Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Dann auch darauf im Widerspruch hinweisen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Widerspruch ? ... ich denke ich soll Klage einreichenKoelsch hat geschrieben:Dann auch darauf im Widerspruch hinweisen.
Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Ja, hab ich übersehen, Klage ist angesagt.
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Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Auftrag zur Klage inkl. PKH-Antrag sind seid gestern bei meiner Anwältin
Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
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- marsupilami
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Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Da ich gerade am Weiterbewilligungsbescheid sitze und meine "erhöhten Stromkosten" angeben will (als Betriebsbedarf in der EKS) habe ich im www recherchiert wie hoch der Betrag für Strom im Regelbedarf ist.Koelsch hat geschrieben:Herzallerliebst aber finde ich die Berechnung der Stromkosten. Ich frage mich, wo es denn steht, dass hier auf den Durschschnittsverbrauch abzustellen ist. Aber selbst dann, eigentlich viel besser, dann steht also fest, der durchschnittliche 2-Personenhaushalt verbraucht im Monat € 85,85 an Strom. Im Regelsatz aber ist dafür nur € 56 vorgesehen, das heißt also, hier wird durch das JobCenter "amtlich" festgestellt, wir haben dort einen erheblichen, regelmäßigen Mehrbedarf - und der ist, so sagt es z.B. das BVerfG entsprechend auch durch das JC abzudecken.
Daraufhin stieß ich auf folgende Seite http://www.erwerbslos.de/component/cont ... 55-53.html und dort ist eine PDF hinterlegt wo steht, das für Strom (pro Person bei einer 2-BG) 27,98 € gerechnet werden.
Demnach habe ich meinen Stromabschlag in Höhe von 101 € monatlich um 55,96 € (2 x 27,98 €) gekürzt und 45,04 € in die EKS eingetragen.
Wenn ich denen da jetzt die PDF beifüge und darauf verweise, sollte das doch ok sein, oder ?
Oder sie sollen mir doch bitte die von Ihnen im Widerspruchsbescheid anerkannten (höheren) Beträge mal erklären.
Liebe Grüße
Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Guck mal, ob der Betrag mit dem hier übereinstimmt http://www.alg-ratgeber.de/bundesweit-f ... 14954.html, wenn ja, ist das in Ordnung wie Du rechnest, sonst Beträge evtl. etwas anpassen. Bitte bedenk, Ihr seid eine BG, also hat jeder nur 90% "Strom"
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Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Wieso nur 90 % ? ... Die Liste, wo ich die 27,98 € gefunden habe ist unterteilt in Alleinstehende (31,01 €), Partner (jeweils 27,98 €) Kind 18-24 J. (24,78 €) ect.Koelsch hat geschrieben:Bitte bedenk, Ihr seid eine BG, also hat jeder nur 90% "Strom"
NACHTRAG: ich habe gerade festgestellt, das ich genau die Liste, die Du hier verlinkt hast, ausgedruckt habe (als Berechnungsbeleg für die EKS)
Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
OK, dann gilt der "Partnersatz"
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Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Es geschehen noch Wunder.
Gestern hatte mein GöGa Post von der Anwältin (die Anfang des Jahres Untätigkeitsklage eingereicht hat).
Sein Überprüfungsantrag vom 8.4.2014 wurde nun endlich mal entschieden.
Ich hänge euch die 4 Seiten mal an
Gestern hatte mein GöGa Post von der Anwältin (die Anfang des Jahres Untätigkeitsklage eingereicht hat).
Sein Überprüfungsantrag vom 8.4.2014 wurde nun endlich mal entschieden.
Ich hänge euch die 4 Seiten mal an
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Na also, geht doch
Ich hab jetzt nicht nachgerechnet, ob das alles so stimmt, ich denke, das mach die Anwältin.
Ich hab jetzt nicht nachgerechnet, ob das alles so stimmt, ich denke, das mach die Anwältin.
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- marsupilami
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Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Wenn ich das richtig interpretiere, leidet der Kämmerer jetzt unter Haarausfall.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Wenn ich richtig gerechnet habe, werden 657,01 € nachgezahlt. Wenn man sich mal vorstellt - dieser Betrag hat in den Jahren zuvor gefehlt! Insofern nur leichte Freude.
Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Das habe ich auch rausOlivia hat geschrieben:Wenn ich richtig gerechnet habe, werden 657,01 € nachgezahlt. Wenn man sich mal vorstellt - dieser Betrag hat in den Jahren zuvor gefehlt! Insofern nur leichte Freude.
Was mich jetzt noch ein bissel irritiert ist, das die ja noch ein paar € zurück haben wollen vom letzten BK Guthaben (Zufluss 11.2015) ... ich finde das wieder nirgends abgezogen (die Summe die gefordert wird = 181,72 €).
Ich hab jetzt den ganzen Nachmittag damit verbracht für die Anwältin eine Liste zu erstellen, wann er welche Zahlung und in welcher Höhe gemacht bzw. bekommen hat (Miete, BK-Guthaben, KV+PV, GruSi und Rente), denn soweit ich weis zahlt GruSi im voraus und RV zum Ende des Monats und da wurde natürlich die "Rentenanpassung" immer mal 1 Monat vorher vorgenommen ... wollt ihr die Liste mal sehen ?
- marsupilami
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Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Nein, Danke.
Mir gruselt eh schon.
D.h., ich hab das Früchten schon gelernt!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Du hast Recht, das gibt "sehr hübsche" Konstellationen, weil eben Rente/Grusi am Ende des Monats ALG II aber am Anfang gezahlt wird. Ich kann mir vor meinem inneren Auge vorstellen, wie schön das aussieht
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Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Wie überbrücken eigentlich Grusi-Empfänger den fehlenden Monat beim Übergang? Gibt es da eine Lösung?
Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Die "Überbrückung" zahlte bei mir das Gruselamt.. Und pst pst pst..... wurde nicht nachträglich zurückgefordert
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Wie ist denn das jetzt eigentlich mit dem JC ... müss(t)en die nicht auch die tatsächlichen Kosten anerkennen, wenn das GruSi Amt das tut ?
Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Jein, aber es ist ein sehr starke Argument für Anwältin in der Richtung zu argumentieren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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