Bildungsgutschein

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marsupilami
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Re: Bildungsgutschein

#26

Beitrag von marsupilami »

Als juristischer Laie betrachte ich solche Wortklaubereien immer sehr oberflächlich - zugegeben.

Aber ist es nicht egal, ob die Bezahlung einer Fort-/Weiterbildung aus dem Versicherungs- oder aus dem Steuertopf kommt?
Letztendlich zahlt "DER STAAT" - und damit muss es egal sein, ob soz.vers.pfl. Beschäftigung angestrebt wird oder die Aufrechterhaltung bzw. Ausweitung der Selbstständigkeit - es geht doch einfach um die zukünftige Minderung der staatlichen Leistungen.

Hauptsache, das Mensch verdient genug / macht ausreichend Umsatz, um seinen kompletten Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Wenn dann auch noch ein paar Euronen für den Steuersäckel abfallen, ist dieses sehr wünschenswert.
Denn dann werden die vorher gemachten "Schulden" - die Kosten der Fort-/Weiterbildung - doch auch "getilgt".

Oder ist das jetzt für Juristen zu einfach?
Signatur?
Muss das sein?
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friys
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Re: Bildungsgutschein

#27

Beitrag von friys »

#26 "... Wortklauberei ... [...] Aber ist es nicht egal, ob die Bezahlung einer Fort-/Weiterbildung aus dem Versicherungs- oder aus dem Steuertopf kommt?"

Für den "Auszubildenden" schon, nicht aber für den "Zahler". Die pedantisch enge Auslegung der Worte ermöglicht es der einen Behörde die Kosten von Förderprogrammen auf eine andere zu verlagern.
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kleinchaos
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Re: Bildungsgutschein

#28

Beitrag von kleinchaos »

Da die BA ja auch mit Steuergeldern finanziert wird ist es fast egal woher. Jedoch muss man unterscheiden zwischen Anspruch bei ALG1 und Ermessen bei ALG2. So manche Förderung ist momentan bei ALG2 eher zu machen als bei ALG1.
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