Richtig, Urteile anderer Gericht sind für den jeweiligen Richter "als Denkanstöße" geeignet und nützlich, er muss sich aber nicht dran halten. Im Klartext, jeder kleine Richter am SG kann jederzeit von einem Urteil des BSG abweichen und auch völlig widersprechen - und das ist auch gut so, denn sonst hätte die höchstrichterliche Rechtsprechung ein ewiges Leben.Rainer hat geschrieben:aaassoooooo...., jetzt ist der Groschen gefallen! Dann nützt ja auch nichts, wenn man sich auf ein Urteil des SG xxx beruft, man muss da selber für vor Gericht kämpfen?!?
Kaution
Re: Kaution
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Kaution
Es nutz nix, wenn man in München wohnt sich auf ein Urteil des Hamburger Sozialgerichtes zu berufen, wenn 5 bayrische Gerichte anderer Rechtsauffassung sind.
Aber wenn du drei Urteile des bayrischen LSG findest, stehen deine Karten besser.
Und wenn es ein BSG Urteil zu deinem Fall gibt, siehe WWB dann hat es eine gewisse Bindewirkung.
Aber wenn du drei Urteile des bayrischen LSG findest, stehen deine Karten besser.
Und wenn es ein BSG Urteil zu deinem Fall gibt, siehe WWB dann hat es eine gewisse Bindewirkung.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Kaution
Nun bin ich wieder etwas schlauer!
Daß alles VERGEHT; weiß man schon in der JUGEND; aber WIE SCHNELL alles vergeht, erfährt man erst im ALTER
Re: Kaution
Ich hätte jetzt gefragt noch schlauer, aber du unterstellst mir dann wieder so böse Fremdworte.Rainer hat geschrieben:Nun bin ich wieder etwas schlauer!
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Kaution
Naja, es gibt Meinungen die kann man auch als "besser hätte ich es auch nicht sagen können" hinnehmen
Daß alles VERGEHT; weiß man schon in der JUGEND; aber WIE SCHNELL alles vergeht, erfährt man erst im ALTER