 362,09 Nebenkosten ZU WENIG gezahlt und insgesamt ergibt sich daraus ein Guthaben von eben 808,84

Bisher wurden die Nebenkosten am Jahresende stets komplett vom JC (die Hälfte eben vom Sozialamt) übernommen, unabhängig davon, dass ich (wir) anteilig über das Jahr bereits Teile davon gezahlt hatten; es wurde quasi zurückgezahlt, da Nebenkosten ja Bestandteil der KdU sind.

Und was passiert jetzt wohl? Mein Vater lebt ja nicht mehr....- werden die Nebenkosten mit der Gutschrift verrechnet oder mir das Ganze als Einkommen angerechnet? Ich bin ratlos. Letztes Jahr kam die doofe Abrechnung zu spät und natürlich war es DA KEIN GUTHABEN, sodass der Vermieter auf dem Rest hängen blieb und ich die Doofe war, weil ich das eingezahlte Geld natürlich auch nicht zurückbekam.

Hat jemand eine Idee, was mich erwartet?
Die Feldmaus :ka:
Feldmaus
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Re: Nebenkostenabrechnung Guthaben

#2

Beitrag von Feldmaus »

...oha.. - jetzt habe ich gerade gesehen, dass der Beitrag in die Rubrik KdU gehört hätte...- vielleicht kann er verschoben werden.
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Günter
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Re: Nebenkostenabrechnung Guthaben

#3

Beitrag von Günter »

Ging grad noch, aber für eine fundierte Antwort bin ich zu müde.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Feldmaus
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Re: Nebenkostenabrechnung Guthaben

#4

Beitrag von Feldmaus »

Danke!
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kleinchaos
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Re: Nebenkostenabrechnung Guthaben

#5

Beitrag von kleinchaos »

Ich vermute mal, da ein Verstorbener weder eine Gutschrift erhalten, noch etwas zurückzahlen kann, du allein der Empfänger der Nachzahlung sein wirst. Das berühmte Zuflussprinzip.

Wieso habt ihr keine Nebenkosten bekommen? Das finde ich seltsam.

Welcher Teil der Gesamtmiete ist/war unangemessen?

Beispiel: Leipzig sagt 215,50€ Kaltmiete + 64,10€ kalte BK + 55,78€ HK. Wenn nun theoretisch die Grundmiete 240€ beträgt, wird die KdU abgesenkt, die angemessenen BK aber gezahlt. Guthaben insofern ans JC zu erstatten. Werden jedoch BK moniert und abgesenkt, dann kann nur die Differenz die man selbst gezahlt hat einbehalten werden. Ebenso bei Heizkosten.

Gerechnet werden müsste jetzt so: Da das JC gar keine Nebenkosten gezahlt hat, müssen nun diese Kosten erstmal in Rechnung gestellt werden, auf Angemessenheit geprüft werden und entsprechend bewilligt werden. Ob dann für dich noch ein Guthaben oder eine Nachzahlung rumkommt wegen Angemessenheit, muss man sehen. Wenn du allerdings Heizkosten zugezahlt hast und sich daraus ein Guthaben ergibt, dann kannst du auch nur maximal in Höhe der selbstgezahlten Differenz über das Guthaben anrechnungsfrei verfügen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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kleinchaos
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Re: Nebenkostenabrechnung Guthaben

#6

Beitrag von kleinchaos »

Mir fällt grad auf: der Vermieter ist zwar voriges Jahr auf seinen Kosten sitzengeblieben, wenn du allerdings ein Guthaben hattest, dann muss er dir das trotzdem auszahlen
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friys
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Re: Nebenkostenabrechnung Guthaben

#7

Beitrag von friys »

Feldmaus hat geschrieben: Mo 31. Dez 2018, 00:09 Die tatsächlichen Betriebskosten sind nun: 1.536,07 Heizkosten und 1.082,69 Nebenkosten
Bei der Höhe der "warmen Betriebskosten" ist wahrlich von einer "zweiten Miete" zu sprechen.
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Günter
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Re: Nebenkostenabrechnung Guthaben

#8

Beitrag von Günter »

BSG, Urteil vom 12. 12. 2013 – B 14 AS 83/12 R (lexetius.com/2013,5996)
[11] 4. Betriebskostenrückzahlungen mindern den Anspruch auf Alg II gemäß § 22 Abs 1 S 4 SGB II aF nur dann mit dem vollen Rückzahlungsbetrag, wenn die Aufwendungen der Leistungsberechtigten für Unterkunft und Heizung durch den hierauf entfallenden Alg II-Anteil vollständig gedeckt waren. Wurden dagegen nur abgesenkte Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht, mindern Betriebskostenerstattungen den Alg II – Anspruch in dem bzw den folgenden Monat (en) nur um den Betrag, der nach ihrer Anrechnung auf die tatsächlich aufgebrachten Aufwendungen für Unterkunft und Heizung – ohne Kosten der Warmwasserbereitung, soweit sie von der Regelleistung nach § 20 Abs 1 SGB II umfasst sind – verbleibt.
https://lexetius.com/2013,5996
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Günter
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Re: Nebenkostenabrechnung Guthaben

#9

Beitrag von Günter »

Ich wußte doch, da war noch was. Das Gesetz hat sich geändert.
(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Feldmaus
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Re: Nebenkostenabrechnung Guthaben

#10

Beitrag von Feldmaus »

Für mich klingt das immer noch verwirrend. Unangemessen war die Größe der Wohnung: 120 m2. Also 60 Quadratmeter pro Person. Dennoch waren die Miete und die Nebenkosten eigentlich nicht unangemessen (230 KM und ca. 46 NK) und deshalb wurden sie auch komplett übernommen. Zu hoch waren nur die Heizkosten. Also müssten ja jetzt erstmal die von mir vorhestreckten NK übernommen werden...- oder?
Die Feldmaus :ka:
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Koelsch
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Re: Nebenkostenabrechnung Guthaben

#11

Beitrag von Koelsch »

Richtig, so weit es sich nicht um "unangemessene" Heizkosten handelt. Dazu aber müsste man mehr Angaben haben: Wie wird geheizt (Gas, Öl, Fernwärme), wie groß ist die Gesamtwohnfläche des gesamten Hauses?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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friys
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Re: Nebenkostenabrechnung Guthaben

#12

Beitrag von friys »

Feldmaus hat geschrieben: Mo 31. Dez 2018, 21:30 Zu hoch waren nur die Heizkosten.
Nach § 22 Abs. 10 SGB II besteht auch die Möglichkeit, eine Gesamtangemessenheitsgrenze (KdU inklusive Heizung) zu bilden, um damit eine Umschichtung vorzunehmen zu können.
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