Ablauf des Bewilligungsabschnittes

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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trixi
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Re: Ablauf des Bewilligungsabschnittes

#26

Beitrag von trixi »

:Daumen: :Daumen: den halten wir doch promt für dich.
"Wir leben alle unter einem Himmel, haben aber nicht denselben Horizont...Bild
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Seti
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Re: Ablauf des Bewilligungsabschnittes

#27

Beitrag von Seti »

marsupilami hat geschrieben:A pro po (oder so ähnlich) Bewerbungen:
Eine meiner letzten Bewerbungen hat immerhin heute zu einer telefonischen Einladung zum Bewerbungsgespräch geführt. :bravo:

Glückwunsch, wenn es auch nur ein kleiner Erfolg ist.
Willst Du den wahren Charakter eines Menschen sehen : '' GIB IHM MACHT !''

Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant

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marsupilami
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Re: Ablauf des Bewilligungsabschnittes

#28

Beitrag von marsupilami »

Danke für's Daumendrücken.
Ist eine Stellenausschreibung einer ZAF.
Mal schau'n.
Signatur?
Muss das sein?
Christoph
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Re: Ablauf des Bewilligungsabschnittes

#29

Beitrag von Christoph »

Dann relativiert sich das ganze schon wieder.
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Wutzeline
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Re: Ablauf des Bewilligungsabschnittes

#30

Beitrag von Wutzeline »

Trotzdem auch von mir :Daumen: :Daumen:
Momente scheinen keine Ahnung
davon zu haben,
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kleinchaos
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Re: Ablauf des Bewilligungsabschnittes

#31

Beitrag von kleinchaos »

Schon im vorigen Jahr gab es die Schikanen der ARGEn/Arbeitsämter gegen Nichtleistungsbezieher.
Seit 1 Jahr zumindest ist mir das bekannt. Eine Bekannte bekommt mächtig Druck von der ARGE wegen der Eigenbemühungen und bekommt öfter mal Maßnahmen zugewiesen zu Bewerbertrainings. Immer mit der Drohung: bist du nicht willig, zahlen wir deine Rentenbeiträge nicht mehr.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Ablauf des Bewilligungsabschnittes

#32

Beitrag von Wutzeline »

Hallo liebes Forum,
nun habe ich zum 14.5. die Einladung meiner SB erhalten.
Es ist ja nun so, das ich ja sanktioniert werde wenn ich diesem Termin fern bleibe.
Diese Sanktion würde ja dann wohl erst im Juni griefen oder? Denn das Geld für Mai wurde ja schon überwiesen und ist nicht mehr auf meinem Konto.
Was würde/könnte mir passieren, wenn ich nicht zu diesem Termin erscheine? Es sind dann ja noch 2 Wochen bis zum Ablauf meines jetzigen Bewilligungsbescheides.
Momente scheinen keine Ahnung
davon zu haben,
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kleinchaos
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Re: Ablauf des Bewilligungsabschnittes

#33

Beitrag von kleinchaos »

Ab wann wärt ihr denn evtl auf ARGE-Hilfe wieder angewiesen?
Ja, die Sanktion würde frühestens ab Juni greifen.
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Re: Ablauf des Bewilligungsabschnittes

#34

Beitrag von Wutzeline »

Wenn wir wirklich wieder zum Amt müßten ,dann ab Juli/August. Allerdings dann ALGI und es wäre ein anderer Landkreis zuständig.

Da ich ja ab Juni kein Geld mehr von meinem Job-Center bekomme, kann ich auch nicht sanktioniert werden?
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Günter
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Re: Ablauf des Bewilligungsabschnittes

#35

Beitrag von Günter »

Richtig, die Frage ist allerdings, reicht das ALG I oder müsst ihr aufstocken?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: Ablauf des Bewilligungsabschnittes

#36

Beitrag von Günter »

Das Thema kann heikel sein, da eine Sanktion über 3 Monate läuft. Du hast doch zig Arzt Termine, bist du zu der Zeit eventuell krank?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Ablauf des Bewilligungsabschnittes

#37

Beitrag von Wutzeline »

Es müßte gerade so reichen( hoffe ich mal).
Spielt bei ALGI die Steuerklasse eine Rolle und der Familienstand?
Momente scheinen keine Ahnung
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kleinchaos
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Re: Ablauf des Bewilligungsabschnittes

#38

Beitrag von kleinchaos »

Steuerklasse nicht wirklich. Familienstand ist auch nur interessant wenn Kinder in der Familie sind.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Christoph
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Re: Ablauf des Bewilligungsabschnittes

#39

Beitrag von Christoph »

http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/sozial ... hoehe.html

Wenn der Termin nicht wahrgenommen wird, werden nur 10 Prozent sanktioniert, also bisschen mehr als 30 Euro. Das Risiko könnte man eventuell eingehen.
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kleinchaos
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Re: Ablauf des Bewilligungsabschnittes

#40

Beitrag von kleinchaos »

"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Ablauf des Bewilligungsabschnittes

#41

Beitrag von Wutzeline »

Günter hat geschrieben:Das Thema kann heikel sein, da eine Sanktion über 3 Monate läuft. Du hast doch zig Arzt Termine, bist du zu der Zeit eventuell krank?

Ist ja noch ein paar Tage hin, weiß nicht ob ich da gesund sein werde.
Momente scheinen keine Ahnung
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Re: Ablauf des Bewilligungsabschnittes

#42

Beitrag von Günter »

Christoph hat geschrieben:http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/sozial ... hoehe.html

Wenn der Termin nicht wahrgenommen wird, werden nur 10 Prozent sanktioniert, also bisschen mehr als 30 Euro. Das Risiko könnte man eventuell eingehen.
3 Monate, das ist ein knapper Hunni.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Ablauf des Bewilligungsabschnittes

#43

Beitrag von Christoph »

Ja, aber sie weiss noch nicht, ob sie wirklich in diesen 3 Monaten ALG2 beantragen muss.
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Re: Ablauf des Bewilligungsabschnittes

#44

Beitrag von Koelsch »

Ich denke auch mal, dass wir uns heute noch nicht darüber den Kopf zerbrechen können, ob Wutzi am 14. gesund ist oder nicht. Das sind doch noch einige Tage und dann kann einen doch noch das ein oder andere ärztlich zu bestätigende Unwohlsein befallen, das einem einen Abschiedsbesuch bei ARGE leider nicht machbar erscheinen läßt. Aber man kann nicht alles haben im Leben, manchmal muss man auch verzichten. :heul:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Ablauf des Bewilligungsabschnittes

#45

Beitrag von Wutzeline »

Richtig Christoph.
Und wenn wir doch ALGII aufstocken müßten, dann ja als BG.

Koelsch, wie wahr. :unschuld:
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Re: Ablauf des Bewilligungsabschnittes

#46

Beitrag von Günter »

Tja das Leben kann manchmal grausam sein, vergiss nicht immer Kopien anzufertigen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Ablauf des Bewilligungsabschnittes

#47

Beitrag von Wutzeline »

Wird erledigt :Kathi:
Danke Euch :freunde:
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Re: Ablauf des Bewilligungsabschnittes

#48

Beitrag von Günter »

Jetzt knickst du auch noch grauuuuuuuuuuuuusam :never:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Ablauf des Bewilligungsabschnittes

#49

Beitrag von Wutzeline »

Günter, ist mir einfach so entfleucht der Knickser :unschuld:
Momente scheinen keine Ahnung
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