Selbstverständlich gibt es den
§ 10 SGBII, der widerspricht jedoch dem
§ 2 SGBII.
BEIDE § sind NICHT kompartiebel, hier hat der Gesetzgeber sich ein Eigentor geschossen. Beide § sind für JEDEN Menschen unmöglich gleichzeitig zu befolgen!!!
WENN man den
§ 10 befolgt, verstösst man gegen
§ 2 SGBII und wird bestraft
WENN man den
§ 2 befolgt, verstösst man gegen
§ 10 SGBII und wird bestraft
Der höherwertige § ist
§ 2 SGBII, da er früher gesetzliche Verpflichtungen verlangt, das kann der spätere § 10 nicht aufheben!!!
Gruß
Ernie
P.S.
WENN der SB auf den § 10 verweisen will, würde ich genau diese Argumentation bringen