Wohngeld - Freundin

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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salty
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Wohngeld - Freundin

#1

Beitrag von salty »

Habe soeben mit meiner Freundin gesprochen, vor ein paar Wochen erzählte sie mir freudestrahlend, dass ihr die SB gesagt hat, dass, wenn sie Wohngeld beantragt, sie aus dem ARGE Bezug herausfällt......

Sie stellte also Antrag, freute sich schon ...und was kam? Eine Absage, sie liegt 1,50 unter der Wohngeldbewilligungsgrenze...

Klar, es muss Grenzen geben um sich danach richten zu können, aber es ist doch sehr sehr ärgerlich...... :kopfkratz:
Ich bin , wie ich bin, wer das nicht akzeptieren kann, sollte es wenigstens respektieren.
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Koelsch
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Re: Wohngeld - Freundin

#2

Beitrag von Koelsch »

Möglicherweise gelingt es Deiner Freundin ja angesichts des sehr kleinen Fehlbetrags eine ganz klitzekleine Putzstelle zu bekommen, so einmal in der Woche 'nen Flur durchwischen für € 2,50 cash auf die Kralle?????? Möglicherweise ist eine andere Freundin sogar bereit, diese Tatsache schriftlich zu bestätigen????

Dann wäre dieser klitzekleine Fehlbetrag ja mehr als kompensiert und man hätte sich, ganz wie's der Gesetzgeber wünscht, durch Eigeninitiative etc. etc. aus dem ALG II Bezug verabschieden können. Dein Freundin würde es freuen, den Gesetzgeber, die Statistik und auch die ARGE - also wirklich ein bedenkenswerter Schritt angesichts all der Freude, die man damit verbreiten könnte. :bravo: :bravo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
salty
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Re: Wohngeld - Freundin

#3

Beitrag von salty »

Den Vorschlag werde ich ihr nächstes Jahr :party: machen.... :freunde:
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Emmaly
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Re: Wohngeld - Freundin

#4

Beitrag von Emmaly »

Hallo,

ein gesundes neues Jahr. Ich habe das mal verschoben, weil ja nicht wirklich OT.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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