Renovierungskosten bei Umzug

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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salty
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Renovierungskosten bei Umzug

#1

Beitrag von salty »

Da wir uns jetzt trotzdem entschlossen haben, umzuziehen, auch wenn wir nicht ganz von der ARGE weg sein werden, beschäftigt uns folgendes:

1. haben wir zwar noch nicht schriftlich, dass unsere jetzige Wohnung unangemessen ist und wir die Kosten senken sollen, aber persönlich wurde es bereits angesprochen. Das heisst, wir müssten wohl den Umzug selbst bezahlen, allerdings hat die PaP telefonisch bereits einen Eintrag in die Akte getan: Umzug zugestimmt aufgrund Arbeitsaufnahme. Allerdings hab ich da noch nichts schriftlich.

2. beschäftigt uns das Thema Renovierungskosten der alten Wohnung, in der wir ja noch wohnen. Habe gelesen, dass es verhältnismässig neue Masstäbe gibt, die das Renovieren der alten Wohnung betreffen. Habe da jetzt einiges gehört, was unsere Wohnungsgesellschaft hier so treibt, von den Mietern bei Auszug verlangt, sprich: Fristenplan lt. Mietvertrag, alle 3,5,7 Jahre, und wenn Schönheitsreperaturen noch nicht erfolgt sind innerhalb der Frist müsste es bis zum Auszug nachgeholt werden.

Dann noch, dass man, wenn man dieses aus Gründen von noch nicht abgelaufener Frist oder geringem Grad der Abnutzung, nicht getan hat, dem Wohnungsunternehmen die vorraussichtlich entstehenden Kosten zu erstatten hätte.

Muss da aber nochmal meine Freundin fragen, die hat ein Schreiben der Wohnungsgesellschaft bekommen, in der das alles drinsteht, wenn ich den genauen Text habe, kann ich ihn ja mal hier einsetzen.
Ich bin , wie ich bin, wer das nicht akzeptieren kann, sollte es wenigstens respektieren.
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Emmaly
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Re: Renovierungskosten bei Umzug

#2

Beitrag von Emmaly »

Hallo,

telefonisch ist für die Tonne. Du benötigst die Zustimmung schriftlich. Der Umzug muss notwendig sein, um die Kosten dafür zu bekommen.
Dir kann niemand verbieten umzuziehen, aber dann sind die Kosten selbst bei einer neuen angemessenen Wohnung deine Kosten.
Über das andere dann zur gegebenen Zeit.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
marsupilami

Re: Renovierungskosten bei Umzug

#3

Beitrag von marsupilami »

Das allerwichtigste zum Thema Umzug in Eurer Situation hat Emmaly schon gesagt.

Renovierung der alten Wohnung:
Was sagt der Mietvertrag dazu?
Habt Ihr irgendeine schriftliche, von beiden Seiten unterschriebene Vereinbarung mit der Wohnungsgesellschaft?

Auch wenn das eine private Firma ist, kann die nicht irgendwas - womöglich utopisches - verlangen.
salty
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Re: Renovierungskosten bei Umzug

#4

Beitrag von salty »

Einen Mietvertrag, ist eine Wohnungsgesellschaft.
Muss den dann nochmal genau durchlesen. Habe aber gehört, dass es neue Urteile gibt, was die Endrenovierung einer Wohnung betrifft.
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Re: Renovierungskosten bei Umzug

#5

Beitrag von salty »

das hab ich bisher gefunden:

http://www.welt.de/wirtschaft/article11 ... ieren.html

darin geht es um die Endrenovierung und desweiteren auch um starre Fristen zur laufenden Renovierungspflicht
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Re: Renovierungskosten bei Umzug

#6

Beitrag von salty »

und dieses:
(http://www.internetratgeber-recht.de/Mi ... check8.htm)

Folgende Punkte sind hinsichtlich der Renovierung bei Auszug aus der Mietwohnung ( sog. Schönheitsreparaturen) zu beachten:

Hinweis: Alles zum Thema Schönheitsreparaturen lesen Sie hier .

1. .....

5. Sind die Renovierungsfristen bei Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht abgelaufen und ist die Wohnung auch nicht übermäßig abgewohnt, so muss der Mieter auch dann nicht renovieren, wenn im Mietvertrag eine sog. Endrenovierungsklausel vereinbart wurde.

6. .....
Zuletzt geändert von Koelsch am Sa 10. Jan 2009, 11:38, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Ich hab das mal gekürzt, komplette, lange Zitate könnten urheberrechtlich problematisch sein.
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Koelsch
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Re: Renovierungskosten bei Umzug

#7

Beitrag von Koelsch »

Starre Fristen hat der BGH für unwirksam erklärt, ebenso eine "Doppelrenoviereung", also regelmäßige Schönheitsreparaturen plus Auszugsrenovierung:

Guckst Du z.B. hier: http://www.mietrecht.unser-forum.de/?show=Hcoz
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Renovierungskosten bei Umzug

#8

Beitrag von salty »

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marsupilami

Re: Renovierungskosten bei Umzug

#9

Beitrag von marsupilami »

Du siehst selbst, dass es sich lohnt, sich erst zu informieren, bevor die Pferde scheu gemacht werden. :zwinker:
Oder anders gesagt: lesen bildet und das Internet besteht nicht nur aus Sex-Seiten.
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Koelsch
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Re: Renovierungskosten bei Umzug

#10

Beitrag von Koelsch »

Du siehst, für Wochenendlektüre ist reichlich gesorgt bei diesem Thema. Schau doch erst mal kritisch in Deinen Mietvertrag, dann kannst Du gezielter suchen. :zwinker:
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Re: Renovierungskosten bei Umzug

#11

Beitrag von salty »

ja...schäm.....ich war heute morgen eben etwas faul.....

:mued:

vergebt ihr mir?

Also verstehe ich das gelesene richtig, dass ich im prinzip, da ich erst 3,5 Jahre hier wohne, gar nicht renovieren muss? Und dass sich unter Umständen einzelne Auflagen gegeneinander aufheben, wenn sie gemeinsam im Vertrag stehen?

hab mir von meiner Freundin eben den Text durchs Tel durchgeben lassen....da stehen beide "vorschriften" untereinander. 1. die mit den fristen und zu erledigenden Arbeiten und als Absatz 2 steht dort die Erstattung von Teilkosten, die der Wohnungsgesellschaft entstehen würden, bei nicht fristgerecht renovierten Räumen.

Aber warum machen Wohungsgesellschaften sowas überhaupt? Das ist doch dann alles Rechtswidrig
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Pegasus
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Re: Renovierungskosten bei Umzug

#12

Beitrag von Pegasus »

Aber warum machen Wohungsgesellschaften sowas überhaupt? Das ist doch dann alles Rechtswidrig
Warum nicht ? - Es gibt doch genug Menschen, die meinen, es ist alles richtig, wenn irgendwo was geschrieben steht.
Vor vielen Jahren forderte eine Wohnungsgesellschaft nach über 1 Jahr meines Auszuges noch reichlich Geld. Mein Anwalt hatte denen ein kurzes Schreiben geschickt. Das langte ... Ruhe, denn es war eine gesetzlich unberechtigte Forderung. :aufgemerkt:

Übrigens kannst Du im Web auch mal die vielen Seiten von Mietervereinen besuchen oder Mister Google befragen: Aktuelle Urteile Renovierungskosten bei Umzug etc.

Peg - seit vielen Jahren im Mieterverein - für mich wie eine Rechtsschutzversicherung
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Koelsch
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Re: Renovierungskosten bei Umzug

#13

Beitrag von Koelsch »

salty hat geschrieben:ja...schäm.....ich war heute morgen eben etwas faul.....

:mued:

vergebt ihr mir?



Aber warum machen Wohungsgesellschaften sowas überhaupt? Das ist doch dann alles Rechtswidrig
Also eine gewisse Faulheit am Samstag morgen, ich denke, das können wir ausnahmsweise mal durchgehen lassen - aber sonst gibt es das nicht!! :admin: :admin:
Wir wollen hier doch nicht das allgemeine Klischee des faulen, untätigen ALG II Beziehers bedienen!! :ohnemich:

Warum machen Wohnungsgesellschaften so etwas?
Warum halten ARGEn sich nicht an die Gesetze?

Vielleicht, weil die riesengroße Mehrheit der Betroffenen resigniert die Schultern zuckt und sich nicht wehrt. Einige wehren sich mit Erfolg, aber unterm Strich bleibt ein satter Gewinn für ARGE bzw. Wohnungsgesellschaft.

Denkbar ist so etwas - aber wir würden den ARGEn und Wohnungsgesellschaften doch nie, nie, niemals :never: :never: solch menschenverachtende Motive unterstellen - wir doch nicht, wir wissen doch, das ist vermutlich einfach nur ein Ausdruck völlig fehlender Kompetenz dort. :ka: :ka:
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Re: Renovierungskosten bei Umzug

#14

Beitrag von salty »

Ich war ja jetzt fleissig und hab zwischen Küchenchaos und Stinkewindeln, zwischen schreienden, nervigen, quengelnden Kleinkindern, die ihr spielauto nicht finden können, gegoogled....und bin vielfach fündig geworden.

Die Rechtsprechung ist also auf meiner Seite....aber ob das die Verwalterin dann auch so sieht? Bei meiner letzten Wohnung musste ich weiss streichen..(hätte ich mich mal früher erkundigt, aber damals hatte ich noch kein I-net)...und die wohnung davor musste ich sogar tapeten abreissen.....(ist 2004 gewesen...und weil ich aufgrund einer Schwangershaft, dazu nicht in der lage war, musste ich ein saftiges sümmchen zahlen für malerarbeiten, von der Wohnungsgesellschaft angeordnet).........es folgt ja immer eine Vor- Wohnungsübergabe, wo sie in ein Protokoll schreibt, was alles gemacht werden muss....nun ja...wie verhalte ich mich denn da am besten? Ihr gleich die entsprechenden Paragraphen um die Ohren hauen oder brav ja und amen sagen..allerdings mag ich da nichts unterschreiben........und das könnte böses blut werdenm
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marsupilami

Re: Renovierungskosten bei Umzug

#15

Beitrag von marsupilami »

Ich würd' folgendes machen:
Bei der Wohnungsgesellschaft oder direkt bei der entsprechenden Tante/Onkel? von demVerein anrufen und sagen:
Möglicherweise steht ein Auszug an, weil die ARGE das möglicherweise will. Achte auf die Betonung!
Was verlangen sie von der Sauberkeit her für die Wohnungsübergabe?
Reicht besenrein?
Oder müssen alte Tapeten runter?
Oder gar neu streichen?
Können Sie mir Ihre Wünsche/Vorgaben dazu bitte schriftlich zukommen lassen?

Dann hast Du deren Verlangen schriftlich und kannst Dich bei Bedarf unter Hinweis auf entsprechende Rechtsprechung wehren.
Natürlich auch schriftlich. Mit einer Kopie für Dich und notfalls für den Anwalt. Falls es soweit kommen sollte.
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Koelsch
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Re: Renovierungskosten bei Umzug

#16

Beitrag von Koelsch »

Erst mal ganz ruhig fragen, wie die ihre Verträge denn jetzt so unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung interpretieren. Keine Details nennen, die kennen die Rechtsprechung besser als Du und müssen ja nicht wissen, wie viel Du weißt.

Natürlich keinerlei "Renovierungsverpflichtung" unterschreiben, lass die ruhig bei der Übergabe den wilden Mann/die wilde Frau markieren - das gehört zum Spiel.

Also im Prinzip, wie Marsu das auch machen würde, erst mal deren Vorstellungen rauslocken.
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Re: Renovierungskosten bei Umzug

#17

Beitrag von salty »

gut zu wissen, danke euch...

Als eine Freundin von mir vor 2 Monaten umgezogen ist (sogar innerhalb des Bestandes einer Wohnungsgesellschaft), musste sie sogar die Tapeten abreissen. Sie meinte gestern zu mir, dass ich das sicherlich auch machen müsse, da würden die drauf bestehen.

Ich hab ihr gesagt, dass es neue Urteile gibt ect...sie kennt sich damit nicht so aus.....und so sparen die Wohnungsgesellschaften ne Menge geld :aua:
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Günter
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Re: Renovierungskosten bei Umzug

#18

Beitrag von Günter »

Grundsätzlich gehören die Schönheitsreparaturen zu den Pflichten des Vermieters.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html
2Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__538.html
Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.
Der Vertragsparteien können etwas anderes aushandeln. Und dann gilt die Salvatorische Klausel, wenn eine Vertragsklausel nicht gilt, dann gilt die gesetzliche Regel.

http://de.wikipedia.org/wiki/Salvatorische_Klausel

Und der BGH hat geurteilt starre Regeln in einem formelhaften Vertrag sind unwirksam. Also zahjlt der Vermieter.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
salty
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Re: Renovierungskosten bei Umzug

#19

Beitrag von salty »

Ich empfinde es als äusserst logisch und selbstverständlich, die Mietsache in Ordnung zu halten, wenn man sie bewohnt
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Günter
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Re: Renovierungskosten bei Umzug

#20

Beitrag von Günter »

Wenn du es dir leisten kannst, dann renoviere.

Die Gesetzeslage ist eine andere, du zahlst Miete und der Vermieter ist für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich. Dafür sind Rücklagen aus dem Mietzins zu bilden.

Wenn die Heizung kaputt ist oder der Wasserhahn tropft, hältst du dann auch die Mietsache in Ordnung?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Renovierungskosten bei Umzug

#21

Beitrag von salty »

ich meinte auch eher z.b. das Tapezieren......

ich fang gleich an mich zu schämen, weil ich mich wohl nicht richtig ausrücken kann....

was ich meinte ist, dass, wenn ich in einer Wohnung wohne, ich diese nicht "verkommen" lasse und beim Auszug einen Saustall hinterlasse...was den optischen zustand betrift.. :irrtum:
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Re: Renovierungskosten bei Umzug

#22

Beitrag von marsupilami »

salty hat geschrieben:ich fang gleich an mich zu schämen, weil ich mich wohl nicht richtig ausrücken kann....
Würd' ich nicht tun.
Günter ist nur im Moment ein wenig aufgedreht, weil ihm im OT-Bereich ein guter Spruch nach dem anderen gelingt.

Also, bleib auf dem Teppich, nicht darunter.
Wir holen den Günter dann auch wieder runter auf den Teppich und dann passt das alles wieder.
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Koelsch
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Re: Renovierungskosten bei Umzug

#23

Beitrag von Koelsch »

salty hat geschrieben:ich meinte auch eher z.b. das Tapezieren......

ich fang gleich an mich zu schämen, weil ich mich wohl nicht richtig ausrücken kann....

was ich meinte ist, dass, wenn ich in einer Wohnung wohne, ich diese nicht "verkommen" lasse und beim Auszug einen Saustall hinterlasse...was den optischen zustand betrift.. :irrtum:
Günter ist ja unser Chef-Latriniker hier im Forum und beherzigt vermutlich aus tiefster Überzeugung den alten latrinischen Rat
Saepe manus, raro pedes, caput nunquam
So jemand, weiß möglicherweise nicht, wie eine ordentliche Wohnung auszusehen hat
















und ich kann ihm das nicht mittels eines leuchtenden Beispiels erklären. :heul: :heul:
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Re: Renovierungskosten bei Umzug

#24

Beitrag von Günter »

salty hat geschrieben:ich fang gleich an mich zu schämen, weil ich mich wohl nicht richtig ausrücken kann....
Bloß nicht, ich bin nicht so schrecklich wie mein Ruf, ich bin viel schlimmer
was ich meinte ist, dass, wenn ich in einer Wohnung wohne, ich diese nicht "verkommen" lasse und beim Auszug einen Saustall hinterlasse...was den optischen zustand betrift.. :irrtum:
Saustall hinterlassen ist eine Frage der Reinlichkeit, dass du die Wohnung besenrein zu hinterlassen hast, und die Wanne nicht der Schimmelzucht dient ist eine Sache. Dass die Tapeten durch Lichteinfluss vergilben ist eine andere. Das ist die im Gesetz aufgeführte Abnutzung bei ordnungsgemäßen Gebrauch. Und genau für diese ist der Vermieter zuständig.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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