Warmwasserpauschale

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Katharina2006
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Warmwasserpauschale

#1

Beitrag von Katharina2006 »

Hi ihr Lieben,

vor einigen Tagen habe ich meine Nebenkostenabrechnung bei der ARGE eingereicht - ich habe eine Nachzahlung von ca. € 179.-- zu bezahlen

Heute erhielt ich Nachricht von der ARGE, dass man mir ca.€ 63.-- für Warmwasser/Kochen abgezogen hat. Kochen läuft bei mir über Strom, den ich selbst bezahle. Wie ist das mit den Kosten für Warmwasser, muss ich die selbst aus dem Regelsatz bezahlen?
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Koelsch
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Re: Warmwasserpauschale

#2

Beitrag von Koelsch »

Wie wird denn bei Dir das Warmwasser zubereitet, elektrisch oder über die Zentralheizung?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Katharina2006
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Re: Warmwasserpauschale

#3

Beitrag von Katharina2006 »

Hi Koelsch,

da bin ich im Moment total verunsichert. Ich habe zwar einen kleinen Boiler von Vaillant im Bad. Während ich meinen Boiler in der türkischen Wohnung aber jedes Mal erst anstellen muss, bevor ich warmes Wasser bekomme, klappt das hier ohne zusätzliches Anstellen.
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Günter
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Re: Warmwasserpauschale

#4

Beitrag von Günter »

Katharina, Strom? Gas? Siehst du eine Flamme, oder hörst du nur ein scharfes metallisches Klicken, wenn das Schütz anzieht?

Ist im Grunde auch egal, deine WW Bereitung erfolgt dezentral, d.h. du zahlst die Kosten der WW-Bereitung bereits aus dem Regelsatz, an den entsprechenden Energielieferanten.

Der Abzug einer WW Pauschale ist also unzulässig. Schau bitte in deinen Mietvertrag, da steht eventuell drin, wie die WW Bereitung erfolgt. Wenn nicht schau dir die Betriebskostenabrechnung genau an, das steht es indirekt, weil die Kosten der W Bereitung fehlen. Im Zweifelsfall lass die von deinem Bermieter eine Bestätigung geben, WW Bereitung erfoglt dezentral über Strom oder Gas.

Und wenn dem so ist, dann nimm bitte deinen ALG II Bewilligungsbescheid zur Hand, und schau nach ob die KdU in voller Höhe übernommmen wird. Ist da ein Abzug für WW drin, stell Überprüfungsantrag nach §44 SGB X.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Katharina2006
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Re: Warmwasserpauschale

#5

Beitrag von Katharina2006 »

Keine Flamme - nur ein Klicken
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Günter
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Re: Warmwasserpauschale

#6

Beitrag von Günter »

Elektrisch, ist auch völlig egal, Fakt ist die WWB ist dezentral, und damit sind die Kosten auch nicht Bestandteil der KdU.
Also der WW Abzug ist gesetzwidrig, da du doppelt zur Kasse gebeten wirst.

Jetzt schau bitte auf de ALG II Bescheid, ob da Abzüge bei der Miete stehen.
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Katharina2006
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Re: Warmwasserpauschale

#7

Beitrag von Katharina2006 »

Im Moment finde ich die Betriebskostenabrechnung nicht - hab sie irgendwo verlegt. Morgen nachmittag werde ich mal meine Papiere abheften, dann taucht sie sicherlich wieder auf.

Meine Miete + Nebenkosten beträgt € 418,85 - von der ARGE bekomme ich allerdings nur € 349.-- zurück.
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Katharina2006
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Re: Warmwasserpauschale

#8

Beitrag von Katharina2006 »

So jetzt habe ich das noch einmal genau nachgesehen, meine Miete hat sich durch gestiegene Nebenkosten um 15.--€ monatlich erhöht. Außerdem habe ich eine Nachzahlungsforderung von insgesamt € 194.-- erhalten (einschl. Mieterhöhung für Oktober). Meine ach so nette SB will mir allerdings nur
€ 116.-- als Nachzahlung überweisen und hat sogar von meiner bisher erhaltenen Miete noch € 1.-- abgezogen, so dass ich jetzt € 70.-- Miete aus dem Regelsatz bezahlen müsste. Muss ich jetzt erst Widerspruch einlegen oder kann ich damit gleich zum SG fahren und einstweilige Anordnung beantragen?
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Emmaly
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Re: Warmwasserpauschale

#9

Beitrag von Emmaly »

Hallo Katharina,
Widerspruch ist unbedingt einzulegen und man kann gleichzeitig die EA stellen.
Wurdest du zur Kostensenkung aufgefordert?
Warum wird die Miete nicht voll übernommen. Warum gibt es jetzt die Korrektur nach unten.


Zur Warmwasserpauschale findet man in den folgenden Urteilen Angaben:
hier sind die 6,22 € enthalten
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive=
Und weiter Urteile:
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive=
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive=
LG Emmaly
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Katharina2006
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Re: Warmwasserpauschale

#10

Beitrag von Katharina2006 »

Hi Emmaly,
danke für Deine schnelle Antwort und für die Links, die ich mir gleich mal ausdrucken werde.

Nun noch einmal die genauen Zahlen, damit das Ganze verständlicher wird.
Die Betriebskosten für 2007 belaufen sich auf insgesamt € 1.499,88, von denen ich € 1.320.-- als Abschlag bezahlt habe. Darin enthalten ist die Abrechnung für Heizkosten/Warmwasser in Höhe von € 638,11 für meine Wohnung (€ 277,94 Festkosten + € 360,17 Verbrauch). Meine SB hatvon diesen € 638,11 genau 10 % = € 63,81 für Warmwasser/Kochen abgezogen und pro Monat € 50.-- als echte Kosten festgelegt (ohne Begründung, wie sie auf diesen Betrag kommt). Die Differenz zwischen
€ 600.-- und € 574, 30 = € 25,70 hat sie als Überzahlung/Guthaben eingesetzt.
Betriebskostenabschläge hat sie mit mtl. € 60.-- = € 720.-- veranschlagt und von € 861,77 (woher sie diesen Betrag auch immer genommen hat) abgezogen, so dass sich hier eine Differenz von € 141,77 ergibt. Von diesen € 141,77 hat sie dann die angebliche Überzahlung von € 25,70 abgezogen und € 116,07 überwiesen. Eine Aufforderung zur Senkung der Nebenkosten habe ich nie erhalten und eine genaue Begründung für diese Rechenweise ist auch nicht erfolgt. Tatsache ist, dass ich mit dem noch zu überweisenden Abschlag von € 15.-- für Oktober € 194,88 an meine Vermieterin überweisen muss - nur woher ich die fehlenden Beträge nehmen soll, weiß ich wirklich nicht.
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Emmaly
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Re: Warmwasserpauschale

#11

Beitrag von Emmaly »

Heizung ist Gas?
Der Wasserboiler ein elektrischer oder Gas? Günter meinte es wäre Strom.
Deshalb ist Widerspruch angesagt und auch für die Bescheide von früher ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X.
Es darf in dem Fall kein Abzug geben. Du heizt doch nicht mit Strom. :?:
Ein Bescheid sollte nachvollziehbar sein. Also lass es dir vorrechnen. ;)
LG Emmaly
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Katharina2006
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Re: Warmwasserpauschale

#12

Beitrag von Katharina2006 »

Die Aufstellung der Betriebskosten Heizung + Warmwasser für dieses Mehrfamilienhaus setzt sich aus folgenden Positionen zusammen: Heizöl, Strom für Heizung, Schornsteinfeger, Wartung Heizanlage und Abrechnungskosten.
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Emmaly
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Re: Warmwasserpauschale

#13

Beitrag von Emmaly »

Katharina2006 hat geschrieben:Die Aufstellung der Betriebskosten Heizung + Warmwasser für dieses Mehrfamilienhaus setzt sich aus folgenden Positionen zusammen: Heizöl, Strom für Heizung, Schornsteinfeger, Wartung Heizanlage und Abrechnungskosten.
Diese Kosten sind alle für die Heizung und voll zu übernehmen.

Wenn das Warmwasser über die Ölheizung laufen würde, dann ist es etwas anderes.

Hast du im Bad Wasser aus der Wand?
LG Emmaly
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Re: Warmwasserpauschale

#14

Beitrag von Katharina2006 »

Ja Emmaly, ich habe im Bad durchgehend warmes Wasser- leider kenne ich mich technisch nicht aus, so dass ich nicht weiß, wofür dieses kleine Vaillant-Gerät (mit dem metallischen Klick) gut ist.
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Re: Warmwasserpauschale

#15

Beitrag von Gaston »

Das dürfte dann wohl ein Durchlauferhitzer sein....
Gruß Torsten
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Katharina2006
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Re: Warmwasserpauschale

#16

Beitrag von Katharina2006 »

Danke Gaston,

das hieße ja dann, das das Warmwasser über Strom läuft, den ich sowieso schon selbst bezahle. Dann dürfen die keine weiteren Abzüge vornehmen.
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Günter
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Re: Warmwasserpauschale

#17

Beitrag von Günter »

Sehe ich auch so, der Abzug für das Kochen ist ohnehin gesetzwidrig, Kochen geht immer über den Haushaltsstrom, oder Haushaltsgas, und die WWB ist dezentral über einen Elektro Durchlauferhitzer.

Schreib die ARGE an, teile denen mit das WW aus dem Regelsatz bezahlt wird, die Heizkostenabrechnung ist in voller Hhe zu zahlen, und stelle einen Überprüfungsantrag nach §44 SGB X schreib gleich rein, dass du einen nachvollziehbaren Bescheid verlangst, da du die Absicht hast den gerichtlich überprüfen zu lassen.
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Re: Warmwasserpauschale

#18

Beitrag von Gaston »

Korrekt. Du solltest auch in deinem Mietvertrag einen entsprechenen Hinweis finden.
Gruß Torsten
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Katharina2006
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Re: Warmwasserpauschale

#19

Beitrag von Katharina2006 »

im Mietvertrag geht es um "die Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgung"
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Re: Warmwasserpauschale

#20

Beitrag von Günter »

Katharina2006 hat geschrieben:im Mietvertrag geht es um "die Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgung"

Wie kann es im Mietvertrag um eine nicht existierende Anlage gehen?

Verlange von deinem Vermieter eine Bestätigung, dass deine WW Bereitung über einen dezentralen Durchlauferhitzer erfolgt.
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Re: Warmwasserpauschale

#21

Beitrag von Günter »

Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

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Re: Warmwasserpauschale

#22

Beitrag von Katharina2006 »

Hi Günter,
das ist genau so ein Gerät wie in meinem Badezimmer
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Re: Warmwasserpauschale

#23

Beitrag von Günter »

Dann isses so, wie ich vermutet habe, leg Widerspruch gegen den Bescheid ein.

Die WW Bereitung erfolgt dezentral über einen Elektro-Durchlauferhitzer, der Strom wird aus dem Regelsatz bezahlt, genauso verhält es sich mit dem Kochen.
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Re: Warmwasserpauschale

#24

Beitrag von Katharina2006 »

in einem Info-Blatt für ALG II-Empfänger, das ich mir heute mitgebracht habe, steht folgende Klausel: Grundmiete, dazu kommen Nebenkosten bis € 1,54 pro qm und Heizkosten ca. € 0,80 pro qm. Von den Heizkosten werden jedoch pauschal € 6,22 für Warmwasser abgezogen und inbehalten, da die Kosten für die Warmwasserversorgung schon im Regelsatz enthalten sind, wie auch die Stromversorgung. Insgesamt sind für Hausenergie € 20,74 im Regelsatz enthalten.
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Re: Warmwasserpauschale

#25

Beitrag von Günter »

Kaharina, der Schmierzettel deiner ARGE interessiert niemanden. Es gilt einzig und allein das Gesetz.

Wenn deine ARGE die Monarchie ausruft, dann nimmst du das hoffentlich auch nicht ernst.

Du kannst nicht doppelt zur Kasse gebeten werden.

Oder wenn du es ganz hoch hängen willst, Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG. Du wirst gegenüber jemanden der zentrale WWB hat finanziell benachteiligt.
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