Heizkosten Guthaben

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Elea
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Heizkosten Guthaben

#1

Beitrag von Elea »

Meine Wohnung ist etwas teurer als die Höchstgrenze die das Jobcenter übernimmt.

Daher beteiligt sich das Jobcenter seit 2013 nicht mehr an meinen Nebenkosten-/Heizkostennachzahlungen. Vorher haben sie die teilweise übernommen. 2013 haben sie mir sinngemäß geschrieben: Sie bekommen schon den Höchstsatz der KdU, daher hat das Jobcenter mit Ihren Nachzahlungen nichts zu tun. (Ich kann das Schreiben raussuchen und hochladen wenn es wichtig ist)

Jahrelang hatte ich Nachzahlungen in Höhe von mehreren hundert Euro zu zahlen, insgesamt mindestens 2.000 Euro.
Jetzt hatte ich ein Guthaben bei den Heizkosten, zwar eine Nachzahlung bei den sonstigen Nebenkosten, aber insgesamt ein Guthaben was ich vom Vermieter ausgezahlt bekam.

Das Jobcenter meint jetzt, sie hätten mir zu viel Heizkosten gezahlt und ich soll die zurückzahlen. Mir kommt das irgendwie ungerecht vor. Dürfen die das?
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Koelsch
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Re: Heizkosten Guthaben

#2

Beitrag von Koelsch »

Jein oder Na:

Beispiel:

€ 400,00 Angemessene, vom JC übernommene Warmmiete
€ 500,00 tatsächlich von Dir gezahlte Warmmiete

€ 100,00 HK Rückerstattung vom Vermieter. Da JC 80% der tatsächlichen Miete zahlt, stehen denen auch 80% der Rückzahlung zu
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Heizkosten Guthaben

#3

Beitrag von tigerlaw »

:verwirrt: :verwirrt: :verwirrt:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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angel6364
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Re: Heizkosten Guthaben

#4

Beitrag von angel6364 »

Koelsch hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 21:21 Jein oder Na:

Beispiel:

€ 400,00 Angemessene, vom JC übernommene Warmmiete
€ 500,00 tatsächlich von Dir gezahlte Warmmiete

€ 100,00 HK Rückerstattung vom Vermieter. Da JC 80% der tatsächlichen Miete zahlt, stehen denen auch 80% der Rückzahlung zu
Sehe ich nicht so.
Bei dem Beispiel hätte sie jährlich 1200 € der Warmmiete selbst getragen, davon gibts 100 € vom Vermieter zurück, gehört ihr. Dem JC steht meiner Meinung nach erst dann ein Teil der Rückzahlung zu, wenn sie die jährlich selbst übernommene KdU übersteigen würde. Also beispielsweise unwahrscheinliche 1400 € Rückerstattung vom Vermieter = 200 € fürs JC.
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Re: Heizkosten Guthaben

#5

Beitrag von Elea »

Es geht nur um die Heizkosten. Die anderen Nebenkosten haben das Jobcenter nicht interessiert. Sie wollten nur die Abrechnung der Heizkosten haben. Nebenkostenabrechnungen habe ich denen seit 2013 nicht mehr geschickt weil sie die sowieso nicht bezahlen.
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Koelsch
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Re: Heizkosten Guthaben

#6

Beitrag von Koelsch »

OK, wieviel der Heizkosten hat denn JC gezahlt?
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Re: Heizkosten Guthaben

#7

Beitrag von Elea »

Sie haben 100 Euro/Monat gezahlt. Verheizt habe ich aber nur 50/Monat.
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Koelsch
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Re: Heizkosten Guthaben

#8

Beitrag von Koelsch »

OK, dann befürchte ich, hat JC Recht, dann steht denen das Geld leider zu.
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angel6364
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Re: Heizkosten Guthaben

#9

Beitrag von angel6364 »

Wenn das ausschließlich die Heizkosten sind, stimme ich Koelsch zu.
Trotzdem würden mich die Angemessenheitsgrenzen Deines Ortes, die tatsächliche Miete und die Gesamtzahlung des JCs interessieren.
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Günter
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Re: Heizkosten Guthaben

#10

Beitrag von Günter »

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html

(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.
Irgendwas stimmt an deiner Schreiberei nicht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Heizkosten Guthaben

#11

Beitrag von Elea »

Das Jobcenter zahlt 666 € für die gesamte KdU.
Ich zahle für die gesamte Miete, NK und Heizkosten 834,55 €. Davon muss man allerdings 18 % abziehen, weil ein Raum das Arbeitszimmer ist und gilt somit nicht als Bestandteil der Wohnung (sondern so als hätte ich wo anders ein Büro gemietet). Damit zahle ich also für den privaten Teil der Wohnung 684,33 €.
Was angemessen ist, weiß ich nicht, ich vermute 666 €? Wo finde ich das? Es geht aber um das Jahr 2017, letztes Jahr wurde der Betrag erhöht.
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Koelsch
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Re: Heizkosten Guthaben

#12

Beitrag von Koelsch »

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Re: Heizkosten Guthaben

#13

Beitrag von Elea »

Demnach wären das 694,54 € gewesen im Jahr 2017. Warum hab ich dann nur € 666 bekommen? Erst seit letztem November bekomme ich 694,54 €.
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Re: Heizkosten Guthaben

#14

Beitrag von Elea »

Ich sehe grade, das ist die Bruttokaltmiete. Heißt das die Heizkosten kommen noch dazu? Dann wäre meine Wohnung ja mehr als angemessen vom Preis her. Müßte das Jobcenter dann nicht die Nebenkostennachzahlungen bezahlen?
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Koelsch
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Re: Heizkosten Guthaben

#15

Beitrag von Koelsch »

Ja müsste es.

Vielleicht wäre es dann doch gut, wenn Du die Bescheide mal anonymisiert hier hochlädst.
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Re: Heizkosten Guthaben

#16

Beitrag von Elea »

Stimmt natürlich nicht was ich eben geschrieben habe. Man muss von den angemessenen qm ausgehen, nicht den tatsächlichen. Dann wären es 514,15 € + Heizkosten. Also 614,15 €. Bekommen haben wir aber € 666. Blick ich nicht mehr durch.
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Re: Heizkosten Guthaben

#17

Beitrag von Elea »

Welche Bescheide genau? Die Berechnungsbögen von 2017? Oder die Aufforderung zur Anhörung wegen dem Heizkostenguthaben?
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Koelsch
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Re: Heizkosten Guthaben

#18

Beitrag von Koelsch »

Sowohl als auch, und am Besten, gerne per PN, Deinen Wohnort an mich
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Re: Heizkosten Guthaben

#19

Beitrag von Elea »

Anhörung:
Bild
kann man immer nur eins uploaden?
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Re: Heizkosten Guthaben

#20

Beitrag von Elea »

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Re: Heizkosten Guthaben

#21

Beitrag von Elea »

Berechnungsbogen
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Koelsch
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Re: Heizkosten Guthaben

#22

Beitrag von Koelsch »

Ich schau mir das morgen Nachmittag mal genauer an, gib mir bitte noch Deinen Wohnort per PN
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Re: Heizkosten Guthaben

#23

Beitrag von Elea »

Weil ich selbständig bin und erst nach der Einkommensteuererklärung die gesamte EkSt bezahle.
Krankenkasse etc. bezahle ich selbst bzw. derzeit das Jobcenter.
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Koelsch
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Re: Heizkosten Guthaben

#24

Beitrag von Koelsch »

OK, sind diese Einkommensdaten aus Deiner EKS, wenn ja, vorläufige oder endgültige?
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Re: Heizkosten Guthaben

#25

Beitrag von Elea »

Das Einkommen stimmt mit meiner endgültigen EKS überein. Es ist die abschließende Berechnung vom Jobcenter.
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