Meine Kaution stottere ich in kleinen Raten bei der ARGE von den Regelleistungen ab. Also auch da wird geschmuht?2) Wenn ARGE die Kaution hinterlegt (in welcher Form auch immer), dann ist das ein Darlehen. Dieses muss aber von Dir erst zurückgezahlt werden, wenn Du aus der Wohnung ausziehst, die Kaution also vom Vermieter zurück kommt. Bitte achte darauf, manche ARGE versucht, die Kaution zu Lasten der Regelleistung zurückzubekommen."
Kaution
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Dieses habe ich in einem anderen Thread gefunden:
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Re: Kaution
Kurze klar Antwort deine ARGE besch....
RZ 23.1c
RZ 23.1c
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... istung.pdf(7)
Die Übernahme einer Mietkaution als Darlehen kommt nicht in Betracht. Diese ist ausschließlich nach § 22 Abs. 3 zu übernehmen
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Kaution
Na supi.....das hat man davon, wenn man sich nicht erkundigt......aber wer kommt auch schon darauf???
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Re: Kaution
Na frag uns doch.
Gegenfrage behalten die das Geld gleich ein, und wenn ja, in welcher Höhe und seit wann?
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Re: Kaution
damals hatte ich noch kein internet....seufz..
ja, sie behalten es gleich ein in Höhe von 30 Euro. Seit Beginn des Mietvertrages am 1.9.2006.
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Re: Kaution
salty hat geschrieben:damals hatte ich noch kein internet....seufz..
ja, sie behalten es gleich ein in Höhe von 30 Euro. Seit Beginn des Mietvertrages am 1.9.2006.
Na dann nix wie hin mitm Überprüfungsantrag... und schön das Geld zurückfordern.... die wissen ganz genau, daß sie es nicht dürfen.. und machen es trotzdem immer und immer wieder....
Wobei....wenn ihr demnächst ganz aus dem ALG 2 Bezug fallen solltet...dann könnten die die ganze Kaution ja zurückverlangen....
Re: Kaution
Leider völlig richtig, meine erste Reaktion war Überprüfungsantrag nach §44 SGB X rückwirkend und parallel Antrag auf eA beim Sozialgericht. Aber selbst bis der durch ist seid ihr rausgefallen. Und ob es das zu Unrecht einbehaltene Geld erstattet bekommt, um des dann 3 Monate nach Ende des ALG II Bezuges in Raten abzustottern, wage ich zu bezweifeln. Da gibt es den zynischen Spruch der SBs, gelebt ist gelebt. Und alle wissen die Klage beim Sozialgericht dauert 2 - 3 Jahren und der Richter wird wie folgt urteilen: Im Prinzip hat die ARGE rechtswidrig gehandelt, aber es ist nicht mehr zu heilen. Denn wenn ihr korrekt nach dem Bezug getilgt hättet, wär auch schon alles erledigt.
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Re: Kaution
ist es dann aber nicht so, dass wir die Kaution dann ausgezahlt bekommen, zumindest den grössten Teil???? Weil wir haben ja schon bei der ARGE getilgt....
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Re: Kaution
Richtig, der Teil, der von Euch bereits getilgt wurde, ist an Euch auszuzahlen. Also genau nachschauen, wieviel die S...bande zu Unrecht bei Euch abgezogen hat.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Kaution
Wie hoch war denn die Kaution ?? Ist die schon komplett an die ARGE bezahlt, oder zahlt ihr noch ??
Wenn ihr aus dem ALG 2 Bezug rausfallt...dann müsst ihr ja die ganze Kaution, die die ARGE für euch verauslagt hat, zurückzahlen. Hiervon wird dann der bereits getilgte Anteil abgezogen.
Es sei denn, ihr bleibt weiterhin im ALG 2 Bezug... dann könntest du natürlich den bereits getilgten Betrag wieder zurückfordern. Nur wie Günter schon geschrieben hat...das kann Jahre dauern, wenn die nicht freiwillig zurückzahlen..
Wenn ihr aus dem ALG 2 Bezug rausfallt...dann müsst ihr ja die ganze Kaution, die die ARGE für euch verauslagt hat, zurückzahlen. Hiervon wird dann der bereits getilgte Anteil abgezogen.
Es sei denn, ihr bleibt weiterhin im ALG 2 Bezug... dann könntest du natürlich den bereits getilgten Betrag wieder zurückfordern. Nur wie Günter schon geschrieben hat...das kann Jahre dauern, wenn die nicht freiwillig zurückzahlen..
Re: Kaution
Die Kaution war insgesamt 1.200 Euro....
Versteh immer nur bahnhof....von wegen..der Auszahlung und verrechnung....hab heut irgendwie ein Brett vorm Kopf...
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Re: Kaution
Dann werde ich mal zur Säge greifen.
Ihr wollt umziehen, also wird die Kaution vom Vermieter an euch zurück gezahlt. Der bereits getilgte Anteil der Kaution nach meinem Überschlag 27 Monate x 30 € = 810 € ist euer, der Rest gehört der ARGE.
Ihr wollt umziehen, also wird die Kaution vom Vermieter an euch zurück gezahlt. Der bereits getilgte Anteil der Kaution nach meinem Überschlag 27 Monate x 30 € = 810 € ist euer, der Rest gehört der ARGE.
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Re: Kaution
ok..danke schön....jetzt seh ich den wald vor lauter bäumen auch wieder...
sagt mal, kennt sich jemand von euch aus, WANN eine Kaution von der Wohnungsgesellschaft zurückgezahlt werden muss???
sagt mal, kennt sich jemand von euch aus, WANN eine Kaution von der Wohnungsgesellschaft zurückgezahlt werden muss???
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Re: Kaution
Das kann bis zu einem halben Jahr dauern bei manchen Gesellschaften.
Im Prinzip wird bei der Wohnungsübergabe ein Protokoll mit eventuellen Schäden erstellt, die Schäden werden vom Mieter beseitigt, oder aus der Kaution bezahlt.
Im Prinzip wird bei der Wohnungsübergabe ein Protokoll mit eventuellen Schäden erstellt, die Schäden werden vom Mieter beseitigt, oder aus der Kaution bezahlt.
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Re: Kaution
Habe gehört, dass unsere Wohnungsgesellschaft bis zur nächsten Heizkosten und Betriebskostenabrechnung wartet mit der Auszahlung. Das ist doch nicht ok, oder? Die letzte Abrechnung kam nämlich erst kurz vor Weihnachten für das Jahr 2007 (also kurz vor der "verjährungsfrist"
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Re: Kaution
Die genauste Antwort, die ich gefunden habe ist, das hat der Gesetzgeber nicht geregelt. Es kommt auf den Einzelfall an
http://www.ra-kassing.de/miete/kaution/ktrueck.htm
http://www.mieterverein-hamburg.de/miet ... 758-03.htm
Das hier ist das wesentliche BGH hat entschieden
http://www.ra-kassing.de/miete/kaution/ktrueck.htm
http://www.mieterverein-hamburg.de/miet ... 758-03.htm
Das hier ist das wesentliche BGH hat entschieden
http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Urt ... kosten.htmBGB § 551
Die Mietkaution sichert auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben, und erstreckt sich damit auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten. Deshalb darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Mietkaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist.
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Re: Kaution
Und leider auch länger, das Thema ist nirgends eindeutig geregelt.Günter hat geschrieben:Das kann bis zu einem halben Jahr dauern bei manchen Gesellschaften.
http://www.internetratgeber-recht.de/Mi ... aution.htm
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Kaution
Das wäre ja wichtig, dass nicht alles einbehalten werden darf....jetzt die nächste Frage betreffend der Beendigung des Mietverhältnisses: Lt. neuester Rechtsprechung (in einem anderen Thread ja schon angesprochen) fällt die Endrenovierung bei uns ja weg.....die Kaution ist dann aber noch bei der Wohnungsgesellschaft...was, wenn die WG meint, die Kaution für die Renovierung der Wohnung einzubehalten??????Günter hat geschrieben:BGB § 551
Die Mietkaution sichert auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben, und erstreckt sich damit auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten. Deshalb darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Mietkaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist.
http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Urt ... kosten.htm
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Re: Kaution
das hört sich doch schonmal nicht schlecht an2. Der Vermieter muss die Mietkaution in der Regel sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückgeben.
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Re: Kaution
Warte erst mal ab, wie die sich zu der Renovierung äußern, davon hängt dann auch ab, wie die sich möglichweise bei der Kaution verhalten werden.salty hat geschrieben: Das wäre ja wichtig, dass nicht alles einbehalten werden darf....jetzt die nächste Frage betreffend der Beendigung des Mietverhältnisses: Lt. neuester Rechtsprechung (in einem anderen Thread ja schon angesprochen) fällt die Endrenovierung bei uns ja weg.....die Kaution ist dann aber noch bei der Wohnungsgesellschaft...was, wenn die WG meint, die Kaution für die Renovierung der Wohnung einzubehalten??????
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Re: Kaution
wie beantrage ich am besten die kaution bei der ARGE? Der Mietvertrag wird bald unterzeichnet...und die Kaution soll bei Mietvertragsunterzeichnung fliessen.....
hat jemand mal schnell einen zwei- oder dreizeiler für mich?
hat jemand mal schnell einen zwei- oder dreizeiler für mich?
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Re: Kaution
Du weißt doch, dass übelmeinende Menschen es als Rechtsberatung oder weiß der Geier was bezeichnen könnten, wenn wir jetzt so etwas wie:
Antrag auf Übernahme der Kaution
BG Nummer .... Bescheid zur Erforderlichkeit des Wohnungswechsels vom .....
Wir beantragen die Übernahme der Kaution in Höhe von ..... als Darlehen gem. §22 Abs.2 SGB II.
Die Mietkaution ist am .... fällig.
Mit freundlichen Grüßen salty nebst Anhang.
.... schreiben würden. Wir sind ein Forum zur Selbsthilfe, deshalb musst du deinen formlosen Antrag schon selber schreiben
Antrag auf Übernahme der Kaution
BG Nummer .... Bescheid zur Erforderlichkeit des Wohnungswechsels vom .....
Wir beantragen die Übernahme der Kaution in Höhe von ..... als Darlehen gem. §22 Abs.2 SGB II.
Die Mietkaution ist am .... fällig.
Mit freundlichen Grüßen salty nebst Anhang.
.... schreiben würden. Wir sind ein Forum zur Selbsthilfe, deshalb musst du deinen formlosen Antrag schon selber schreiben
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Re: Kaution
ähmm...stimmt.....ja, das ist genau DER wortlaut, den ich auch selbst gewählt hätte....
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Re: Kaution
wie lange dauert denn eigentlich so eine bewilligung der kaution
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Re: Kaution
Theoretisch haben die für Neuanträge 6 Monate Zeit, bei Kautionen usw sind die etwas schneller.
Im Ernst meist 2 - 4 Wochen, du kannst ja mal vorsichtig anklopfen.
Im Ernst meist 2 - 4 Wochen, du kannst ja mal vorsichtig anklopfen.
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