Du solltest nicht so viel Schundliteratur lesen. Nebenkosten und Heizkosten sind komplett zu übernehmen (so weit nicht nachweislich unangemessen), die angegebenen Werte können da nur als grobe Anhaltspunkte gelten, damit Du selbst mal Deine Neben- und Heizkosten auf Plausibilität und Angemessenheit überprüfen kannst.Katharina2006 hat geschrieben:in einem Info-Blatt für ALG II-Empfänger, das ich mir heute mitgebracht habe, steht folgende Klausel: Grundmiete, dazu kommen Nebenkosten bis € 1,54 pro qm und Heizkosten ca. € 0,80 pro qm. Von den Heizkosten werden jedoch pauschal € 6,22 für Warmwasser abgezogen und inbehalten, da die Kosten für die Warmwasserversorgung schon im Regelsatz enthalten sind, wie auch die Stromversorgung. Insgesamt sind für Hausenergie € 20,74 im Regelsatz enthalten.
Warmwasserpauschale - da hat man wohl das BSG Urteil gelesen, aber nicht völlig verstanden. Diese Warmwasserpauschale ist von den Heizungskosten abzuziehen, wenn das Warmwasser durch die Heizung zubereitet wird - und nichts anderes hat das BSG gesagt. Das ist bei Dir aber nicht der Fall, Du läßt das kalte Wasser durch ein elektrisches Gerät laufen, das macht aus Kaltwasser Warmwasser. Also steckt Dein Warmwasser in den € 20,74, die man als ausreichend für Hausenergie ansieht (ich vermute, Dein Energieversorger sieht das anders!). Also für Dich kein Abzug einer WW-Pauschale!