GEZ-Befreiung nur mit Kopie Bewilligungsbescheid!

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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marsupilami
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GEZ-Befreiung nur mit Kopie Bewilligungsbescheid!

#1

Beitrag von marsupilami »

Liebe Gemeinde.
Hab eben die Rückmeldung der GEZ auf meinen Befreiungsantrag von neulich erhalten.
Darin wird mir mitgeteilt, dass es nicht genügt, dass die Behörde bzw. Amt auf dem Befreiungsantrag bestätigt, dass die vorgelegten Unterlagen mit dem Original übereinstimmen.
Die wollen also definitiv wie gehabt eine Kopie des Bewilligungsbescheides und die Seiten des Berechnungsbogens, aus denen ersichtlich ist, ob Zuschläge nach § 24 SGB II gewährt werden oder nicht.

Auf den neueren GEZ-Befreiungsanträgen ist der entsprechende Vermerk für die bestätigende Behörde rechts unten.
https://teilnehmerdienste.gez-service.d ... sp?start=y


Und ich dachte immer, es wird seit Einführung der EDV daran gearbeitet, weniger Papier zu verbrauchen.
Wie sich jetzt herausstellt, war ich da ziemlich wohl ziemlich blau-äugig.
Signatur?
Muss das sein?
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trixi
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Re: GEZ-Befreiung nur mit Kopie Bewilligungsbescheid!

#2

Beitrag von trixi »

Na ganz toll, bei unserer ARGE steht an jeder Ecke, daß die GEZ Befreiungen nicht mehr von der Behörde bewilligt werden müssen.

Beim nächsten Folgeantrag bin ich so weit das ich befreien muß.
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Günter
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Re: GEZ-Befreiung nur mit Kopie Bewilligungsbescheid!

#3

Beitrag von Günter »

In zahlreichen Anfragen und Beschwerden von ARGEn und AAgT wurde darauf hingewiesen, dass Kundenvorsprachen, die von den Kunden geforderte Beglaubigung von Bewilligungsbescheiden Alg II und die Fertigung von Kopien der Bewilligungsbescheide im Rahmen des Verfahrens zur Befreiung der Leistungsbezieher SGB II von der Rundfunkgebührenpflicht durch die Gebühreneinzugszentrale zu erheblichen Mehraufwänden führt.

Zur Vermeidung dieser Mehraufwände wird in Abstimmung mit der GEZ klarstellend auf folgende Punkte hingewiesen:
1. Vorlage des Originalbescheides ausreichend

Gemäß § 6 Abs. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) kann der Antragsteller die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht durch Vorlage des entsprechenden Bescheides im Original oder in beglaubigter Kopie nachweisen. Soweit der Kunde den Originalbescheid versendet, wird er von der GEZ nach Abschluss des Verfahrens zur Befreiung an den Kunden zurückgesandt.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/ ... .html#d1.3

Ich würde das ausdrucken und hinschicken.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Emmaly
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Re: GEZ-Befreiung nur mit Kopie Bewilligungsbescheid!

#4

Beitrag von Emmaly »

Es gibt in Brandenburg eine Formular, dass mit den Datenschutzbeaftragten abgestimmt wurde und das wird von der GEZ anerkannt:
http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/de ... gemein_lda

Es gibt auf der Seite unter der Suche "GEZ" auch viele andere Hinweise.
http://www.lda.brandenburg.de
LG Emmaly
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Emmaly
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Re: GEZ-Befreiung nur mit Kopie Bewilligungsbescheid!

#5

Beitrag von Emmaly »

Ich vertrete die Meinung, dass die einzelnen Sozialdaten der GEZ nix angehen, auch nicht, wer alles zu meine BG zählt.
LG Emmaly
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Günter
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Re: GEZ-Befreiung nur mit Kopie Bewilligungsbescheid!

#6

Beitrag von Günter »

Formular ist auch auf der letzen Seite der Infos des Datenschutzbeauftragten

http://www.alg-ratgeber.de/f10t1058-wic ... weise.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Emmaly
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Re: GEZ-Befreiung nur mit Kopie Bewilligungsbescheid!

#7

Beitrag von Emmaly »

trixi hat geschrieben:Na ganz toll, bei unserer ARGE steht an jeder Ecke, daß die GEZ Befreiungen nicht mehr von der Behörde bewilligt werden müssen.

Beim nächsten Folgeantrag bin ich so weit das ich befreien muß.
Du mußt den Antrag bei der GEZ im Vormonat stellen, da eine Befreiung erst ab Folgemonat möglich ist.
LG Emmaly
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Wutzeline
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Re: GEZ-Befreiung nur mit Kopie Bewilligungsbescheid!

#8

Beitrag von Wutzeline »

Also schickt man dann den auslaufenden Bewilligungsbescheid mit dem Hinweis, sobald der neue vorliegt wird er nachgereicht?
Momente scheinen keine Ahnung
davon zu haben,
wie wichtig sie zuweilen sind.

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Emmaly
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Re: GEZ-Befreiung nur mit Kopie Bewilligungsbescheid!

#9

Beitrag von Emmaly »

Oder das Formular und kreuzt vorsorglich an.
Es sollte auch ein frist wahrender formloser Antrag reichen. Wichtig im Vormonat muss der Zugang bei der GEZ erfolgen. Am besten Fax.
LG Emmaly
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Günter
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Re: GEZ-Befreiung nur mit Kopie Bewilligungsbescheid!

#10

Beitrag von Günter »

Richtig, fristwahrenden Antrag wie Christoph gemacht hat

http://www.alg-ratgeber.de/f50t1069-ob- ... zahlt.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Katharina2006
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Re: GEZ-Befreiung nur mit Kopie Bewilligungsbescheid!

#11

Beitrag von Katharina2006 »

:Kathi: Ich habe das in der letzten Woche auch beantragt und das Original des Bewilligungsbescheides mitgeschickt und alles zusammen per Einschreiben :Kathi: hab ich jetzt was verkehrt gemacht???? :kopfkratz: :kopfkratz: :kopfkratz:
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Emmaly
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Re: GEZ-Befreiung nur mit Kopie Bewilligungsbescheid!

#12

Beitrag von Emmaly »

:never: :never:

Originale gibt man nicht aus der Hand.

Und bei der GEZ könnte es passieren, dass die im Schredder landen.
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Wutzeline
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Re: GEZ-Befreiung nur mit Kopie Bewilligungsbescheid!

#13

Beitrag von Wutzeline »

Katharina *böseguck*
soviel kannst Du doch noch nicht vergessen haben? :aua:
Du hast doch nicht erst seit Gestern mit dem Verein zu tun
Momente scheinen keine Ahnung
davon zu haben,
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Katharina2006
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Re: GEZ-Befreiung nur mit Kopie Bewilligungsbescheid!

#14

Beitrag von Katharina2006 »

:heul: :heul: :heul: und ich hatte extra noch nachgefragt, weil es mir komisch vorkam, dass die unbedingt das Original haben wollten :heul: :heul: :heul: hab mir aber vorsichtshalber ne Kopie gemacht :Kathi:
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Wutzeline
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Re: GEZ-Befreiung nur mit Kopie Bewilligungsbescheid!

#15

Beitrag von Wutzeline »

Und das nächste Mal machst Du es umgekehrt :jojo:
Momente scheinen keine Ahnung
davon zu haben,
wie wichtig sie zuweilen sind.

Meine VERGANGENHEIT hat mich zu dem gemacht was ich HEUTE bin.
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Günter
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Re: GEZ-Befreiung nur mit Kopie Bewilligungsbescheid!

#16

Beitrag von Günter »

Ausnahmsweise Kathi in Schutz nehmen
1. Vorlage des Originalbescheides ausreichend

Gemäß § 6 Abs. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) kann der Antragsteller die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht durch Vorlage des entsprechenden Bescheides im Original oder in beglaubigter Kopie nachweisen. Soweit der Kunde den Originalbescheid versendet, wird er von der GEZ nach Abschluss des Verfahrens zur Befreiung an den Kunden zurückgesandt.

Denk nicht, dass ich mir das zur Gewohnheit mache
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Katharina2006
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Re: GEZ-Befreiung nur mit Kopie Bewilligungsbescheid!

#17

Beitrag von Katharina2006 »

Günter hat geschrieben:Ausnahmsweise Kathi in Schutz nehmen
1. Vorlage des Originalbescheides ausreichend

Gemäß § 6 Abs. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) kann der Antragsteller die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht durch Vorlage des entsprechenden Bescheides im Original oder in beglaubigter Kopie nachweisen. Soweit der Kunde den Originalbescheid versendet, wird er von der GEZ nach Abschluss des Verfahrens zur Befreiung an den Kunden zurückgesandt.

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:Kathi: warum eigentlich net - ich find das gut :Kathi:
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Re: GEZ-Befreiung nur mit Kopie Bewilligungsbescheid!

#18

Beitrag von trixi »

nicht weinen :trost: - Kathi :Kathi: - ich hab auch verstanden ich muß das Original hinschicken, und hätte das jetzt auch so gemacht.. jetzt dann im August.Bild Wollte aber nochmals, wenns soweit ist nachfragen, weil ich auch nicht gern oder niemalsnicht Originale aus der Hand gebe. Und wunderte mich schon über GEZ und Original. mmmhhh gut das ich noch nicht soweit bin.
Und ich werde dann hier nochmals alles genau durchlesen (wenn ich es wieder finde) :ka:
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Re: GEZ-Befreiung nur mit Kopie Bewilligungsbescheid!

#19

Beitrag von Emmaly »

@ Günter, trotzdem sollte man sich angewöhnen: Originale nicht weg zu geben. Nur wenn die ausdrücklich für den Empfänger bestimmt sind. Und ein ALG II-Bescheid gehört einfach nicht in die Hände eines Inkassounternehmens. Die GEZ ist nicht einmal eine Behörde.

Was du da zitierst stammt von der GEZ. Ich glaube so leichtgläubig bist du sonst nicht. :unschuld:

@ Trixi, was ist das? :verwirrt:
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Re: GEZ-Befreiung nur mit Kopie Bewilligungsbescheid!

#20

Beitrag von Emmaly »

trixi hat geschrieben: Und ich werde dann hier nochmals alles genau durchlesen (wenn ich es wieder finde) :ka:
Du kannst das Thema abonnieren, beoachten oder auch ein Lesezeichen setzen.

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Re: GEZ-Befreiung nur mit Kopie Bewilligungsbescheid!

#21

Beitrag von Günter »

@Emmaly, ich, niemals. :gunni:

Erste Seite, Stempel vom SB drauf und weg.
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Re: GEZ-Befreiung nur mit Kopie Bewilligungsbescheid!

#22

Beitrag von trixi »

Danke, habs gemacht. Bild
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Katharina2006
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Re: GEZ-Befreiung nur mit Kopie Bewilligungsbescheid!

#23

Beitrag von Katharina2006 »

:Kathi: Na ja - was solls - ist jetzt so gelaufen :Kathi: bin mal gespannt, ob ich das Original zurück bekomme. Zum Glück gibt es bald schon wieder ein neues - Bewilligungsabschnitt Juni - November 2009. :Kathi:
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Re: GEZ-Befreiung nur mit Kopie Bewilligungsbescheid!

#24

Beitrag von Günter »

Nur mal so in den Raum geworfen, man kann sich jederzeit von der ARGE ein neues Original zusenden lassen.
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