WG nach Mutter-Kind Haus

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Der Fragesuchende
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WG nach Mutter-Kind Haus

#1

Beitrag von Der Fragesuchende »

Hallo zusammen.
Ich bzw. wir haben fragen bezüglich der Gründung einer Wg.

Eine gute bekannte ist momentan mit Ihren beiden Kindern 2 und 16 in einer Mutter-Kind Einrichtung untergebracht, da der Exfreund Gewalttätig war.
Jetzt ist es soweit, das Gerichtsverhandlung usw. alles abgeschlossen ist und meine bekannte wieder ausziehen darf. Wir kennen uns schon knapp 20 Jahre und kommen sehr gut miteinander klar (als Kumpel und gute Freunde,nicht mehr und nicht weniger).

Ich (M) bin seit letztem Jahr geschieden und lebe in einer 2 ZKB Wohnung (Miete 190 Euro zzgl. 40 Euro Nebenkosten) wird vom Jobcenter bezahlt.
Wir haben uns jetzt überlegt eine WG zu gründen,wissen aber nicht genau wie wir das anstellen sollen.
Ein Haus mit 4 ZKB hätten wir gefunden wo die Miete 650 Euro kostet zzgl. Nebenkosten. Somit hätte jeder sein eigenes Zimmer,das uns auch wichtig ist. Wir würden nicht füreinander Finanziell einstehen oder ähnliches. Es würde jeder sein eigenes Leben führen.

Jetzt ist die Frage, wie gehen wir am besten vor, da der Vermieter keine zwei Mietverträge machen möchte und meine "Freundin" ja auch noch ALG2 und Erstausstattung beantragen muss. Desweiteren müssen noch 2 Monatsmieten Kaution aufgetrieben werden...

Hoffe es kann uns jemand weiter helfen
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Koelsch
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Re: WG nach Mutter-Kind Haus

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum.

Bitte sprecht dieses Vorhaben unbedingt vorher mit dem für die gefundene Wohnung zuständigen JobCenter durch.

Viel Hoffnung hab ich da aber nicht, die WG wird vermutlich nicht durchgehen, das JC wird auf § 7 Abs. 3a Nr. 3 SGB II verweisen, und damit seid Ihr dann keine WG sondern eine BG.

Falls JC doch zustimmt, lasst Euch das bitte schriftlich geben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: WG nach Mutter-Kind Haus

#3

Beitrag von Der Fragesuchende »

Danke für die schnelle Antwort.
Wenn ich das richtig verstehe....
Also nur weil meine Bekannte Kinder hat und die dann in der selben Wohnung wohnen wie wir obwohl jeder sein eigenes Zimmer hat,keiner gegenseitig eine Bankvollmacht o.ä. hat usw könnte uns das Jobcenter Steine in den Weg legen?
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Günter
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Re: WG nach Mutter-Kind Haus

#4

Beitrag von Günter »

Ich würde als Begründung reinschreiben sie hat keine angemessene Wohnung gefunden, nur dieses Haus, aber da ist es wegen der Größe und der Kosten erforderlich, mit einem Untermieter zusammen zu wohnen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: WG nach Mutter-Kind Haus

#5

Beitrag von Koelsch »

Ja, so in der Richtung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: WG nach Mutter-Kind Haus

#6

Beitrag von marsupilami »

Also Mutter mit Kindern ist dann Hauptmieterin und Du kriegst dann einen Untermietvertrag.

Dieses Untermietverhältnis auch vom Vermieter auch von vorneherein genehmigen lassen.
Es sollte also im Mietvertrag drinne stehen, dass Frau XYZ untervermieten darf.
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: WG nach Mutter-Kind Haus

#7

Beitrag von Günter »

Aus eigener schlechter Erfahrung sage ich, ein Haus, welches so relativ preiswert ist und lange leer steht, da hängt ein gewaltiger Haken im Goldfischteich. Versucht mal Kontakt mit den Nachbarn aufzunehmen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: WG nach Mutter-Kind Haus

#8

Beitrag von Der Fragesuchende »

Das Haus steht nicht lange leer. Die Dame die bis letzten Monat drin gewohnt hat ist gestorben.Die hat über 30 Jahre dort gewohnt. Das mit dem Untermietvertrag ist geklärt,der Vermieter würde diese Klausel in dem Mietvertrag ändern. Die Frage ist nur, wer soll Hauptmieter sein und besteht überhaupt die Möglichkeit ein Darlehn vom Amt zu bekommen für die Kaution.
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Günter
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Re: WG nach Mutter-Kind Haus

#9

Beitrag von Günter »

Kaution muss als Darlehen gewährt werden. Unklar ist derzeit noch, ob das Darlehen während des ALG II Bezugs aus dem Regelsatz getilgt werden muss oder ob es bis zum Auszug (aus der Wohnung oder dem Bezug) tilgungsfrei bleibt.

Ich würde die Mutter als Hauptmieterin nehmen, dann zieht das Argument hab nix passendes gefunden, kenne aber jemanden der als Untermieter mit herzieht, damit die Angemessenheitskriterien erfüllt sind. (Fläche und Miethöhe).
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: WG nach Mutter-Kind Haus

#10

Beitrag von marsupilami »

Mutter mit Kindern deshalb, weil die von vorneherein einen größeren Wohnflächen-Bedarf haben und auch zugestanden bekommen.
Wenn dann die Wohnung zu groß und/oder zu teuer, kommst Du als Untermieter in's Spiel.
Und schon passt das Ganze.

Wie wird geheizt?
Wann ist die Heizung das letzte Mal "renoviert" worden?
Wie ist isoliert?
Gibt's einen Energie-Ausweis? https://de.wikipedia.org/wiki/Energieausweis
Signatur?
Muss das sein?
Der Fragesuchende
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Re: WG nach Mutter-Kind Haus

#11

Beitrag von Der Fragesuchende »

Hallo.

Ok,also die Mutter als Hauptmieterin. Heizung ist 2 Jahre alt und letztes Jahr Oktober war die letzte Wartung.Energieausweis liegt noch nicht vor,ist aber beantragt (da hat der Vermieter mir das Schreiben gezeigt).Das Dach ist noch kein ganzes Jahr alt.Dämmung soweit ich gesehen hab wie ich auf dem Speicher war ist super.Nur Renovieren müssen wir selbst (naja,Tapezieren usw. Die Tapeten sind glaube ich schon so alt wie das Haus,sehen aber aus wie neu lol.)
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kleinchaos
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Re: WG nach Mutter-Kind Haus

#12

Beitrag von kleinchaos »

Nur weil etwas im Gesetz steht muss es noch lange nicht richtig sein. Das sollte gerade das BSG wissen, es hat ja in der Vergangenheit so manche gesetzliche Regelung gekippt
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Re: WG nach Mutter-Kind Haus

#13

Beitrag von Der Fragesuchende »

Aber Kaution muss doch nur als Darlehen gewährt werden wenn die Wohnung angemessen ist? Und wenn ich das richtig sehe, ist es noch unklar wann das dann zurück bezahlt werden muss.

Wie ist das eigentlich mit mehreren Darlehen.? Ich habe momentan 2 Stück wo ich abbezahlt. Einmal meine Erstausstattung wo ich benötigt habe wie ich von meiner Frau rausgeschmissen wurde und einmal ein Darlehen weil die Stadtwerke mir den Strom abstellen wollten weil meine Exfrau nicht mehr bezahlt hatte. Frage jetzt wegen dem Umzug, da ich den ja wahrscheinlich nicht bezahlt bekomme
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kleinchaos
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Re: WG nach Mutter-Kind Haus

#14

Beitrag von kleinchaos »

Falls du den Umzug und die Kaution als Darlehen bekommst, dann stellen sich diese Darlehen hinten an. Mehr als 10% vom Regelsatz dürfen für die Tilgung nicht verwendet werden
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