BMAS knickt bei WW-Kosten ein

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Koelsch
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BMAS knickt bei WW-Kosten ein

#1

Beitrag von Koelsch »

Endlich hat auch das BMAS eingesehen, dass es eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu den WW-Kosten gibt und zieht seine bisherige, rechtswidrige Auffassung (WW-Pauschale von € 6,79) zurück. Alle bisher auf der Basis dieser rechtswidrigen Pauschale von € 6,79 ergangenen Bescheide können also wohl mit Überprüfungsantrag angefochten haben, immer nach dem Motto: Wenn wir keine Arbeit haben, dann machen wir uns eben welche. :gunni: :gunni:

Danke an Norbert Hermann für den Hinweis.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Emmaly
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Re: BMAS knickt bei WW-Kosten ein

#2

Beitrag von Emmaly »

:knutsch: :knutsch: auch an den Herr Hermann.
Mir tut meine SB leid und der SB von der Rechtsbehelfsstelle auch ein wenig. Ich habe doch die Warmwasserkosten hoch gerechnet bekommen, obwohl das Gericht es anders geschrieben hatte. :unschuld:
Man lernt nie aus. :aufgemerkt:
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
sleepy5580
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Re: BMAS knickt bei WW-Kosten ein

#3

Beitrag von sleepy5580 »

Da kommt so richtig viel Arbeit auf die Argen zu da auch sämtliche Nebenkostenabrechnung mit Rückzahlung kontrolliert werden müssen da wenn der tatsächliche WW-Anteil höher als 6,47€ aber kleiner als 6,79€ ist die Argen noch Geld nachfordern könnten.
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
Christoph
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Re: BMAS knickt bei WW-Kosten ein

#4

Beitrag von Christoph »

Da hab ich wohl ein wenig gepennt und muss mich jetzt mal schnell an die Arbeit machen, Überprüfungsanträge stellen, mal schauen wegen der Verjährung ab 2005.

Da kommt ein hübsches Sümmchen zusammen, hohe Heizkosten, davon wurden 18 % bzw. 13 % WW berechnet, die werden sich freuen.
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Günter
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Re: BMAS knickt bei WW-Kosten ein

#5

Beitrag von Günter »

Bevor du weiter vom Reichtum träumst, empfehle ich einen Blick auf Seite 4.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Christoph
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Re: BMAS knickt bei WW-Kosten ein

#6

Beitrag von Christoph »

Seite 4?
Christoph
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Re: BMAS knickt bei WW-Kosten ein

#7

Beitrag von Christoph »

Hmm, ich weiss aber, dass meine ARGE Bescheide auch rückwirkend bis ins Jahr 2005 geändert hat.
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Koelsch
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Re: BMAS knickt bei WW-Kosten ein

#8

Beitrag von Koelsch »

Also sind auch hier die auf der "Sonnenseite" die den "berühmten" Überprüfungsantrag gestellt haben und ggf. gegen die Ablehung noch Widerspruch/Klage einreichen können.

Und die Gleichstellung BSG - Urteil = Beginn einer ständigen Rechtsprechung ist sicher sehr willkürlich. Nach wohl allgemein herrschender Definition, ist ein höchstrichterliches Urteil keineswegs mit dem Beginn einer ständigen Rechtsprechung gleichgesetzt werden - oftmals ist das höchstrichterliche Urteil eher der "Endpunkt" einer ständigen Rechtsprechung, der Beginn also wohl eher das erste in dieser Rechtsangelegenheit gesprochene Urteil, falls sich daran eine Fortsetzung dieser Rechtsprechung anschließt. Das ist sicher eher in seltenen Fällen gegeben (abweichende Meinungen sind das Salz in der Juristensuppe), aber es kann der Fall sein.
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Babra
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Re: BMAS knickt bei WW-Kosten ein

#9

Beitrag von Babra »

Boah - ich war länger nicht im Forum und höre (äh, lese) erst jetzt von der WW-Geschichte.
Habe gelesen: http://www.harald-thome.de/media/files/ ... _Thome.pdf
Zitat daraus Seite 21: "(7) Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf aner-kannt, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung) und deshalb keine Bedarfe für zentral bereitgestelltes Warmwasser nach § 22 aner-kannt werden."
Lese ich das richtig - es gibt jetzt einen Mehrbedarf für Drchlauferhitzer?
Wenn ja - reicht formloser Antrag?
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Koelsch
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Re: BMAS knickt bei WW-Kosten ein

#10

Beitrag von Koelsch »

Sollte eigentlich sogar ohne Antrag gehen, aber schadet sicher auch nicht.
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Christoph
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Re: BMAS knickt bei WW-Kosten ein

#11

Beitrag von Christoph »

Der Anspruch auf einen Mehrbedarf entsteht automatisch mit der Antragstellung auf ALG2, sollte also von Amts wegen automatisch bewilligt werden.
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Koelsch
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Re: BMAS knickt bei WW-Kosten ein

#12

Beitrag von Koelsch »

Die ARGE hat wohl 1 Monat Zeit, da in die Strümpfe zu kommen, steht im neuen
§ 77 Abs. 6 SGB II
Sofern Leistungen ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen für die Erzeugung von Warmwasser festgesetzt wurden, weil sie nach den §§ 20 und 28 in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung mit der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts abgegolten waren, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, bis zum Ablauf eines Monats nach dem Ende des Bewilligungszeitraums zurückzunehmen und die Nachzahlung zu erbringen.
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Christoph
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Re: BMAS knickt bei WW-Kosten ein

#13

Beitrag von Christoph »

1 Monat Zeit
1 Monat nach Ende des Bewilligungszeitraumes

kann sich im ungünstigsten Fall bis zu 7 Monate hinziehen
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Babra
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Re: BMAS knickt bei WW-Kosten ein

#14

Beitrag von Babra »

Komme soeben von meinem Marathon-Termin in der Leistungsabteilung zurück - Ergebnis Warmwasser betreffend:
Der Mehrbedarf (Warmwasser über Durchlauferhitzer) wird rückwirkend ab 01.01.2011 anerkannt und gezahlt.
(War auch gut, dass ich den formlosen Antrag gestellt habe - das Ganze war über allem anderen Chaos untergegangen.)
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