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BMAS knickt bei WW-Kosten ein

Verfasst: Mo 18. Jan 2010, 11:46
von Koelsch
Endlich hat auch das BMAS eingesehen, dass es eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu den WW-Kosten gibt und zieht seine bisherige, rechtswidrige Auffassung (WW-Pauschale von € 6,79) zurück. Alle bisher auf der Basis dieser rechtswidrigen Pauschale von € 6,79 ergangenen Bescheide können also wohl mit Überprüfungsantrag angefochten haben, immer nach dem Motto: Wenn wir keine Arbeit haben, dann machen wir uns eben welche. :gunni: :gunni:

Danke an Norbert Hermann für den Hinweis.

Re: BMAS knickt bei WW-Kosten ein

Verfasst: Mo 18. Jan 2010, 11:51
von Emmaly
:knutsch: :knutsch: auch an den Herr Hermann.
Mir tut meine SB leid und der SB von der Rechtsbehelfsstelle auch ein wenig. Ich habe doch die Warmwasserkosten hoch gerechnet bekommen, obwohl das Gericht es anders geschrieben hatte. :unschuld:
Man lernt nie aus. :aufgemerkt:

Re: BMAS knickt bei WW-Kosten ein

Verfasst: Mo 18. Jan 2010, 12:40
von sleepy5580
Da kommt so richtig viel Arbeit auf die Argen zu da auch sämtliche Nebenkostenabrechnung mit Rückzahlung kontrolliert werden müssen da wenn der tatsächliche WW-Anteil höher als 6,47€ aber kleiner als 6,79€ ist die Argen noch Geld nachfordern könnten.

Re: BMAS knickt bei WW-Kosten ein

Verfasst: Mo 1. Mär 2010, 18:52
von Christoph
Da hab ich wohl ein wenig gepennt und muss mich jetzt mal schnell an die Arbeit machen, Überprüfungsanträge stellen, mal schauen wegen der Verjährung ab 2005.

Da kommt ein hübsches Sümmchen zusammen, hohe Heizkosten, davon wurden 18 % bzw. 13 % WW berechnet, die werden sich freuen.

Re: BMAS knickt bei WW-Kosten ein

Verfasst: Mo 1. Mär 2010, 18:56
von Günter
Bevor du weiter vom Reichtum träumst, empfehle ich einen Blick auf Seite 4.

Re: BMAS knickt bei WW-Kosten ein

Verfasst: Mo 1. Mär 2010, 19:00
von Christoph
Seite 4?

Re: BMAS knickt bei WW-Kosten ein

Verfasst: Mo 1. Mär 2010, 19:09
von Christoph
Hmm, ich weiss aber, dass meine ARGE Bescheide auch rückwirkend bis ins Jahr 2005 geändert hat.

Re: BMAS knickt bei WW-Kosten ein

Verfasst: Mo 1. Mär 2010, 19:31
von Koelsch
Also sind auch hier die auf der "Sonnenseite" die den "berühmten" Überprüfungsantrag gestellt haben und ggf. gegen die Ablehung noch Widerspruch/Klage einreichen können.

Und die Gleichstellung BSG - Urteil = Beginn einer ständigen Rechtsprechung ist sicher sehr willkürlich. Nach wohl allgemein herrschender Definition, ist ein höchstrichterliches Urteil keineswegs mit dem Beginn einer ständigen Rechtsprechung gleichgesetzt werden - oftmals ist das höchstrichterliche Urteil eher der "Endpunkt" einer ständigen Rechtsprechung, der Beginn also wohl eher das erste in dieser Rechtsangelegenheit gesprochene Urteil, falls sich daran eine Fortsetzung dieser Rechtsprechung anschließt. Das ist sicher eher in seltenen Fällen gegeben (abweichende Meinungen sind das Salz in der Juristensuppe), aber es kann der Fall sein.

Re: BMAS knickt bei WW-Kosten ein

Verfasst: Do 31. Mär 2011, 20:15
von Babra
Boah - ich war länger nicht im Forum und höre (äh, lese) erst jetzt von der WW-Geschichte.
Habe gelesen: http://www.harald-thome.de/media/files/ ... _Thome.pdf
Zitat daraus Seite 21: "(7) Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf aner-kannt, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung) und deshalb keine Bedarfe für zentral bereitgestelltes Warmwasser nach § 22 aner-kannt werden."
Lese ich das richtig - es gibt jetzt einen Mehrbedarf für Drchlauferhitzer?
Wenn ja - reicht formloser Antrag?

Re: BMAS knickt bei WW-Kosten ein

Verfasst: Do 31. Mär 2011, 20:16
von Koelsch
Sollte eigentlich sogar ohne Antrag gehen, aber schadet sicher auch nicht.

Re: BMAS knickt bei WW-Kosten ein

Verfasst: Do 31. Mär 2011, 20:22
von Christoph
Der Anspruch auf einen Mehrbedarf entsteht automatisch mit der Antragstellung auf ALG2, sollte also von Amts wegen automatisch bewilligt werden.

Re: BMAS knickt bei WW-Kosten ein

Verfasst: Do 31. Mär 2011, 21:14
von Koelsch
Die ARGE hat wohl 1 Monat Zeit, da in die Strümpfe zu kommen, steht im neuen
§ 77 Abs. 6 SGB II
Sofern Leistungen ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen für die Erzeugung von Warmwasser festgesetzt wurden, weil sie nach den §§ 20 und 28 in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung mit der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts abgegolten waren, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, bis zum Ablauf eines Monats nach dem Ende des Bewilligungszeitraums zurückzunehmen und die Nachzahlung zu erbringen.

Re: BMAS knickt bei WW-Kosten ein

Verfasst: Fr 1. Apr 2011, 07:26
von Christoph
1 Monat Zeit
1 Monat nach Ende des Bewilligungszeitraumes

kann sich im ungünstigsten Fall bis zu 7 Monate hinziehen

Re: BMAS knickt bei WW-Kosten ein

Verfasst: Mo 18. Apr 2011, 10:34
von Babra
Komme soeben von meinem Marathon-Termin in der Leistungsabteilung zurück - Ergebnis Warmwasser betreffend:
Der Mehrbedarf (Warmwasser über Durchlauferhitzer) wird rückwirkend ab 01.01.2011 anerkannt und gezahlt.
(War auch gut, dass ich den formlosen Antrag gestellt habe - das Ganze war über allem anderen Chaos untergegangen.)