zu zweit in 33m² und kein Umzug möglich

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Antworten
marina84
Benutzer
Beiträge: 5
Registriert: Di 17. Feb 2009, 09:40

zu zweit in 33m² und kein Umzug möglich

#1

Beitrag von marina84 »

Hallo,

ich fang einfach mal an meine Geschichte zu erzählen villeicht weiß irgend jemand einen Rat für mich. Ich bin allein erziehende Mama von einer 18 Monate alten Tochter. Ich wohne in einer 33 m² Wohnung die mir gehört und auch schuldenfrei ist. Die Wohnung ist für mich und meine Tochter viel zu klein deshalb habe ich beim Amt angefragt ob ich die Wohnung vermieten kann und die Mieteinnahmen eben angerechnet werden. Das wurde mit der Begründung abgelehnt wenn ich ausziehe ist die Wohnung kein geschütztes Vermögen mehr. Das Amt sagt ich muss meine Wohnung verkaufen und eine größere Wohnung kaufen dies muss aber Zeitgleich geschehen sonst bin ich ich vom Leistungsbezug gestrichen und somit auch nicht mehr versichert. Das ist aber in der Praxis nicht möglich ich kann nicht heute vrkaufen und morgen eine neue Wohnung haben.

Ich hatte einen Anwalt eingeschalten der mit dem Amt zu verhandeln versucht hat jedoch ohne Erfolg. Jetzt versuch ich schon seit über einem halben Jahr meine Wohnung zu verkaufen aber in Zeiten der Wirtschaftkrise ist keiner scharf drauf eine 1 Zimmer Wohnung zu kaufen. Ich kann auch mit dem Preis nicht sehr runter gehen da ich ja das Kapital brauche um eine neue Wohnung zu kaufen und da war es schon schwer genug eine Bank zu finden die einem überhaupt einen Kredit gewähren würde.

Ich hoffe immer noch das ich eine Lösung finde schnell umziehen zu können da es lagsam wirklich menschen unwürdig ist in so einer kleinen Bude zu hausen. Wäre toll wenn jemand einen Rat für mich hätte.
LG
Marina
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: zu zweit inn 33m² und kein Umzug möglich

#2

Beitrag von Günter »

Willkommen marina84,

würdest du auch in eine Mietwohnung ziehen?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
marina84
Benutzer
Beiträge: 5
Registriert: Di 17. Feb 2009, 09:40

Re: zu zweit inn 33m² und kein Umzug möglich

#3

Beitrag von marina84 »

Hallo,
ja klar das wäre natührlich am besten aber wie soll das gehen?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: zu zweit inn 33m² und kein Umzug möglich

#4

Beitrag von Günter »

Mein Gedanke ist folgender

Du läßt dir von Maklern realistischen Angebote für die Wohnung erstellen.

Erstellst eine genaue Aufstellung des Kaufpreises einschl. Zinsen Makler- Notar- Grundbuch- .... Kosten.


RZ 12.37
3.6
Unwirtschaftlichkeit / Besondere Härte
(1) Die Verwertung von Sachen und Rechten ist nicht offensichtlich unwirtschaftlich, wenn im Ergebnis unter Berücksichtigung der Ver-wertungskosten der Verkehrswert nur geringfügig (bis 10 %) unter dem Substanzwert (Summe der eingezahlten Beträge) liegt. Zukünf-tige Gewinn-/Renditeaussichten können nicht berücksichtigt wer-den.
in den Lösungen unter Sonderfall
Im regionalen Bereich besteht zur Zeit Marktsätigung; das Grundstück ist objektiv derzeit nicht zu verkaufen; dann kommt für die Verwertung nur eine Be-leihung in Betracht, falls dies zumutbar ist.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... moegen.pdf


Beleihung wird nicht möglich sein. Also Angebot Umzug in Mietwohnung, Vermietung der Wohnung , Anrechnung des Einkommens aus Vermietung gemäß §11 SGB II.
RZ 11.51
(1) Sofern Einkommen aus Vermietung und Verpachtung nachgewiesen wird, liegt die Vermutung nahe, dass zu berücksichtigendes Vermögen vorhanden ist. Die Verwertung des Vermögens ist vorrangig vor einer Berücksichtigung des Einkommens aus Vermietung oder Verpachtung des Vermögensgegenstandes.

Ist der Vermögensgegenstand vorrangig zu verwerten, ist die Verwertung aber nicht sofort möglich oder bedeutete für den EHBeine besondere Härte, gelten die nachfolgenden Hinweise auch für die Berechnung des Darlehens nach § 23 Abs. 5 SGB II.
(2) Bei der Vermietung von Räumen ist der Überschuss der Einnahmen über die mit ihrer Erzielung verbundenen notwendigen Ausgaben als Einkommen anzusetzen.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... kommen.pdf


Mit Sicherheit wirst du einen Anwalt benötigen und das ganze über eine eA beim Sozialgericht durchkämpfen müssen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
marina84
Benutzer
Beiträge: 5
Registriert: Di 17. Feb 2009, 09:40

Re: zu zweit inn 33m² und kein Umzug möglich

#5

Beitrag von marina84 »

Hey danke wirklich. Ich verstehe zwar kein Wort aber das ist ja meistens ganz gut ich druck das alles aus und übergebe es meinem Anwalt. Danke für die Hilfe kämpfen muss ich das war mir klar.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: zu zweit inn 33m² und kein Umzug möglich

#6

Beitrag von Koelsch »

Da bin ich im Moment noch was ratlos. Natürlich geht ein "zeitgleiches Umtauschen" bisherige Wohnung in neues Eigenheim nicht. Ich weiß auch nicht, wie die ARGE das rechtlich darstellen würde. Auf solch eine Konstruktion lass Dich bitte nur ein, wenn die ARGE Dir das vorher schriftlich zugesichert hat, dass sie das anerkennt.

:never: Jetzt muss meinereiner hier auch noch denken - also bitte etwas Geduld, das braucht bei älteren Herren seine Zeit. :never:

Mann, kaum bettelt man um etwas Zeit, da kommt "Günter ohne h" und präsentiert einen Vorschlag, also sofort denken. :heul:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
marina84
Benutzer
Beiträge: 5
Registriert: Di 17. Feb 2009, 09:40

Re: zu zweit inn 33m² und kein Umzug möglich

#7

Beitrag von marina84 »

Hallo Koelsch,
Ja das ist alles sehr verwirrend aber ich rede über dieses Thema mit der arge nicht mehr mein Anwalt hat alle Gespräche bezüglich meiner Wohnsituation zu führen. Ich mache sowieso nichts bevor ich es schriftlich habe.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: zu zweit inn 33m² und kein Umzug möglich

#8

Beitrag von Günter »

Warte ich bin ja noch nicht fertig

Worauf ich hinaus will ist folgender Weg.

Wenn du nicht mindestens 70 % des Kaufpreises (einschl. aller Nebenkosten) erzielen kannst - du weißt vor Gericht und auf hoher See .... - Antrag auf eA, bis zum Hauptverfahren die ARGE zu verpflichten das ALG II als Darlehen zu gewähren, und den Umzug, Wohnungsbeschaffungskosten, Kaution zu übernehmen. Gleichzeitig musst du aber 3 Angebote für angemessene Mietwohnungen besorgen.

Und parallel Klage unter Bezug auf die Härtefall-Reglung einreichen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
marina84
Benutzer
Beiträge: 5
Registriert: Di 17. Feb 2009, 09:40

Re: zu zweit inn 33m² und kein Umzug möglich

#9

Beitrag von marina84 »

Hallo Günter,
ok hab ich das jetzt richtig verstanden ich klage gegen das Amt weil ich für meine Wohnung nicht mindestens 70% bekomme und ziehe aber gleichzeitig schon in eine Mietwohnung dei mir das Amt als "Darlehen" zahlen muss. ok dann ist klar das heißt aber das Gericht muss mir aufjedenfall recht geben sonst sitz ich auf den Kosten.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: zu zweit inn 33m² und kein Umzug möglich

#10

Beitrag von Koelsch »

Ich hab mir Günters Vorschlag jetzt auch mal durch den Kopf gehen lassen. Wenn der mögliche Verkaufspreis derzeit tatsächlich und nachweislich so miese ist, dann erscheint der Weg gangbar. Anwalt ist bei dieser Sache aber unbedingt zu empfehlen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: zu zweit inn 33m² und kein Umzug möglich

#11

Beitrag von Günter »

Richtig, es ist ein Risiko. Aber was hast du zu verlieren? Die ARGE verlangt so oder so die Verwertung und den Verzehr des Vermögens, wie hoch würde denn der Kaufpreis liegen?

Du kannst meiner Meinung nach nur gewinnen. Geh ich recht, dass 84 dein Geburtsjahr ist? ich frage nur wegen des Freibetrags. Die Wohnung könnte auch der Altersvorsorge dienen, aber da muss ein Jurist ran.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Antworten

Zurück zu „Kosten der Unterkunft (KdU) - ALG II/Hartz IV“