Unangemessene Unterkunftskosten - tolle Begründung

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Koelsch
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Unangemessene Unterkunftskosten - tolle Begründung

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB, selbstständiger Aufstocker, wohnt definitiv unangemessen. Kostensenkungsaufforderung kommt, er findet eine Wohnung, die bis auf wenige € (2-stellig und erste Zahl ist eine 1) an die Angemessenheitsgrenze herankommt.

JC schüttelt, wie zu erwarten, mittem Kopp.

eLB schreibt an JC, er werde versuchen, mit der Vermieterin eine Mietsenkung zu vereinbaren. Das gelingt, JC schüttelt weiter mittem Kopp - es sei nicht begründet, was die Vermieterin zur Mietsenkung veranlasst habe. Widerspruch.

eLB verschiebt eine eigentlich anstehende Reparatur am Betriebsfahrzeug um Kaution und Umzug stellem zu können und zieht ein. Heute dann Widerspruchsbescheid - abgelehnt denn es sei nicht nachvollziehbar, was die Vermieterin zur Mietsenkung veranlasst habe.

Es folgt also Klage, Auto ist jetzt richtig kaputt, Geld für Reparatur fehlt, Einkünfte aus Gewerbe daher derzeit praktisch = Null, da Gewerbe ohne Auto nicht ausführbar.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Unangemessene Unterkunftskosten - tolle Begründung

#2

Beitrag von marsupilami »

Wie jetzt?
Der eLB muss dem JC begründen, warum Vermieterin die Miete gesenkt hat?
Das geht doch das JC einen feuchten Kehrricht an!

Vertragsfreiheit?
Abgesehen davon wurde nur zur Mietsenkung aufgefordert.
Aber nicht zur Begründung, warum genau diese Miete.


Das sind so Momente, wo ich ab und an mal doch nachschaue, was ein Verstoß gegen das Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes und gegen § 211 StGB einbringt.
Zuletzt geändert von marsupilami am Fr 15. Feb 2019, 17:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Muss das sein?
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Günter
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Re: Unangemessene Unterkunftskosten - tolle Begründung

#3

Beitrag von Günter »

Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht das Auskunftsersuchen?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Unangemessene Unterkunftskosten - tolle Begründung

#4

Beitrag von Koelsch »

Gesetze braucht doch ein JC nicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Pegasus
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Re: Unangemessene Unterkunftskosten - tolle Begründung

#5

Beitrag von Pegasus »

Ich fass es nicht.........
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Olivia
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Re: Unangemessene Unterkunftskosten - tolle Begründung

#6

Beitrag von Olivia »

ich fasse es auch nicht...
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tigerlaw
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Re: Unangemessene Unterkunftskosten - tolle Begründung

#7

Beitrag von tigerlaw »

:arge: :arge: :arge:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Unangemessene Unterkunftskosten - tolle Begründung

#8

Beitrag von Koelsch »

Schwacher Trost - das Trauerspiel findet in einem alpennahen Freistaat statt
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angel6364
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Re: Unangemessene Unterkunftskosten - tolle Begründung

#9

Beitrag von angel6364 »

Das erklärt manches. Da residieren Gottkönige von eigenen Gnaden in JCs und SGs, was interessieren die Gesetze.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
der ratlose
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Re: Unangemessene Unterkunftskosten - tolle Begründung

#10

Beitrag von der ratlose »

Naja, ich kenne im SG Hannover einen Richter der hat ausgeführt das ihn die schriftliche Bestätigung eines Vermieters das er nicht an mich vermietet nicht überzeugt, da der Vermieter nicht nachvollziehbar ausgeführt habe warum er nicht vermietet.

Man wird ja nicht umsonst so komisch.
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