Unterkunftskosten für Auszubildende

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
susanne
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Unterkunftskosten für Auszubildende

#1

Beitrag von susanne »

Hallo an Alle,

Ihr habt mir schon oft mit guten Ratschlägen weitergeholfen, deshalb wende ich mich mit einem neuen Problem an Euch.
Meine 19-jährige Tochter wohnt bei uns.
Sie studiert und erhält 422,- Euro Bafög.
Sie hat einen Antrag auf Zuschuss für Unterkunftskosten gestellt.
Normal steht ihr ein Anteil von 240, 18 Euro zu, in dem Bafög sind aber nur ein Teil von ca. 44,00 Euro enthalten, also müsste das Jobcenter doch den Rest übernehmen.
Die Absage kam ohne eine rechnerische Grundlage und ist mir nicht nachvollziehbar.

Wer kann mir weiterhelfen und kennt sich mit der Berechnung aus???

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
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kleinchaos
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Re: Unterkunftskosten für Auszubildende

#2

Beitrag von kleinchaos »

JC rechnet so:
422€ Bafög
184€ KG
= 606€ Einkommen Tochter

Bedarf Tochter: 287€ + 240€ Miete = 527€ Bedarf Tochter. Somit liegt sie über dem ALG2-Regelbedarf und ist raus aus der BG.
Ein Wunder, dass euch der ihren Bedarf übersteigende Teil nicht als Einkommen angerechnet wird.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
susanne
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Re: Unterkunftskosten für Auszubildende

#3

Beitrag von susanne »

Ja, aber es gibt doch sicher auch einen Freibetrag bei Bafög!
Oder nicht?
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Koelsch
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Re: Unterkunftskosten für Auszubildende

#4

Beitrag von Koelsch »

Die Tochter fällt nach meiner Meinung komplett aus Eurer BG heraus und dürfte überhaupt nicht mehr berücksichtigt werden.

Der fiktive Bedarf der Tochter ist ja, wie im Bescheid angegeben:

€ 527,18 Gesamtbedarf Tochter
€ 422,00 erhält sie als BAföG
€ 184,00 erhält sie als Kindergeld
078,82 ist also die Bedarfsüberdeckung - und nur dieser Betrag kann auf Euer ALG II angerechnet werden, da liegt nach meiner Meinung der Fehler des JC

Deine Tochter sollte aber bitte einen Antrag auf Wohngeld stellen, schau mal hier unter Pkt. 3
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
susanne
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Re: Unterkunftskosten für Auszubildende

#5

Beitrag von susanne »

Srry, wir haben 2 Töchter.
Unsere Studentin ist in der Berechnung nicht mehr mit drin.
Habe die Berechnung nur wegen des Mietanteils mit beigelegt.
Das war mein Fehler! Aber wie sieht es denn mit dem Urteil AZ L 9 AS 215/07 ER aus.
Das besagt doch, dass bei 240,- Euro Mietanteil, davon 49,- Euro vom Bafög dann
191,- Euro übernommen werden müssen.
Oder liege ich da falsch?
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kleinchaos
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Re: Unterkunftskosten für Auszubildende

#6

Beitrag von kleinchaos »

Die Studi-Tochter erhält doch aber auch Kindergeld. Und ist mit dem Bafög aus ALG2 raus. Sie muss euch also praktisch ihren rechnerischen Mietanteil zahlen. Und wie Kölsch schon schrieb: sie kann Wohngeld beantragen
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Koelsch
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Re: Unterkunftskosten für Auszubildende

#7

Beitrag von Koelsch »

Ich schau mir den Beschluss nachher mal genauer an.
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Koelsch
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Re: Unterkunftskosten für Auszubildende

#8

Beitrag von Koelsch »

An was für einer Hochschule studiert die Tochter?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
quinky
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Re: Unterkunftskosten für Auszubildende

#9

Beitrag von quinky »

NEIN, die Tochter ist NICHT aus der BG heraus!
Mit Wohngeld voraussichtlich schon, aber so nicht

1. Regelsatz ist 291€!! nicht 287€
Mietanteil ist 240€ = 531€ Gesamtbetrag

Einkommen
422€ Bafög minus 20% vom Baföghöchstbetrag als Freibetrag(liegt mir im Augenblick nicht vor = ca. 116€) = ca. 310€ übrig
184€ Kindergeld MINUS 30€ Versicherungspauschale (sie ist volljährig) = 154€

Es besteht eine Unterdeckung, die vom Jobcenter übernommen werden muss!

Einzig zu klären ist noch der Freibetrag vom Bafög!

Gruß
Ernie
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angel6364
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Re: Unterkunftskosten für Auszubildende

#10

Beitrag von angel6364 »

http://www.hamburg.de/fa-sgbii-kap03-22 ... ueler.html

Hier steht einiges zum Thema.
Danach sind auch 20 % vom Bafög als zweckbestimmte Einnahme anrechnungsfrei.
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Koelsch
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Re: Unterkunftskosten für Auszubildende

#11

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, quinky hat das richtig erfasst, hier besteht ein Anspruch.
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Re: Unterkunftskosten für Auszubildende

#12

Beitrag von Koelsch »

Das Hess. LSG sieht das noch anders, die gehen davon aus, dass beim Einkommen und Bedarf überhaupt nicht auf das SGB II zurück zu greifen ist.

Da wird einfach gerechnet:

Im BAföG sind € 44,00 (? :ka: ) für Miete enthalten.

Der Anteil hier in der Wohnung beträgt, ca. € 240,00 minus die genannten€ 44., also sind € 196 zu übernehmen.
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susanne
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Re: Unterkunftskosten für Auszubildende

#13

Beitrag von susanne »

Ja, und da ich in Hessen wohne und meine Tochter an einer Universität studiert,
müsste der Betrag doch auch nach dem hessischen Urteil berechnet werden.
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Koelsch
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Re: Unterkunftskosten für Auszubildende

#14

Beitrag von Koelsch »

susanne hat geschrieben:Ja, und da ich in Hessen wohne und meine Tochter an einer Universität studiert,
müsste der Betrag doch auch nach dem hessischen Urteil berechnet werden.
Dann hat das Urteil (genauer der Beschluss) sicher große Bedeutung.

Ich stell mal in den nächsten Tagen (vermutlich morgen noch) hier einen Vorschlag für einen Widerspruch ein.
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Re: Unterkunftskosten für Auszubildende

#15

Beitrag von susanne »

Oh, das wäre super!!!
Vielen Dank Koelsch, ich erwarte dann deinen Vorschlag und wünsche Dir schon mal frohe Weihnachten!
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Koelsch
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Re: Unterkunftskosten für Auszubildende

#16

Beitrag von Koelsch »

Da wird nicht viel drin stehen, denn wir wissen vom Jobcenter ja auch sehr wenig. Der Widerspruch wird im Wesentlichen rein fristwahrend sein, da der Bescheid nicht ausreichend begründet ist.
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Lilith
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Re: Unterkunftskosten für Auszubildende

#17

Beitrag von Lilith »

Im BAföG sind € 44,00 (? :ka: ) für Miete enthalten.
49 € sind's nach § 13 BaföG.
minus 20% vom Baföghöchstbetrag als Freibetrag(liegt mir im Augenblick nicht vor = ca. 116€) =
20 % von 597 € (Bafög nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2) = 119,40 €, die von den 422 € Bafög abgesetzt werden müssen

Es ergibt sich ganz klar ein KdU-Zuschuss für die Tochter. Ich würde die Berechnung für die Tochter vom JC anfordern, um die Richtigkeit des ablehnenden Bescheids überhaupt prüfen zu können (Einkommens- und Bedarfsberechnung der vom Alg II ausgeschlossenen Auszubildenden zur Ermittlung des KdU-Zuschusses - es gibt definitiv solch eine Berechnung).

LG Lilith
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Koelsch
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Re: Unterkunftskosten für Auszubildende

#18

Beitrag von Koelsch »

Danke Lilith, das spart mir die "Sucherei" nach dem KdU Satz. Genau so wie Du es schriebst hatte ich mir das auch gedacht, daher der Widerspruch ganz kurz und schmerzlos:
Gegen Ihren Bescheid vom 20.12.2011 lege ich Widerspruch ein. Eine Begründung des Widerspruchs kann erst erfolgen, wenn Ihrerseits eine nachvollziehbare Berechnung des Ablehnungsbescheids erfolgt. Das Ankreuzen eines Kästchens ohne jede Berechnung erfüllt sicherlich nicht die Anforderungen, die an die Begründung eines Verwaltungsakts zu stellen sind.
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Re: Unterkunftskosten für Auszubildende

#19

Beitrag von susanne »

Hallo,
ich brauche nach der heutigen Post noch einmal dringend Hilfe.
Dieser Bescheid lag heute im Briefkasten.
Meine Frage ist: wo kommen die 36,82 EURO her.
Ist das etwa ein Betrag vom Bafög von meiner älteren Tochter?
Ich dachte, das Bafög steht allein meiner Tochter zur Verfügung und darf nicht bei meinem Einkommen mit dazu berechnet werden, auch wenn sie einen Überhang hat.
Ich werde noch verrückt-bedeutet das wieder Widerspruch einlegen?

Danke für weitere Hilfe!!!
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Re: Unterkunftskosten für Auszubildende

#20

Beitrag von Koelsch »

Immer ruhig, ich sehe auch nicht, woher die kommen. Also Widerspruch. Ein Satz (aber mit dem Zauberwort Widerspruch darin), woher kommt der Betrag????
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Re: Unterkunftskosten für Auszubildende

#21

Beitrag von susanne »

Ja, Koelsch, ich versuche ja ruhig zu bleiben, aber wenn ich mir vorstelle, dass ich noch weitere 3 Monate
ohne den Mietzuschuss und sogar mit Kürzungen auskommen soll, dann ärgert mich das schon sehr.
Bei uns ist es auch unmöglich, einen Termin beim Jobcenter zu bekommen, zumal ich auch berufstätig
bin, also erledige ich die Sachen lieber schriftlich.
Aber so langsam verstehe ich die Berechnungen überhaupt nicht mehr.
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Koelsch
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Re: Unterkunftskosten für Auszubildende

#22

Beitrag von Koelsch »

Schriftlich ist eindeutig besser, dann hast Du was in der Hand.

Natürlich ist das extrem ärgerlich, und deren Rechnung verstehen, das ist oftmals irgendwas zwischen nicht so einfach und unmöglich.
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Re: Unterkunftskosten für Auszubildende

#23

Beitrag von susanne »

Hallo,
ich wollte mich noch mal zurückmelden.
Heute habe ich, Dank Eurer Hilfe, einen positiven Bescheid erhalten.
Unterkunftskosten werden für meine Tochter bezahlt.
Vielleicht kann noch mal jemand über die Berechnung gucken, ob das so o.k. ist.

Vielen lieben Dank!!!
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Koelsch
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Re: Unterkunftskosten für Auszubildende

#24

Beitrag von Koelsch »

Wieviel zahlen die denn? Diese € 82,58 (die ich ohnehin nicht nachvollziehen kann, nach meiner Rechnung wären es € 120,40)?

Nach meiner Rechnung sind die korrekt berechneten € 191,04 auszuzahlen, für eine Begrenzung auf den ungedeckten fiktiven Bedarf an Leistungen zum Lebensunterhalt finde ich im Gesetz keine Grundlage.

Warte mal ab, ob irgend jemand noch eine Idee hat, was ich übersehen hab.
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Lilith
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Re: Unterkunftskosten für Auszubildende

#25

Beitrag von Lilith »

Nach dem BSG wird bei der Errechnung des KdU-Zuschusses eine Einkommens- und Bedarfsberechnung nach dem SGB II vorgenommen; 20 % Absetzbetrag für Ausbildung vom Bafög und 30 € Versicherungspauschale wurden hier vom Jobcenter berücksichtigt.

Ich komme auch auf 82,58 €.


Zur Berechnung:

Die 47 € Wohnkostenanteil sind in den 422 € Bafög bereits enthalten, also wären es 302,60 € anrechenbares Bafög und 154 € anrechenbares Kindergeld. Gesamt: 456,60 € zu berücksichtigendes Einkommen

Der Regelbedarf beträgt 299 €, sie wohnt ja zu Hause; der KdU-Anteil beträgt 240,18 €. Gesamtbedarf: 539,18 €

539,18-456,60=82,58 € ungedeckte Kosten der Unterkunft und Heizung, also Zuschuss nach § 27 SGB II in dieser Höhe.

Gedeckelt wäre die Höhe auf angemessenen, also anerkannten KdU-Anteil der Tochter minus 49 € Wohnkosten im Bafög.

LG Lilith
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