Zahnersatz - aber ALLERGIE bei Material der Regelversorgung

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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Wubru
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Zahnersatz - aber ALLERGIE bei Material der Regelversorgung

#1

Beitrag von Wubru »

Ich hab mal ne Frage an die kompetenten Leute hier.
Thema zahnersatz... Krankenkasse zahlt nun den doppelten Festzuschuss, wie erwartet. Aber mein Eigenanteil soll dennoch über 1500 Euro sein :never:
Die Regelversorgung kommt aber für mich nicht in Frage, da nachgewiesene Allergien auf standardisierte Materialien (Kobalt) im Zahnersatz drin sind.
Wie kann ich das denn nun bei der KK argumentieren?
Die verweisen mich vorsorglich schon auf ihre Seite, wo man Dentallabore vergleichen kann ... nützt mir ja nix...alle anderen Labore verwenden ja auch das Zeugs...
Arztbrief vom kürzlich erfolgten Allergietest lag auch beim Härtefallantrag bei. Also müssten die davon wissen.
Die Frage ist nur...kennen die die Inhaltsstoffe der Regelversorgung? Was würdet ihr tun?

Derweil hab ich folgendes noch gefunden. Die Antwort der Bundesregierung auf eine "kleine Anfrage" der LINKEN
Aus der Festlegung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist
eine Erstattungspflicht der Krankenkassen nicht abzuleiten.
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung und in der Antwort zu Frage 1
dargestellt, haben die Festzuschussregelungen zur Folge, dass gesetzlich Versicherte
die zusätzlichen Kosten durch eine nachgewiesene Allergie grundsätzlich
selbst zu tragen haben.
In Härtefällen werden nach § 55 Absatz 2 SGB V die Mehrkosten durch eine
nachgewiesene Allergie (Nummer 14 der Zahnersatz-Richtlinie) nach Auskunft
des GKV-Spitzenverbandes in aller Regel von den Krankenkassen getragen.
Zu
beachten ist allerdings, dass die Krankenkassen die Mehrkosten nur insoweit
übernehmen, als darin keine Mehrkosten für Edelmetalllegierungen enthalten
sind.
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topas
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Re: Zahnersatz - aber ALLERGIE bei Material der Regelversorg

#2

Beitrag von topas »

Hallo Wubru,

Du kannst Deine Metall Allergie nur durch einen Epikutan-Tests feststellen lassen, beim Hautarzt z.B.

Leider sind diese Tests nicht so zuverlässig, aber in so einem Fall übernimmt die Kasse dann die Mehrkosten.

Übriges wenn Du 1500€ zuzahlen sollst, bekommst Du wahrschelich nicht das "Kassenmodell" falls ich mich mal so ausdrücken darf.

Eigentlich ist das im SGB 2/12 alles frei, etwas salopp ausgedrückt.

GrußTopas
venceremos
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marsupilami
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Re: Zahnersatz - aber ALLERGIE bei Material der Regelversorg

#3

Beitrag von marsupilami »

Also wenn ich Wubru recht verstanden habe, ist der Allergie-Test bereits durch und bestätigt.

Und daraufhin hat sie aufgrund der Härtefall-Regelung bereits doppelten Zuschuß bekommen.


Trotzdem bleibt sie bisher auf einem Eigenanteil in besagter Höhe sitzen und sucht nach einer Möglichkeit, den zu reduzieren oder gar ganz zu vermeiden.
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Muss das sein?
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tigerlaw
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Re: Zahnersatz - aber ALLERGIE bei Material der Regelversorg

#4

Beitrag von tigerlaw »

Hallo Wubru,

da scheint Koelsch schon etwas recht zu haben: Es sieht nicht optimal aus, ich habe mal mit den Stichwörtern "Zahnersatz regelversorgung allergie" in NOMOS-Online gesucht und einige Urteile/Beschlüsse gefunden:

LSG Bayern, L 4 KR 84/04 (Provisorien auf keinen Fall; und auch einen "Porsche Cayenne" braucht die Kasse nicht zu übernehmen [Frage: WIe gesichert sind die Allergie-Werte?])

LSG Bayern, L 4 B 480/08 KR ER (beachte am Ende:
... Dass die Regelversorgung nicht ausreichend sein sollte, wird zwar durch das Behaupten von Allergien begründet, der Allergieausweis bestätigt jedoch nicht, dass nur eine Versorgung mit Vollkeramik möglich ist. ...
)

LSG SAchsen-Anhalt, L 1 KR 87/10, kann Dir mehr Hoffnung geben!

Das Urteil des LSG S-A findest Du auch in sozialgerichtsbarkeit.de, die anderen beiden über den Gockel!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Wubru
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Re: Zahnersatz - aber ALLERGIE bei Material der Regelversorg

#5

Beitrag von Wubru »

EpiTest wurde durchgeführt und auch mit entsprechendem Arztbrief der Hautärztin belegt (nach Verordnung blabla)...

Tiger, vielen Dank...das schau ich mir in Ruhe an.

Das Blöde ist, Kobalt ist in so ziemlich allen Prothesendingern drin...also hochgold, damit keine minderen Legierungen drin sind und Vollkeramik. Ich frag aber bei der ZÄ noch mal nach...
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Re: Zahnersatz - aber ALLERGIE bei Material der Regelversorg

#6

Beitrag von kleinchaos »

Ansonsten beim JC Antrag auf einmalige Leistung stellen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Zahnersatz - aber ALLERGIE bei Material der Regelversorg

#7

Beitrag von Wubru »

huhuu kc... bin in der Grusi... gibts das da auch? Ist sicher ein Darlehen oder?
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Re: Zahnersatz - aber ALLERGIE bei Material der Regelversorg

#8

Beitrag von kleinchaos »

Darlehen würd ich nicht annehmen. Und ja, das gibts auch bei GruSi, dort sogar noch eher als bei SGB2, was ja eigentlich nur ne Übergangszeit abdecken soll
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Re: Zahnersatz - aber ALLERGIE bei Material der Regelversorg

#9

Beitrag von kleinchaos »

Schau mal hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__31.html
Ich denke mal, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist
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Wubru
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Re: Zahnersatz - aber ALLERGIE bei Material der Regelversorg

#10

Beitrag von Wubru »

könnte man versuchen :kopfkratz:
Danke
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Zahnersatz - aber ALLERGIE bei Material der Regelversorgung

#11

Beitrag von Mr-Doc »

Da ich mich selbst damit beschäftigen mußte kann ich dir das ganze Top aktuell sagen :)

Entscheidend ist wie dich die Krankenkasse einstuft, ob du 100% bekommst oder ob du ein Härtefall bist (nachfragen)

Beim Härtefall ist ganz klar die KK muß sämtliche Kosten der Regelversorung übernehmen ! (Eigenanteil 0)

So was sind aber Regelfall Leistungen:

Regefallleistung liegt dann vor wenn der Zahnarzt nach BEMA abrechnet (auf den Heilkostenplan gucken) und keinerlei GOZ kosten ansetzt

Ebenfalls darf er nur NEM Material verwenden und nur die vorderen 4 Zähne verblenden !

Ich vermute mal der Zahnarzt möchte in wirklichkeit kein NEM verwenden sondern Paladium oder so genanntes Gold Lite

Solltest du nachweißlich auf Kobald reagieren, kommt für dich nur Zirkon (Keramik) in Frage aber auch hier müssen die Kosten übernommen werden

Es kann also definitiv nicht sein das du auf Kostensitzenbleist !

Wenn du doch auf Kosten sitzenbleiben sollst, dann versucht eigentlich der Zahnarzt dich übern Tisch zu ziehen (ich hab nach 10 Zahnärzten endlich einen gefunden der Bereit war nach BEMA abzurechnen)
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marsupilami
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Zahnersatz - aber ALLERGIE bei Material der Regelversorgung

#12

Beitrag von marsupilami »

Ich vermute mal, daß man dieses Thema löschen kann und das Posting an sich bei Wubru's Frage hier:
http://www.alg-ratgeber.de/f50t10992-za ... rgung.html
anhängen kann.

Zumindest aber sollte ein aussagefähiges Thema oben drüber und nicht nur 1 Punkt.
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Koelsch
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Re: .

#13

Beitrag von Koelsch »

Wenn ich mal wüsste, wie man da ein Thema drüber bekommt? :ka:

Das wird noch was dauern, bis ich da durch gestiegen bin.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Zahnersatz - aber ALLERGIE bei Material der Regelversorg

#14

Beitrag von Günter »

War mein Fehler, ich habe beim Zusammenführen der beiden Themen geschlampt. :verlegen:


Um dem Kind wieder einen Namen zu geben musst du nur den ersten Beitrag ändern und die Überschrift NEU EINFÜGEN.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Wubru
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Re: Zahnersatz - aber ALLERGIE bei Material der Regelversorg

#15

Beitrag von Wubru »

Mr-Doc hat geschrieben:Da ich mich selbst damit beschäftigen mußte kann ich dir das ganze Top aktuell sagen :)
Entscheidend ist wie dich die Krankenkasse einstuft, ob du 100% bekommst oder ob du ein Härtefall bist (nachfragen)

Härteanfallantrag war durch und die KK schrieb in den Heil-und Kostenplan einen Betrag von 958,80 Festzuschuss (doppelt) Kreuz ist gemacht bei Härtefall.

Beim Härtefall ist ganz klar die KK muß sämtliche Kosten der Regelversorung übernehmen ! (Eigenanteil 0)

Regelversorgung ist mir ja klar. Aber aufgrund der Allergien bin ich eben kein Regelfall mehr!

So was sind aber Regelfall Leistungen:

Regefallleistung liegt dann vor wenn der Zahnarzt nach BEMA abrechnet (auf den Heilkostenplan gucken) und keinerlei GOZ kosten ansetzt

Was ist nun BEMA? Ok, schau ich gleich nach.
Bei "zahnärztliches Honorar BEMA" steht 29,53 und bei "zahnärztliches Honorar GOZ 436,00
Die Material-udn Laborkosten belaufen sich auf 2055,- Euro.
Zirkon ist bei mir wohl schwierig, weil ich dafür zu kurze ZÄhne hab. Wenn das Metall rausgelassen wird, muss man die gesunden Zähne MEHR beschleifen. Palladium will sie NICHT verwenden. Und in den NEM-Legierungen ist eben überall das Kobaltmolybdän drin :ka:


Ebenfalls darf er nur NEM Material verwenden und nur die vorderen 4 Zähne verblenden !

Ich vermute mal der Zahnarzt möchte in wirklichkeit kein NEM verwenden sondern Paladium oder so genanntes Gold Lite

Eine höherwertige keramikverblendete Goldlegierung, wo eben kein Kobalt drin ist.

Solltest du nachweißlich auf Kobald reagieren, kommt für dich nur Zirkon (Keramik) in Frage aber auch hier müssen die Kosten übernommen werden

Ist nachgewiesen. Also wie formulier ich das nun??
Und muss ich hierauf einen Widerspruch für die KK schreiben? Meine Zahnärztin hat jetzt noch mal am TElefon gesagt, sie spricht mit dem Labor, ob ne Legierung mit Silber geht... und dann sollen die mir wieder ne Probe machen, damit ich das allergietesten lassen kann. Eigenanteil geht dann zwar auch noch nicht gegen 0, daher interessiert es mich, wie du das argumentiert hast.


Es kann also definitiv nicht sein das du auf Kostensitzenbleist !

Seh ich ja auch so!

Wenn du doch auf Kosten sitzenbleiben sollst, dann versucht eigentlich der Zahnarzt dich übern Tisch zu ziehen (ich hab nach 10 Zahnärzten endlich einen gefunden der Bereit war nach BEMA abzurechnen)

Ich hab auch schon einige Zahnärzte verschlissen udn bin nun wieder bei meiner ehemaligen gelandet, wo ich auch froh drum bin. Also ich denke mal, das BEMA-Gedöns ist nicht das Entscheidende, sondern die Material-und Laborkosten oder??
Würd mich freuen, wenn du da noch mal drauf eingehst.

Liebe Grüße
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Re: Zahnersatz - aber ALLERGIE bei Material der Regelversorg

#16

Beitrag von Mr-Doc »

Oh doch das mit der BEMA ist ziemlich entscheidend !

Bema ist die Leistung abgerechnet nach der Krankenkasse
Bei GOZ darf er quasi abrechnen was er will das ist die Abrechung für Privat patienten

Das kann durchaus mal 400-500€ ausmachen, okay dann währe bei dir immer noch ein haufen übrig, aber immerhin würdet ihr euch langsam der 0 Zuzahlung annähren
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Re: Zahnersatz - aber ALLERGIE bei Material der Regelversorg

#17

Beitrag von Mr-Doc »

So ich hab da noch etwas :) was ausschlaggebend sein mag

Zitat:

Härtefall Zahnersatz:

Ein Zahnersatz ist oftmals mit hohen Kosten verbunden. Zwar gibt es den sogenannten Festzuschuss für Zahnersatz seitens der Krankenkassen. Dieser deckt aber oftmals nicht die hohen Kosten. Gerade Menschen mit einem geringen Budget stellen die Kosten oftmals für ein unlösbares Problem dar. Daher gibt es eine Regelung für finanziell schwächere Menschen.

... Wenn Versicherte über ein monatliches Bruttoeinkommen von weniger als 994 Euro verfügen, spricht man von einem Zahnersatz-Härtefall.. Sollte auch der doppelte Festzuschuss nicht ausreichen, sind Krankenkassen dazu verpflichtet die Differenz zwischen dem gewährleisteten Sonderzuschuss und den tatsächlichen Kosten zu übernehmen. Dies wird durch das Satzungsrecht gewährleistet.

Somit sollte sich die Frage erledigt haben.

Wenn die Krankenkasse nicht will, eben mit Verklagen drohen

Mfg ;)
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Re: Zahnersatz - aber ALLERGIE bei Material der Regelversorg

#18

Beitrag von Wubru »

Mr-Doc hat geschrieben: ... Wenn Versicherte über ein monatliches Bruttoeinkommen von weniger als 994 Euro verfügen, spricht man von einem Zahnersatz-Härtefall.. Sollte auch der doppelte Festzuschuss nicht ausreichen, sind Krankenkassen dazu verpflichtet die Differenz zwischen dem gewährleisteten Sonderzuschuss und den tatsächlichen Kosten zu übernehmen. Dies wird durch das Satzungsrecht gewährleistet.
huhuu Mr-Doc,

Härtefall ist bei mir ja schon mit reingerechnet. Der bezieht sich auf die Tatsache mit dem Einkommen... Der doppelte Festzuschuss kommt zustande, wenn man wegen der 1%-Regelung eine Zuzahlungsbefreiung hat.

Beides zusammen decken aber noch nicht die tatsächlichen Kosten.

Verklagen ist ja gut und schön, aber ich möchte wenns geht schon VORM Verklagen der Krankenkasse irgendwie stecken, dass sie "MÜSSEN".
Hast du für mich bitte die Zitatquelle? :-)

Danke schön noch mal.
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Re: Zahnersatz - aber ALLERGIE bei Material der Regelversorg

#19

Beitrag von Mr-Doc »

Das steht einmal im Sozialgesetzbuch

Anderstrum in der Satzung jeder Krankenkasse :)
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Wubru
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Re: Zahnersatz - aber ALLERGIE bei Material der Regelversorg

#20

Beitrag von Wubru »

dankeee... ich denke, ich werd mich dann in den nächsten Tagen mal ans Begleitschreiben zu meinen 2 hier noch liegenden HKP's setzen.

Ich sollte eigentlich genug zusammen haben.

Ich werd natürlich berichten, was es gegeben hat :jojo:
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Re: Zahnersatz - aber ALLERGIE bei Material der Regelversorg

#21

Beitrag von tigerlaw »

Du könntest natürlich auch, wenn KK das ablehnt, auf eigenes Risiko die neuen Zähne anfertigen lassen und dann das Geld über "Systemversagen" zurückholen. Du wärest jedenfalls auf der sicheren Seite, da Du vorher die Kasse zur Übernahme aufgefordert hast.

Oder aber, wenn Du DRINGEND auf eine Sanierung angewiesen bist, weil Du ansonsten "Dein Brötchen aus der Schnabeltasse futtern" müsstest, einen Antrag auf EA beim SG stellen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Zahnersatz - aber ALLERGIE bei Material der Regelversorg

#22

Beitrag von Wubru »

tigerlaw hat geschrieben:Du könntest natürlich auch, wenn KK das ablehnt, auf eigenes Risiko die neuen Zähne anfertigen lassen und dann das Geld über "Systemversagen" zurückholen. Du wärest jedenfalls auf der sicheren Seite, da Du vorher die Kasse zur Übernahme aufgefordert hast.

Oder aber, wenn Du DRINGEND auf eine Sanierung angewiesen bist, weil Du ansonsten "Dein Brötchen aus der Schnabeltasse futtern" müsstest, einen Antrag auf EA beim SG stellen.
Was ist denn Systemversagen? :verwirrt:

Tja, die ersten zwei Wochen hab ich tatsächlich gedacht, ich werd jetzt in Kürze 20 kg abnehmen, weil ich nix mehr beißen kann, als mir auch auf der anderen Seite ein Backenzahn auf der "gesunden Seite gezogen wurde :motzki:
aber irgendwie geht es unter Schmerzen, dass ich trotzdem auf der gesunden Seite mit dem Loch kaue...es braucht dann halt was länger mitm Zuheilen, weil ich das dauernd beanspruche... und wehe, da kommt ein spitzer Krümel rein oder ähnliches :motzki:
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Re: Zahnersatz - aber ALLERGIE bei Material der Regelversorg

#23

Beitrag von tigerlaw »

Das hätte ich mir natürlich denken können, dass Du mit dem Ausdruck alleine nicht viel anfangen kannst. Es ist ein terminus technicus, deshalb hatte ich ihn auch in " " gesetzt.

Kurz gefasst geht es um folgendes:
§ 13 Kostenerstattung

(1) Die Krankenkasse darf anstelle der Sach- oder Dienstleistung (§ 2 Abs. 2) Kosten nur erstatten, soweit es dieses oder das Neunte Buch vorsieht.

(2) (...)

(3) Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war. (...)
Und in einem Erläuterungsbuch zu dieser Vorschrift heißt es u.a.:
Beide von Abs. 3 geregelten Fälle setzen voraus, dass überhaupt ein Anspruch auf eine entsprechende Sachleistung gegen die Krankenkasse bestand, der in einen Kostenerstattungsanspruch umgewandelt werden kann. Ein eingeschalteter Leistungserbringer muss daher zur Behandlung von GKV-Versicherten zugelassen sein (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 7, 9). Ferner muss ein kausaler Zusammenhang zwischen einem der beiden Fälle, die die „Haftung“ der Krankenkasse begründen, und dem Nachteil des Versicherten, der in den ihm entstandenen Kosten zu sehen ist, bestehen (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 11). Der Anspruch nach Abs. 3 stellt einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch aus einer Garantiehaftung des Krankenversicherungsträgers dar (von Wulffen, 23 f).

1. Unaufschiebbare Leistung von der Krankenkasse nicht rechtzeitig zu erbringen

Voraussetzung ist, dass die Krankenkasse den Primäranspruch des Versicherten deshalb nicht in der Zeit, in der er medizinisch indiziert war, erfüllt, weil sie die Leistung nicht erbringen „konnte“ (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 4). Entscheidend sind also medizinische Gesichtspunkte. Es ist Zweck der Regelung, eine Verzögerung zu vermeiden, die die Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit oder die Besserung des Gesundheitszustandes gefährden könnte oder für den Versicherten unzumutbar wäre (Krauskopf-Wagner, SozKV, § 13 SGB V Rn 24). Den praktisch wichtigsten Anwendungsfall dürften daher Notfälle bilden, zu denken ist u.a. aber auch an Versorgungslücken im GKV-System, die dem konkreten Bedarf des Versicherten nicht gerecht werden.

2. Unberechtigte Leistungsverweigerung der Krankenkasse

Der Versicherte kann auch dann gezwungen sein, sich eine notwendige Leistung selbst zu beschaffen, wenn er sich entweder in zumutbarem Umfang bei seiner Krankenkasse um die Gewährung dieser Leistung als Sachleistung bemüht, die Kasse dies jedoch zu Unrecht verweigert hat (vgl BSGE 63, 102 ff [103]), oder wenn von vorneherein feststand, dass ein solches Bemühen aussichtslos sein würde (zu dieser Konstellation BSG SozR 2200 § 182 Nr. 86). Es genügt die Unrechtmäßigkeit der Leistungsverweigerung, die im Streitfalle nachträglich festgestellt werden müsste. Rechtsbehelfe braucht der Versicherte nicht eingelegt zu haben, so dass auch die zwischenzeitlich eingetretene Rechtskraft einer ablehnenden Entscheidung für den Anspruch auf Kostenerstattung unschädlich ist.

Das BSG betont die Ähnlichkeit der Regelung in Abs. 3 mit dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch und betrachtet sie als „abschließende gesetzliche Regelung der auf dem Herstellungsgedanken beruhenden Kostenerstattungsansprüche im Krankenversicherungsrecht“ (BSG SozR 3-2500 § 13 SGB V Nr. 11).

3. Höhe der Kostenerstattung

In den von Abs. 3 erfassten Fällen werden grundsätzlich die dem Versicherten entstandenen Kosten erstattet. Um die Beträge oder Anteile vom Versicherten zu leistender Zuzahlungen kann der Erstattungsbetrag jedoch vermindert werden (ebenso Hauck/Noftz, § 13 Rn 57 mwN). Denn der Versicherte ist nur so zu stellen, als hätte er die geschuldete Sachleistung erhalten; Kosten, die er trotz Leistungsbewilligung der Kasse selbst hätte tragen müssen, sind nicht zu erstatten (BSG SozR 3-2500 § 13 SGB V Nr. 11).

Kosten werden allerdings nach Abs. 3 nur erstattet, „soweit die Leistung notwendig war“. Im Regelfall kann eine Leistung nur dann als notwendig angesehen werden, wenn sie vor ihrer Beschaffung vom behandelnden Arzt verordnet wurde. Wurde beispielsweise ein selbstbeschafftes Arznei- oder Heilmittel nicht ärztlich verordnet, so sind die Kosten hierfür nicht von der Krankenkasse zu erstatten (BSG SozR 3-2500 § 13 SGB V Nr. 13).
Also, wie gesagt, es muss sich im Nachhinein herausstellen, dass die Kasse doch hätte zahlen müssen. Und genau das ist das, was ich meinte, als ich "auf eigenes Risiko" schrieb.
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Re: Zahnersatz - aber ALLERGIE bei Material der Regelversorg

#24

Beitrag von Wubru »

Um die Beträge oder Anteile vom Versicherten zu leistender Zuzahlungen kann der Erstattungsbetrag jedoch vermindert werden
Also 100 % Festzuschuss hab ich ja schon bekommen und Härtefallregelung greift ja auch.
Aber ich versteh den Text so, dass es hier um den Eigenanteil geht, um den ich mich ja jetzt zu streiten suche?!

Und ob das im NACHHINEIN zu meinen Gunsten ausgeht, weiß ich nicht...das ist mir ne Nummer zu unsicher.

:kopfkratz:

Mr-Doc, ich hab mir die Satzung der Krankenkasse mal durchgelesen...ich hab irgendwie so gar nichts gefunden, was dem entsprechen könnte?!

Liebe Grüße
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Re: Zahnersatz - aber ALLERGIE bei Material der Regelversorg

#25

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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